Unternehmensübergabe zur Finanzierung des Ruhestandes oder besser selbst vorsorgen? Mag. Markus Schaller



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Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

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Transkript:

Unternehmensübergabe zur Finanzierung des Ruhestandes oder besser selbst vorsorgen? Mag. Markus Schaller

Themenübersicht 1. Definition Verpachtung 2. Verpachtung a. Einkünfte b. Betriebsaufgabe durch Verpachtung Besteuerung Aufgabegewinn Besteuerung Immobilie c. Verpachtung eines Betriebes einer GmbH 3. Trennung des Betrieb in eine Betriebsund Besitzgesellschaft a. Trennung von Anfang an b. nachträgliche Trennung

a. Verpachtung 1. Definition Unter Verpachtung im einkommensteuerrechtlichen Sinn versteht man die entgeltliche Überlassung eines Wirtschaftsgutes zum Gebrauch und/oder zur Nutzung.

2. Verpachtung a. Einkunftsarten Es besteht ein weiterer Gewerbebetrieb. gewerbliche Einkünfte Sozialversicherungspflicht? Es ist davon auszugehen, dass der Betrieb wieder selber aufgenommen wird. gewerbliche Einkünfte Sozialversicherungspflicht Es ist nicht davon auszugehen, dass der Betrieb wieder selber aufgenommen wird.

2. Verpachtung b. Betriebsaufgabe durch Verpachtung Unterstellung einer Betriebsaufgabe, wenn Rücklegung der Gewerbeberechtigung hohes Alter des Verpächters Veräußerung des Betriebsvermögens Vermögen nach Ablauf des Pachtvertrages zu gering, um Unternehmen fortzusetzen

2. Verpachtung b. Betriebsaufgabe durch Verpachtung Ermittlung Aufgabegewinn Verkaufspreis/gemeiner Wert der entnommenen Güter - vorh. Buchwert der entnommenen Güter + vom Erwerber übernommene Schulden Veräußerungs-/Aufgabegewinn

2. Verpachtung b. Betriebsaufgabe durch Verpachtung Besteuerung Aufgabegewinn Besteuerung mit halben Durchschnittsteuersatz 7-Jahres-Frist seit letztem entgeltlichen Erwerb/Gründung Steuerpflichtige ist erwerbsunfähig oder hat 60. Lebensjahr vollendet und Erwerbstätigkeit wird eingestellt Verteilung auf 3 Jahre 7-Jahres-Frist seit letztem entgeltlichen Erwerb/Gründung Freibetrag von 7.300

2. Verpachtung b. Betriebsaufgabe durch Verpachtung Besteuerung Immobilie bei Betriebsaufgabe Betriebsaufgabe Grund + Boden Entnahme zum Buchwert keine Besteuerung Gebäude Entnahme zum Verkehrswert 25% ImmoESt

2. Verpachtung b. Betriebsaufgabe durch Verpachtung Besteuerung Immobilie bei Betriebsaufgabe Grund u. Boden: keine Besteuerung Gebäude: betriebl. genutzter Teil keine Besteuerung, wenn: Gebäude Hauptwohnsitz d. Steuerpflichtigen war und Betriebsaufgabe auf Grund von Tod, Behinderung oder 60. Lebensjahr erreicht und Einstellung Erwerbstätigkeit

3. Betriebs-/Besitzgesellschaft a. Trennung von Anfang an Kauf der Immobilie durch Dritte (z.b. EhepartnerIn oder jemand anderen) Gründung einer GmbH (Betriebs- oder Besitz- GmbH) Die Immobilie befindet sich im Privatvermögen und soll betrieblich genutzt werden: Nutzung unter 20% der Immobilie Privatvermögen

3. Betriebs-/Besitzgesellschaft a. Trennung von Anfang an Eigentümer der Immobilie hat Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung GmbH zahlt Miete (Fremdüblichkeit des Mietverhältnisses) GmbH hat die Immobilie im Betriebsvermögen gewerbliche Einkünfte, 25 KÖSt, bei Ausschüttung 25% KEST Verkauf der Immobilie, 25% KÖSt, bei Ausschüttung 25% KEST

3. Betriebs-/Besitzgesellschaft a. Trennung von Anfang an Immobilie ist Privatvermögen anteilige Kosten sind Betriebsausgabe bei Aufgabe des Betriebes keine Besteuerung der Immobilie, da es zu keiner Entnahme kommt

3. Betriebs-/Besitzgesellschaft b. nachträgliche Trennung durch Umgründung Einbringung der bisherige Betrieb wird in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, die Immobilie bleibt zurück im Privatvermögen ( Einbringung) wird die Immobilie ins Privatvermögen entnommen Steuerpflicht

3. Betriebs-/Besitzgesellschaft b. nachträgliche Trennung durch Umgründung Zusammenschluss der bisherige Betrieb wird in eine Personengesellschaft (kann auch eine GmbH & Co KG sein) eingebracht, die Immobilie bleibt zurück im Sonderbetriebsvermögen Solange die Immobilie Sonderbetriebsvermögen ist keine Steuerpflicht

3. Betriebs-/Besitzgesellschaft b. nachträgliche Trennung durch Umgründung Spaltung Aus einer bestehenden Kapitalgesellschaft wird der Betrieb in eine neue Kapitalgesellschaft ausgegliedert, die Immobilie bleibt in der alten Kapitalgesellschaft zurück Die Immobilie ist in einer eigenen Kapitalgesellschaft geparkt

Steuerberatungsgesellschaft m.b.h. Karl-Emminger-Straße 23 5020 Salzburg Tel: +43(662) 62 44 94, Fax: +43(662) 62 44 94 4 office@b-s-g.at www.beraten-steuern-gewinnen.at