Die Nutzung wirtschaftlicher Informationen in derbetriebsratsarbeit Seminar für Betriebsräte gemäß 37 Abs. 6 in Verbindung mit 40 BetrVG



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Transkript:

Die Nutzung wirtschaftlicher Informationen in derbetriebsratsarbeit Seminar für Betriebsräte gemäß 37 Abs. 6 in Verbindung mit 40 BetrVG Wirtschaftliche Angelegenheiten Von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens hängt es ab, ob ein Spielraum für eine größere Teilhabe der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg (Einmalzahlungen, Mitarbeiterbeteiligungen, erfolgsbezogene Vergütungen, Incentives) vorhanden ist, oder gar Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens und Sicherung der Arbeitsplätze durch betriebliche Sondervereinbarungen nötig werden. Voraussetzung hierfür ist frühzeitiges Erkennen positiver wirtschaftlicher oder Fehlentwicklungen, um eigene Vorschläge und Ideen zu entwickeln. Dieses Seminar behandelt die systematische Aufbereitung und Bewertung wirtschaftlicher und weiterer Informationen bis hin zur Entwicklung eines Betriebsratsinformationssystems, das wiederum Basis für betriebsbezogene Gestaltungsaufgaben des Betriebsrates bildet.

Seminarausschreibung Seminar für Betriebsräte gem. 37 Abs. 6 BetrVG vom 19. bis 23. September 2011 in Bremen Thema: Freistellung: Die Nutzung wirtschaftlicher Informationen in derbetriebsratsarbeit gemäß 37 Abs. 6 i. V. mit 40 Betriebsverfassungsgesetz Termin: Anreisemölichkeit: Sonntag, 18. Sept. 2011, bis 18.00 Uhr Seminarbeginn: Montag, 19. Sept. 2011, 09:00 Uhr Seminarende: Freitag, 23. Sept. 2011, 13:00 Uhr Ort: Kosten(erstattung): Mercure Hotel Hanseatic Bremen Neuenlander Str. 55, 28199 Bremen fon: +49 (0) 421/ 52 26 80, fax: +49 (0) 421/52 26 84 88 An Kostenarten fallen an: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen) Übernachtungs-, Verpflegungskosten Fahrgeld Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Teilnahme ergibt sich aus 40 i. V. mit 37 Abs. 6 BetrVG. Seminargebühr: Die Seminargebühr beträgt pro Teilnehmer(in) 750,--. Rechnung: Die Rechnung erhält jede(r) TeilnehmerIn mit der Einladung oder wird dem Unternehmen bei Vorlage einer Kostenübernahmerklärung in Rechnung gestellt. Anmeldeschluss: 18. August 2011 Hotelkosten: Anmeldung: Die Hotelkosten in Höhe von ca. 757,50 Ü/VP pro Teilnehmer/in fallen zusätzlich an und sind vor Ort zu zahlen oder werden dem Unternehmen bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung in Rechnung gestellt. Bitte die Anmeldung auf beiliegendem Formular an: Informationen: Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße 55 31789 Hameln senden oder per Fax: 05151/100657. Weitere Informationen erhalten Sie unter der gleichen Anschrift und fon: 05151/100656

Themenplan Die Nutzung wirtschaftlicher Informationen in derbetriebsratsarbeit Seminar für Betriebsräte gem. 37 Abs. 6 BetrVG vom 19. bis 23. September 2011 in Bremen Erster Tag Zweiter Tag Dritter Tag Vierter Tag Fünfter Tag Einführung in das Seminar, Vorstellung des Zeit- und Themenplans sowie der Arbeitsmethode Bestandsaufnahme: Aktuelle Organisation der Informationsgewinnung, Bewertung und Nutzung wirtschaftlicher Daten. Rechtsanspruch und Informationsquellen Generalanspruch des Betriebsrates auf Information gemäß 80 Abs. 2 BetrVG in Analogie zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß 106 Abs. 3 BetrVG. Die Informationskette des Betriebsrates Informationspflicht als Bringschuld des Arbeitgebers Bewertung vorliegender wirtschaftlicher Daten und Information über betriebsorganisatorische Maßnamen Maßnahmen der Gewinnsteigerung Maßnahmen der Kostensenkung Maßnahmen der Produktivitätssteigerung Definition und Wirkung von Rationalisierungsmaßnahmen o Organisatorische Rationalisierung o Technische Rationalisierung Entwicklung eines Betriebsräteinformationssystems (Kennziffernkatalog) Umsatz-, Ertrags- und Gewinnentwicklung Investitionsvorhaben Beschäftigungsentwicklung Personalentwicklung Wirtschaftliche Daten als Grundlage zur Ermittlung betrieblicher Verteilungs- und Handlungsspielräume zur Unternehmensstabilisierung und sanierung Beschäftigungssicherung Fortsetzung der Themen vom Vortage betriebliche Lohngestaltung Quantitative und qualitative Personalplanung Arbeitsperspektiven der Teilnehmer/innen Seminarkritik und Abschlussgespräch

mobilfon: 0172-4353159 e-mail: nwkoprek@vircon.de www.vircon.de Anmeldung zum Seminar (bitte leserlich und vollständig ausfüllen) Thema: von: bis: Seminarort: Name: Vorname: Anschrift Telefon priv: Telefon dienstl.: E-Mail-Adresse: Unternehmen: (Betriebsname, Straße, PLZ/Ort) Rechnungsadresse: (bitte unbedingt angeben, wenn diese nicht mit der letzten Zeile identisch ist) Beruf/Tätigkeit: Branche: Vollzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt Auszubildende Gewerkschaftsmitglied* ja nein Alter* *Angaben sind freiwillig Bisher besuchte Seminare: Der Betriebsrat hat die Teilnahme am oben genannten Seminar gem. 37 Abs. 6 BetrVG am beschlossen 1. (bitte unbedingt angeben) Die Kostenzusage des Arbeitgebers 2 Kostenübernahmeerklärung gemäß 37Abs.6 i. V. mit 40 BetrVG 3 Die Kostenübernahmeerklärung umfasst den Seminarbeitrag und die Hotelkosten unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen liegt vor liegt nicht vor Ort, Datum,Unterschrift des Arbeitgebers, ggfls. Stempel Übernachtung im Hotel ja nein Anreise am: Datum Uhrzeit Sonstige Wünsche: Anmeldungen bitte per Fax oder Post an: Vircon-Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße 55 31789 Hameln Fax: 05151-100657 Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen 4 an Ort, Datum/Unterschrift 1 Ein ordnungsgemäß gefasster Betriebsratsbeschluss ist Voraussetzung für den Besuch des Seminars. 2 Die Kostenzusage des Arbeitgebers erleichtert die Seminarabrechnung und Rechtssicherheit aller Beteiligten. 3 Bei Ausfüllen und Unterschreiben dieser Erklärung erübrigt sich eine separate Erklärung für das Hotel 4 Teilnahmebedingungen können auch eingesehen werden unter www.vircon.de

mobilfon: 0172-4353159 e-mail: nwkoprek@vircon www.vircon.de Teilnahmebedingungen für Seminare Anmeldungen sind verbindlich Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung/Einladung mit weiteren Hinweisen zum Seminar und die Rechnung. 5 Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Sollte das Seminar nicht zustande kommen oder abgesagt werden müssen, wird die bereits gezahlte Seminargebühr ohne Abzug oder Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Seminaren wird für alle Seminarteilnehmer/-innen die Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte übernommen. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen resp. Seminarpauschalen sowie den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Bei Vorliegen einer von Ihrem Arbeitgeber unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung richtet das Hotel die Rechnung direkt an das Unternehmen. Ohne Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers muss die Hotelrechnung bei Abreise direkt vor Ort bezahlt werden. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen dem/der Seminarteilnehmer/-in und dem Hotel/der Bildungsstätte zustande. Die Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Hotel bzw. der Bildungsstätte vorzunehmen. Widerruf der Anmeldung / Absage der Teilnahme Sollten Sie an dem Seminar nicht teilnehmen können, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Ein Rücktritt vom Seminar, der spätestens bis zum 28.Tag vor dem Schulungsbeginn erfolgt, wird kostenfrei storniert und die gegebenenfalls bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe erstattet. Danach wird bis zum 7.Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro zzgl. MwSt. erhoben. Nach Ablauf dieser Frist ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Das Hotel bzw. die Bildungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmer/-in benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. 5 Bei Inhouse-Seminaren erhält das Unternehmen die Rechnung direkt, wenn eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.