Vom 25. bis 29. August 2014 in Uslar

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1 mobilfon: Seminar "GBR Kompakt" für Betriebsräte gem BetrVG Betrieb / Region 1 Verwaltung (Zentrale) Schwerbehinderte 1 VertreterIn Gesamtbetriebsrat Gesamt-JAV 1 VertreterIn Betrieb / Region 2 Betrieb / Region 3 Betriebsräte mit bis zu 3 Betriebsratsmitgliedern entsenden eines ihrer Mitglieder ( 47 Abs. 2 BetrVG), Betriebsräte mit mehr als 3 Betriebsratsmitgliedern entsenden zwei ihrer Mitglieder ( 47 Abs. 2 BetrVG). Die Gesamtjugendvertretung nimmt mit mindestens einem Mitglied an den Sitzungen des GBR teil ( 73 Abs. 2 BetrVG). Die Gesamtschwerbehindertenvertretung kann an allen Sitzungen des GBR beratend teilnehmen ( 52 BetrVG). Vom 25. bis 29. August 2014 in Uslar Betriebsratsarbeit mit Kompetenz, Integrität, Courage und Konsequenz

2 Themenplan GBR Kompakt Seminar Seminar für Betriebsräte gem. 37 Abs. 6 BetrVG vom 25. bis 29. August 2014 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht Begriff Betrieb - Unternehmen Voraussetzung für die Einrichtung eines Gesamtbetriebsrats Besetzung des Gesamtbetriebsrats Stimmengewichtung Amtszeit des Gesamtbetriebsrats Ausschluss von Gesamtbetriebsratsmitgliedern Antragsvoraussetzungen Grobe Pflichtverletzung Antrag durch Antragsberechtigten Verfahren Rechtsfolgen Erlöschen der Mitgliedschaft Voraussetzungen Rechtsfolgen Zuständigkeit des GBR Rechtsstellung des Gesamtbetriebsrats Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats kraft Gesetzes Überbetriebliche Angelegenheiten Regelungsunmöglichkeit auf betrieblicher Ebene Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats kraft Auftrags Regelungsangelegenheiten und Beteiligungsrechte Gesamtbetriebsvereinbarungen Voraussetzungen - Regelungskompetenz Sperrwirkung des 77 Abs. 3 BetrVG Regelungsbereiche durch Öffnungsklauseln im Tarifvertrag Rahmenbetriebsvereinbarung mit Öffnungsklauseln Dto. bei Unternehmensspaltungen, Fusionen und Unternehmenssanierung Geltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen Gesamtbetriebsrat und Einigungsstelle Geschäftsführung Innere Organisation des Gesamtbetriebsrats Gesamtbetriebsausschuss Fachausschüsse Wirtschaftsausschuss Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung Gesamtschwerbehindertenvertretung Aufgaben und Zusammenarbeit Betriebsräteversammlung Aufgaben Teilnehmer Einberufung und Durchführung Behandlung offen gebliebener Fragen Seminarauswertung

3 Seminarausschreibung GBR Kompakt Seminar für Betriebsräte gem. 37 Abs. 6 BetrVG vom 25. bis 29. August 2014 Thema: Freistellung: Termin: Arbeitsweise und Beteiligungsrechte des GBR unter Berücksichtigung spezieller Fragen der Gesamtbetriebsratsarbeit gemäß 37 Abs. 6 i. V. mit 40 Betriebsverfassungsgesetz Anreisemöglichkeit am 24. August 2014 bis 20:00 Uhr Seminarbeginn: Montag, 25. August 2014, Uhr Seminarende: Freitag, 29. August 2014, Uhr Ort: Landgasthaus Zur Linde, Fam. Ackerhans, Ahornallee 32, Fürstenhagen, Tel.: 05574/322, Fax: 05574/344 Seminarkosten: Seminargebühr: Rechnung: An Kostenarten fallen an: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen) Übernachtungs-, Verpflegungskosten Fahrgeld Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Teilnahme ergibt sich aus 40 i. V. mit 37 Abs. 6 BetrVG. Der Teilnehmerbetrag beträgt pro Teilnehmer(in) 800,-- zzgl. gesetzlicher MwSt (zurzeit 19 %). Die/der Teilnehmer/in erhält nach verbindlicher Anmeldung eine Rechnung oder es wird direkt mit dem Unternehmen abgerechnet, wenn eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers vorliegt. Anmeldeschluss: 15. August 2014 Hotelkosten: Anmeldung: Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Hotel betragen 350,-; bei Anreise am Sonntagabend 400,-. Die Hotelrechnung ist direkt im Hotel zu zahlen, wenn keine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers vorliegt. Bitte die Anmeldung auf beiliegendem Formular an Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln senden oder per Fax 05151/ Informationen: Weitere Informationen erhalten Sie unter der gleichen Anschrift, und Tel.-Nr.: 05151/

4 Anmeldung zum Seminar (bitte leserlich und vollständig ausfüllen) Thema: von: bis: Seminarort: Name: Vorname: Anschrift Telefon priv: Telefon dienstl.: -Adresse: Unternehmen: Rechnungsadresse: Beruf/Tätigkeit: (Betriebsname, Straße, PLZ/Ort) (bitte unbedingt angeben, wenn diese nicht mit der letzten Zeile identisch ist) Branche: Vollzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt Auszubildende Gewerkschaftsmitglied* ja nein Alter* *Angaben sind freiwillig Bisher besuchte Seminare: Der Betriebsrat hat die Teilnahme am oben genannten Seminar gem. 37 Abs. 6 BetrVG am beschlossen 1. (bitte unbedingt angeben) Die Kostenzusage des Arbeitgebers 2 Kostenübernahmeerklärung gemäß 37Abs.6 i. V. mit 40 BetrVG 3 Die Kostenübernahmeerklärung umfasst den Seminarbeitrag und die Hotelkosten unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen liegt vor liegt nicht vor Ort, Datum,Unterschrift des Arbeitgebers, ggfls. Stempel Übernachtung im Hotel ja nein Anreise am: Datum Uhrzeit Sonstige Wünsche: Anmeldungen bitte per Fax oder Post an: Vircon- Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln Fax: Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen 4 an Ort, Datum/Unterschrift 1 Ein ordnungsgemäß gefasster Betriebsratsbeschluss ist Voraussetzung für den Besuch des Seminars. 2 Die Kostenzusage des Arbeitgebers erleichtert die Seminarabrechnung und Rechtssicherheit aller Beteiligten. 3 Bei Ausfüllen und Unterschreiben dieser Erklärung erübrigt sich eine separate Erklärung für das Hotel 4 Teilnahmebedingungen können auch eingesehen werden unter

5 mobilfon: Teilnahmebedingungen für Seminare Anmeldungen sind verbindlich Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung/Einladung mit weiteren Hinweisen zum Seminar und die Rechnung. 5 Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Sollte das Seminar nicht zustande kommen oder abgesagt werden müssen, wird die bereits gezahlte Seminargebühr ohne Abzug oder Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Seminaren wird für alle Seminarteilnehmer/-innen die Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte übernommen. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen resp. Seminarpauschalen sowie den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Bei Vorliegen einer von Ihrem Arbeitgeber unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung richtet das Hotel die Rechnung direkt an das Unternehmen. Ohne Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers muss die Hotelrechnung bei Abreise direkt vor Ort bezahlt werden. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen dem/der Seminarteilnehmer/-in und dem Hotel/der Bildungsstätte zustande. Die Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Hotel bzw. der Bildungsstätte vorzunehmen. Widerruf der Anmeldung / Absage der Teilnahme Sollten Sie an dem Seminar nicht teilnehmen können, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Ein Rücktritt vom Seminar, der spätestens bis zum 28.Tag vor dem Schulungsbeginn erfolgt, wird kostenfrei storniert und die gegebenenfalls bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe erstattet. Danach wird bis zum 7.Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro zzgl. MwSt. erhoben. Nach Ablauf dieser Frist ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Das Hotel bzw. die Bildungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmer/-in benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. 5 Bei Inhouse-Seminaren erhält das Unternehmen die Rechnung direkt, wenn eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.

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