Vorläufige Netznutzungsentgelte Strom gültig ab 01. Januar 2016 Stadtwerke Kempen GmbH Heinrich-Horten-Straße 50 47906 Kempen Internet: www.stadtwerke-kempen.de
Preisblatt 1 Preise für Zählpunkte mit Leistungsmessung (Jahresleistungspreis-System) Jahresbenutzungsdauer Entnahmestelle im unter 2.500 h/a über 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw/a Ct/kWh /kw/a Ct/kWh Hochspannungsnetz incl. Umspannung 58,38 0,15 Mittelspannungsnetz 7,87 2,67 65,30 0,38 einschl. Umspannung 9,32 2,82 58,62 0,85 Niederspannungsnetz 12,59 3,34 34,08 2,48 Die Entnahmestelle und die Messung liegen im Regelfall auf der selben Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon wird, bei der Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung, zur Deckung der Umspannverluste ein Aufschlag von 3% auf die gemessene elektrische Arbeit bei der Berechnung der Netzentgelte erhoben. Weitere mögliche Konstellationen werden individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt. Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Preis für Blindstrom bei einem Leistungsfaktor cos phi induktiv kleiner 0,9 von 1,0 Ct/kvarh - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer
Preisblatt 2 Preisstellung für Zählpunkte ohne Leistungsmessung (Lastprofilkunden) Netznutzungsentgelte Netto-Preise Brutto-Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer Grundpreis 2,00 /Monat 2,38 /Monat Arbeitspreis 5,46 ct/kwh 6,50 ct/kwh Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer Abrechnung von Mehr- und Mindermengen Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Lieferanten nach VDEW-Lastprofil eingespeisten elektrischen Arbeit und der vom Kunden an der Abnahmestelle tatsächlich entnommenen elektrischen Arbeit. Näheres hierzu regelt der 13 StromNZV und der Lieferanten-Rahmenvertrag. Gemäß 13 Abs. 3 StromNZV sind monatlich einheitliche Marktpreise für Mehr- und Mindermengen anzuwenden. Hierzu werden die Phelix-Spotmarktpreise der EEX, differenziert nach Base und Peak, ermittelt. Aus diesen Werten gebildete durchschnittliche Jahreswerte sind im Internet veröffentlicht. Die sich ergebenden Mengen der Base- und Peak-Anteile aus den Mehr-/Mindermengen werden mit dem Durchschnittswert multipliziert und in Ansatz gebracht. Es werden nur Energiemengen berechnet. Netzentgelte sind nicht Gegenstand der Mehr-/Mindermengenabrechnung.
Preisblatt 3 Netznutzungsentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangmessung Netznutzungsentgelte Netto-Preise Brutto-Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer Elektro-Speicherheizung 1,50 ct/kwh 1,79 ct/kwh Elektro-Wärmepumpe 1,50 ct/kwh 1,79 ct/kwh Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer
Preisblatt 4 Verrechnungspreise Entgelt für den Messstellenbetrieb (Messpreis I) Entgelt für Ablesung und Datenbereitstellung (Messpreis II) Summe Messentgelte (Messpreis I + II) Brutto-Preise inkl. 19% Netto-Preise Netto-Preise Netto-Preise Mehrwertsteuer Messpreis Wechselstrom - Eintarifzähler 11,76 /a 0,99 /a 12,75 /a 15,17 /a Drehstrom - Eintarifzähler 15,01 /a 0,99 /a 16,00 /a 19,04 /a Drehstrom - Mehrtarif-Zähler 25,60 /a 0,99 /a 26,59 /a 31,64 /a Wechselstrom - Mehrtarif - Zähler 23,51 /a 0,99 /a 24,50 /a 29,16 /a Drehstrom - 2 Richtungszähler 25,27 /a 0,99 /a 26,26 /a 31,25 /a Drehstrom - Zähler mit registrierender Leistungsmessung 88,38 /a 11,88 /a 100,26 /a 119,31 /a dito als 2-Richtungszähler 94,53 /a 11,88 /a 106,41 /a 126,63 /a Mittelspannungszähler sowie Zähler der Umspannung HS/MS Drehstrom - Zähler mit registrierender Leistungsmessung incl. Sonst. Messeinrichtung/ TK-Komponente 367,18 /a 11,88 /a 379,06 /a 451,08 /a dito als 2 Richtungszähler 384,08 /a 11,88 /a 395,96 /a 471,19 /a Sonstige Messeinrichtung Stromwandler 34,43 /a 40,97 /a Tarifschaltung 12,56 /a 14,95 /a Abrechnungspreis Jahreskunde 6,40 /a 7,62 /a Monatskunde 76,77 /a 91,36 /a
Preisblatt 5 Sonstige Entgelte Netto-Preise Konzessionsabgabe Cent/kWh Entnahmen < 30 kw und 100.000 kwh ausgenommen Schwachlasttarife 1,59 Entnahmen im Schwachlasttarif 0,61 Entnahmen > 30 kw und 100.000 kwh 0,11 KWK-Aufschlag ab 1. Januar 2016 nach KWKG 2012 Cent/kWh Endkunden mit Verbrauch bis 100.000 kwh je Verbrauchsstelle 0,379 Endkunden mit Verbrauchsanteilen ab 100.001 kwh je Verbrauchsstelle 0,050 Endkunden mit Verbrauchsanteilen ab 100.001 kwh je Verbrauchsstelle, bei produzierenden Gewerbebetrieben deren Stromkosten 4% des Vorjahresumsatzes überschreiten ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). 0,025 KWK-Aufschlag ab 1. Januar 2016 nach Gesetzentwurf zum KWKG vom 17.09.2015 Cent/kWh Endkunden mit Verbrauch bis 1.000.000 kwh je Verbrauchsstelle 0,445 Endkunden mit Verbrauchsanteilen ab 1.000.001 kwh je Verbrauchsstelle 0,040 Endkunden mit Verbrauchsanteilen ab 1.000.001 kwh je Verbrauchsstelle, bei produzierenden Gewerbebetrieben deren Stromkosten 4% des Vorjahresumsatzes überschreiten ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). 0,030 Entgelte für Blindstrom (alle Spannungsebenen) Cent/kvarh Überschreitet die in einem Monat bezogene induktive Blindarbeit 50% der in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit, beträgt der Preis für die 50% der Wirkarbeit (kwh) übersteigende induktive Blindarbeit (kvarh) 1,00 Die vorstehenden Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer
Preisblatt 6 Offshore-Haftungsumlage für 2016 nach 17 f EnGW) Offshore-Haftungsumlage je Letztverbrauchergruppe (derzeit gültiges KWKG) Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C 2016 0,040 ct/kwh 0,027 ct/kwh 0,025 ct/kwh Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kwh je Verbrauchsstelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Verbrauchsstelle 1.000.000 kwh übersteigt, zahlen nach derzeit gültigem KWKG zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,05 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Verbrauchsstelle 1.000.000 kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen nach derzeit gültigem KWKG zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,025 ct/kwh
Preisblatt 7 Mehrkosten nach 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (veröffentlicht am 03. August 2011) geändert wurde, können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bzw. Netzentgeltbefreiung gemäß 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden gemäß 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV entsprechend 9 KWK-G auf alle Letztververbraucher (LV) umgelegt. Die für 2016 geltende Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV ist von den Übertragungsnetzbetreibern am noch nicht veröffentlicht worden und beträgt: Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C 2016 0,378 ct/kwh 0,05 ct/kwh 0,025 ct/kwh Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kwh je Verbrauchsstelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Verbrauchsstelle 1.000.000 kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.00.000 kwh hinausgehende Strombezüge macimal 0,025 ct/kwh Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen.
Preisblatt 8 Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Verbrauch Cent/kWh für alle kwh Keine Umlageveröffentlichung und -erhebung im Jahr 2016 Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) wird erstmals ab dem 01.01.2014 von Letztverbrauchern erhoben. Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Umlage noch nicht veröffentlicht. Da der Belastungsausgleich dieser Umlage nach 18 Abs. 1 Satz 1 AbLaV entsprechend 9 KWKG erfolgt, bedeutet dies, dass die AbLaV-Umlage ebenso wie der KWK-Abschlag als Aufschlag auf die Netzentgelte hinzukommt. Die AbLaV-Umlage ist daher von den Netzbetreibern den ab 01.01.2014 geltenden Stromnetzentgelten hinzuzurechnen.