INFORMATIONEN ZUM VORANSCHLAG 2010 UND ZUR FINANZPLANUNG 2010-2013



Ähnliche Dokumente
Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten Sage Schweiz AG

Rolle der RPK bei der finanzpolitischen Prüfung

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

VfW-Sachverständigenordnung

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen

Rechnungslegungshandbuch

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Was ist das Budget für Arbeit?

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung.

Deutschland-Check Nr. 35

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

Stellungnahme der Finanzkommission zum Budget 2016

Finanzierungsvergleich. für. Franz Forward-Darlehen

Newsletter: Februar 2016

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

16.2 Schenkungen, Vermächtnisse und Erbschaften mit Zweckbindung

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei

Vernehmlassung zum Entwurf einer Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Untätigkeit der Bürger

Obergericht des Kantons Zürich

Testen Sie jetzt die Möglichkeiten!

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Anspar-Darlehensvertrag

Teilliquidationsreglement

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Änderung vom. Der Staatsrat des Kantons Wallis

Verordnung über die Weiterbildung

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Arbeitshilfen Messecontrolling Wie geht denn das?

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Sächsischer Baustammtisch

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

Staatskanzlei des Kantons Nidwalden Regierungsgebäude 6371 Stans

Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.

IAS. Übung 7. ) Seite 1

Elternzeit Was ist das?

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR

Leseprobe zum Download

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

Anleitung Scharbefragung

KIID Aufsichtsrechtliche Aspekte, Filing- und Distributionsfragen

Organhaftpflichtversicherung

CONTInuität und Leistung seit 1970

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Reglement der Pensionskasse Küsnacht betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation

Das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Nutzung dieser Internetseite

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße Rostock. Info-Telefon FAX

Kontakte Dorfstrasse 143 CH Kilchberg Telefon 01 / Telefax 01 / info@hp-engineering.com

Psychosoziale Gesundheit. Schulentwicklung. Suchtprävention. Bewegung. Ernährung

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Nützliche Tipps für Einsteiger

Lausanne, den XX yyyyy Sehr geehrte Frau/ Herr,

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Die Firma ALLFINANZ Beratung & Planung Andreas Gauch stellt sich Ihnen vor!

Informationschreiben 85 / 2015

Exclusiv für Wohnungseigentümergemeinschaften WEG Finanzierung leicht gemacht

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Statuten des Vereins guild42.ch

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom ; auf Antrag dieser Behörde,

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen

Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB)

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

7.12 Einrichtung PK GastroSuisse (GastroSocial) Lohnbasis für die Berechnung der BVG-Basis

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele


Transkript:

E DES GEMEINDEAMT KANTONS ZÜRICH ORIENTIERUNG DES GEMEINDEAMTES INFORMATIONEN ZUM VORANSCHLAG 2010 UND ZUR FINANZPLANUNG 2010-2013 Juni 2009 Jahre des wirtschaftlichen Wachstums und steigender Steuererträge liegen hinter uns. Viele Gemeinden haben sie genutzt, um ihre Schulden abzubauen und Reserven zu bilden. Unvermittelt hat sich das Blatt gewendet. Geringere Einnahmen und mit grosser Wahrscheinlichkeit erhöhter Aufwand im Sozialbereich sind zu erwarten. Beides wird die Gemeinden in unterschiedlichem Ausmass treffen. Plötzliche und unerwartete Veränderungen bei Einnahmen und Ausgaben machen die Finanzplanung für die Gemeinden anspruchsvoll. Die Entwicklung in der Vergangenheit kann für die Zukunft nicht einfach fortgeschrieben und die bewährte Finanzpolitik nicht unbesehen weiter verfolgt werden. Um die Gemeinden bei der Entscheidfindung zu unterstützen, stellen wir im vorliegenden Informationsschreiben eine etwas breitere Datengrundlage für die Planung zur Verfügung. Wir hoffen, damit den Gemeindeorganen ihre Arbeit im Dienste der Öffentlichkeit zu erleichtern und danken allen für das gute Zusammenwirken auch in schwierigen Zeiten. Arthur Helbling, Leiter Gemeindeamt Briefadresse: Feldstrasse 40, Postfach, 8090 Zürich www.gaz.zh.ch Direktion der Justiz und des Innern

Inhaltsverzeichnis 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 3 2. Richtlinien für die Voranschläge 2010 3 2.1. Lohnaufwand im Angestelltenbereich 3 2.2. Lohnaufwand der Lehrkräfte 4 2.3. Beamtenversicherungskasse (BVK), ALV/IV/EO, BU/NBU 4 2.4. Steuerertrag 2008 (ohne Stadt Zürich) 5 2.5. Finanzkraftindex 5 2.6. Kantonsmittel der Gemeindesteuerfüsse für 2010 6 2.7. Steuerkraftentwicklung 6 2.8. Zusätzliche Hinweise für Gemeinden, die Steuerfussausgleich beantragen 9 3. Rechnungsprüfung in den Gemeinden 11 3.1. Grundsätzliches 11 3.2. Erteilung des Prüfungsauftrags 11 3.3. Fachliche Anforderungen an die Leitung der technischen Rechnungsprüfung 12 3.4. Zusammenwirken RPK - Kontrollstelle bei der Prüfung der Jahresrechnung 12 3.5. Neues RPK - Kontrollstelle Handbuch ab Herbst 2009 13 4. Allgemeine Themen 13 4.1. Interner Zinssatz 13 4.2. Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel 13 4.3. Formularsatz zur Jahresrechnung HRM 14 4.4. KVG: Neues Abrechnungsverfahren 14 5. Behördenschulungen des Gemeindeamtes 16 Juni 2009 2

1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Kanton Zürich stützt sich für den Voranschlag 2010 sowie für den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2009-2012 auf die folgenden volkswirtschaftlichen Eckwerte bezüglich BIP und Jahresteuerung. Rahmenbedingungen 2009 2010 2011-2013 Wachstum Bruttoinlandprodukt (BIP) real (in %) -2.2 0.1 1.5 Jahresteuerung (in %) -0.2 1.0 1.5 Absolutes Zinsniveau (in %) (Quelle: ZKB Gemeinde-Info Ausgabe 2009) 2.5 3.0 4.1 2. Richtlinien für die Voranschläge 2010 Der Regierungsrat hat verschiedene Richtlinien für die Erstellung des Staatsvoranschlages 2010 und für den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2010-2013 erlassen. Davon übernimmt das Gemeindeamt die Regeln bezüglich der Entwicklung des Personalaufwandes als Vorgabe für die Gemeinden, soweit diese nicht an gemeindeeigene Personalverordnungen gebunden sind. Für die Entwicklung des Sachaufwands wird ebenfalls auf die kantonale Richtlinie abgestützt. Für die Steuerprognose hat das Gemeindeamt eigene Richtlinien ausgearbeitet. Gemeinden im Steuerfussausgleich sind verpflichtet, sich an diese Richtlinien zu halten. Da auch andere Gemeinden sich daran orientieren, erlauben wir uns, alle Gemeinden und gemeinderechtliche Körperschaften darüber zu informieren. Wir hoffen mit diesen und anderen Hinweisen und Anmerkungen zu bestimmten Bereichen das Budgetieren zu erleichtern. 2.1. Lohnaufwand im Angestelltenbereich Massgebend für die Budgetierung des Personalaufwandes für das Jahr 2010 sind die effektiven Löhne vom Juli 2009 (hochgerechnet auf ein Jahr). Entwicklung Lohnaufwand 2010 2011 2012 2013 Teuerungsausgleich (in %) 0.0 0.8 1.5 1.5 Keine Stufenanstiege Lohnerhöhungen / Beförderungen (in %) 0.2 0.2 0.2 0.2 Einmalzulagen 0.2 0.2 Veränderung der Lohnsumme gesamt (in %) 0.4 1.0 1.9 1.7 Juni 2009 3

Gemeinden und Empfänger von Steuerfussausgleichsbeiträgen, die unter die Regelung der Personalverordnung für das Staatspersonal fallen, dürfen den Teuerungsausgleich und die Beförderungen erst nach entsprechendem Beschluss durch den Regierungsrat für das Staatspersonal vollziehen. Andernfalls ist darauf zu verzichten. 2.2. Lohnaufwand der Lehrkräfte Mit Datum vom 20. Mai 2009 wurden die Schulgemeinden über die Entwicklung der Lehrerlöhne 2010 informiert und mit Voranschlagsgrundlagen bedient. Der Teuerungsausgleich sowie die Quote für Beförderungen per 1. Januar 2010 werden analog dem übrigen Staatspersonal auch für die Lehrkräfte budgetiert. Im September 2009 werden die Schulgemeinden als definitive Budgetgrundlage die Lohnlisten für das neue Schuljahr erhalten. Für die vorläufige Berechnung des Lehrerlohnanteils verwenden Sie bitte das am 20. Mai 2009 zugestellte Berechnungsblatt oder die Excel- Tabelle unter: www.gaz.zh.ch > Gemeindefinanzen > Finanzhaushalt > Praxishilfen: Lehrerbesoldungen 2009 (Berechnung) Die Gemeindeanteile für das kantonal angestellte Lehrpersonal werden den Schulgemeinden gemäss jeweiliger Beitragsklasse monatlich in Rechnung gestellt. Die diesbezüglichen Unterlagen des Volksschulamtes, Abteilung Lehrpersonal, sind auf die materielle Richtigkeit der ausbezahlten Grundlöhne, Zulagen und Abzüge zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Homepage www.volksschulamt.zh.ch hin, wo unter Downloads, Finanzen, Gemeinderechnung interessante Informationen zur Verfügung stehen. Sie können diese Monatsrechnungen auch als Budgetgrundlage verwenden. Für die Berechnung des vom Steuerfussausgleich anrechenbaren Plafonds der Lehrerlöhne und Lehrerlohnanteile werden wir ab September 2009 eine entsprechende Excel-Tabelle auf unserer Website www.gaz.zh.ch veröffentlichen. 2.3. Beamtenversicherungskasse (BVK), ALV/IV/EO, BU/NBU Die Arbeitgeberbeiträge an die Beamtenversicherungskasse (BVK) können wie im Vorjahr unverändert mit durchschnittlich 13,1 % der versicherten Grundlöhne berechnet werden. Der Mindestlohn zum Eintritt in die Beamtenversicherungskasse beträgt CHF 20 520 und der Koordinationsabzug CHF 23 940. Bei speziellen Verhältnissen empfehlen wir eine individuelle Berechnung der Arbeitgeberbeiträge auf Grund der tatsächlichen altersspezifischen Gegebenheiten. Die Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/EO bleiben mit 5,05 % des massgebenden Lohns unverändert. Zudem sind die Arbeitgeberprämien an die Berufs- und Nichtberufsunfallversicherungen (0,5 %) zu berücksichtigen. Der Beitrag des Arbeitgebers an die obligatorische Juni 2009 4

Arbeitslosenversicherung (ALV) beträgt unverändert 1,0 % vom massgebenden Lohn bis zu einem Höchstbetrag von CHF 126'000. Das eidgenössische Parlament diskutiert zurzeit die Erhöhung des Beitrages. Wir empfehlen, die entsprechenden Medienmitteilungen zu verfolgen. Insgesamt sind bei einem unveränderten Beitrag an die ALV 6,55 % des Lohns für diese Arbeitgeberbeiträge im Voranschlag einzustellen. 2.4. Steuerertrag 2008 (ohne Stadt Zürich) Der einfache Steuerertrag 2008 der Gemeinden im Kanton Zürich (ohne Stadt Zürich) hat sich seit dem Jahr 2004 stetig erhöht. Der Anteil der Juristischen Personen am Gesamtertrag 2008 nahm im Vergleich zum Vorjahr von 10,8 % auf 11,0 % zu. Diese Erhöhung ist durch die guten Unternehmensabschlüsse begründet und zeigt, dass viele Gemeinden von der Krise im Finanzsektor bei den Juristischen Personen noch nicht betroffen waren. In diesem Zusammenhang gilt es die Entwicklung der aktiven Steuerausscheidung für den Voranschlag und die Finanzplanung neu abzuschätzen. Insgesamt wiesen im Jahr 2008 13 Gemeinden (Vorjahr 16 Gemeinden) einen Anteil der Juristischen Personen am Gesamtsteuerertrag von 20 % oder mehr aus. Steuerertrag 2008 Steuererträge in Fr. 600'000'000 500'000'000 Steuererträge Natürliche Personen Steuererträge Juristische Personen 400'000'000 300'000'000 200'000'000 100'000'000 0 Bezirk Affoltern Bezirk Horgen Bezirk Meilen Bezirk Hinwil Bezirk Uster Bezirk Pfäffikon Bezirk Winterthur Bezirk Andelfingen Bezirk Bülach Bezirk Dielsdorf Bezirk Dietikon 2.5. Finanzkraftindex Der für die Berechnung der Staatsbeiträge und Kostenanteile massgebende Finanzkraftindex, gültig ab 1. Januar 2010, wird Ihnen bis spätestens Ende Juli 2009 mitgeteilt. Juni 2009 5

2.6. Kantonsmittel der Gemeindesteuerfüsse für 2010 Das Kantonsmittel ist massgebend für die Bezugsberechtigung und die Ablieferungspflicht beim Steuerkraftausgleich sowie für die Bezugsberechtigung von Steuerfussausgleich, die bei 5 Steuerprozenten über dem Mittel einsetzt. Steuerfussverteilung 2008 und 2009 Steuerfuss in % 130 120 110 100 90 80 70 Steuerfüsse 2008 Steuerfüsse 2009 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 Anzahl Gemeinden Die Grafik zeigt, dass bei den Steuerfüssen vom Jahr 2008 auf das Jahr 2009 einzelne Verschiebungen mehrheitlich nach unten eingetreten sind. Die günstige Wirtschaftsentwicklung der vergangenen Jahre gestattete einigen Gemeinden ihre Steuerfüsse 2009 herabzusetzen. Die sinkende Tendenz führt bei den tatsächlichen Gemeindesteuerfüssen 2009 (ohne Stadt Zürich) zu einem gewogenen Mittelwert von 107,800 % (Vorjahr 108,133 %). Das Zusicherungsvolumen der Steuerfussausgleichsbeiträge 2009 verminderte sich gegenüber 2008 ebenfalls und erreicht, in Steuerprozente umgerechnet, einen Wert von 4,609 % (Vorjahr 5,317 %). Zusammen mit dem tatsächlichen Durchschnitt beträgt das Kantonsmittel 2009, unter voller Aufrechnung der in Steuerprozente umgerechneten Steuerfussausgleichszusicherungen, 112,409 % oder gerundet 112 %. Mit RRB-Nr. 09/964 vom 17. Juni 2009 hat der Regierungsrat das Kantonsmittel mit Wirkung ab 2010 auf 112 % festgesetzt. Der Maximalsteuerfuss 2010 beträgt somit neu 122 %. Gemeinden mit einem Steuerbedarf von über 117 % haben für das Jahr 2010 grundsätzlich Anspruch auf Steuerfussausgleich und können entsprechende Gesuche zur Prüfung einreichen. 2.7. Steuerkraftentwicklung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der relativen Steuerkraft bei den Gemeinden. Die finanzstärkste Gemeinde wies 1983 einen Wert von Fr. 4'735 gegenüber einem Wert von Fr. 506 der Finanzschwächsten aus. Im Jahr 2008 betrug der Wert der finanzstärksten Gemeinde Fr. 17 773 und der Wert der Finanzschwächsten Fr. 1 326. Juni 2009 6

Steuerkraft: Entwicklung 1983-2008 Steuerkraft pro Einwohner in Fr. 18'000 1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 16'000 14'000 12'000 10'000 8'000 6'000 4'000 2'000 0 Fischenthal Hofstetten Altikon Schlatt Waltalingen Wald Dägerlen Truttikon Hütten Zell Kantonsmittel Opfikon Meilen Erlenbach Herrliberg Kilchberg Uitikon Zollikon Rüschlikon Zumikon Küsnacht Die Entwicklung zeigt bis Ende der 90er Jahre zwar eine Steigerung der Steuerkraftdisparitäten, diese nimmt aber ab 2000 unverhältnismässig stark zu. Der Einbruch bei den finanzstarken Gemeinden 2003 lässt darauf schliessen, dass diese Gemeinden mit einer Verzögerung von 2 Jahren auf eine rezessive Phase reagieren. So nahm vom Jahr 2002 auf das Jahr 2003 die relative Steuerkraft der finanzstärksten Gemeinde von Fr. 12'805 auf Fr. 9'818 oder 23,3 % ab, währenddem die Finanzschwächste nur einen Rückgang von Fr. 1'105 auf Fr. 1'101 zu verzeichnen hatte. Die Auswirkungen auf das zu verteilende Steuerkraftvolumen werden in der nächsten Grafik gezeigt. Steuerkraftausgleich: Volumenentwicklung 1985-2008 Beträge in Fr. Summe Zuschüsse Summe Abschöpfungen 400'000'000 300'000'000 200'000'000 100'000'000 0-100'000'000-200'000'000-300'000'000-400'000'000 Juni 2009 7

Aufgrund des Einbruches der relativen Steuerkraft von 2002 auf 2003 bei den finanzstarken Gemeinden nahm im Folgejahr 2004 das zu verteilende Volumen von CHF 265 Mio. auf CHF 210 Mio. oder rund 20 % ab. Für 2009 wird das Gesamtvolumen aufgrund der sehr guten Ertragslage 2008 der finanzstarken Gemeinden nochmals klar über CHF 300 Mio. liegen. Für 2010 rechnen wir mit einem Rückgang des Volumens, wobei wir zurzeit noch nicht in der Lage sind, diesen zu beziffern. Die damit zusammenhängende Schätzung der relativen Steuerkraft für 2009 werden wir Ihnen wie gewohnt zusammen mit der Verfügung für den Steuerkraftausgleich 2009 Anfang August mitteilen. Entwicklung des Eigenkapitals nach Gemeindegrösse und Steuerkraft Beträge in Fr. 2'000'000'000 1'500'000'000 1'000'000'000 500'000'000 0-500'000'000-1'000'000'000-1'500'000'000-2'000'000'000 62 Kleine Gemeinden - 2'000 Einwohner 82 Mittlere Gemeinden - 10'000 Einwohner 25 Grosse Gemeinden - 30'600 Einwohner 2 Grossstädte 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Die Gemeinden hatten in den vergangenen 20 Jahren noch nie soviel Eigenkapital wie Ende 2007. Das kumulierte Eigenkapital der Gemeinden beträgt CHF 4.7 Mia., zeigt sich aber bezüglich Verteilung sehr heterogen. Währenddem sich bei den mittelgrossen und grossen Gemeinden das Eigenkapital insbesondere ab 1997 weiter erhöht hat, blieb es bei den kleinen Gemeinden konstant. Die beiden Grossstädte wiesen beide bereits Bilanzfehlbeträge aus und konnten diese erst wieder bei guter Konjunkturlage eliminieren. Im Hinblick auf die bevorstehende Verschlechterung der Finanzergebnisse wird dem Eigenkapital eine bedeutende Rolle zukommen. Juni 2009 8

Zusätzliche freiwillige Abschreibungen Beträge in Fr. 400'000'000 350'000'000 300'000'000 250'000'000 250'659'188 200'000'000 150'000'000 100'000'000 103'670'118 50'000'000 72'634'145 63'161'243 0 11'193'681 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 62 Kleine Gemeinden - 2'000 Einwohner 82 Mittlere Gemeinden - 10'000 Einwohner 25 Grosse Gemeinden - 30'600 Einwohner 2 Grossstädte Gesamtvolumen Linear (Gesamtvolumen ) Die zusätzlichen freiwilligen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen haben im Jahr 2007 ein Volumen von CHF 250 Mio. erreicht, wobei der allgemeine Trend eine steigende Tendenz ausweist. Zu berücksichtigen gilt es, dass freiwillige Abschreibungen sowohl im Steuer- als auch im Gebührenhaushalt vorgenommen werden, diese aber nur gesamthaft ausgewertet werden können. 2.8. Zusätzliche Hinweise für Gemeinden, die Steuerfussausgleich beantragen Sachaufwand Auf der Basis des Voranschlages des Vorjahres wird keine Erhöhung des Plafonds eingerechnet. Bei der Erstellung des Voranschlages 2010 ist daher der Plafond 2009 massgebend. Steuerertrag 2010 (Schätzung) - Jahresertrag Natürliche Personen Erfahrungsgemäss reagieren die Steuererträge mit einer Verzögerung von zwei bis drei Jahren auf die konjunkturelle Entwicklung. Für die Schätzung des Steuerertrages 2010 gehen wir daher davon aus, dass der aktuelle Stand der Steuererträge 2009 (100 %) übernommen werden kann. Bei der Annahme nicht berücksichtigt ist die Änderung des Steuergesetzes, welche vom Kantonsrat zwar verabschiedet wurde, gegen die aber das Referendum mit Gegenvorschlag erhoben wurde. In der Vorlage hätte der Ausgleich der kalten Progression zu einem Ausfall bei den Gemeinden von rund CHF 160 Mio. oder 3,9 Steuerprozenten geführt und die übrigen vorgeschlagenen Änderungen zu einem Ausfall Juni 2009 9

von nochmals rund CHF 150 Mio. Die Umsetzung der Gesetzesrevision wird 2010 nicht vollzogen werden können. Einen allfälligen Ausgleich der kalten Progression gemäss 48 des Steuergesetzes können wir zurzeit nicht abschätzen. Wir verweisen auf spätere Medienmitteilungen. Bei allen Angaben handelt es sich um Richtwerte; gemeindespezifischen Veränderungen ist individuell Rechnung zu tragen. - Jahresertrag Juristische Personen Der Steuerertrag bei den Juristischen Personen ist schwer abzuschätzen. Der starke Ertragsrückgang bei vielen Unternehmungen wird zu tieferen Steuererträgen führen. Da die Erträge aber sehr gemeindespezifisch sind (Branche, Anteil Juristische Personen am gesamten Steuerertrag etc.) verzichten wir auf eine allgemeine Schätzung. In jeder Gemeinde ist eine individuelle Schätzung vorzunehmen. - Erträge aus früheren Jahren Die Erträge aus früheren Steuerjahren (SR-Steuerjahren) haben in den vergangenen Jahren einen starken Anstieg verzeichnet. Für die Budgetierung gehen wir vom Durchschnitt der letzten drei Jahre aus. Spitex (440) Ungeachtet der Anpassungen im Zusammenhang mit dem Neuen Finanzausgleich (NFA) gehen wir bei den Spitex-Dienstleistungen davon aus, dass die Erträge mindestens 50 % aller Aufwendungen decken. Alters- und Pflegeheime (Funktion 570) Im Alters- und Pflegeheimbereich erwarten wir, dass zusätzlich zum Betriebsaufwand (ohne Zinsen und Abschreibungen) mindestens 50 % des Zins- und Abschreibungsaufwands durch entsprechende Gebühren- und Dienstleistungserträge gedeckt werden. Bei der Projektierung von Aus- oder Umbauten ist vorgängig eine Bedarfsabklärung zu machen und die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden zu fördern, um die Auslastung optimieren zu können. Gewinnbeteiligung der ZKB (Funktion 840) Um der unsicheren Entwicklung der Finanzmärkte Rechnung zu tragen, sehen wir vor, den Durchschnitt der Auszahlungen der letzten fünf Jahre als Einnahme für das Rechnungsjahr 2010 zu budgetieren (Konto 840.4490). Als Grösse für den Voranschlag haben wir für Sie das Mittel der Gewinnausschüttungen in den Rechnungsjahren 2005 bis 2009 pro Einwohner errechnet, es beträgt CHF 65.00 pro Einwohner. Dieser Betrag ist in den Voranschlag aufzunehmen. Juni 2009 10

Gesuche um Steuerfussausgleichsbeiträge Gesuche um Steuerfussausgleichsbeiträge können nach gewohntem Verfahren eingereicht werden. Gemeinden, die für das Jahr 2010 Beiträge beanspruchen (Steuerfuss von über 117 % ist Voraussetzung), müssen die vollständigen Unterlagen (Politische Gemeinde und Schulgemeinden), bis spätestens 31. Oktober 2010 an die folgende Adresse einreichen: Gemeindeamt des Kantons Zürich Abteilung Gemeindefinanzen Feldstrasse 40 Postfach 8090 Zürich Für eine möglichst frühe Zustellung sind wir Ihnen sehr dankbar. Damit Sie die Vollständigkeit der Unterlagen selber prüfen können, finden Sie unter folgender Internetadresse die notwendigen Checklisten. www.gaz.zh.ch > Gemeindefinanzen > Finanzhaushalt > Praxishilfen 3. Rechnungsprüfung in den Gemeinden Am 22. Oktober 2008 beschloss der Regierungsrat Änderungen der Verordnung über den Gemeindehaushalt (VGH), die in allen Gemeinden für eine fachkundige und unabhängige Rechnungsprüfung sorgen sollen. Obwohl die Anliegen der Gemeinde- und Fachverbände bei der Überarbeitung der Verordnungsbestimmungen nach der Vernehmlassung weitgehend berücksichtigt wurden, erwuchs der Verordnungsänderung politischer Widerstand. Die dabei vorgebrachten Argumente führten bei den Gemeinden teilweise zu Verunsicherungen hinsichtlich der geltenden Rechtslage. Deshalb wird diese in der Folge nochmals kurz dargestellt. 3.1. Grundsätzliches Die Haushalts- und Rechnungsprüfung ist Aufgabe der RPK und hat seit je her unter finanzpolitischen und finanztechnischen Gesichtspunkten zu erfolgen. Für die finanztechnische Prüfung können seit 1984 private Buchprüfer oder die Revisionsdienste des Kantons zugezogen werden. Von dieser Möglichkeit machen die meisten Gemeinden Gebrauch. 3.2. Erteilung des Prüfungsauftrags Bis Ende letzten Jahres konnte die Gemeindevorsteherschaft allein über die Vergabe eines Auftrags an eine aussenstehende Prüfstelle entscheiden. Seit Beginn dieses Jahres 2009 erfordern dieser Entscheid, die Bezeichnung der Prüfstelle sowie die Festlegung des Prü- Juni 2009 11

fungsgegenstands übereinstimmende Beschlüsse der Vorsteherschaft und der Rechnungsprüfungskommission. 3.3. Fachliche Anforderungen an die Leitung der technischen Rechnungsprüfung Heute müssen RPK-Mitglieder, die eine technische Rechnungsprüfungen leiten und dabei mithelfen, keine Fachkenntnisse bezüglich Rechnungslegung und Rechnungsprüfung haben. Dies gilt weiterhin bis zum Ende der laufenden Amtsperiode im Jahr 2010. Wir gehen davon aus, dass die Jahresrechnung 2009 noch durch die alte RPK geprüft wird. Die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung 2010 wird im Jahr 2011 erstmals durch ein RPK-Mitglied geleitet werden müssen, das fachkundig ist. Diese Person braucht nicht gleichzeitig Präsidentin oder Präsident der RPK zu sein. Die folgenden Ausbildungsabschlüsse weisen prüfungsleitende Personen als fachkundig aus: - eidgenössisch diplomierte Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer - eidgenössisch diplomierte Treuhandexpertinnen und Treuhandexperten - eidgenössisch diplomierte Steuerexpertinnen und Steuerexperten - eidgenössisch diplomierte Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling - Absolventinnen und Absolventen eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Rechtswissenschaften - Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen - Treuhänderinnen und Treuhänder mit eidgenössischem Fachausweis - Inhaberinnen und Inhaber des Kantonalen Fachausweises Finanzen und Steuern RPK-Mitglieder können mit einem der genannten Ausbildungsabschlüsse die finanztechnische Prüfung leiten, ohne über entsprechende Berufspraxis verfügen zu müssen, wie sie für Externe gefordert wird. 3.4. Zusammenwirken RPK - Kontrollstelle bei der Prüfung der Jahresrechnung Wird eine externe Prüfstelle mit der Prüfung der Jahresrechnung beauftragt, so erhält die Gemeindevorsteherschaft spätestens ab der Prüfung der Jahresrechnung 2010 im Jahr 2011 einen umfassenden Bericht und die RPK einen Kurzbericht. Letzterer bildet fortan Bestandteil der Jahresrechnung und enthält eine Empfehlung zur Genehmigung oder Nichtgenehmigung aus technischer Sicht. Die politische Prüfung der Jahresrechnung bleibt immer Aufgabe der RPK. Sie erstattet der Gemeindeversammlung Bericht und stellt ihr Antrag über Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Jahresrechnung. Dieser kann aus politischen Gründen auf Nichtgenehmigung lauten, auch wenn die externe Prüfstelle aus technischer Sicht Genehmigung empfohlen hat. Ist die Jahresrechnung allerdings aus technischer Sicht nicht in Ordnung, so wird ein Antrag der RPK auf Genehmigung in der Regel schwer zu vertreten sein. Juni 2009 12

3.5. Neues RPK - Kontrollstelle Handbuch ab Herbst 2009 Das Gemeindeamt wird im kommenden Herbst ein RPK-Handbuch veröffentlichen, das insbesondere die Belange der politischen Haushalts- und Rechnungsprüfung, aber auch das Einsetzen einer externen Prüfstelle und das Zusammenwirken mit dieser behandeln wird. Das Handbuch wird im Hinblick auf die Prüfung des Voranschlags 2010 durch die RPK rechtzeitig zu Verfügung stehen. 4. Allgemeine Themen 4.1. Interner Zinssatz Gemäss 25 der Verordnung über den Gemeindehaushalt entspricht der interne Zinssatz der Gemeinden dem für die Kantonsverwaltung jeweils geltenden internen Zinssatz, wie er vom Regierungsrat gestützt auf 27 Abs. 3 der Finanzcontrollingverordnung mit den Richtlinien zur Erarbeitung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) festgelegt wird. Im Jahr 2009 beträgt der Zinssatz 3,25 %. Ab dem Jahr 2010 gilt für die internen Verzinsungen der Gemeinden der vom Regierungsrat mit Beschluss vom 18. März 2009 festgesetzte Zinssatz von 3,0 %. 4.2. Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel Mit der Jahresrechnung 2009 müssen die Gemeinden erstmals einen Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel veröffentlichen ( 92 Abs. 2 lit. e und f Kreisschreiben über den Gemeindehaushalt). Unter Beteiligung wird eine Institution in der Rechtsform der selbständigen öffentlichrechtlichen Anstalt, des Zweckverbandes oder einer Gesellschaftsform des Obligationenrechts verstanden, an welcher die Gemeinde als Trägerin der öffentlichen Aufgabe beteiligt ist. Der Beteiligungsspiegel ist das Verzeichnis, welches die Verflechtungen der Gemeinde mit anderen Institutionen darstellt. Gewährleistungen (Eventualverbindlichkeiten) sind Tatbestände, aus denen sich in Zukunft eine wesentliche Verbindlichkeit für das Gemeinwesen ergeben kann. Der Gewährleistungsspiegel macht allfällige eingegangene Risiken transparent und sorgt für eine aktive Überwachung dieser Risiken. Das Kreisschreiben nennt unter 51 die möglichen Arten von Eventualverbindlichkeiten. So sind sämtliche Eventualverbindlichkeiten, bei denen die Gemeinde zu Gunsten Dritter eine Verpflichtung eingeht (z.b. Bürgschaften, Defizitgarantien, Solidarhaftungen etc.) und andere klassische Sachverhalte mit Eventualcharakter (Altlasten, Konventionalstrafen, Prozessrisiken etc.) in den Gewährleistungsspiegel aufzunehmen. Juni 2009 13

Ein Muster zum Beteiligungsspiegel und dem Gewährleistungsspiegel mit je einem Beispiel finden Sie auf unserer Homepage. www.gaz.zh.ch > Gemeindefinanzen > Rechtsgrundlagen: Kreisschreiben über den Gemeindehaushalt 4.3. Formularsatz zur Jahresrechnung HRM Mit den vorgeschriebenen neuen Elementen zur Jahresrechnung (Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel und Prüfbericht) wird der offizielle Formularsatz zur Jahresrechnung HRM angepasst. Die Formulare stehen ab Oktober auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung. Daneben gibt es eine zweite Variante, in der die Geldflussrechnung und der erweiterte Anhang zur Jahresrechnung (siehe sschreiben vom Juni 2008) in den Formularsatz integriert werden. Der Anhang zur Jahresrechnung wird ab diesem Zeitpunkt als Excel- Dokument zur Verfügung stehen und auch gleich den Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel beinhalten. 4.4. KVG: Neues Abrechnungsverfahren Aufgrund des neuen Finanzierungsmodus des Bundes (NFA-Regelung) im KVG-Bereich erfolgt die Rückerstattung der Bundes- und Kantonsbeiträge 2008 neu bereits im Juni 2009 (anstatt im Dezember 2009). Aufgrund des früheren Auszahlungszeitpunkts können allfällige Korrekturen der KVG-Revision nicht berücksichtigt werden. Die Korrekturen aus der Revision 2008 (Prämienverbilligung, Prämienübernahmen) werden mit der Auszahlung der Bundesund Kantonsbeiträge 2009 im Jahr 2010 erfolgen. Wegen dieser zeitlichen Verschiebung sind die Korrekturen aus der KVG-Revision erst im Zeitpunkt der definitiven Anzeige durch die Gesundheitsdirektion zu verbuchen. Auf der nachfolgenden Seite haben wir ein vereinfachtes Verbuchungsbeispiel dargestellt. Juni 2009 14

siehe auch Information Prämienübernahme und Prämienverbilligung durch die Gemeinden: Abrechung 2008 der Gesundheitsdirektion vom 14. November 2008 Vereinfachtes Abrechnungs- und Verbuchungsbeispiel 1 Aktivierung der KVG-Bundes- und Kantonsbeiträge 2008 von Fr. 100'000 im Dezember 2008 (KVG-Revision bis Mai 2009: Korrektur auf Fr. 95'000) 2 Auszahlung der KVG-Bundes- und Kantonsbeiträge 2008 von Fr. 100'000 im Juni 2009 3 Aktivierung der KVG-Bundes- und Kantonsbeiträge 2009 von Fr. 80'000 im Dezember 2009 4 Auszahlung der KVG-Bundes- und Kantonsbeiträge 2009 von Fr. 80 000 inkl. Korrektur aufgrund der KVG- Revision 2008 von Fr. 5'000 (Geldmässige Auszahlung von Fr. 75'000) im Juni 2010 5 Korrekturbuchung des Minderertrags 2008 aufgrund der KVG-Revision von Fr. 5'000 im Juni 2010 6 Aktivierung der KVG-Bundes- und Kantonsbeiträge 2010 von Fr. 90'000 im Dezember 2010 Jahr Kto. 1014 Kto. 520.46xx 2008 1 100 000 100 000 Jahr Kto. 1014 Kto. 520.46xx Kto. 1002 2009 EB 100 000 2 100 000 100 000 3 80 000 80 000 Jahr Kto. 1014 Kto. 520.46xx Kto. 1002 2010 EB 80 000 4 75 000 75 000 5-5 000-5 000 6 90 000 90 000 Juni 2009 15

5. Behördenschulungen des Gemeindeamtes Zu ausgewählten Themen vor allem aus dem Finanzbereich bietet das Gemeindeamt Seminare und Vorträge an. Die Veranstaltungen richten sich in erster Linie an Mitglieder von Gemeindebehörden, sind aber auch als Einstieg in ein Thema für Verwaltungsangehörige geeignet. Aktuell findet am 7.Juli 2009 eine Einführung zu diesem sschreiben statt, bei der die wesentlichen Punkte und Rahmenbedingungen für den Voranschlag 2010 nochmals erläutert werden. Für die Rechnungsprüfungskommissionen bieten wir eine Einführung in die Voranschlagsprüfung am 1. Oktober 2009 an. www.gaz.zh.ch > Behördenschulung >Veranstaltungen Gemeindeamt > VA 10 www.gaz.zh.ch > Behördenschulung >Veranstaltungen Gemeindeamt > Voranschlag prüfen Wir möchten unsere Schulungsangebote mehr auf die Bedürfnisse der Gemeindebehörden abstimmen. Dazu finden Sie auf unserer Webseite eine Interessenliste, mit der Sie uns mitteilen können, welche unserer Angebote Sie ansprechen oder was für Themen Sie zusätzlich interessieren. Bei der Planung entsprechender Veranstaltungen nehmen wir Kontakt mit den Interessenten auf. www.gaz.zh.ch > Behördenschulung >Veranstaltungen Gemeindeamt > Kursinhalte > Interessenliste Impressum Redaktion: Heinz Montanari, Leiter Abteilung Gemeindefinanzen Telefon: 043 259 83 30 E-Mail: Internet: gemeindefinanzen.gaz@ji.zh.ch www.gaz.zh.ch Diese steht auch elektronisch zur Verfügung: www.gaz.zh.ch > Gemeindefinanzen > Finanzhaushalt > Informationen Juni 2009 16