Wirtschaftlichkeitsrechnung (SS 2009)
Buchführung und Inhalte des Geschäftsberichts (2009-05-27)
Veranstaltungskonzept Kostenarten-, Kostenstellenund Kostenträgerrechnung Buchführung + Inhalte des GB Statische Verfahren Bilanz & Bilanzierung Wirtschaftlichkeitsrechnung Dynamische Verfahren Kurzfristige Erfolgsrechnung Amortisationsrechnung BEA Thematische Einführung & begriffliche Grundlagen Kostenmanagement Systeme der Kostenrechnung GuV, Anhang & Lagebericht Kapitalflussrechnung Optimale Nutzungsdauer,
Literatur (20.05.2009) Flacke, Kl.; Kraft, M.; Triska, Th.: Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens, Münster 2004, S. 189-211.
Agenda 1. Intention und Adressaten 2. Buchführung und Jahresabschluss 3. Rechtliche Grundlagen in Deutschland 4. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung 5. Beispiel An die Vorlesung schließt sich mit einer fünfzehnminütigen Pause eine Übung an.
Agenda 1. Intention und Adressaten 2. Buchführung und Jahresabschluss 3. Rechtliche Grundlagen in Deutschland 4. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung 5. Beispiel An die Vorlesung schließt sich mit einer fünfzehnminütigen Pause eine Übung an.
Stakeholder Parteien Aktionäre Banken Regierungen Lieferanten Unternehmung Abnehmer Gewerkschaften Verbraucherverbände Umweltschutzgruppen Wettbewerber Industrieverbände Kommunalverwaltung (Quelle: Littkemann/Derfuss (2009), im Erscheinen.)
Primäre Zwecke des Jahresabschlusses (JA) Hauptzwecke: Ä Das Unternehmen, als Jahresabschlussersteller, ist auf eine übersichtliche, vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller Geschäftsvorfälle angewiesen.
238 Abs. 1 HGB 238 Buchführungspflicht (1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
Zwecksystem des Jahresabschlusses Zwecksystem des Jahresabschlusses Kapitalerhaltung Rechenschaft Dokumentation
Agenda 1. Intention und Adressaten 2. Buchführung und Jahresabschluss 3. Rechtliche Grundlagen in Deutschland 4. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung 5. Aufbau des Geschäftsberichts An die Vorlesung schließt sich mit einer fünfzehnminütigen Pause eine Übung an.
Geschäftsfälle Geschäftsfälle := Tätigkeiten, die Zu Geldeinnahmen oder Geldausgaben führen, Werteverzehr (Aufwand) oder Wertezuwachs (Ertrag) darstellen
Beleg Jedem Geschäftsfall muss ein Beleg zugrunde liegen, der über Vorgang, Datum und Betrag Informiert.!!!
Aufgaben der Buchführung Lückenlose Aufzeichnung aller Veränderungen der Vermögens- und Schuldenwerte, Ermittlung des unternehmerischen Erfolgs, indem Aufwendungen und Erträge erfasst werden, Lieferung von Daten für die Kalkulation der Erzeugnisse, Lieferung von Zahlen für interne Kontrollen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit, Grundlage zur Steuerberechnung und Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten
242 HGB 242 Pflicht zur Aufstellung (1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen. (2) Er hat für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. (3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluß.
Ablaufstruktur Eröffnungsbilanz
Eröffnungsbilanz Aktiva Eröffnungsbilanz zum Passiva
Ablaufstruktur Eröffnungsbilanz Bestandskonten Erfolgskonten Inventar
240 HGB 240 Inventar (1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. (2) Er hat demnächst für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs ein solches Inventar aufzustellen. Die Dauer des Geschäftsjahres darf zwölf Monate nicht überschreiten. Die Aufstellung des Inventars ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu bewirken.
240 HGB - Fortsetzung 240 Inventar (3) Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt. Jedoch ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen. (4) Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden können jeweils zu einer Gruppe zusammengefaßt und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.
Inventur Ä mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt
Arten der Inventur Aufnahme aller körperlichen Vermögensgegenstände durch Zählen, Messen, Wiegen oder Schätzen mit nachfolgender Bewertung der Mengen Wertmäßige Feststellung aller nicht körperlichen Vermögensgegenstände/Schulden aufgrund buchhalterischer Aufzeichnungen und Belege jährliche körperliche Bestandsaufnahme des beweglichen Anlagevermögens
Inventar := Bestandsverzeichnis für die einzelnen Vermögenspositionen und Schulden!!! Inventur = Bestandsaufnahme, Inventar = Bestandsverzeichnis
Inventar Inventar Vermögen Schulden Eigenkapital
Inventar - Beispiel INVENTAR der Möbelwerke Lutz Weise e. Kfm., Leverkusen, für den 31. Dezember.. A. Vermögen I. Anlagevermögen 1. Grundstücke und Bauten Unbebaute Grundstücke, Hansatstr. 50-52 250.000,00 Bebaute Grundstücke, Hansastr. 10-48 805.000,00 Betriebsgebäude 5.104.000,00 Verwaltungsgebäude 2.251.000,00 2. Technische Anlagen und Maschinen lt. Anlagenverzeichnis AV 1 2.703.000,00 3. Fuhrpark lt. AV 2 427.000,00 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung lt. AV 3 460.000,00 (Quelle:Deitermann/Schmolke/Rückwart (2004), S. 15.)
Inventar - Beispiel II. Umlaufvermögen 1. Rohstoffe lt. IV 4 2.405.000,00 2. Hilfsstoffe lt. IV 5 824.000,00 3. Betriebsstoffe lt. IV 6 154.000,00 4. Unfertige Erzeugnisse 628.000,00 5. Fertige Erzeugnisse 2.052.000,00 6. Forderungen a. LL 994.000,00 7. Kassenbestand 27.000,00 8. Bankguthaben 916.000,00 Summe des Vermögens (Quelle:Deitermann/Schmolke/Rückwart (2004), S. 15.)
Inventar - Beispiel B. Schulden 1. Hypothek der Sparkasse Leverkusen 4.106.000,00 2. Darlehen der Deutschen Bank, Köln 1.204.000,00 3. Verbindlichkeiten a. LL 690.000,00 Summe der Schulden C. Ermittlung des Eigenkapitals Summe des Vermögens - Summe der Schulden = Eigenkapital (Reinvermögen) (Quelle:Deitermann/Schmolke/Rückwart (2004), S. 15.)
Ablaufstruktur Eröffnungsbilanz Bestandskonten Erfolgskonten Inventar Schlussbilanz
Agenda 1. Intention und Adressaten 2. Buchführung und Jahresabschluss 3. Rechtliche Grundlagen in Deutschland 4. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung 5. Beispiel An die Vorlesung schließt sich mit einer fünfzehnminütigen Pause eine Übung an.
Rechtliche Grundlagen HGB I(F)RS US-GAAP
238 Abs. 1 HGB 238 Buchführungspflicht (1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
Kaufmann?! 1 HGB (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuches ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
242 HGB 242 Pflicht zur Aufstellung (1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen. (2) Er hat für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. (3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluß.
Jahresabschluss Für Kaufleute: (1) Bilanz (2) GuV Für Kapitalgesellschaften (vgl. 264 I HGB): (1) (2) (3) Außerdem:
Agenda 1. Intention und Adressaten 2. Buchführung und Jahresabschluss 3. Rechtliche Grundlagen in Deutschland 4. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung 5. Beispiel An die Vorlesung schließt sich mit einer fünfzehnminütigen Pause eine Übung an.
GoB Begriff und Sinn Gesetzliche Verpflichtung (z. B. 238 Abs. 1 S. 1, 243 Abs. 1, 264 Abs. 2 S. 1 HGB) Zwingende Rechtssätze, die bei der Buchführung und Jahresabschlusserstellung zu beachten sind Allgemein anerkannte Regeln für die Buchführung und Jahresabschlusserstellung Zweck: Auslegung spezifischer Gesetzesvorschriften Seit 1985 teilweise im Handelsrecht kodifiziert
Bestandteile des GoB- Systems GoB Ansatzgrundsätze für die Bilanz Dokumentationsgrundsätze Rahmengrundsätze Kapitalerhaltungsgrundsätze Systemgrundsätze Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg
GoB Dokumentationsgrundsätze Grundsatz des systematischen Aufbaus der Buchführung Grundsatz der Sicherung der Vollständigkeit der Konten Grundsatz der vollständigen und verständlichen Aufzeichnung Beleggrundsatz Aufbewahrungs- und Aufstellungsgrundsatz Grundsatz der internen Kontrolle
GoB Rahmengrundsätze Grundsatz der Richtigkeit Grundsatz der Bilanzkontinuität Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
GoB Systemgrundsätze Going-Concern-Grundsatz Grundsatz der Pagatorik Grundsatz der Einzelbewertung
GoB Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg Realisationsprinzip Abgrenzung der Sache und der Zeit nach
GoB Ansatzgrundsätze für die Bilanz Aktivierungsgrundsatz Passivierungsgrundsatz
GoB Kapitalerhaltungsgrundsätze Imparitätsprinzip Vorsichtsprinzip
Agenda 1. Intention und Adressaten 2. Buchführung und Jahresabschluss 3. Rechtliche Grundlagen in Deutschland 4. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung 5. Beispiel An die Vorlesung schließt sich mit einer fünfzehnminütigen Pause eine Übung an.