Regelungen für die bilanzielle Zuordnung von Leasingverhältnissen zum Leasinggeber und zum Leasingnehmer



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Transkript:

Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 2 4. Negativabgrenzung... 2 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 5 1. Ziele des Standards im Überblick Bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen Regelungen für die bilanzielle Zuordnung von Leasingverhältnissen zum Leasinggeber und zum Leasingnehmer Abgrenzung des Finanzierungsleasing vom Operating-Leasing 2. Definitionen Leasingverhältnis: Vereinbarung, bei der o ein Leasinggeber dem Leasingnehmer o gegen eine Mietzahlung o ein Recht zur Nutzung eines Leasinggegenstands o für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Finanzierungsleasing: Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen o alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden o unabhängig davon, ob das Eigentumsrecht übertragen wird. Operating-Leasing: andere Leasingverhältnisse, die sich nicht als Finanzierungsleasing klassifizieren lassen Sale-and-lease-back-Transaktionen: Geschäfte, bei denen o Vermögenswerte veräußert und o anschließend vom Verkäufer zurück geleast werden. o Bilanzierung richtet sich grundsätzlich danach, ob nach dem Verkauf das anschließende Leasinggeschäft als ein Finanzierungs- oder Operating-Leasing zu beurteilen ist. 1/7

3. Anwendungsbereich Bilanzierung von Leasingverhältnissen 4. Negativabgrenzung Leasingverhältnisse in Bezug auf die Entdeckung und Verarbeitung von Mineralien, Öl, Erdgas und Ähnlichem Lizenzverhältnisse über Filme, Patente und Ähnliches 5. Wesentliche Inhalte Klassifizierung: Klassifizierung Finanzierungsleasing Übergang aller Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand auf den Leasingnehmer Leasingnehmer ist wirtschaftlicher Eigentümer (derjenige, der während der Nutzungsdauer die Verfügungsmacht bzw. faktische Herrschaft über den Vermögenswert hat) Operating-Leasing Verbleib aller Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand beim Leasinggeber Leasinggeber ist rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer Leasingverhältnis Finanzierungsleasing Wird am Ende der Vertragslaufzeit das rechtliche Eigentum am Leasinggegenstand auf den Leasingnehmer übertragen? Steht dem Leasingnehmer eine günstige Kaufoption (Preis unterhalb des beizulegenden Zeitwerts) zu? Umfasst die Vertragslaufzeit den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer des Leasinggegenstands? Ist der Leasinggegenstand von spezieller Beschaffenheit, so dass er ohne wesentliche Veränderungen nur vom Leasingnehmer genutzt werden kann? Entspricht der Barwert der Mindestleasingzahlungen im Wesentlichen mindestens dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands? Operating-Leasing Transfer of Ownership-Test erfüllt? Bargain Purchase Option-Test erfüllt? Economic Life- Test erfüllt? Specialized nature -Test? Recovery of Investment-Test erfüllt? Quelle: In Anlehnung an Dange/Hofstetter/Otto, Analyse von hresabschlüssen nach US-GAAP und IAS, S. 35 2/7

Ansatz Erstbewertung Finanzierungsleasing aktiviert Gegenstand und passiviert Verbindlichkeit (Barwert der Leasingraten ) aktiviert eine Forderung Aktivierung des Gegenstands mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen Passivierung der Verbindlichkeit in gleicher Höhe Aktivierung der Forderung in Höhe der Nettoinvestition Mindestleasingzahlung + geschätzter Restwert = Bruttoinvestition - noch nicht realisierter Finanzertrag (Zinsertrag der Leasingraten = Nettoinvestition Operating-Leasing aktiviert Gegenstand nicht Leasingraten sind sofort aufwandswirksam aktiviert Gegenstand aktiviert keine Forderung stattdessen erfolgswirksame Vereinnahmung der Leasingraten Aktiviert Gegenstand nicht Leasingraten sind sofort aufwandswirksam Aktiviert Gegenstand Aktiviert keine Leasingforderung Stattdessen erfolgswirksame Vereinnahmung der Leasingraten 3/7

Folgebewertung Leasingrate ist in Zins- und Tilgungsaufwand aufzuteilen Zinsanteil wird als Aufwand erfasst Tilgungsanteil mindert die Verbindlichkeit Abschreibungen werden als Aufwand erfasst Teilt die erhaltenen Leasingraten in Zins-und Tilgungsanteil auf Zinsanteil wird als Zinsertrag erfasst Tilgungsanteil mindert die Forderung Leasingraten werden in voller Höhe als Aufwand erfasst Erhaltene Leasingzahlungen werden in voller Höhe als Ertrag erfasst Abschreibungen des Gegenstands werden als Aufwand erfasst Besonderheiten Spezialleasing Leasinggegenstand ist speziell auf Bedürfnisse des Leasingnehmers zugeschnitten Üblicherweise Klassifizierung als Finanzierungsleasing Leasing von bebauten Grundstücken Aufteilung des Leasingvertrags auf Grund und Boden sowie Gebäude Leasing von unbebauten Grundstücken Es gelten trotz der unbestimmten Nutzungsdauer für Grund und Boden die allgemeinen Abgrenzungsregelungen zwischen Finanzierungsleasing oder Operate-Leasing (vertragliche Ausgestaltung) 4/7

Angabepflichten: o Neben den Informationen in der Bilanz und Gesamtergebnisrechnung sind weitere Angaben (im Anhang) notwendig, um den Adressaten des hresabschlusses alle entscheidungsrelevanten Informationen zu liefern. o Umfang der Angabepflichten ist abhängig von der Klassifizierung des Leasingverhältnisses (Bilanzausweis des Leasinggegenstandes beim Leasingnehmer oder Leasinggeber). 5/7

6. Beispiel Sachverhalt Am 01.01.2010 wird ein Leasingvertrag über eine Maschine abgeschlossen: beizulegender Zeitwert (= AK ) der Maschine 30 T Laufzeit und Nutzungsdauer 3 hre jährliche Leasingraten 12 T Zinssatz 9,7% p. a. nach Ablauf von 3 hren verbleibt kein Restwert Frage Wie wird der Leasingvertrag (Finanzierungsleasing) beim Leasinggeber sowie beim Leasingnehmer bilanziell abgebildet? Lösung Recovery of Investment-Test erfüllt, da die Summe der jährlichen Leasingraten (= T 36) höher ist als der beizulegende Zeitwert (T 30). = wirtschaftlicher Eigentümer Klassifizierung des Leasingvertrags als Finanzierungsleasing, Aktivierung der Maschine beim Leasingnehmer Die Maschine wird vom Leasingnehmer aktiviert und eine Leasingverbindlichkeit in gleicher Höhe passiviert. Beides erfolgt zum Barwert der Mindestleasingzahlungen. Die vom Leasingnehmer gezahlten Leasingraten werden in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt. Die Zinszahlungen werden ergebniswirksam erfasst, der Tilgungsanteil verringert die Verbindlichkeit. hr Verb. zum 01.01. in Zahlungen in Finanzierungskosten in Tilgung in 1 2 3 30.000 20.910 10.939 12.000 12.000 12.000 30.000 x 9,7% = 2.910 20.910 x 9,7% = 2.029 10.939 x 9,7% = 1.061 9.090 9.971 10.939 36.000 6.000 30.000 6/7

Buchungssätze 2010 1. Maschine 30.000 an Leasingverb. 30.000 2. Leasingverb. 9.090 an Bank 12.000 Zinsaufwand 2.910 3. Abschreibung 10.000 an Maschine 10.000 Buchungssätze 2011 1. Leasingverb. 9.971 an Bank 12.000 Zinsaufwand 2.029 2. Abschreibung 10.000 an Maschine 10.000 Buchungssätze 2012 1. Leasingverb. 10.939 an Bank 12.000 Zinsaufwand 1.061 2. Abschreibung 10.000 an Maschine 10.000 Der Leasinggeber aktiviert die Leasingforderung in Höhe der Nettoinvestition. Der Leasingeber ist aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung des Leasingvertrages nicht der wirtschaftlicher Eigentümer der Maschine. Beim Leasinggeber erfolgt keine Aktivierung der Maschine in seiner Bilanz. Ermittlung der Nettoinvestition Mindestleasingzahlungen 36.000 + geschätzter Restwert 0 = Bruttoinvestition 36.000 - noch nicht realisierter Finanzertrag 6.000 = Nettoinvestition 30.000 Buchungssätze (analog zum Leasingnehmer) 1. Bank 12.000 an Leasingford. 9.090 Zinsertrag 2.910 7/7