GRUNDSÄTZE ZUM EINSATZ VON LUFTGESTÜTZTEN UND TERRESTRISCHEN LASERSCANNERVERFAHREN IM BERGBAU



Ähnliche Dokumente
GRUNDSÄTZE ZUM EINSATZ VON LUFTGESTÜTZTEN UND TERRESTRISCHEN LASERSCANNERAUFNAHMEN IM BERGBAU

Installationsanleitung Maschinenkonfiguration und PPs

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Die ersten Schritte mit. DIG-CAD 5.0 Aufmaß

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Whitepaper. Produkt: combit Relationship Manager 7. combit Relationship Manager -rückläufer Script. combit GmbH Untere Laube Konstanz

3D- Laserscanning 3D- LASERSCANNING. 1. Allgemein Funktion Scankopf D-Laserscanning D-Laserscanning...3

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Taschenrechner, Zeíchendreiecke, Anlegemaßstab

DAkkS Anwendungshinweise DIN EN ISO Erfassung wesentlicher Energieverbräuche und Überwachung. Stand 05/2014

Durch diese Anleitung soll eine einheitliche Vorgehensweise bei der Vermessung und Bewertung von Golfplätzen sichergestellt werden.

SCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«...

Modellbildungssysteme: Pädagogische und didaktische Ziele

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Berührungslose Messverfahren in der Geodäsie Bestandserfassung in der Münchner Frauenkirche über Laserscanning

PhoToPlan 6.0 Was ist neu?

Technische Information Nr. 5 Seite 1

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor

Version smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1):

QM: Prüfen -1- KN

Hinweise zur Kalibrierung von Kameras mit einer AICON Kalibriertafel

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

FRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS

Qualitätsmanagement-Handbuch. 1.7 Projektmanagement

Cyrax 2500 Laserscanner- Feldprüfverfahren und Verifizierung

ALFA Alle Fristen im Arbeitnehmerschutz

Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Stationsunterricht im Physikunterricht der Klasse 10

Nach der Installation des FolderShare-Satellits wird Ihr persönliches FolderShare -Konto erstellt.

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

GS-Buchhalter/GS-Office 2015 Saldovorträge in folgenden Wirtschaftsjahren erfassen

PKV- Projektanlage Assistent

Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Dokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE Abschn. 6

Diese Prozesse und noch viele andere Tricks werden in der Digitalfotografie mit Hilfe von Bildbearbeitungsprogrammen, wie z. B. Gimp, bewältigt.

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

OECD Programme for International Student Assessment PISA Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland

PDF-Dateien erstellen mit edocprinter PDF Pro

Befähigte Person Wer ist das?

Artenkataster. Hinweise zur Datenbereitstellung. Freie und Hansestadt Hamburg. IT Solutions GmbH. V e r s i o n

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Leseprobe zum Download

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Abschlussprüfung. für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie im Ausbildungsberuf Geomatiker/in. PB4 Geodatenmanagement

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Gästeverwaltung. Gästestammdaten. Gäste verwalten. Hotelsoftware für Klein- und Mittelbetriebe

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Word 2010 Schnellbausteine

Update-News. Perigon Neuerungen

AutoCAD Dienstprogramm zur Lizenzübertragung

Die effizienteste Software für Ihre Vermessungen. Fotos: Andi Bruckner

BELIEBIG GROßE TAPETEN

1 Belastung. 1.1 Standortbestimmung 1.2 Belastungsvorhersage 1.3 Favoriten

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität.

s aus -Programm sichern Wählen Sie auf der "Startseite" die Option " s archivieren" und dann die entsprechende Anwendung aus.

Einführungskurs MOODLE Themen:

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Nutzung dieser Internetseite

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

VfW-Sachverständigenordnung

Schlüsselaustausch. Version 1.1. APCS Power Clearing and Settlement AG

Neue Prüfung ergibt neue Werte. Härtemessung nach den Verfahren Shore A und D

Biogena IMK. Individuelle Mikronährstoff Komponenten. Benutzerhandbuch. Natürlich so individuell wie Ihr Patient

Feiertage in Marvin hinterlegen

Hausaufgabe: Der Energieeffizienz auf der Spur

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Angaben zu einem Kontakt...1 So können Sie einen Kontakt erfassen...4 Was Sie mit einem Kontakt tun können...7

Einführung in. Logische Schaltungen

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang Effretikon

2 Produkte für den Winterdienst. Bundesanstalt für Straßenwesen Bergisch Gladbach,

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Kurzanleitung für die Nutzung der M&R Laserscanning Daten mit Webshare

What s new in sbp 4.4?

Erstellung von Prozessbeschreibungen. PB 4.2-1: Erstellung von Prozessbeschreibungen

Stand 15. Oktober Fragen und Antworten

Pflegeberichtseintrag erfassen. Inhalt. Frage: Antwort: 1. Voraussetzungen. Wie können (Pflege-) Berichtseinträge mit Vivendi Mobil erfasst werden?

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Wichtige Themen für die Strategie der Fachverlage (n = 58; Mehrfachnennungen)

TEILEGUTACHTEN. Nr

Benutzung der LS-Miniscanner

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Silca Software ERKLÄRUNG. February 2013 Copyright Silca S.p.A. V.2.0

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Anwendungsbeispiel: X-Tools und EIB/KNX

Dokumentation zur Versendung der Statistik Daten

Fort- und Weiterbildung beim MDR

Transkript:

GRUNDSÄTZE ZUM EINSATZ VON LUFTGESTÜTZTEN UND TERRESTRISCHEN LASERSCANNERVERFAHREN IM BERGBAU Deutscher Markscheider-Verein e.v., Arbeitsgruppe Laserscanning, Herne 2008 Stand: 14.04.2008 Ausgabe: 26.06.2008

Versionen: 1.0 26.04.2007 2.0 20.06.2007 3.0 07.08.2007 3.1 27.08.2007 4.0 30.09.2007 4.1 14.04.2008 Copyright: Deutscher Markscheider-Verein e.v. Shamrockring 1 44623 Herne Tel. +49 (0)2323-15-4660 email: geschaeftsstelle@dmv-ev.de 2

Gliederung 1. Zielsetzung, Vorgehensweise...4 2. Allgemeines...5 2.1 Vorschriften...5 2.2 Laserscanning im Bergbau...5 2.3 Einsatzbereiche (Beispiele)...6 2.4 Beschreibung des Messverfahrens...6 3. Messung...7 4. Auswertung und Ergebnisse...8 5. Genauigkeiten, Kalibrierung, Geräteprüfung...9 6. Abkürzungen...9 3

1. ZIELSETZUNG, VORGEHENSWEISE In den letzten Jahren wurde die Technologie des Laserscannings deutlich weiterentwickelt und hat mit luftgestützten und terrestrischen Verfahren zunehmend Eingang in die Vermessung, auch für bergbauliche Aufgabenstellungen, gefunden. Diese Grundsätze geben den Anwendern und verantwortlichen Personen in der betrieblichen und behördlichen Praxis des Bergbaus grundlegende Informationen zu den Laserscannerverfahren und ihren möglichen Einsatzgebieten. Dabei wird auf die Anwendung von Laserscannermessungen für gesetzlich und behördlich vorgeschriebene markscheiderische Aufgaben, z.b. zur Übernahme von Messergebnissen ins Risswerk oder Überwachungen nach 125 BBergG, und besondere betriebliche Nutzungen eingegangen. Die Erarbeitung der Grundsätze erfolgte durch eine Adhoc-Arbeitsgruppe des Deutschen Markscheider-Vereins e.v. (DMV) im Zeitraum November 2006 bis September 2007. Folgende Fachleute haben mitgewirkt: Norbert Benecke, DMT GmbH & Co KG (Obmann) Thomas Bulowski, RWE Power AG Wolfgang Busch, TU Clausthal Institut für Geotechnik und Markscheidewesen Joachim Deutschmann, RAG Aktiengesellschaft Andreas Fischer, K+S Kali GmbH Andreas Frische, BR Arnsberg, Abt. 6 Jörg Fugmann, arguplan GmbH Sven Jany, Milan Geoservice GmbH Hans-Jochen Kowar, Vattenfall Europe AG Rainer Kuchenbecker, DMT GmbH & Co KG Moritz Ostenrieder, Ing.-Büro Ostenrieder Olaf Wallner, Wismut GmbH 4

2. ALLGEMEINES 2.1 Vorschriften Für markscheiderische und sonstige vermessungstechnische Arbeiten im Zusammenhang mit Tätigkeiten und Einrichtungen nach 2 Bundesberggesetz (BBergG) sowie für Messungen zur Erfassung von Bodenbewegungen nach 125 BBergG können Verfahren des Laserscannings eingesetzt werden. Verfahren des Laserscannings sind keine Sonderverfahren nach 7 Abs. 1 der Verordnung über markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberfläche (Markscheider- Bergverordnung - MarkschBergV). Zur Umsetzung der Vorschriften der MarkschBergV bei Verfahren des Laserscannings werden die folgenden Grundsätze herausgegeben, die den derzeitigen Stand der Technik berücksichtigen 1. Die Einhaltung der Forderungen der MarkschBergV hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit von Messungen wird vermutet, soweit die Grundsätze beachtet werden. Beim Einsatz von Laserscannern unter Tage sind zusätzlich die jeweils gültigen Vorschriften zum Einsatz von Lasergeräten unter Tage, ggf. auch Regelungen zum Explosionsschutz zu beachten. 2.2 Laserscanning im Bergbau In diesen Grundsätzen werden Vermessungsverfahren für den über- und untertägigen Bergbau behandelt, die mittels Laserscannertechnologie und mit geodätischer Genauigkeit luftgestützt oder terrestrisch, statisch oder kinematisch Geländeformationen, Bauwerke, technische Einrichtungen und Geräte (u.a.m.) abtasten und als 2D - oder 3D - Punktwolken darstellen können. Durch Auf- und Nachbereitungen der Messdaten lassen sich anwendungsspezifische Darstellungen erzeugen. Aus wiederholten Aufnahmen lassen sich Zustandsveränderungen ermitteln. Dabei werden für das Airborne-Laserscanning (ALS) sowie das Terrestrische Laserscanning (TLS) im übertägigen (üt) und untertägigen (ut) Einsatz die wesentlichen Punkte bzgl. Messung, Auswertung und Ergebnisse sowie zu Genauigkeiten, Kalibrierung, Geräteprüfung beschrieben. 1 Bei Bedarf sind diese Grundsätze an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. 5

2.3 Einsatzbereiche (Beispiele) Grundsätzlich sind Laserscannerverfahren, ggf. in Kombination mit anderen Verfahren (z.b. Tachymeter- oder GPS-Messungen zur Einbindung der Messergebnisse in ein Koordinatensystem), für fast alle markscheiderischen Aufgabenstellungen im Bergbau geeignet. Ob ein Einsatz sinnvoll ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. Typische Einsatzbereiche für Airborne Laserscanning sind die Erstellung großräumiger digitaler Höhenmodelle oder die Volumenbestimmung von Halden und Abbaubereichen im Tagebau. Typische Einsatzbereiche für terrestrisches Laserscanning über Tage sind ebenfalls die Erstellung digitaler Geländemodelle oder die Volumenbestimmung von Halden, Kippen und Abbaubereichen im Tagebau oder Sanierungsbergbau. Hinzu kommen beispielsweise noch die Erfassung von Betriebsanlagen und die Überwachung von Bewegungsvorgängen. Typische Einsatzgebiete für das terrestrische Laserscanning unter Tage sind die Erfassung großer untertägiger Bauwerke oder Hohlräume (z.b. Abbaukammern, Bunker, Schächte, Füllörter), die Abnahme von Bauarbeiten (z.b. Kontrolle von Auffahrungsquerschnitten oder Betondicken), die Erfassung von Betriebsanlagen, Konvergenzüberwachungen und Engpassanalysen. 2.4 Beschreibung des Messverfahrens Ein Laserscanner misst Strecken und Winkel mittels eines Laserstrahls, der in einem vorgegebenen Bereichsfenster in einem vorgegebenen Raster mit hoher Geschwindigkeit kontrolliert abgelenkt wird und von beliebigen Oberflächen reflektiert wird. Das Messen einzeln ausgewählter Punkte ist nicht möglich. Das Laserscanning ist ein Polar- Messverfahren. Für jeden Messpunkt werden aus den Messungen (2 Winkel und 1 Strecke) lokale kartesische Koordinaten (x,y,z) abgeleitet. Zusätzlich steht für jeden Messpunkt ein Reemissionswert (i) zur Verfügung, der die Reflektivität des Objektes beschreibt. Falls der Scanner über eine kalibrierte Digitalkamera verfügt, können zu jedem Messpunkt z.b. RGB-Farbwerte gespeichert werden. Ein erstes Ergebnis ist eine einfärbbare dreidimensionale Punktwolke, deren Dichte durch die eingestellte Auflösung des Scanners bestimmt wird. Die Einfärbung kann z.b. aufgrund der gemessenen Intensität, der RGB-Farbwerte oder der Höhe erfolgen. Anhand dieser visualisierten Punktwolke ist bereits vor Ort eine erste Kontrolle der Messergebnisse möglich. Es wird unterschieden zwischen statischen und kinematischen Messanordnungen. Bei den statischen Messungen wird das verwendete Instrument fest aufgestellt (z.b. Stativ) und misst aus dieser Position die relevanten Objekte ein. Über identische Punkte können Punktwolken mehrerer Messungen zusammengeführt werden. Die Orientierung kann über koordinativ bekannte Passpunkte erfolgen. 6

Beim kinematischen Verfahren ist der Laserscanner während des Messvorgangs in Bewegung (z.b. beim Airborne Laser Scanning unter einem Fluggerät oder beim Terrestrischen Laser Scanning auf einem Fahrzeug). Dabei liefern in der Regel satellitengestützte Messverfahren und inertiale Navigationssysteme die Position des Laserscanners und die Richtung des Laserstrahls im Raum. Mit diesen Eingangswerten können die dreidimensionalen Koordinaten jedes Reflektionspunktes berechnet werden. Die Auswertung von Daten aus Laserscanner-Messungen erfolgt meistens in mehreren Schritten und ist abhängig von den Abläufen und Funktionalitäten der jeweiligen Auswertungssoftware. In das Risswerk fließen Ergebnisse dieser Auswertungen ein wie z.b. Bruchkanten, Höhenlinien, Gebäudekonturen, Streckengeometrien oder Rohrleitungslinien. 3. MESSUNG (1) Für die Anbindung einer Laserscannermessung an das amtliche Festpunktfeld gelten die Vorschriften der Markscheider- Bergverordnung bzw. die Grundsätze zum Einsatz von satellitengeodätischen Verfahren im Bergbau. (2) Vor dem erstmaligen Einsatz, bei Änderung der Konfiguration der Komponenten des Laserscannersystems sowie, falls erforderlich, innerhalb einer Messkampagne ist das Laserscannersystem an eindeutig definierten Objekten zu überprüfen. (3) Die als unmittelbares Ergebnis einer Messung registrierten Daten werden als Rohdaten bezeichnet. (4) Aus den Rohdaten werden durch projektspezifische Verarbeitungsschritte (z.b. Fehlerbereinigung, Filteroperationen, Anbringung von Korrekturwerten) die gemessenen Werte im Sinne der MarkschBergV abgeleitet. (5) Die gemessenen Werte (gemäß Abs. 4) werden in einer Datei gespeichert. Von Ausdrucken nach Anlage 2 Nr. 2.1.2 Satz 1 MarkschBergV kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde abgesehen werden, wenn gewährleistet ist, dass der Inhalt der Datei dauerhaft sicher gespeichert ist und ein Ausdrucken unverzüglich möglich ist. (6) Vor Messungsbeginn und während der Messung sind die Daten zu erfassen und in einer Messungsniederschrift zu dokumentieren, welche zur Auswertung, Berechnung und Beurteilung der Ergebnisse notwendig sind. (7) Die Messungsniederschrift muss folgende Angaben enthalten: 1. den Ort, Zweck und Tag der Messung 2. die Namen der Ausführenden 3. die Instrumente und Geräte mit Angabe des Herstellers und der Fabrikationsnummer 4. die zu berücksichtigenden gerätebezogenen Konstanten und Korrektur- und Einstellwerte 7

5. die Angaben über den Anschluss und den Abschluss der Messung 6. die Angaben über Umstände, die das Messungsergebnis beeinflussen können, wie Witterung oder Temperatur, bzw. (unter Tage) Wetterzug, Temperatur, Staubbildung oder Tropfwasser 7. die Hinweise auf die Berechnungsniederschrift und die Übernahme in rissliche Darstellungen 8. die Angaben über weitere zugehörige Messungen (Messungsübersicht) 9. bei kinematischen Aufnahmen eine Übersicht des Instrumentenweges während der Aufnahme sowie die relevanten Zeitangaben (Messungsanfang und ende), bzw. (beim ALS) eine Flugstreifenübersicht sowie die relevanten Zeitangaben (Messungsanfang und -ende) 10. den Namen der Datei der gemessenen Werte und deren Speicherort und die erforderlichen Erläuterungen 4. AUSWERTUNG UND ERGEBNISSE (1) Die Ergebnisse der Auswertung von Laserscannerdaten richten sich nach dem jeweiligen Anwendungszweck und können sehr unterschiedlich sein. (2) Die Bearbeitungsschritte der Auswertung sind nachvollziehbar zu dokumentieren und die dabei verwendeten Programme sind zu benennen und den einzelnen Bearbeitungsschritten zuzuordnen. (3) Werden die Scannerdaten für Aufgabenstellungen im Zusammenhang mit dem Risswerk verwendet, so sind die Daten in das jeweils gültige Koordinatensystem zu transformieren, In anderen Fällen kann die Verwendung örtlicher Koordinatensysteme ausreichend sein. (4) Die berechneten Werte werden in einer Datei gespeichert. Von Ausdrucken nach Anlage 2 Nr. 2.2.2 Satz 1 MarkschBergV kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde abgesehen werden, wenn gewährleistet ist, dass der Inhalt der Datei dauerhaft sicher gespeichert ist und ein Ausdrucken unverzüglich möglich ist. (5) Es ist eine Berechnungsniederschrift zu erstellen, die folgende Angaben enthalten muss: 1. den Ort, Zweck und Tag der Messung 2. die Namen der Berechnenden und der Kontrollierenden, bei Datenverarbeitungsanlagen die Typen- und Programmbezeichnungen, die Namen der Datenerfasser 3. die Eingabewerte aus der Messungsniederschrift 4. die Anschluss- und Abschlusswerte mit Hinweisen auf die Entnahmestellen 8

5. den Namen der Datei der berechneten Werte und deren Speicherort und die erforderlichen Erläuterungen 6. die Angaben über Messungsdifferenzen, ihre Verteilung oder Ausgleichung sowie über die Genauigkeit, wenn der Zweck der Messung es erfordert 7. die Hinweise auf die Messungsniederschrift und die Übernahme in rissliche Darstellungen 5. GENAUIGKEITEN, KALIBRIERUNG, GERÄTEPRÜFUNG Für den Laserscanner sowie mit dem Laserscanner verbundene Komponenten (z.b. Digitalkamera) und die zur Messwertkorrelation bei kinematischen Messungen notwendige Technik (z.b. GPS/INS) sind die Datenblätter der Hersteller mit folgenden zusätzlichen Angaben vorzuhalten: 1. Bezeichnung und Fabrikationsnummer 2. Baujahr 3. Letzte Kalibrierung / Prüfung 6. ABKÜRZUNGEN BBergG MarkschBergV 2D / 3D RGB ALS TLS TLS üt TLS ut GPS Bundesberggesetz Markscheider Bergverordnung Zwei- bzw. dreidimensional Rot-Grün-Blau Farbwerte Airborne Laser Scanning Luft-/Flugzeug-gestütztes Laservermessungsverfahren Terrestrisches Laser Scanning Erdgebundenes Laservermessungsverfahren über Tage angewendet unter Tage angewendet Global Positioning System 9