Digitale Lehrmittelfreiheit: Mehr als digitale Schulbücher



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Transkript:

Das White Paper steht unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz. WHITE PAPER Mai 2012 Digitale Lehrmittelfreiheit: Mehr als digitale Schulbücher Kernidee: Die anstehende Digitalisierung von Lehr und Lernunterlagen erfordert auch eine Neukonzeption von Lehrmittelfreiheit. Freiheit von digitalen Lehrmitteln bedeutet nicht nur kostenlosen Zugang, sondern auch die Verwendung freier Lizenzen und freier Formate. Deren konsequente Verwendung kann wiederum zu mehr Wettbewerb und besserer Qualität im Bereich der Lehr und Lernunterlagen führen. Voraussetzung dafür ist aber eine Reform der Finanzierung und Auftragsvergabe im Bereich von Lehrmitteln. Zum Autor: Dr. Leonhard Dobusch, Institut für Management, Freie Universität Berlin

Digitale Lehrmittelfreiheit: Mehr als digitale Schulbücher 1. Problemaufriss: Trotz der generell gestiegenen Bedeutung digitaler Technologien auch im Bildungsbereich waren deren Auswirkungen auf die Erstellung und Distribution von Lehr und Lernunterlagen bis vor kurzem gering. An Schulen wie Universitäten dominiert das gedruckte Buch, digitale Angebote beschränkten sich größtenteils auf ergänzende und mangels dafür vorgesehener Finanzierung nur wenig genutzter Zusatzangebote. Mit dem Durchbruch von EBookReadern sowie TabletPCs ist allerdings zu erwarten, dass es auch im Bildungsbereich zu tiefgreifendem Wandel kommen wird. Erste Ansätze diesbezüglich sind die Aktivitäten von Apple, das in den USA bereits mit seinem ipad als Lesegerät für digitale Schulbücher in den Bildungsbereich drängt,1 sowie der Ankündigung der Plattform Digitale Schulbücher des Verbands Bildungsmedien.2 Beide Plattformen nutzen die Digitalisierung von Lehr und Lernunterlagen jedoch nicht für einen Paradigmenwechsel, sondern schreiben die bestehenden Verhältnisse linear in der digitalen Welt fort. Die bestehende Situation ist aber beispielsweise am Schulbuchmarkt auch abseits von Digitalisierungsfragen keineswegs unproblematisch: drei Großverlage (Klett, Cornelsen und Westermann) kontrollieren zusammen über 90% des Marktes für Schulbücher. Die restlichen 10% verteilen sich auf 70 spezialisierte Klein und Kleinstverlage. Der Schulbuchmarkt präsentiert sich demnach als oligopolistisch und wettbewerbsschwach. Ein Vergleich verschiedener Schulbücher ist sowohl für Eltern als auch für Lehrer/innen nur sehr schwer möglich, da diese meist nicht im Volltext online einsehbar sind und ein Vergleich gedruckter Lehrbücher aufwändig ist. Lehrende haben keine Möglichkeit, vorhandene Unterlagen zu korrigieren, zu erweitern oder zu verbessern und diese Änderungen ihren Kollegen auf einfache Weise zugänglich zu machen. Gleiches gilt für die Kombination verschiedener Unterlagen. 1 Vgl. http://www.zeit.de/digital/mobil/201201/appleipadschulenschulbuch/komplettansicht [06.03.2012] Vgl. http://www.bildungsmedien.de/presse/pressemitteilungen/pm2012/20120215digitaleschulbuecherdidacta/ [06.03.2012] 2 2

Sowohl in Ländern mit Lehrmittelfreiheit als auch in Ländern, wo die Eltern für Schulbücher aufkommen müssen, hat der Ankauf von Schulbüchern nicht den Charakter einer herkömmlichmarktlichen Entscheidung: die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes, im Katalog zugelassener Lehrbücher angeführtes Buch wird nicht von denjenigen getroffen, die letztlich die Kosten tragen in der Regel wählen (Fachkonferenzen von) Lehrkräfte(n) die Bücher aus, die öffentliche Hand (im Falle von Lehrmittelfreiheit) bzw. die Eltern (ohne Lehrmittelfreiheit) tragen die Kosten. Hinsichtlich digitaler Lehr und Lernmittel ist die Situation noch einmal problematischer: digital aufbereitet oder auch nur zugänglich sind nur ein kleiner Teil der Lehr und Lernunterlagen und wenn, dann sind damit starke Restriktionen verbunden. So sind digital zugängliche Universitätslehrbücher häufig nur am Universitätscampus online einsehbar und erlauben keinen Download auf mobile Lesegeräte (EBooks). Und selbst dort, wo OnlinePlattformen breiten Zugriff auf Lehr und Lernunterlagen ermöglichen sollen, ist dieser in der Regel nur in Form von proprietären Formaten mit strengem Kopierschutz und damit verbundenen Einschränkungen hinsichtlich Kompatibilität, Les und Verwendbarkeit. Hinzu kommt, dass nach herrschender Rechtsprechung in Deutschland3 auf OnlinePlattformen Auszüge aus klassischen Lehrbüchern den Umfang von drei Buchseiten nicht überschreiten dürfen. Aber auch jenseits von Verlagsangeboten gibt es eine große Vielfalt an Lehr und Lerninhalten, die von Lehrenden in Eigenregie online zugänglich gemacht werden. Diese sind aber aus Zeit und Ressourcenmangel bzw. fehlendem Problembewusstsein häufig schlecht indexiert und ebenfalls proprietär lizenziert, was eine Weiterverwendung bzw. verbesserung durch Dritte erschwert. Im Ergebnis stehen Eltern und Lehrer/innen, Schüler/innen und Studierende vor der paradoxen Situation, dass digitale Technologien für die Er und Bereitstellung von Lehr und Lernunterlagen immer wichtiger, die finanziellen Spielräume dafür aber immer geringer werden. Gleichzeitig werden in Deutschland die Potentiale der Digitalisierung von Lehr und Lernunterlagen für eine Verbesserung von Zugang, Vergleichbarkeit und Qualität kaum ausgeschöpft.4 3 Vgl. http://www.internetlaw.de/2012/04/dasurheberrechtbehindertunterrichtundbildung.html [07.05.2012] Vgl. z.b. http://damianduchamps.wordpress.com/2011/12/31/deutschsprachigeoerversucheinererstenbilanz/ [14.03.2012] 3 4

Insbesondere in Ländern mit Lehrmittelfreiheit stellt sich deshalb die Frage, warum die öffentliche Finanzierung von Lehr und Lernunterlagen nicht an die Verwendung von offenen Urheberrechtslizenzen (z.b. Creative Commons) geknüpft ist und so ein Schritt in Richtung offener Lehr und Lernunterlagen unternommen wird. 2. Digitale Lehrmittelfreiheit: Offene Lehr und Lernunterlagen ( Open Educational Resources ) Lehrmittelfreiheit war immer schon mehr als der kostenlose Zugang zu Lehr und Lernunterlagen. Es war auch das klare Bekenntnis, dass die möglichst umfassende Bereitstellung von Lehr und Lernunterlagen eine öffentliche Aufgabe zur Verbesserung der Bildungs und damit Chancengleichheit in einer Gesellschaft darstellt. Diese Ziele von Lehrmittelfreiheit gilt es in der digitalen Gesellschaft weiterhin anzustreben. Die Bandbreite an Mitteln und Wegen, mit denen sich eine Gesellschaft diesen Zielen annähern kann, ist dank neuer digitaler Technologien allerdings in den letzten Jahren deutlich größer geworden. So bieten PC und Internet eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, um Lehr und Lerninhalte zu erstellen, zu modifizieren, zu verbreiten und zu vergleichen. Um diese Potentiale digitaler Technologien auszuschöpfen, reicht das bloße Fortschreiben der rechtlichen, organisatorischen und ökonomischen Rahmenbedingungen nicht aus. Denn was nützt Digitalisierung, wenn die Unterlagen auf Grund von Zugangsschranken dennoch nicht oder nur schwer verglichen werden können? Wo liegt der Vorteil einfacher Modifizierbarkeit, wenn das Ergebnis nicht ohne weiteres mit Kolleginnen und Kollegen geteilt werden kann? Einen Ausweg aus diesen Dilemmata sucht eine grenzüberschreitende Bewegung zur Förderung von freien und offenen Lehr und Lernunterlagen oder Open Educational Resources (OER). Im Rahmen der 2008 im Anschluss an eine internationale Konferenz zum Thema veröffentlichten CapeTown Open Education Declaration werden Ziel und Wesen dieser Bewegung wie folgt beschrieben: Wir stehen am Beginn einer globalen Revolution, welche die Art und Weise auf die wir lehren und lernen grundlegend verändern wird. Lehrer und Professoren in der ganzen Welt haben bereits eine überwältigende Menge von frei zugänglichen Bildungsmaterialien im Internet veröffentlicht, als so genannte Open Educational Resources (OER). Sie verfolgen das Ziel, Bildung und Wissen unbeschränkt verfügbar zu machen. Diese Entwicklung geht einher mit der Einführung neuer 4

pädagogischer Ansätze, bei denen sich Lehrende und Lernende in einem gleichberechtigten Prozess gemeinsam Wissen erschließen. Die noch junge Open Education Bewegung verbindet die alte Tradition, Wissen und Ideen gemeinsam zu entwickeln und auszutauschen mit den neuen Möglichkeiten der Vernetzung und Interaktivität, die das Internet bietet. Sie basiert auf dem Grundprinzip, dass jeder die Freiheit haben sollte, Bildungsmaterialien zu nutzen, zu verändern, zu verbessern und weiterzugeben ohne Einschränkungen. Professoren, Lehrer, Studenten und viele mehr arbeiten gemeinsam in dieser weltweiten Initiative mit dem Ziel, möglichst vielen Menschen Zugang zu Bildung zu ermöglichen. 5 In Deutschland haben kürzlich Bretschneider et al. in einem sehr gehaltvollen White Paper zu Grundlagen, Akteuren und Entwicklungsstand im März 2012 von OER an Schulen6 folgende präzisierte Definition von Offenheit im OERKontext vorgelegt. Demnach müssen Lehr und Lernunterlagen drei Kriterien erfüllen, um als OER im engeren Sinne gelten zu dürfen:7 1. Der Zugang zu den Materialien soll offen sein. (Daraus folgt eine Kostenfreiheit.) 2. Die Materialien sollen unter einer Lizenz veröffentlicht werden, die die Weiterbearbeitung und Weitergabe der (bearbeiteten) Materialien ermöglicht. 8 3. Software, Dateiformate, Standards, die bei Erstellung, Vertrieb, Weiterbearbeitung und Nutzung zum Einsatz kommen, sollen frei zugänglich bzw. unter einer freien Lizenz veröffentlicht sein. Das White Paper von Bretschneider et al. liefert darüber hinaus auch eine detaillierte Chronologie verschiedener OERInitiativen der letzten zehn Jahre, sowie eine Auseinandersetzung mit den urheberrechtlichen Hürden auf dem Weg zu einem besseren Zugang zu Lehr und Lernunterlagen. Auch in deren Überblick wird deutlich, dass im Bereich OER einerseits die USA und andererseits Schwellenländer wie China oder Südafrika Vorreiter sind. In den USA 5 Vgl. http://www.capetowndeclaration.org/ [14.03.2012] Vgl. http://goo.gl/14ikv [07.05.2012] 7 In der Praxis findet sich jedoch eine große Vielfalt an Definitionen und Richtlinien, wie auch an Hand der Sammlung von OER Policy Registries durch Creative Commons im März 2012 ersichtlich wurde, vgl. http://netzpolitik.org/2012/creativecommonsbittetumunterstutzungfuroerpolicyregistry/ [07.05.2012] 8 Im Regelfall wird von digital vorliegenden Materialien ausgegangen, auch wenn durchaus analoge Materialien existieren. 6 5

investieren einerseits die Regierung9 und andererseits große private Stiftungen wie die Flora Hewlett10 oder die Bill & Melinda Gates Foundation11 große Summen in OER. Eines der bekanntesten Beispiele für OER ist das OpenCoursewareProgramm des Massachusetts Institute for Technology (MIT), das mit Hilfe einer Förderung der Flora Hewlett Foundation realisiert wurde und mittlerweile Unterlagen zu über 2000 Kursen kostenlos online zugänglich macht. 12 Gleichzeitig beweist die Vielzahl der im Open Courseware Consortium (OCC)13 zusammengeschlossenen Bildungseinrichtungen, dass OER keineswegs nur ein Thema für USEliteUniversitäten sein muss. Umso verwunderlicher, dass Deutschland noch ein völlig weißer Fleck auf der Landkarte der OCCMitglieder ist.14 Eigenschaften von OERAnsätzen......und damit verbundene Vorteile und Potentiale Institutionelle Bereitstellung Unterstützung von Lehrenden beim Teilen von Lehr und Lerninhalten Aufbereitung und Sicherstellung längerfristiger Verfügbarkeit Verwendung von CreativeCommonsLizenzen* Kostenlose OnlineVerfügbarkeit Erlaubnis zur uneingeschränkten Verwendung für Unterricht und Selbststudium Erlaubnis zur Weitergabe bzw. Veröffentlichung im Internet Erlaubnis zur Modifikation und Veröffentlichung modifizierter Fassungen Hybride Geschäftsmodelle für die Bereitstellung gedruckter Lehr und Lernunterlagen (ggf. Vereinbarung erforderlich) Vernetzung und Einbindung in überregionale Plattformen Aggregation von Lehr und Lerninhalten verschiedener Anbieter Einfache Such und Vergleichbarkeit * in den Varianten CCBY, CCBYSA oder CCBYNC; für Details zu den Lizenzen: http://creativecommons.org Tabelle 1: Eigenschaften und Potentiale von OERAnsätzen Allen Initiativen im Bereich OER ist gemein, dass sie ihre Inhalte unter offenen Lizenzen wie Creative Commons veröffentlichen, wobei möglichst freie Lizenzvarianten 15 bevorzugt werden, um eine Kompatibilität der verschiedenen OERAngebote sicherzustellen. Mit dieser Lizenzierung ist sichergestellt, dass Dritte die Möglichkeit haben, die Unterlagen kostenlos 9 Vgl. z.b. http://creativecommons.org/weblog/entry/26100?utm_campaign=newsletter_1102 [14.03.2012] Vgl. z.b. http://web.mit.edu/newsoffice/2001/ocwfund.html [14.03.2012] 11 Vgl. z.b. http://governancexborders.com/2010/10/12/moneybuysyoustandardsthegatesfoundationspushforccby/ [14.03.2012] 12 Vgl. Hofmann, B./Kampl. R. (2011): Gemeinsam Lehren und Lernen: Open Educational Resources in Universitäten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. In: Dobusch, L./Forsterleitner, C./Hiesmair, M. (Hrsg.): Freiheit vor Ort: Handbuch kommunale Netzpolitik. München: Open Source Press, S. 77105, Online: http://www.freienetze.at/pdfs/hofmannkampl(2011)gemeinsamlehrenundlernen_fvo.pdf [14.03.2012] 13 Vgl. http://www.ocwconsortium.org/ [14.03.2012] 14 Vgl. http://www.ocwconsortium.org/en/members/members [14.03.2012] 15 Als besonders frei gelten dabei CreativeCommonsLizenzen, die auf eine Beschränkung der kommerziellen Nutzung verzichten, vgl. http://sebaso.net/2011/11/warumccnichtgleichccistundmanncnichtbenutzensollte/ [14.03.2012] sowie die Broschüre Freie Inhalte mit CreativeCommonsLizenzen, online unter http://irights.info/userfiles/ccnc_leitfaden_web.pdf [07.05.2012] 10 6

herunterzuladen, weiterzugeben, zu verbessern und diese Verbesserungen wiederum zugänglich zu machen (vgl. Tabelle 1). Dass OERAnsätze keineswegs inkompatibel mit neuen Geschäftsmodellen sein müssen, beweist wiederum der Anbieter von OERLehr und Lernunterlagen Flat World Knowledge. 16 Der USamerikanische Lehrbuchverlag bietet CreativeCommonslizenzierte Lehrbücher online kostenlos an und verdient am Verkauf von Printversionen bzw. Dienstleistungen. Auf Basis dieses Geschäftsmodells haben kürzlich das MIT und Flat World Knowledge eine Kooperation bekanntgegeben, bei der OpenCoursewareUnterlagen mit Hilfe des OERVerlags neu aufbereitet werden sollen.17 Weitere Beispiele für erfolgreich realisierte OERVorhaben finden sich in einem umfassenden Report von Atkinson und anderen für die Hewlett Foundation aus dem Jahr 2007, sowie im bereits erwähnten White Paper von Bretschneider et al. (2012; siehe auch Tabelle 2).18 Beispiele für bestehende OERProjekte und Initiativen MIT Open Courseware (http://ocw.mit.edu) Unterlagen zu über 2000 verschiedenen Kursen Aufbereitung ausgewählter Kursunterlagen zum Selbststudium ( OCW Scholar Kooperation mit Flat World Knowledge für die Bereitstellung gedruckter Lehrund Lernunterlagen CreativeCommonsLizenz: CCBYNCSA Connexions (http://www.cnx.org) Plattform zur kooperativen Erstellung freier Lehr und Lernunterlagen Über 17.000 Lernobjekte und 1.000 thematische Zusammenstellungen von Lehr und Lernunterlagen Entwicklung von SoftwareTools zum reibungslosen Remixen verschiedener Lern und Lehrobjekte CreativeCommonsLizenz: CCBY Digitale Schule in Polen (Bericht: http://bit.ly/k5lwdn) Veröffentlichung von Schulbüchern der Klassen 4 bis 6 unter CreativeCommonsLizenz CCBY Vier Bereiche: Eschool (u.a. Mittel für neue Computer), Estudent (z.b. Tablets für den Heimgebrauch), Eteacher (ExtraPersonal für Nachhilfe in Fragen der Netzkompetenz) und Etextbook (CClizenzierte Schulbücher) P2P University (http://p2pu.org) Angebot an PeertoPeerOnlineKursen auf Basis von OERMaterialien CreativeCommonsLizenz: CCBYSA * in den Varianten CCBY, CCBYSA oder CCBYNC; für Details zu den Lizenzen: http://creativecommons.org Tabelle 2: Eigenschaften und Potentiale von OERAnsätzen 16 Vgl. http://www.flatworldknowledge.com/ [14.03.2012] Vgl. http://netzpolitik.org/2012/mitopencoursewareundflatworldknowledgekooperierenfuroffenelehrbucher/ [14.03.2012] 18 Atkins, D.E./Brown, J.S./Hammond, A.L. (2007): A Review of the Open Educational Resources (OER) Movement: Achievements, Challenges, and New Opportunities. Report to The William and Flora Hewlett Foundation. Online: http://cohesion.rice.edu/conferences/hewlett/emplibrary/a%20review%20of%20the%20open%20educational %20Resources%20(OER)%20Movement_BlogLink.pdf [14.03.2012] 7 17

3. Hürden am Weg zu digitaler Lehrmittelfreiheit Deutschland ist, wie bereits angedeutet, Entwicklungsland im Bereich offener Lehr und Lernunterlagen. Als einzige Bildungseinrichtung im deutschsprachigen Raum ist die österreichische Universität Klagenfurt Mitglied im Open Courseware Consortium.19 In der zentralen Sammelstelle für OERInhalte, www.oercommons.org, finden sich dementsprechend auch kaum deutsche Inhalte. Verantwortlich für die schleppende Verbreitung des OERAnsatzes in Deutschland sind eine Reihe von Faktoren: Geringe Bekanntheit unter Lernenden, Lehrenden und Bildungseinrichtungen sowohl von freien Lizenzen im Allgemeinen als auch von OERAnsätzen im Speziellen. Bislang keine nennenswerten Investitionen der öffentlichen Hand in den Aufbau eines Pools an frei lizenzierten Lehr und Lernunterlagen, sowie keine Reform von Beschaffungsprozessen in Ländern mit Lehrmittelfreiheit Kaum private Fördergelder für OER im Vergleich mit den USA sowie mit ärmeren Ländern, in denen Einrichtungen wie die Open Society Foundation in diesem Bereich aktiv sind. Hinzu kommt der deutsche Bildungsföderalismus, der es erschwert, Größenvorteile zu nutzen sowie zentrale Initiativen im Bereich OER voranzutreiben. Genau dieser Bildungsföderalismus könnte allerdings auch eine Chance für OER in Deutschland sein, weil er die Erprobung neuer Konzepte in einzelnen Bundesländern erlaubt. Insbesondere in Ländern mit Lehr und Lernmittelfreiheit bietet sich ein Überdenken bisheriger Finanzierungs und Ausschreibungspraktiken zu Gunsten stärker auf Offenheit hin orientierter Ansätze an. 4. Der Weg: Lehrmittelfreiheit neu denken Um eine Reform des Konzepts der Lehrmittelfreiheit vor dem Hintergrund der Digitalisierung zu aktualisieren und gleichzeitig dessen Implementierung voranzutreiben, bietet sich eine zweistufige Vorgehensweise, ergänzt um die Einrichtung eines OERKompetenzzentrums auf Bundesebene an. 19 Vgl. Interview mit Thomas Pfeffer Die Veröffentlichung von Lehrmaterialien muss selbstverständlich werden, in: Dobusch, L./Forsterleitner, C. (2007): Freie Netze. Freies Wissen. Wien: Echomedia, S. 9096, Online: http://www.freienetze.at/pdfs/fnfwkapitel3.pdf [14.03.2012] 8

Stufe 1: Machbarkeitsstudien in Ländern mit Lehrmittelfreiheit. Um die notwendigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Lehrmittelfreiheit im Sinne eines OERAnsatzes in allen Details zu erschließen gilt es, zwei Leitfragen in Form von Machbarkeitsstudien für jedes Bundesland zu beantworten: Welche Schritte in Richtung Open Educational Resources sind unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich? Welche gesetzlichen Hürden bestehen für OER und wie können sie abgebaut werden? Für beide Fragen gilt, dass sie für den schulischen, den universitären und den Weiterbildungsbereich zwar gleichermaßen relevant, allerdings jeweils unterschiedlich zu beantworten sind. Stufe 2: Pilotprojekte an ausgewählten Universitäten und in ausgewählten Disziplinen. Auf Basis der in Stufe 1 gewonnenen Studienergebnisse könnten in einem zweiten Schritt Pilotprojekte an ausgewählten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Die Vergabe dafür vorgesehener Mittel könnte in Form eines Wettbewerbs durchgeführt werden, was bei ausreichender Dotierung auch gleichzeitig zu einer größeren Bekanntheit des OERKonzepts in Deutschland führen würde. Wie schon bei Stufe 1 gilt, dass verschiedene Pilotprojekte die unterschiedlichen Herausforderungen in den Bereichen Schule, Universität und Weiterbildung widerspiegeln sollten. Parallel zu Machbarkeitsstudien und Pilotprojekten auf Länderebene sollte auf Bundesebene im Rahmen des Bildungsministeriums ein Kompetenzzentrum OER Germany aufgebaut und mit der zentralen Vergabe von Fördergeldern für OERProjekte betraut werden. Literatur Atkins, D.E./Brown, J.S./Hammond, A.L. (2007): A Review of the Open Educational Resources (OER) Movement: Achievements, Challenges, and New Opportunities. Report to The William and Flora Hewlett Foundation. Online: http://cohesion.rice.edu/conferences/hewlett/emplibrary/a%20review%20of%20the%20op en%20educational%20resources%20(oer)%20movement_bloglink.pdf [14.03.2012] 9

Brandenberg, V. (2006): Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte des Verlegens von Schulbüchern mit einer Fallstudie zum bayerischen Zulassungsverfahren. In: Alles Buch: Studien der Erlanger Buchwissenschaft XVIII, Online: http://www.allesbuch.unierlangen.de/brandenberg.pdf [14.03.2012] Bretschneider, M./MuußMerholz, J./Schaumburg, F. (2012): Open Educational Resources (OER) für Schulen in Deutschland: Whitepaper zu Grundlagen, Akteuren und Entwicklungsstand im März 2012, Online: http://goo.gl/14ikv [07.05.2012] Hofmann, B./Kampl. R. (2011): Gemeinsam Lehren und Lernen: Open Educational Resources in Universitäten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. In: Dobusch, L./Forsterleitner, C./Hiesmair, M. (Hrsg.): Freiheit vor Ort: Handbuch kommunale Netzpolitik. München: Open Source Press, S. 77105, Online: http://www.freienetze.at/pdfs/hofmannkampl(2011)gemeinsamlehrenundlernen_fvo.pdf [14.03.2012] Pfeffer, T. (2007): Interview: Die Veröffentlichung von Lehrmaterialien muss selbstverständlich werden, in: Dobusch, L./Forsterleitner, C. (Hrsg.): Freie Netze. Freies Wissen. Wien: Echomedia, S. 9096, Online: http://www.freienetze.at/pdfs/fnfwkapitel3.pdf [14.03.2012] 10