SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1147 17. Wahlperiode 14.01.2011



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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1147 17. Wahlperiode 14.01.2011 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Baasch (SPD) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Situation des Arbeitsschutzes in Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Der Arbeitsschutz des früheren Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit Schleswig-Holstein (LGA) ist seit dem 01. Januar 2008 als Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord integriert. 1. Wie hat sich seitdem der Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein entwickelt? Die Übertragung der Aufgaben des Staatlichen Arbeitsschutzes zur Unfallkasse Nord erfolgte zum 1. Januar 2008 im Zuge der von der damaligen Landesregierung eingeleiteten Verwaltungsstrukturreform und hat inhaltlich eng verbundene Aufgaben der selbstverwalteten Unfallkasse Nord und des staatlichen Arbeitsschutzes zusammengeführt. Dieser strukturelle Prozess ist abgeschlossen. 2. Plant die Landesregierung weitere Zentralisierungen des Arbeitschutzes in Form von Zusammenlegungen der drei bestehenden Standorte in Kiel, Lübeck und Itzehoe und wenn ja, wann, mit welchem Ziel und zu welchen Bedingungen? Die Landesregierung plant keine weiteren Zentralisierungen der Arbeitsschutzstandorte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei der Organisationsüberprüfung, die derzeit für die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Un-

Drucksache 17/1147 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode fallkasse Nord im Auftrag der Unfallkasse Nord durchgeführt wird, Zusammenlegungen von Standorten und Bildung von Aufgabeschwerpunkten als sinnvoll erweisen könnten. Konkrete Einzelheiten werden erst nach Abschluss der Organisationsüberprüfung mit dem Ministerium (Fachaufsicht) diskutiert. 3. Wie viele Aufsichtspersonen sind im Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein heute beschäftigt und wie viele waren es vor dem 01. August 2006? Vor dem 01.08.2006 wurden laut Jahresbericht der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung im damaligen Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit 42,2 Stellen mit ausgebildeten Aufsichtskräften besetzt. Zwei Aufsichtskräfte befanden sich seinerzeit in Ausbildung und 20,19 Stellen waren mit sonstigem Fachpersonal besetzt. Mit Stand 01.01.2011 waren 33,5 Stellen mit ausgebildeten Aufsichtskräften besetzt, 20 Stellen mit sonstigem Fachpersonal. Zwei angehende Aufsichtskräfte befinden sich in Ausbildung. a) Wie viele Betriebsprüfungen werden durchschnittlich pro Jahr durchgeführt, wie viele waren es in den letzten drei Jahren, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren? Im Jahr 2007 wurden laut Jahresbericht der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung 12.854 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten, im Jahr 2008 10.180 und im Jahr 2009 12.292 durchgeführt. b) Wie viele Bußgeldbescheide (ohne die Bußgeldverfahren des Fahrpersonalgesetzes) wurden infolge der Prüfungen der letzten drei Jahre ausgestellt, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren? Im Jahr 2007 wurden sechs Bußgeldbescheide, im Jahr 2008 elf und im Jahr 2009 58 Bußgeldbescheide außerhalb des Fahrpersonalrechts erlassen. c) Beabsichtigt die Landesregierung, den Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein personell besser auszustatten? Falls nicht, wie ist sichergestellt, dass der Arbeitsschutz in der jetzigen personellen Aufstellung den Anforderungen durch die bestehenden EU-Vorgaben gerecht wird? Die Personalhoheit für den Staatlichen Arbeitsschutz liegt seit der landesgesetzlichen Übertragung zum 1. Januar 2008 bei der Unfallkasse Nord. Die Frage der Effizienz staatlichen Arbeitsschutzes wird immer wieder an der Fachpersonalquote festgemacht. Die Landesregierung sieht allerdings bei der Verteilung und Wahrnehmung der Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes durch die Unfallkasse Nord noch deutlichen Spielraum für eine Effizienzstei- 2

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1147 gerung, die unter anderem Ziel der laufenden Organisationsüberprüfung ist. Das gilt insbesondere für die Ausnutzung von Synergieeffekten und für qualitätssichernde Maßnahmen. 4. Wie viele Aufsichtspersonen nehmen Kontrollen auf Baustellen vor (ohne anzeigepflichtige Baustellen gemäß Gefahrstoff-Verordnung beim Umgang mit Asbest)? Aufgrund einer Vereinbarung gemäß 21 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit (MASG) und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG Bau wurden durch die Staatliche Arbeitsschutzbehörde seit dem 01.01.2006 bis auf wenige Ausnahmen keine Baustellenüberprüfungen mehr durchgeführt. Diese erfolgten ausschließlich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft. a) Wie viele Baustellen wurden in den letzten drei Jahren kontrolliert und wie viele Bußgeldbescheide ausgestellt, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren? Zahlen über die vertraglich von der BG Bau durchgeführten Baustellenkontrollen liegen der Landesregierung nicht vor. Die StAUK hat keine Bußgeldbescheide erlassen. b) Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass ab dem 01. Januar 2011 nach Auslaufen des Vertrages mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) über die Durchführung von Kontrollen auf Baustellen die Überwachungen weiterhin in ausreichendem Maße stattfinden? Auch nach dem Auslaufen der Vereinbarung ist es sinnvoll, die staatliche Aufsicht auf den Betriebssitz zu konzentrieren und Besichtigungen auf Baustellen neben der BG Bau nur in Ausnahmefällen stattfinden zu lassen. Die Erfahrungen aus der Laufzeit der Vereinbarung mit der BG Bau haben aus Sicht der Landesregierung gezeigt, dass die von der BG Bau durchgeführten Kontrollen auf Baustellen in der Regel ausreichen. 5. Wie viele Aufsichtspersonen kontrollieren die Einhaltung des Gesetzes über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz) und wie viele sollen es zukünftig tun? Im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr sind landesweit elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sachbearbeitung tätig. Die Mehrzahl nimmt dabei gleichzeitig andere Aufgaben wahr. Die Unfallkasse Nord sieht derzeit keine Möglichkeit, das Personal aufzustocken. 3

Drucksache 17/1147 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode a) Wie viele Betriebe wurden in den letzten drei Jahren kontrolliert, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren? Im Jahr 2007 wurden 196, im Jahr 2008 188 und im Jahr 2009 160 Betriebe kontrolliert (laut Mitteilung der Arbeitsschutzbehörde). b) Wie viele Bußgeldbescheide wurden infolge der Kontrollen ausgestellt, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren? Bei der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde wird keine Statistik darüber geführt, wie viele Bußgeldbescheide aufgrund eigener Kontrollen bzw. Fremdanzeigen erteilt werden. Es können insoweit lediglich die Gesamtzahlen der Bußgeldbescheide dargestellt werden. Im Jahr 2007 wurden 5.192, im Jahr 2008 4.596 und im Jahr 2009 4.564 Bußgeldbescheide im Bereich Sozialvorschriften im Straßenverkehr erteilt. c) Wie viele Bußgeldbescheide wurden infolge von Fremdanzeigen (Polizei, BAG) ausgestellt, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren? Siehe Antwort zu Frage b). 6. Wie kommt die Landesregierung dem gesetzlichen Auftrag nach, die Arbeitszeiten auf Seeschiffen zu kontrollieren? Die Landesregierung hat die Zuständigkeit für die Arbeitszeitkontrollen auf Seeschiffen im Jahr 2005 auf die Seemannsämter in Schleswig-Holstein übertragen. Diese Übertragung wurde notwendig, weil durch ein neues Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) umfangreiche Verpflichtungen zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen an Bord auf mehrere Behörden (Arbeitsschutzbehörde, Seemannsämter, See-BG) zugekommen sind. Die Übertragung auf die Seemannsämter im Bereich der Ostseeküste hat den Vollzug gesichert. Im Bereich der Nordseeküste besteht noch Regelungsbedarf, dem die Landesregierung derzeit nachgeht und konzeptionell Rechnung tragen will. Im Rahmen der Amtshilfe werden die Seemannsämter an beiden Küsten von der Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein bei den Bordkontrollen unterstützt. Hier gibt es entsprechende Vereinbarungen, die sich in der Praxis bewährt haben. a) Wer führt die Kontrollen durch und mit welchem Personal? 4

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1147 b) Wie viele Kontrollen wurden seit 1. Januar 2008 durchgeführt? Antwort zu a und b): Die Kontrollen werden von den Seemannsämtern und der Wasserschutzpolizei durchgeführt. Die genaue Anzahl des damit betrauten Personals und der Kontrollen wird statistisch nicht erhoben. c) Wie viele Bußgeldbescheide wurden ausgestellt, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren? Aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit und der in den Beantwortungszeitraum der Kleinen Anfrage fallenden Ferienzeit, ist nicht von allen Seemannsämtern eine Rückmeldung erfolgt. Im Jahr 2008 wurden danach 5 Bußgeldbescheide, im Jahr 2009 wurden 7 Bußgeldbescheide und im Jahr 2010 wurden 5 Bußgeldbescheide erteilt. 5