Um die Aufgabenerfüllung weiterhin zu gewährleisten, ist es erforderlich,



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Telefסּn: 0 233-49358 Telefax: 0 233-49367 Sozialreferat Seite 1 von 9 Amt für Soziale Sicherung Rechtsabteilung S-I-LR 4 Einrichtung von Stellen für die Rechtsabteilung des Amtes für Soziale Sicherung, Sachgebiet Fallüberprüfung, Qualitätssicherung, Korruptionsbekämpfung, BSHG-Fälle Produkte 1.1.1, 5.5.1, 5.6.2 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 10531 1 Anlage Beschluss des Sozialausschusses vom 06.12.2012 (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Zusammenfassung Das Sachgebiet S-I-LR 4 (Sozialreferat, Amt für Soziale Sicherung, Rechtsabteilung, Sachgebiet Fallüberprüfung, Qualitätssicherung, Korruptionsbekämpfung, BSHG-Fälle) besteht seit 2002. Seit dieser Zeit wurden laufend Verträge zwischen dem Personal- und Organisationsreferat und dem Sozialreferat geschlossen, durch die die Stellen jeweils befristet zur Verfügung gestellt wurden. Die aktuelle Befristung läuft zum 31.12.2012 aus. S-I-LR 4 prüft jährlich 10% aller Fälle, in denen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) ausgereicht wurden, mit dem Ziel der Qualitätssicherung und Korruptionsprävention. Des Weiteren sichtet das Sachgebiet systematisch alle Fälle, die noch nach Bundessozialhilfegesetz (BSHG) entschieden wurden, nach offenen Forderungen der Landeshauptstadt München, da diese Fälle nach Einführung des SGB II und SGB XII im Jahr 2005 von den Sozialbürgerhäusern (SBH) überwiegend nicht mehr weitergeführt wurden. Um die Aufgabenerfüllung weiterhin zu gewährleisten, ist es erforderlich, 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) in BesGr. A12, 9 VZÄ in Entgeltgruppe E11 bzw. BesGr. A11 ab 01.01.2013 unbefristet und 6 VZÄ in Entgeltgruppe E9 bzw. BesGr. A10, 0,5 VZÄ in Entgeltgruppe E5 vom 01.01.2013 bis zunächst 31.12.2014 befristet einzurichten.

Seite 2 von 9 1. Sachverhalt 1.1 Historie Das Sachgebiet S-I-LR 4 (ehemals Sondergruppe Fallüberprüfung) besteht seit 2002 und wurde anlässlich eines Korruptionsfalls an einer damaligen Außenstelle des Sozialamtes zur Korruptionsbekämpfung/-prävention geschaffen. Anfangs wurden sämtliche Sozialhilfefälle auf rechtmäßige Leistungsgewährung überprüft. Die Überprüfung diente neben der Korruptionsprävention auch der Qualitätssicherung. Dabei wurden insbesondere Schäden zu Lasten der Landeshauptstadt München ermittelt, für die Vergangenheit korrigiert und für die Zukunft vermieden. Später erfolgten die Prüfungen stichprobenweise. Diese Aufgabe wurde von 1 VZÄ in BesGr. A12 und 9 VZÄ in BesGr. A11 bzw. Entgeltgruppe E11 übernommen. Ab 2005 prüfte S-I-LR 4 die Leistungswährung nach dem neuen SGB XII und sicherte außerdem noch offene Forderungen aus dem Bereich des alten BSHG, wie zum Beispiel Rückzahlungsansprüche aus Darlehen und Kautionen oder sonstige Erstattungsansprüche. Hierfür wurden sukzessive bis zu 9 VZÄ in BesGr. A10 bzw. Entgeltgruppe E9 geschaffen. Seit 2002 wurden zwischen dem Personal- und Organisationsreferat und dem Sozialreferat/Amt für Soziale Sicherung wiederholt Verträge geschlossen, durch die die gesamten Stellen des Sachgebiets S-I-LR 4 immer wieder befristet zur Verfügung gestellt wurden. Das Amt für Soziale Sicherung verpflichtete sich im Gegenzug, die Personalkosten durch Mehreinnahmen/Minderausgaben sowie durch die Sicherung fälliger und noch nicht fälliger finanzieller Ansprüche zu refinanzieren. Diese Verpflichtung erfüllt S-I-LR 4 bis heute. Der derzeit aktuelle Vertrag endet zum 31.12.2012. 1.2 Aktuelle Situation und Aufgabenspektrum Derzeit sind für das Sachgebiet S-I-LR 4 folgende Stellen genehmigt: 1 VZÄ A12 Sachgebietsleitung 9 VZÄ A11/E11 regelmäßige Überprüfung von 10% der SGB XII-Fälle, teilweise Aufgaben im Bereich BSHG 7 VZÄ A10/E9 Sicherung von finanziellen Ansprüchen aus dem Bereich BSHG Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets nehmen derzeit folgende Aufgaben wahr:

Seite 3 von 9 Bereich SGB XII: Im Bereich SGB XII überprüft S-I-LR 4 stichprobenweise 10 % aller aktiven SGB XII-Fälle auf Übereinstimmung mit rechtlichen und dienstlichen Vorgaben. So wird sicher gestellt, dass Leistungen rechtmäßig, bedarfsgerecht und in gleicher Weise im gesamten Stadtgebiet ausgereicht werden. Gleichzeitig werden Schäden zu Lasten der Landeshauptstadt München in nicht unerheblicher Höhe ermittelt. Diese können so für die Zukunft vermieden werden, was letztlich zu geringeren Ausgaben für die Landeshauptstadt München führt. Zusätzlicher Nebeneffekt ist, dass das Entdeckungsrisiko dazu führt, die hohe Qualität der Leistungsgewährung zu erhalten und dass Beanstandungen positive Auswirkungen auf künftige, gleich gelagerte Fälle haben. Bei Transferleistungen aus dem Bereich SGB XII in Höhe von rund 184 Mio. Euro im Jahr 2011 stellt S-I-LR 4 als Maßnahme des Vier-Augen-Prinzips ein notwendiges internes Kontrollinstrument dar. Nach Abschluss jeder Prüfung in einem SBH berichtet S-I-LR 4 über das Ergebnis der Prüfungen an die Leitung des Amtes für Soziale Sicherung und an die Leitung der Bezirkssozialarbeit und der Sozialbürgerhäuser. Bereich BSHG: Nach Einführung des SGB II/SGB XII im Jahre 2005 wurden die BSHG-Fälle von den SBH nicht mehr weitergeführt und nur mehr teilweise abgeschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von S-I-LR 4 suchen in diesen Fällen systematisch nach offenen Forderungen der Landeshauptstadt München gegenüber Dritten und ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um diese Ansprüche zu sichern. Beispielweise werden die Rückzahlungsansprüche von Kautionen gegenüber Vermieterinnen und Vermietern geltend gemacht, Erfassungsbelege für die Stadtkasse gefertigt, die Rückzahlung von Darlehensforderungen angemahnt und überwacht. Jährlich wurden von S-I-LR 4 offene Forderungen von durchschnittlich 1,5 Mio. Euro festgestellt, bis heute insgesamt über 8 Mio. Euro. Seit Anfang des Jahres 2011 werden sämtliche BSHG-Fälle mit offenen Forderungen von den SBH in den Zuständigkeitsbereich von S-I-LR 4 zur zentralen Bearbeitung überführt. Mittlerweile wurden bereits die BSHG-Fälle von vier SBH von S-I-LR 4 übernommen. Der mit dieser Aufgabenveränderung einhergehende Aufwand wie vermehrte Aktentransporte, Archivierung etc. machen die Zuarbeit einer Teamassistenz erforderlich. Seit 01.04.2011 werden hierfür für eine Mitarbeiterin, eingewertet in Entgeltgruppe E5, 15 Stunden aus dem Referatsbudget zur Verfügung gestellt.

Seite 4 von 9 1.3 Perspektive Bereich SGB XII: S-I-LR 4 wird weiterhin 10 % aller laufenden SGB XII-Fälle von allen SBH einmal im Jahr auf Übereinstimmung mit den rechtlichen und dienstlichen Vorgaben überprüfen und hierüber berichten. Auch künftig sind durch die SGB XII-Prüfungen die Feststellung von Schäden und deren Bereinigung zu erwarten. S-I-LR 4 erstellt bereits jetzt umfangreiche Fehleranalysen und führt Beratungsgespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SHB durch. Künftig soll die Steuerung des Amtes für Soziale Sicherung verstärkt eingebunden werden, damit gezielt Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung eingeleitet werden können. Eine dauerhafte Erhaltung bzw. Verbesserung der Qualität der Sachbearbeitung, die Korruptionsprävention und die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips kann nur durch eine regelmäßige Überprüfung garantiert werden. Für die Durchführung dieser Aufgaben sind weiterhin 1 Leitungsstelle (VZÄ) in BesGr. A12 und 9 Prüferinnen- und Prüferstellen (VZÄ) in BesGr. A11 bzw. Entgeltgruppe E11 erforderlich. Bereich BSHG: S-I-LR 4 übernimmt alle BSHG-Fälle zur Bearbeitung in den eigenen Zuständigkeitsbereich. Das Sachgebiet S-I-LR 4 ist dann die einzige Stelle im Amt für Soziale Sicherung, die BSHG-Fälle betreut. Alle offenen Forderungen, die in diesen Fällen noch enthalten sind, werden von S-I-LR 4 gesichert und abschließend bearbeitet. Im Zuge der Zentralisierung der Bearbeitung der BSHG-Fälle erwartet S-I-LR 4 einen Zuwachs der offenen Forderungen um ca. 1,5 Mio. Euro. Somit sind Forderungen von insgesamt ca. 9,5 Mio. Euro aus Kautionen und Darlehen sowie Unterhaltsansprüchen zu verwalten. Um die Übernahme und Archivierung abschließen und die Bearbeitung der schätzungsweise rund 6.000 offenen BSHG-Fälle weiterführen zu können, sind weiterhin 6 VZÄ in BesGr. A10 bzw. Entgeltgruppe E9 erforderlich. Für Unterstützungstätigkeiten wurde für eine Teamassistenz befristet eine Stundenaufstockung im Umfang von 15 Wochenstunden ermöglicht. Diese wurde bis dato aus Sachmitteln finanziert. Angesichts des hohen und sehr zeitintensiven Arbeitsaufwands im Bereich der Aktenverwaltung (Pflege und Ablage) hat sich gezeigt, dass auf die Stelle der Teamassistenz nicht verzichtet werden kann. Es ist daher weiterhin erforderlich, eine Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ der Entgeltgruppe E5 als Unterstützung für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zur Verfü-

Seite 5 von 9 gung zu stellen. Da die Übernahme von BSHG-Fällen bis 31.12.2014 voraussichtlich abgeschlossen ist, muss der notwendige Personalaufwand für die dann laufende Bearbeitung der offenen BSHG-Fälle ab 2015 neu ermittelt werden. 2. Kosten Die beantragten Stellen sind bereits vorhanden und besetzt. Die dafür notwendigen Kosten sind bis 31.12.2012 im Haushalt enthalten. Aufgrund der derzeitigen Befristung bis 31.12.2012 werden die Mittel ab 01.01.2013 weiterhin benötigt, zzgl. der 0,5 Stellen für die Teamassistenz, die bisher aus Sachkosten finanziert wurde. Personalkosten1) Jahresmittelbetrag* 1) Tarifbeschäftigte 2) Beamtinnen und Beamte Rückstellungen** (Betrag oder %-Aufschlag) Sachkosten* Transferkosten* (sofern betroffen) dauerhaft befristet vom 01.01.2013 bis 31.12.2014*** 1) 22.990 Da die Arbeitsplätze bereits eingerichtet und die Stellen besetzt sind: 0 0 Abschreibungen 2) 0 = Summe Kosten 22.990 Erlöse*/** 0 Saldo Kosten und Erlöse Nachrichtlich: 1) Vollzeitäquivalente (VZÄs) 2) Investitionen* (fließen oben in Position Abschreibungen ein) * sofort zahlungswirksam ** voraussichtlich später zahlungswirksam *** nach tatsächlicher, aktueller Besetzung der Stellen 22.990 0,5 x E5 0 Die weiterhin ab 2013 erforderlichen Haushaltsmittel verteilen sich auf folgende Produkte bzw. Produktleistungen:

Seite 6 von 9 Produkt 1.1.1 - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, hier auf die PL 1 - Sicherung des Lebensunterhalts von älteren Menschen PL 2 - Sicherung des Lebensunterhalts von dauerhaft erwerbsgeminderten Menschen PL 3 - Sicherung des Lebensunterhalts von nicht dauerhaft erwerbsgeminderten Menschen Produkt 5.5.1 - Individuelle Hilfe bei Pflegebedürftigkeit und bei Behinderung, hier auf die PL 1 - Hilfe zur Pflege PL 2 - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, sowie Produkt 5.6.2 - Hilfen zur Gesundheit (hier auf die gleichnamige PL 1) Produktleistung 1.1.1.1 Kostenstelle/ Finanzpositionen Verteilung 2013ff. 20,00% 213.900 1.1.1.2 20,00% 213.900 20100030 1.1.1.3 30,00% 320.850 5.5.1.1 4015.410.0000.6 10,00% 106.950 4015.414.0000.8 5.5.1.2 15,00% 160.425 5.6.2.1 5,00% 53.475 Summe 100,00% 1.069.500 Die oben dargestellte Einrichtung der Stellen ist notwendig. Erfolgt sie nicht, ist im Bereich des SGB XII das Vier-Augen-Prinzip nicht gewahrt, die rechtmäßige und bedarfsgerechte Ausreichung von Leistungen an die Bürgerinnen und Bürger im gesamten Stadtgebiet wird nicht überprüft, eine Korruptionsprävention findet nicht statt. Für den Bereich BSHG gäbe es keine zuständige Stelle, die die noch offenen Forderungen von schätzungsweise 9,5 Mio. Euro weiter bearbeiten und so fortlaufend sichern könnte. Diese Aufgabe müsste ersatzweise wieder in den Sozialbürgerhäusern angesiedelt werden, was jedoch zu einem weitaus höheren Personalbedarf als die nunmehr zentral beantragten 6,5 VZÄ führt. Außerdem sind die erforderlichen Fachkenntnisse im BSHG kaum mehr vorhanden. Die bereits zu einem Drittel abgeschlossene Zentralisierung müsste mit hohem Aufwand wieder rückgängig gemacht werden. In den vergangenen Jahren konnten die Stellen von S-I-LR 4 immer durch Mehreinnahmen sowie durch die Sicherung von offenen Forderungen refinanziert werden. Auf eine Darstellung in Produktblättern wird aufgrund der Vielzahl der betroffenen Produkte und der Tatsache, dass die erforderlichen Personalkosten aktuell in den jeweiligen Pro-

Seite 7 von 9 duktbudgets enthalten sind, verzichtet. Abschließende Planwerte für das Haushaltsjahr 2013 stehen als Vergleichswerte noch nicht zur Verfügung. 3. Eilbedürftigkeit Eilbedürftigkeit ist hinsichtlich der Einrichtung der beantragten Stellen gegeben, da diese aufgrund der Befristung ab 01.01.2013 nicht mehr finanziert sind. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Die Beschlussvorlage ist mit der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat abgestimmt. Die Stellungnahme des Personal- und Organisationsreferat ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Dr. Babor, der Stadtkämmerei, der Frauengleichstellungsstelle, dem Personal- und Organisationsreferat und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

Seite 8 von 9 II. Antrag der Referentin 1. Der Einrichtung der bisher vertraglich zur Verfügung gestellten, beantragten Stellen wird zugestimmt. Die Produktkostenbudgets der Produkte 1.1.1. Produktleistungen 1, 2 und 3., 5.5.1. Produktleistungen 1 und 2, 5.6.2. Produktleistung 1 erhöhen sich im Vergleich zum bisherigen Planungsstand für das Haushaltsjahr 2013 insgesamt um maximal 22.990 Euro. Der Betrag ist in voller Höhe zahlungswirksam. 2. Personalkosten Bereich SGB XII Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Sozialreferat die Stellen der BesGr. A12 (B101521) sowie der BesGr. A11 (B100232, B100235, B100239, B100242, B100246, B100247, B100259, B100125, B100233) zum 01.01.2013 zu entfristen. Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Haushaltsjahr 2013 ff erforderlichen Haushaltsmittel bei den Ansätzen der Personalauszahlungen beim Kostenstellenbereich des Amtes für Soziale Sicherung, 20100030, Unterabschnitt 4015 weiterhin dauerhaft bereitzustellen. Bereich BSHG Das Personal- und Organisationsreferat gebeten, im Benehmen mit dem Sozialreferat die Stellen der BesGr. A10 (B401601, B401602, B401603, B403155, B403158, B403159) zunächst bis 31.12.2014 zu verlängern. Das Sozialreferat wird beauftragt, die weiterhin für zwei Jahre erforderlichen Haushaltsmittel bei den Ansätzen der Personalauszahlungen beim Kostenstellenbereich des Amtes für Soziale Sicherung, 20100030, Unterabschnitt 4015 bereitzustellen. Des Weiteren wird das Personal- und Organisationsreferat gebeten, im Benehmen mit dem Sozialreferat eine Stelle für die Teamassistenz im Umfang von 0,5 VZÄ der EGr. E5 für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2014 einzurichten. Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Haushaltsjahr 2013 befristet für zwei Jahre erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. bis zu maximal 22.990 bei den Ansätzen der Personalauszahlungen beim Kostenstellenbereich des Amtes für Soziale Sicherung, 20100030, Unterabschnitt 4015 zusätzlich bereitzustellen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, weil Eilbedürftigkeit hinsichtlich der Einrichtung der beantragten Stellen gegeben ist. Diese sind aufgrund der Befristung ab 01.01.2013 nicht mehr finanziert. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Seite 9 von 9 III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Bürgermeisterin Brigitte Meier Berufsm. Stadträtin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei, HA II/11 an die Stadtkämmerei, HA II/12 an das Revisionsamt z.k. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Sozialreferat, S-III-M An die Frauengleichstellungsstelle An das Personal- und Organisationsreferat An das Sozialreferat, S-Z-F An das Sozialreferat, S-Z-P/LG z.k. Am I.A.