Die aktuellen Regeln für die Kapitalausstattung



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Transkript:

stammkapital S 740 / 1 Die aktuellen Regeln für die Kapitalausstattung Ihrer GmbH darum geht es: Das Stammkapital ist das Garantiekapital der GmbH. In jede GmbH- Satzung gehören Angaben zu den Stammeinlagen. Die Satzung gibt Auskunft darüber, welche Einlage jeder Gesellschafter auf das Stammkapital übernommen hat. Lesen Sie in diesem Beitrag u. a., welche Funktion das Stammkapital für den Gesellschafter und die Gläubiger der GmbH hat, wie hoch das Stammkapital sein muss und wie es eingezahlt werden kann und welche Pflichten Sie als Geschäftsführer im Zusammenhang mit dem Stammkapital haben. Ulrike Fuldner, Aschaffenburg, selbstständige Rechtsanwältin mit der Zusatzqualifikation Fachanwältin für ihre autorin: Steuerrecht. Sie berät Unternehmen von der Gründung bis zur Nachfolge und unterrichtet an der IHK und Handwerkskammer Führungskräfte in den Bereichen Recht und Steuern. Als Autorin hat sie zahlreiche Beiträge zu GmbH-Themen veröffentlicht. die themen: Die Funktionen des Stammkapitals.......................... 2 Diese Stammkapitalausstattung braucht Ihre GmbH............ 3 t 1. Variante: Klassische GmbH: Mindeststammkapital 25.000...... 3 t 2. Variante: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): ab 1 Stammkapital..................................... 4 Was die Satzung zum Stammkapital regeln sollte.............. 6 Beachten Sie diese Besonderheiten bei Sacheinlagen........... 8 Die gefährlichsten Fallen bei der Stammeinlagezahlung........ 12 Ihre Pflichten als Geschäftsführer.......................... 15

S 740 / 2 stammkapital Finanzielle Grundausstattung z Die Funktionen des Stammkapitals Die GmbH verfügt als Kapitalgesellschaft über eigenes Vermögen. Die finanzielle Grundausstattung ist das Stammkapital. Das wird durch die Stammeinlagen der Gesellschafter aufgebracht. Wegen seiner Bedeutung für die Gesellschafter und die Gläubiger muss das Stammkapital in der Satzung Ihrer GmbH in einer Summe ausgedrückt werden. Es ist zudem in das Handelsregister einzutragen und bekanntzumachen ( 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG und 8 GmbHG). In der Bilanz der GmbH wird das gezeichnete Stammkapital zudem auf der Passivseite unter dem Eigenkapital ausgewiesen ( 266 HGB). Bei komplettem Verbrauch des Stammkapitals können Gläubiger der GmbH dies erkennen, weil dann auf der Aktivseite der Bilanz der Vermerk nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag aufgenommen wird. Das Stammkapital hat mehrere zentrale Funktionen für die GmbH: Nutzung für Anschaffungen 1. Investivkapital der GmbH Ihre GmbH kommt nicht ohne Kapital aus, sondern benötigt finanzielle Mittel, um erfolgreich wirtschaften zu können. Bei der Gründung ist das Stammkapital zugleich das Startkapital der GmbH. Es liegt nicht fest, sondern kann sofort für Anschaffungen und zur Begleichung von Rechnungen verwendet werden. 2. Haftungsbeschränkung auf Einlagen Eine weitere wesentliche Funktion des Stammkapitals ist die Beschränkung der persönlichen Haftung der Gesellschafter auf das jeweils von ihnen übernommene gezeichnete Kapital ( 13 Abs. 2 GmbHG). Nur in Höhe der Stammeinlage haften die Gesellschafter persönlich für ungedeckte Schulden der GmbH.

stammkapital S 740 / 3 3. Sicherheit für Gläubiger der GmbH Andererseits verdeutlicht die Höhe des Stammkapitals den Gläubigern der GmbH (z. B. Bank, Lieferanten, Vermietern), welches Vermögen ihnen als Haftungsmasse mindestens zur Verfügung steht. Daher darf das Stammkapital auch nicht an die Gesellschafter verteilt oder zurückgezahlt werden ( 30 und 31 GmbHG). Anderenfalls würde die Haftungsbeschränkung aufgehoben werden. Folge: Der oder die Gesellschafter müssten auch über die Stammeinlage hinaus mit dem gesamten persönlichen Vermögen solidarisch haften, auch wenn an sie selbst nichts zurückgezahlt worden ist! Keine Rückzahlung an Gesellschafter z Diese Stammkapitalausstattung braucht Ihre GmbH Die GmbH-Reform Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) bezweckt zwar vor allem eine vereinfachte, schnellere und kostengünstigere Neugründung einer GmbH, durch die Neuregelungen sollen aber gleichzeitig alle Geschäftspartner einer GmbH künftig besser und umfassender als bisher vor Missbräuchen geschützt werden. Das spiegelt sich auch in den Regelungen zur Stammkapitalausstattung wider. Es gibt 2 Varianten: 1. Variante Klassische GmbH: Mindeststammkapital 25.000 Für eine gewöhnliche GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 vorgeschrieben ( 5 Abs. 1 GmbHG). Die ursprünglich mit der GmbH-Reform geplante Absenkung auf 10.000 war im Gesetzgebungsverfahren wieder verworfen worden, um eine gewisse Seriositätsschwelle für Gläubiger zu erhalten und vor allem das Ansehen bereits gegründeter GmbHs zu stützen. Seriositätsschwelle

S 740 / 4 stammkapital Einzahlung zur Hälfte Der Nennbetrag der Geschäftsanteile muss bei der Gründung allerdings nicht voll eingezahlt werden. Das GmbH- Gesetz schreibt lediglich folgende Einzahlungen vor ( 7 Abs. 2 GmbHG): w Auf jeden Geschäftsanteil muss mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt sein. w Die Einzahlungen müssen sich insgesamt auf die Hälfte des Mindeststammkapitals 12.500 summieren, soweit die Satzung keine andere Regelung vorsieht. Auch bei Ein-Personen-GmbHs braucht der Alleingesellschafter lediglich das halbe Stammkapital einzuzahlen. Er muss für die andere Hälfte keine Sicherheiten mehr hinterlegen. Kein Mindest- Stammkapital 2. Variante Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): ab 1 Stammkapital Die GmbH in der Variante der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) auch Mini-GmbH oder 1- - GmbH genannt macht es auch Kleinunternehmern mit geringer Kapitalausstattung einfach, eine GmbH zu gründen. Für die Mini-GmbH ist kein Mindest-Stammkapital vorgeschrieben ( 5a Abs. 1 GmbHG). Das heißt: Sie kann bereits mit 1 Stammkapital gegründet werden. Aber auch jeder andere auf volle Euro lautende Betrag ist denkbar. Eine GmbH in der Variante UG (haftungsbeschränkt) kann zwar bereits mit sehr geringem Stammkapital gegründet werden. Für den Geschäftsbetrieb ist eine gewisse Kapitalausstattung dennoch notwendig und dringend zu empfehlen: w Lieferanten räumen ggf. bessere Zahlungsziele ein. w Banken räumen einer GmbH mit hohem Stammkapital bei der Kreditvergabe günstigere Konditionen ein. t

stammkapital S 740 / 5 w Als Gesellschafter-Geschäftsführer vermeiden Sie durch eine ausreichende Kapitalausstattung u. U., dass Geschäftspartner von Ihnen persönliche Sicherheiten (z. B. Bürgschaft) verlangen und damit die Haftungsbeschränkung der GmbH umgehen. Um sie für Geschäftspartner von der klassischen GmbH unterscheidbar zu machen, wird die Firma um die Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder die Abkürzung UG (haftungsbeschränkt) ergänzt. Der Zusatz haftungsbeschränkt darf nicht abgekürzt werden. Wird dies nicht beachtet, kommt es zur unbeschränkten Haftung der Gesellschafter mit dem Privatvermögen! Unterscheidung von der klassischen GmbH beispiel: Mustermann Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Die Besonderheiten der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Das Stammkapital muss bei der Handelsregisteranmeldung voll eingezahlt sein. Sacheinlagen sind ausgeschlossen ( 5a Abs. 2 GmbHG). Vor allem soll auch die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) das Mindeststammkapital erreichen, aber eben noch nicht direkt bei der Gründung, sondern durch Ansparen. Dazu wird in der Bilanz eine gesetzliche Rücklage gebildet. In diese wird jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses eingestellt. Die Einstellungen müssen so lange erfolgen, bis w die Rücklage selbst die Höhe des Mindeststammkapitals von 25.000 erreicht oder w die Rücklage zusammen mit weiteren Bareinlagen der Gesellschafter 25.000 erreicht. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann dann in eine normale GmbH umfirmieren. Eine rechtliche Umwandlung ist dagegen nicht notwendig, da das Unternehmen eine GmbH bleibt. Zwangsrücklage Umfirmieren zur GmbH

S 740 / 6 stammkapital Verwendung der Rücklage wichtig: Die Rücklage darf nur für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ( 57c GmbHG) oder zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags verwendet werden, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist bzw. zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist ( 5a Abs. 3 GmbHG). Übernahme mehrerer Geschäftsanteile z Was die Satzung zum Stammkapital regeln sollte Gesellschafter dürfen jetzt mehrere Geschäftsanteile übernehmen. Die Geschäftsanteile dürfen verschiedene Nennbeträge haben ( 5 Abs. 3 Satz 1 GmbHG). In der Satzung müssen die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile enthalten sein ( 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG). Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro (z. B. 1 ) lauten. Die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile muss mit dem Stammkapital übereinstimmen ( 5 Abs. 2 und 3 GmbHG). beispiel: Ein Gesellschafter kann bei der Gründung einer Ein-Personen-GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 w einen Geschäftsanteil über 21.000 und w einen Geschäftsanteil im Wert von 4.000 übernehmen. Gerade bei Familien-GmbHs werden durch die Möglichkeit, bei Gründung mehrere Geschäftsanteile zu übernehmen, die vorweggenommene Erbfolge und auch etwaige notwendige Verkäufe von Anteilen erleichtert. Eine spätere Teilung eines Geschäftsanteils ist dann nicht mehr nötig. Bei bestehenden GmbHs können künftig Teile eines Geschäftsanteils ohne Genehmigung der Gesellschaft verkauft werden. Allerdings muss die Gesellschafterversammlung weiterhin über eine Teilung von Geschäftsanteilen abstimmen ( 46 Nr. 4 GmbHG).

stammkapital S 740 / 7 Einforderung ausstehender Einlagen durch den Geschäftsführer Wie erwähnt, müssen Stammeinlagen nicht sofort voll eingezahlt werden, wenn die Satzung es nicht verlangt. In diesem Fall wird der verbleibende Betrag erst auf einen Gesellschafterbeschluss hin fällig. Soll der Geschäftsführer ausstehende Beträge auch ohne Gesellschafterbeschluss einfordern können, empfiehlt sich folgende Regelung: Resteinlage wird nach Beschluss fällig Musterformulierung für eine Einzahlungsregelung im Gesellschaftsvertrag Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000. Von dem Stammkapital übernehmen: 1. Gesellschafter A 2 Geschäftsanteile von je 10.000 als Stammeinlage und 2. Gesellschafter B 5 Geschäftsanteile von je 1.000 als Stammeinlage. Die Nennbeträge der übernommenen Geschäftsanteile sind in bar zu leisten und jeweils zur Hälfte sofort zur Einzahlung auf das Konto der AB-GmbH fällig, im Übrigen nach Aufforderung durch den Geschäftsführer. beispiel: Die Regelung in der Musterformulierung bedeutet, dass Gesellschafter A 10.000 und Gesellschafter B 2.500 sofort leisten müssen. Den Rest haben sie umgehend einzuzahlen, wenn sie vom Geschäftsführer dazu aufgefordert werden. Genehmigtes Kapital: Kapitalerhöhung durch den Geschäftsführer Nach der GmbH-Reform bietet das GmbH-Gesetz jetzt zusätzlich die Möglichkeit, ein genehmigtes Kapital im Gesellschaftsvertrag vorzusehen. Damit wird der Geschäftsführer ermächtigt, das Stammkapital ohne Gesellschafterbeschluss zu erhöhen ( 55a GmbHG). Vorteil: Es ist keine weitere notarielle Beurkundung erforderlich. Die Kapitalerhöhung Kapitalerhöhung ohne Gesellschafterbeschluss

S 740 / 8 stammkapital muss lediglich beim Handelsregister angemeldet werden. Wird ein genehmigtes Kapital bereits bei der Gründung im Gesellschaftsvertrag vorgesehen, ist eine Kapitalerhöhung damit schnell und Kosten sparend möglich. Zeitraum von 5 Jahren Die Voraussetzungen: w Das genehmigte Kapital muss bei der Gründung oder durch eine spätere Änderung in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden. w Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf maximal die Hälfte des Stammkapitals betragen, das bei der Aufnahme des genehmigten Kapitals in die Satzung vorgesehen war. w Das genehmigte Kapital kann nur innerhalb von 5 Jahren nach der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister bzw. der Satzungsänderung durch den Geschäftsführer genutzt werden. w Soll das genehmigte Kapital auch Sacheinlagen zulassen, muss das in der Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag explizit zugelassen sein. Musterformulierung Der Geschäftsführer wird ermächtigt, das Stammkapital durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Einlage bis zu einem Nennbetrag von zu erhöhen. Die Ermächtigung gilt für 5 Jahre nach Eintragung der Gesellschaft/der Satzungsänderung ins Handelsregister. z Beachten Sie diese Besonderheiten bei Sacheinlagen Bestimmung in der Satzung Das Stammkapital kann als Bareinlagen, aber auch als Sacheinlagen geleistet werden. In Betracht kommen hierfür Grundstücke, Fahrzeuge, Maschinen, Beteiligungen an Unternehmen und Nutzungsrechte (z. B. Lizenzen und Patente). Voraussetzung ist allerdings, dass die GmbH-Satzung

stammkapital S 740 / 9 Sacheinlagen ausdrücklich zulässt. Eine Formulierung wie Sacheinlagen sind zulässig reicht dafür nicht. Erforderlich ist vielmehr, dass der Gegenstand der Sacheinlage und der Betrag der Stammeinlage, auf die sich die Sacheinlage bezieht, in der GmbH-Satzung konkret angegeben werden. Musterformulierung für eine Satzungsregelung zur Sacheinlage Der Gesellschafter A übernimmt eine Stammeinlage in Höhe von 250.000 durch Sacheinlage. Diese leistet er durch Übereignung des in 21435 Musterstadt, Musterstraße 89, belegenen, im Grundbuch von Musterstadt, Band 5612, Blatt 789, Flur 34/5 belegenen Grundstücks an die Gesellschaft. Besitz und Gefahr, Nutzungen und Lasten gehen am 12.12.20 auf die Gesellschaft über. beachten sie: Das GmbH-Gesetz erlaubt neuerdings Standardgründungen. Dafür gibt es ein Musterprotokoll, in das der Notar nur noch die individuellen Daten der neu zu gründenden Gesellschaft einfügen muss. Das spart Zeit und Kosten. Bei einer Standardgründung scheiden Sacheinlagen jedoch aus ( 2 Abs. 1a GmbHG). Musterprotokoll Unterschiedliche Einlagen sind zulässig Die Gesellschafter müssen ihre Stammeinlage nicht auf die gleiche Art einbringen. Die Satzung kann zulassen, dass ein Gesellschafter eine Bareinlage leistet, ein anderer aber eine Sacheinlage. Ebenso sind Mischeinlagen zulässig: Ein Gesellschafter darf einen Teil seiner Stammeinlage als Bareinlage und den anderen Teil als Sacheinlage leisten. Musterformulierung für gemischte Einlagen Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 200.000. Vom Stammkapital übernehmen 1. der Gesellschafter A 25.000 durch Bareinlage, 2. der Gesellschafter B 25.000 durch Bareinlage, t

S 740 / 10 stammkapital 3. der Gesellschafter C 75.000 durch Bareinlage, 4. der Gesellschafter D 75.000, und zwar in Höhe von 40.000 durch Bareinlage und in Höhe von weiteren 35.000 durch Übereignung des Pkws, Fahrgestell- Nr., Fahrzeugbrief-Nr. an die Gesellschaft. So werden Sacheinlagen bewertet Differenzhaftung Sacheinlagen sind anders als Bareinlagen sofort in vollem Umfang zu leisten. Entspricht der Wert der Sacheinlage nicht dem der Stammeinlage, sind Sie als Gesellschafter verpflichtet, den Differenzbetrag in Geld zu erbringen ( 9 Abs. 1 GmbHG). Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertfeststellung ist der Zeitpunkt der Anmeldung der Sacheinlage zur Eintragung ins Handelsregister selbst wenn eine Wertdifferenz erst später festgestellt wird. beispiel: Die Stammeinlage eines Gesellschafters beträgt 250.000. Als Sacheinlage vereinbart er die Übereignung eines Grundstücks mit einem Bürogebäude an die GmbH. Bei einer Betriebsprüfung stellt sich heraus, dass die Immobilie lediglich 215.000 wert ist. Der Gesellschafter muss den Differenzbetrag in Höhe von 35.000 in bar nachschießen. Wertnachweise Den Wert der Sacheinlage müssen Sie anhand von Unterlagen konkret nachweisen. Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, hängt von der Art des Vermögensgegenstands ab. In Betracht kommen beispielsweise Preislisten, Rechnungen, Kurszettel und Kaufverträge. Bei der Einbringung eines Unternehmens bietet sich eine Einbringungsbilanz an. Geht es um Grundstücke und Gebäude sowie Lizenz- und Schutzrechte, ist generell das Wertgutachten eines Sachverständigen/Wirtschaftsprüfers erforderlich. Ausnahme: Der Vertrag, z. B. über den Kauf eines Gebäudes oder den Erwerb einer Lizenz, wurde erst kurz zuvor geschlossen und bei dem Verkäufer handelt es sich nicht um einen Mitgesellschafter.

stammkapital S 740 / 11 Neben Belegen über den Wert der Sacheinlage müssen Sie für die Anmeldung zum Handelsregister einen sogenannten Sachgründungsbericht über die Bewertung der Sacheinlage vorlegen. Darin ist zu erläutern, dass der Wert der Sacheinlage angemessen ist und in welchem Zustand sich die Sacheinlage befindet. Das Registergericht kann die Angaben prüfen. Eine solche Nachprüfung soll aber nur noch stattfinden, wenn die Sacheinlage nicht unwesentlich überbewertet wurde ( 9c Abs. 1 GmbHG). Sachgründungsbericht Verdeckte Sacheinlage wird angerechnet Wird eine Einlage nominell als Bareinlage, tatsächlich aber als Sacheinlage erbracht, handelt es sich um eine verdeckte Sacheinlage. Bislang wurde die Einlage als nicht geleistet angesehen. Sie musste immer vollständig noch einmal erbracht werden. Die Gefahr wurde durch die GmbH-Reform entschärft: Wird festgestellt, dass eine Einlage als verdeckte Sacheinlage erbracht wurde, besteht die Einlageverpflichtung des Gesellschafters zwar grundsätzlich weiterhin fort. Aber der Wert der Sacheinlage im Zeitpunkt der Anmeldung zum Handelsregister wird auf die vereinbarte Einlageschuld angerechnet. Voraussetzung: Deren Werthaltigkeit wird vom betroffenen Gesellschafter nachgewiesen ( 19 Abs. 4 GmbHG). Nur eine etwaige Wertdifferenz muss der Gesellschafter nachträglich begleichen (Differenzhaftung). Differenzhaftung beispiel: Gesellschafter A übernimmt 5.000 als Stammeinlage in bar. Mit diesem Geld kauft die A-GmbH nach der Gründung den Kleintransporter des Gesellschafters A. Es handelt sich um eine verdeckte Sacheinlage. Als die GmbH insolvent wird, wird das vom Insolvenzverwalter festgestellt. Ist der Transporter zum Zeitpunkt der Handelsregistereintragung tatsächlich 5.000 wert gewesen, gilt die Stammeinlage auch wenn eigentlich als verdeckte Sacheinlage erfolgt als erbracht. Wenn der Transporter z. B. nur 3.000 wert war, muss der Gesellschafter A weitere 2.000 nachzahlen.

S 740 / 12 stammkapital z Die gefährlichsten Fallen bei der Stammeinlagezahlung Ausstehende Stammeinlagezahlungen 1. Falle: Ausfallhaftung für andere Gesellschafter Dass bei Bareinlagen bei einer klassischen GmbH Einzahlungen auf Geschäftsanteile zunächst nur zur Hälfte erfolgen müssen, schont die Liquidität des Gesellschafters. Es birgt jedoch ein Risiko für die anderen Gesellschafter: Sollten ausstehende Zahlungen nicht einzutreiben sein, haften die übrigen Gesellschafter gemeinsam im Verhältnis ihrer Beteiligung an der GmbH für alle ausstehenden Einlagen sogenannte Ausfallhaftung ( 24 GmbHG). Ein in der Praxis häufig auftretender Fall, in dem die Ausfallhaftung zum Tragen kommt: Die Gesellschafter zerstreiten sich untereinander, ein Gesellschafter verweigert schließlich, seine ausstehenden Einlagen einzuzahlen, und wird daraufhin ausgeschlossen. beispiel: So sind die Anteile vor und nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters verteilt: Das Stammkapital einer GmbH beträgt 72.000. Die GmbH-Anteile von A, B und C betragen jeweils 18.000. D und E halten einen Anteil von jeweils 9.000. A wird ausgeschlossen, weil er seine Stammeinlage nicht zahlt. Die Ausfallhaftung der übrigen Gesellschafter beträgt dann w für B und C jeweils 6.000 (1/4 von 18.000 ), w für D und E jeweils 3.000 (1/8 von 18.000 ). Eine Ausfallhaftung droht Ihnen als Gesellschafter allerdings erst, wenn von dem säumigen Mitgesellschafter tatsächlich nichts zu holen ist. Dass der ausgeschlossene Gesellschafter zahlungsunfähig ist, reicht allein noch nicht für eine Ausfallhaftung. Der ausstehende Betrag darf auch nicht durch den Verkauf des Anteils zu erlangen sein. Müssen Sie als Gesellschafter trotz allem einen Teil einer ausstehenden Stammeinlage übernehmen, können Sie

stammkapital S 740 / 13 selbst versuchen, ihn von dem betroffenen Mitgesellschafter zurückzuholen. Hat er beispielsweise noch offene Forderungen gegen Sie, können Sie die Zahlung für die übernommene Stammeinlage damit verrechnen. 2. Falle: Einzahlungen können nicht mehr nachgewiesen werden Auch wenn das Registergericht nur dann die Vorlage von Einzahlungsbelegen verlangen kann, wenn es erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Einzahlung hat, ist die Aufbewahrung der Einzahlungsunterlagen zum Nachweis dringend anzuraten. Denn bei fehlenden Belegen droht doppelte Zahlung: Doppelzahlung ausschließen beispiel: Eine GmbH wird viele Jahre nach Gründung insolvent. Der Insolvenzverwalter fordert den Gesellschafter-Geschäftsführer auf, die Stammeinlage noch einmal zu zahlen. Begründung: In den GmbH-Unterlagen findet sich kein Beleg für die korrekte Zahlung der Stammeinlage in Höhe von 25.000. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Gesellschafter ihre Zahlungen nachweisen müssen. Selbst dann, wenn die Einlagezahlung 10 und mehr Jahre zurückliegt und kaum noch Zahlungsbelege existieren dürften (BGH, 13.9.2004, Az: II ZR 137/02). Sind Einzahlungsbelege nicht mehr aufzutreiben, können im Einzelfall aber auch noch Indizien ausreichen. Einige Beispiele dafür: w In den Bilanzen finden sich keine Hinweise auf ausstehende Einlagen. w Es gibt Zeugen, die die Einzahlung bestätigen können, z. B. einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. w Bei einem Verkauf von Anteilen haben die früheren Gesellschafter in notariellen Urkunden erklärt, dass das Stammkapital vollständig eingezahlt wurde.

S 740 / 14 stammkapital Erneute Einzahlung 3. Falle: Einlagerückgewähr durch Hin- und Herzahlen Einlagezahlungen dürfen nicht an Gesellschafter zurückgezahlt werden ( 30 GmbHG). Geschieht dies dennoch, gilt die Zahlung als nicht geleistet, muss also noch einmal erbracht werden (Hin- und Herzahlung). Eine Umgehung der Kapitalaufbringung durch Hin- und Herzahlen liegt auch vor, wenn die Einlagezahlung wie von vornherein beabsichtigt in Raten (z. B. zwei Teilbeträge im Abstand von 1 bzw. 2,5 Monaten) an den Gesellschafter zurückfließt (BGH, 15.10.2007, Az: II ZR 263/06). Wurde bereits vor der Einlagezahlung eine Leistung an den Gesellschafter vereinbart, die wirtschaftlich einer Einlagenrückgewähr entspricht (und nicht bereits eine verdeckte Einlage nach 19 Abs. 4 GmbHG ist), gilt die Einlagenschuld trotzdem als erfüllt, wenn sie durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gedeckt ist, der jederzeit fällig ist bzw. durch fristlose Kündigung durch die Gesellschaft fällig werden kann ( 19 Abs. 5 GmbHG). Die Leistung der Rückzahlung bzw. die Vereinbarung einer solchen Leistung ist von vornherein in der Anmeldung zum Handelsregister anzugeben. beispiel: Ein Alleingesellschafter gründet eine GmbH mit einem Stammkapital von 50.000. Gleichzeitig vereinbart er, dass die GmbH ihm 10.000 umgehend als Darlehen zurückzahlt. Dieses Darlehen soll jederzeit kündbar sein. Die Darlehensgewährung gibt er in der Anmeldung der GmbH zum Handelsregister an. Erneute Einzahlung 4. Falle: Einzahlung auf ein Konto mit negativem Saldo Es kann Ihnen passieren, dass Sie den nicht sofort eingezahlten Teil der Stammeinlage nach Aufforderung/Beschluss der Gesellschafterversammlung auf das GmbH- Konto überweisen und diese Zahlung trotzdem nicht als

stammkapital S 740 / 15 Zahlung der Stammeinlage gewertet wird. Sie müssen sie dann ggf. noch einmal leisten. beispiel: Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer später in Insolvenz geratenen GmbH überwies die ausstehende Stammeinlage auf ein GmbH-Konto. Das befand sich tief in den roten Zahlen. Überweisungen durften gemäß Absprache mit der Bank nicht mehr von dem Konto getätigt werden. Folge: Die eingezahlten Gelder standen der GmbH damit nicht zur freien Verfügung. Die Stammeinlage galt deshalb als nicht geleistet (OLG Hamm, 14.3.2004, Az: 8 U 32/03). Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihre Stammeinlage nicht auf ein GmbH-Konto mit negativem Saldo einzahlen. Zumindest sollte aber die Kontokorrentlinie noch nicht ausgeschöpft sein. Alternative: Sie eröffnen ein Konto bei einer anderen Bank. Über die dort eingezahlten Einlagen kann die GmbH dann sicher verfügen. z Ihre Pflichten als Geschäftsführer Einforderung fälliger Einlagen Fällige Stammeinlagen sollten Sie als Geschäftsführer sofort von den Gesellschaftern einfordern. Denn wenn Sie das versäumen und die Forderung deshalb verloren geht, z. B., weil ein Gesellschafter zahlungsunfähig wird oder 10 Jahre seit dem Fälligkeitstermin vergangen sind und die Forderung verjährt ist ( 19 Abs. 6 GmbHG), haften Sie als Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber gem. 43 GmbHG. Im Insolvenzfall wird der Insolvenzverwalter Sie dann in Regress nehmen. Haftung für Forderungen Verlangen Sie als Geschäftsführer von den Gesellschaftern die Zahlungen auf das Stammkapital, sobald der Beschluss gefasst ist und den Gesellschaftern das Versammlungsprotokoll vorliegt. Berufen Sie notfalls eine Gesellschafterversammlung ein, wenn sich ein Gesellschafter weigert, seine Zahlung zu leisten.

S 740 / 16 stammkapital Haftung gegenüber Gesellschaftern beachten sie: Als Geschäftsführer sind Sie außerdem verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Gesellschaftern die Ausfallhaftung zu ersparen. Als Gesellschafter-Geschäftsführer werden Sie sonst ggf. doppelt zur Kasse gebeten: Sie müssen einen weiteren Anteil als Stammeinlage einzahlen und werden von Ihren Mitgesellschaftern für die zusätzlichen Kosten in Regress genommen. Falschangaben sind strafbar Versicherung über die Einlagezahlung Bei der Anmeldung zum Handelsregister versichern Sie als Geschäftsführer, dass die Stammeinlagen der GmbH zur freien Verfügung stehen ( 8 Abs. 2 GmbHG). Entspricht die Versicherung nicht der Wahrheit und wissen Sie das, riskieren Sie eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren ( 82 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG). Gesellschafterversammlung bei Stammkapitalverlust Ergibt sich aus der Jahresbilanz oder einer im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellten Zwischenbilanz, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist, sind Sie gesetzlich verpflichtet, unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen ( 49 Abs. 3 GmbHG). Sonst riskieren Sie als Geschäftsführer, persönlich für etwaige Schäden in Regress genommen zu werden. Das gilt vor allem, wenn die GmbH in finanzielle Schieflage gerät und schließlich insolvent wird. Außerdem würden Sie sich strafbar machen ( 84 GmbHG). Haftung für Forderungen Keine Ausschüttung von Stammkapital Stammkapital darf für Gewinnausschüttungen nicht angetastet werden ( 30 GmbHG). Beschließt die Gesellschafterversammlung eine Gewinnausschüttung, obwohl dafür Stammkapital gebraucht würde, sind Sie als Geschäftsführer verpflichtet, das abzulehnen. Andernfalls haften Sie gegenüber der GmbH persönlich für Forderungen von Gläubigern ( 43 Abs. 3 GmbHG).