Oberstufenzentrum Rohrdorferberg Projektierungskredit



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Transkript:

Gemeinden Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil Einladung zur ausserordentlichen Einwohner-Gemeindeversammlung Oberstufenzentrum Rohrdorferberg Projektierungskredit Dienstag 20. März 2012, 20 Uhr Informationsbroschüre mit Stimmrechtsausweis

Vorwort Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Die Gemeinderäte Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil unterbreiten Ihnen im Rahmen von zeitgleich stattfindenden, ausserordentlichen Einwohner-Gemeindeversammlungen am 20. März 2012 den Projektierungskredit für das Oberstufenzentrum Rohrdorferberg im Betrag von CHF 1 750 000 (brutto). Mit dem Projektierungskredit werden die Gelder bewilligt, welche für die Projektierung des Oberstufenzentrums bis und mit Erteilung der Baubewilligung benötigt werden. Im November 2012 soll in einem zweiten Schritt der Baukredit eingeholt werden. Mit dem Entscheid über das Oberstufenzentrum wird Ihnen eines der wichtigsten Kreditgeschäfte der vergangenen Jahre vorgelegt, welches für die ganze Region Rohrdorferberg von grosser Bedeutung ist. Diese Broschüre soll Sie ausgewogen über das Planungs- und Bauprojekt orientieren, damit Sie an den Gemeindeversammlungen einen fundierten Entscheid fällen können. Wir bedanken uns für Ihr Interesse an dieser Kreditvorlage. Rohrdorferberg, 13. Februar 2012 Gemeinderäte Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil Bitte beachten: Stimmrechtsausweis mit Veranstaltungsort auf der letzten Seite

1. Geschichte Im September 2009 überraschte die Stadt Baden die Gemeinden Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil mit der Ankündigung, mittelfristig keine Bezirksschüler mehr aus den vier Gemeinden vom Rohrdorferberg aufnehmen zu können. Trotz umgehender und zahlreicher Gespräche aller beteiligten Gemeinden hielt die Stadt Baden an der Kündigung der Zusammenarbeit mit der Bezirksschule fest. Im Frühjahr 2010 getätigte Abklärungen ergaben, dass für die Bezirksschüler vom Rohrdorferberg auch an den Schulen in Bremgarten, in Mellingen sowie auf dem Mutschellen keine Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Die vier betroffenen Gemeinden einigten sich deshalb darauf, den für die eigenen Bezirksschüler benötigten Schulraum selbst zu erstellen, um damit gleichzeitig den bestehenden Oberstufenstandort am Rohrdorferberg, eine Region mit über 11 000 Einwohnern, langfristig zu sichern. Für die diesem Entscheid folgende Schulraumplanung wurde eine überkommunale Planungskommission gebildet, die von der Kohli + Partner Kommunalplan AG, Wohlen, sowie teilweise von Fachleuten des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) begleitet wurde. Im Rahmen der Standortevaluation zeigte sich, dass ein Oberstufenzentrum für die vier Gemeinden am kostengünstigsten beim bestehenden Schulstandort Hüslerberg in Niederrohrdorf realisiert werden kann, weil dort ein Teil der benötigten Infrastruktur (Mehrzweckhalle, Aula, 4 Schulzimmer, Kochschule, Naturwissenschaft, Holzschnitzelheizung) bereits zur Verfügung steht. Das für das Oberstufenzentrum benötigte Land im Umfang von ca. 9 200 m 2 wird dem Schulverband von der Gemeinde Niederrohrdorf im Baurecht zur Verfügung gestellt. Im Frühling 2011 wurde in einem ersten Schritt ein Präqualifikationsverfahren durch - geführt, mit welchem diejenigen sieben Architekturbüros ausgewählt wurden, welche am eigentlichen Projektwettbewerb im August 2011 teilnehmen durften. Die fachkundige Jury hat am 23. August 2011 aus den sieben eingereichten Projekten jenes der Fiechter & Salzmann Architekten GmbH, Zürich, als Siegerin erkoren. Von September 2011 bis Januar 2012 haben die Planungskommission sowie die Architekten das eingereichte Projekt anhand der konkreten Gegebenheiten weiter entwickelt und ein Vorprojekt erarbeitet. Im nächsten Schritt soll das Projekt von der Fiechter & Salzmann Architekten GmbH konkretisiert werden. Für die Planungsarbeiten im Bereich Architektur, Statik, Elektrik, Haustechnik- und Medienplanung, Bauphysik sowie Umgebungsgestaltung ist ein Projektierungskredit in der Höhe von CHF 1 750 000 erforderlich. 1

2. Projekt Baubeschrieb Das an der Hangkante stehende Primarschulhaus aus den 50er Jahren ist Ausgangspunkt für die städtebauliche Setzung des Erweiterungsbaus. Zwei Baukörper mit Satteldächern werden an den Altbau geschoben und dieser mit einer Aufstockung nach oben erweitert. Mit dem Hanggefälle staffeln sich die einzelnen Gebäudekörper und entwickeln eine angemessene Massstäblichkeit zur benachbarten Wohnbebauung. Mit Vor- und Rücksprüngen tritt die neue Schule auch auf dem oberen Platzniveau differenziert in Erscheinung und fasst räumlich den Eingangsbereich. Die einheitliche Dachform auf allen Gebäudeteilen wie auch der spezielle, strukturierte Fassadenputz tragen dazu bei, dass das neue Schulhaus als Einheit erfahren wird. Es wird nicht ein Kontrast zwischen Alt und Neu gesucht, sondern in der Tradition des «Weiterbauens» mit dem Bestand gearbeitet. Durch die Setzung des Gebäudes an der Hangkante bleibt das wunderbare baumbestandene Hügelplateau vor dem Schulhaus erhalten und bestimmt die hohe Qualität des Aussenraums. Auf dem Platz vor dem Schulhaus steht der Pavillon für die Fahrräder. Mit weit ausladendem Vordach und umlaufender Sitzbank dient dieser gleichzeitig als gedeckter Pausenbereich. Neu werden ein attraktiver Zugang zum Schulhausplatz geschaffen sowie zusätzliche Parkplätze geplant. Der Neubau baut auf der Struktur des Altbaus auf. Die Anlage ist einfach und klar gegliedert. Jeweils zwei Klassenzimmer bilden mit dem dazwischen liegenden Gruppenraum eine Einheit. Diese Einheit kann auch in Zukunft flexibel unterteilt werden. Im Erdgeschoss, in unmittelbarer Nähe zum Eingangsbereich liegen Lehrerzimmer, Mediothek und das Sekretariat. Das bestehende Treppenhaus wird mit einer neuen Treppenanlage ergänzt. Die Korridorzonen werden teilweise möbliert und können so als Aufenthalts- und Kommunikationszonen genutzt werden. Die Aula wird den Bedürfnissen der Oberstufe entsprechend erneuert. Angesichts der Grösse des vorhandenen Gebäudes sind die statischen Eingriffe für den Umbau durchaus wirtschaftlich. Die bestehenden Räumlichkeiten des Primarschulhauses integrieren sich auch funktional optimal in das neue Schulhaus. Das Weiterverwenden der bestehenden Substanz erweist sich als besonders nachhaltig. Der gesamte Neubau entspricht den Minergie-Standardanforderungen. In den Klassenzimmern ist eine kontrollierte Lüftung eingeplant. Ob das gesamte Gebäude Minergie zertifiziert wird, hängt von der Verhältnismässigkeit der zusätzlichen Aufwendungen beim Altbau ab. Diese Frage wird in der kommenden Projektierungsphase geprüft. 2 Raumprogramm Es sind 17 Klassenzimmer für die ca. 340 Schüler vorgesehen, wobei das Projekt eine Aufstockungsmöglichkeit des Ostflügels um ein Geschoss vorsieht, in welchem zwei weitere Klassenzimmer eingerichtet werden können. Zudem besteht eine zweite Anbaumöglichkeit im Westbereich für weitere Klassenzimmer auf allen Geschossen. Die Klassenzimmer werden durch Gruppenräume, Lernateliers und Aufenthaltszonen ergänzt, womit modernen Schul - formen Rechnung getragen wird. Eine grosszügige Mediothek im Eingangsbereich des Gebäudes heisst Besucher willkommen und symbolisiert den offenen Charakter des Oberstufenzentrums. Der Lehrerbereich umfasst ein Lehrerzimmer, ein Arbeitszimmer, ein Sitzungssowie ein Materialzimmer. Im administrativen Bereich sind Räume für die Schulleitung, das Sekretariat, die Schulsozialarbeit, die schulische Heilpädagogik, den Hauswart sowie ein Sitzungszimmer vorgesehen. Die Spezialräume für Werken und bildnerisches Gestalten werden durch vier Musikkojen ergänzt. Die Kochschule kann im Schulhaus Rüsler sowie im Schulhaus Hinterbächli in Oberrohrdorf benutzt werden. Im Raumprogramm sind selbstverständlich auch ausreichend Archiv- und Lagerräume sowie sanitäre Anlagen enthalten.

Grundriss Erdgeschoss Ansicht von Süden Ansicht von Norden 3

3. Kosten Der Projektierungskredit sieht ein Submissionsverfahren mit einem Generalunternehmer (GU) vor; der definitive Verfahrensentscheid muss jedoch erst im Herbst 2012 gefällt werden. Sollte sich zeigen, dass mit Einzelsubmissionen ein besseres Ergebnis erzielt werden kann, dürfte der Projektierungskredit rund CHF 200 000 tiefer ausfallen. Projektierungskosten Der Projektierungskredit beinhaltet die Kosten für die Projektierung, die Kosten für das Baubewilligungsverfahren von rund CHF 70 000 sowie die Kosten für die Vorbereitung der Ausführung von CHF 530 000. Alle Phasen müssen von der Bauherrschaft jeweils freigegeben werden. Architektur und Baumanagement CHF 934 000 Bauingenieur CHF 124 000 Elektroingenieur CHF 68 000 Ingenieur für Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär CHF 131 000 Spezialisten (Geologe, Altlasten usw.) CHF 84 000 Landschaftsarchitekt CHF 70 000 Akustik und Bauphysik CHF 42 000 Gebühren, Pläne, Kopien, Modelle, Fassade, Sondagen CHF 190 000 Baukommission (Sitzungsgelder) CHF 35 000 Reserve CHF 72 000 Total CHF 1 750 000 Prognostizierte Baukosten (inkl. Planung, Projektierung, +/ 15 %) BKP 1 Vorbereitungsarbeiten CHF 553 000 BKP 2 Gebäude CHF 16 016 000 BKP 4 Umgebung CHF 693 000 BKP 5 Baunebenkosten CHF 532 000 BKP 9 Ausstattung CHF 956 000 Gesamtkosten CHF 18 750 000 Kostenverteiler Alle vier Gemeinden sind sich einig, dass sie sich an den Projektierungs- und Baukosten nach Anzahl ihrer Einwohner beteiligen und nach Eröffnung des Oberstufenzentrums die Kosten nach Massgabe der Anzahl Schüler (Schulgelder) zu finanzieren sind. Die Projektierungsund Baukosten werden somit gemäss Einwohnerzahlen vom 31. Dezember 2011 wie folgt verteilt: Bellikon 1 594 Einwohner 14,3 % Niederrohrdorf 3 550 Einwohner 31,9 % Oberrohrdorf 3 939 Einwohner 35,4 % Remetschwil 2 044 Einwohner 18,4 % Kantonsbeitrag Gemäss 67a Schulgesetz gewährt der Kanton noch bis 31. Juli 2012 Beiträge an Neubauten von Oberstufenzentren in der Höhe von 5 % bis 20 % der subventionsberechtigten Ausgaben. Dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) wurde im Januar ein entsprechendes Subventionsgesuch eingereicht. Die Höhe der Beitragszusage war zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Broschüre noch nicht bekannt und wird auf CHF 1 bis 1,3 Millionen geschätzt. 4

Blick auf den Pausenplatz, links der Pavillon Blick in die Mediothek Perspektive von Westen Perspektive von Osten Ansicht von Westen Ansicht von Osten 5

4. Zeitplan Sofern am 20. März 2012 alle vier Gemeindeversammlungen dem Projektierungskredit zustimmen, ist vorgesehen, den Wintergemeindeversammlungen 2012 den Baukredit zu beantragen. Verlaufen die Arbeiten nach Plan, soll mit dem Bau des Oberstufenzentrums im August 2013 begonnen werden, damit die neue Schulanlage per Schuljahr 2015/16 bezogen werden kann. August: Baubeginn August: Umsetzung Strukturreform 6/3 August: Eröffnung Schulanlage 23. August: Entscheid Projektwettbewerb 7. April: Entscheid Präqualifikation 29. März: Regierungsrat bewilligt Bezirksschulstandort Rohrdorferberg August: Arbeitsbeginn Planungskommission 1. Halbjahr: Gespräche Gemeinden November: Entscheid Gemeindeversammlungen über Baukredit August: Wegfall Subvention Kanton ( 67a Schulgesetz) 20. März: Entscheid Gemeindeversammlungen über Projektierungskredit 11. März: Volksabstimmung «Stärkung Volksschule Aargau» September: Kündigung Baden 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 6

5. Rechtliche Grundlagen Träger des obligatorischen Volksschulunterrichts und der Kindergärten sind gemäss 29 Kantonsverfassung (KV) die Gemeinden oder die Gemeindeverbände. Der heute bereits bestehende Verband «Kreisschule Oberstufe Rohrdorferberg» wird das neue Oberstufenzentrum im Namen der vier beteiligten Gemeinden betreiben. Die Gemeinden sind gemäss 53 Schulgesetz verpflichtet, die für die Volksschule und die Kindergärten benötigten Räumlichkeiten (Schullokale, Turn- und Spielplätze) sowie die dazugehörenden Einrichtungen zu erstellen bzw. zu beschaffen und zu unterhalten. Vernachlässigt eine Gemeinde diese Pflichten, so trifft der Regierungsrat auf ihre Kosten die nötigen Massnahmen. Der Vorsteher des Departements Bildung, Kultur und Sport hat den neuen Bezirksschulstandort Rohrdorferberg am 29. März 2011 bewilligt. Mit der Kündigung der Zusammenarbeit im Bereich der Bezirksschule durch die Stadt Baden und der Situation, dass der für die Schüler vom Rohrdorferberg benötigte Schulraum in den umliegenden Oberstufenstandorten nicht zur Verfügung steht, sind die Gemeinden Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil gezwungen, diesen Schulraum selbst zu schaffen, unabhängig davon, wie die Volksabstimmung zur «Stärkung der Volksschule Aargau» ausfällt. Damit eröffnet sich für den Rohrdorferberg die Chance, für die Kinder und Jugend lichen eigenen Schulraum zur Verfügung zu stellen und für diese mit dem neuen Oberstufenzentrum einen optimalen Schulbetrieb zu ermöglichen. 6. Antrag Für den Bau des Oberstufenzentrums Rohrdorferberg sei folgender Projektierungskredit zu genehmigen: Gemeinde Niederrohrdorf Brutto-Verpflichtungskredit CHF 1 750 000 Netto-Verpflichtungskredit CHF 558 250 Gemeinde Bellikon Netto-Verpflichtungskredit CHF 250 250 Gemeinde Oberrohrdorf Netto-Verpflichtungskredit CHF 619 500 Gemeinde Remetschwil Netto-Verpflichtungskredit CHF 322 000 7

Zusatztraktandum Gemeinde Niederrohrdorf: Anpassungen Schulhaus und Mehrzweckhalle Rüsler/Projektierungskredit Bestehende Mehrzweckhalle und möglicher Erweiterungsbau 8

1. Ausgangslage Schulhaus Mit Baubeginn beim Oberstufenzentrum werden alle Niederrohrdorfer Primarschulklassen dauerhaft im Schulhaus Rüsler sowie im Schulhaus Dorf zusammengefasst. Weil das Schulhaus Rüsler als Oberstufenschulhaus konzipiert wurde, löst die neue Nutzung vereinzelt bauliche Anpassungen aus obschon das Schulhaus bereits heute von Primarschulklassen benutzt wird. Mehrzweckhalle Mit Inbetriebnahme des Oberstufenzentrums wird der grösste Teil der Schulklassen des neuen Oberstufenzentrums die Turnlektionen in der Mehrzweckhalle Rüsler abhalten; einzelne Klassen werden eventuell in der Turnhalle Hinterbächli in Oberrohrdorf turnen (voraussichtlich in Verbindung mit der dortigen Kochschule). Die starke Nutzungserhöhung in der Mehrzweckhalle Rüsler erfordert bauliche Anpassungen im Bereich der Garderoben sowie zusätzliche Geräteräume. Eine zusätzliche Turnhalle wird für den Schulbetrieb kurzfristig nicht benötigt, die mittel- und langfristigen Prognosen sind wegen der demografischen Entwicklung un sicher. 2. Anpassungen Schulhaus Rüsler Schulhaus Die Arbeitsgruppe Primafutura hat die notwendig werdenden Anpassungen beim Schulhaus Rüsler erhoben. Insbesondere im Bereich der sanitären Anlagen (Toiletten, Seifen- und Handtuchspender), bei den Garderoben sowie bei vereinzelten Türen besteht Handlungs - bedarf. Pausenplatz In Zusammenarbeit mit der Fugazza Steinmann + Partner AG, Wettingen, die bereits mit der Erweiterung der Schul- und Sportanlage Rüsler beauftragt war, hat die Arbeitsgruppe Primafutura eine mögliche Schulhofgestaltung für die individuellen Bedürfnisse der Primarschule entworfen. Die Schulhofgestaltung beinhaltet eine sinnvolle Erweiterung der heutigen Infrastruktur im Aussenbereich und wird Teil des Erweiterungsprojekts der Mehrzweckhalle Rüsler sein. Es sind folgende Elemente geplant: Bodenspiele, Steingarten, Holzspielplatz. Kosten Für die Projektierung der Anpassungen beim Schulhaus Rüsler wird der Gemeindeversammlung kein Kreditbegehren gestellt, da diese Leistungen selbst erbracht werden können. Die Anpassungen beim Pausenplatz werden im Rahmen des Projek tierungskredits für die Mehrzweckhalle geprüft und zur Baureife gebracht. Schulraumplanung Die beiden Schul-Jahrgänge 2009/10 (53 Schüler) und 2010/11 (54 Schüler) sind deutlich geburtenstärker, als die früheren Jahrgänge, welche durchschnittlich 40 Schüler aufweisen. Mit der kantonalen Schulgesetzrevision «Stärkung Volksschule Aargau», welche am 11. März 2012 zur Abstimmung gelangt, werden die maximalen Schülerzahlen für Primarschulklassen von 28 auf 25 Schüler gesenkt, was sich auf die Anzahl Klassen auswirkt. Sollte es sich in diesem Sommer zeigen, dass ein dritter Jahrgang in Folge eine derart hohe Geburtenrate aufweist, wird der Bau von zusätzlichem Schulraum für die Primarschule mit hoher Wahrscheinlichkeit unausweichlich. Die Schulpflege und der Gemeinderat werden die Situation genau beobachten und rechtzeitig die nötigen Abklärungen und Massnahmen in die Wege leiten. 9

3. Anpassungen Mehrzweckhalle Garderoben und Geräteräume Durch die Benützung der Mehrzweckhalle Rüsler durch die Schüler des Oberstufen - zentrums wird jene deutlich höher ausgelastet. Damit die höhere Auslastung in der Praxis funktioniert, müssen zusätzliche Garderoben und Geräteräume erstellt werden, da diese Anlagen nur für zwei Hallen ausgelegt wurden. Mit der Projektierung der Garderoben und Geräteräume soll die Fugazza Steinmann + Partner AG beauftragt werden, welche bereits die Erweiterung der Schul- und Sportanlage Rüsler projektierte und über das nötige Vorwissen verfügt. Mehrzweckhalle Die Auslastungsprognose der Dreifachturnhalle Rüsler zeigt, dass diese in Zukunft stark ausgelastet sein wird. Die Gemeinde Oberrohrdorf bietet jedoch an, dass die Oberstufenschüler tagsüber 16 Turnlektionen in der Turnhalle Hinterbächli belegen können. So kann gewährleistet werden, dass die Vereine, welche heute tagsüber die Mehrzweckhalle Rüsler belegen, dies auch weiterhin im gewohnten Rahmen tun können. Die Auslastungsprognosen für eine Vierfachturnhalle sind entsprechend tiefer und machen sichtbar, dass mit einer vierten Halle alle Oberstufenschüler in der Mehrzweckhalle Rüsler turnen können und auch die bestehende Tagesnutzung durch die Vereine möglich ist. Belegungsprognose bestehende Dreifachturnhalle (violette Zeitfenster = Vereine) Belegungsprognose mögliche Vierfachturnhalle (violette Zeitfenster = Vereine) 10

Gemäss aktuellem Kenntnisstand über die Bevölkerungsprognosen dürften die Mehrzweckhalle Rüsler sowie die Entlastungsmöglichkeiten in der Turnhalle Hinterbächli in Oberrohrdorf die Bedürfnisse der Schule und der Vereine abdecken können. Die heute be stehende, sehr komfortable Hallensituation für Schule und Vereine wird jedoch mit Sicherheit der Vergangenheit angehören und die Benützung der Mehrzweckhalle Rüsler ein höheres Mass an Flexibilität von den Nutzern verlangen. Sollte sich die demografische Entwicklung, die seit 2010 einen markanten Anstieg der Geburten aufweist, in dieser Weise fortsetzen, ist es absehbar, dass heute tagsüber stattfindende Nutzungen durch das MuKi-Turnen, Kinderturnen, Seniorenturnen oder den Schulsport nicht mehr wie bis anhin gewährleistet werden können und andere Lösungen gesucht werden müssen. In Anbetracht dieser Situation sowie den Lehren aus der Vergangenheit, die aufzeigen, dass statistisch-demographische Entwicklungen in der Regel stärker ausgefallen sind, als prognostiziert wurde, hat der Gemeinderat entschieden, dem Souverän den Bau einer vierten Turnhalle zu beantragen. Kosten Für die Erweiterung der Garderoben und Geräteräume sowie für die Erweiterung um eine vierte Turnhalle (inkl. Garderoben und Geräteräume) liegen nachfolgende Kostenschätzungen vor. Projektierungskosten: Garderoben/Geräte inkl. 4. Turnhalle Architekt CHF 20 000 CHF 45 000 Bauingenieur CHF 5 000 CHF 10 000 Elektroingenieur CHF 5 000 CHF 9 000 Ingenieur für Heizung, Lüftung, Sanitär CHF 16 000 CHF 26 000 Diverses CHF 11 000 CHF 18 000 MWST CHF 4 560 CHF 8 640 Total CHF 61 560 CHF 116 640 Baukosten (inkl. Planung, Projektierung): BKP 1 Vorbereitungsarbeiten CHF 145 000 CHF 150 000 BKP 2 Gebäude CHF 720 000 CHF 2 910 000 BKP 3 Betriebseinrichtungen CHF 55 000 CHF 200 000 BKP 4 Umgebung CHF 134 000 CHF 135 000 BKP 5 Baunebenkosten CHF 79 000 CHF 215 000 BKP 6 Reserve CHF 56 000 CHF 145 000 BKP 9 Ausstattung CHF 0 CHF 25 000 Gesamtkosten CHF 1 189 000 CHF 3 780 000 Die Erweiterung der Mehrzweckhalle Rüsler um eine vierte Turnhalle (inkl. Garderoben und Geräteräume) kostet die Gemeinde also ca. CHF 2 600 000. 11

Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen Im Hinblick auf die Umstellung der Rechnungslegungsvorschriften für die Gemeinden auf das Jahr 2014 hin (HRM-2) erachtet es der Gemeinderat als realistisches Szenario, dass die Aufwendungen für das Oberstufenschulhaus und die Anpassungen an der Mehrzweckhalle und beim Schulhaus Rüsler innert 20 Jahren amortisiert werden können. Den nachfolgenden Aussagen wurde eine Annuität von 6,72 % zu Grunde gelegt, was einem langfristigen Zins - satz von 3 % für Gemeindedarlehen entspricht. Ohne 4. Turnhalle: Mit dem Neubau des Oberstufenzentrums und der Erweiterung der Mehrzweckhalle um die Garderoben und Geräteräume wird die Laufende Rechnung der Einwohnergemeinde Niederrohrdorf um 1 Steuer-% höher belastet. Diese tiefe Mehrbelastung resultiert dadurch, dass die Schulgelder deutlich tiefer ausfallen werden, als dies heute der Fall ist, und dass der Standortgemeinde das Areal Hüslerberg mit einem Baurechtszins entschädigt wird. Zudem können aufgrund der Benutzung der Mehrzweckhalle Rüsler und weiterer Schulräume durch die Schüler des neuen Oberstufenzentrums Schulgelder als Einnahmen verbucht werden. Mit 4. Turnhalle: Mit dem Neubau des Oberstufenzentrums und der Erweiterung der Mehrzweckhalle um die Garderoben und Geräteräume sowie eine vierte Turnhalle, wird die laufende Rechnung der Einwohnergemeinde Niederrohrdorf um 3 Steuer-% höher belastet. Fazit: Der Bau einer vierten Turnhalle löst gegenüber der Variante ohne zusätzliche Turnhalle einen Steuerfuss-Mehrbedarf von 2 % aus. Der heutige Steuerfuss von 95 % wird für die Amortisation der Schulanlagen somit langfristig um 3 % angehoben werden müssen. In dieser Betrachtung sind die kommenden, vom Kanton diktierten Mehrbelastungen (Spital- und Pflegefinanzierung, Steuergesetzrevision, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Schulgesetzrevision, Sonderschulung und Heime, Kinderbetreuung) nicht berücksichtigt. 4. Antrag Für die baulichen Anpassungen beim Schulhaus Rüsler und bei der Mehrzweckhalle Rüsler sei ein Projektierungskredit in der Höhe von CHF 117 000 zu genehmigen. 12

Ihr Stimmrechtsausweis Bitte vergessen Sie nicht, diesen Stimmrechtsausweis an die ausserordentliche Gemeinde versammlung mitzubringen. Schulhaus Rüsler offener Unterstand Mehrzweckhalle mögliche Erweiterung Neubau Schulanlage Hüslerberg Pavillon Gesamtsituation Schulanlagen Rüsler und Hüslerberg

Stimmrechtsausweis P.P. 5443 Niederrohrdorf zur Teilnahme an der ausserordentlichen Einwohner-Gemeindeversammlung vom Dienstag, 20. März 2012, 20 Uhr in der Aula Hüslerberg Niederrohrdorf Gemeinden Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil