AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 06.07.2009 Jahrgang/ Nummer XXXVIII/28 Teil I 21-941/02.1 Bekanntmachungen des Landratsamtes Haushaltssatzung des Landkreises Kitzingen für das Haushaltsjahr 2009 Gemäß Art. 59 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern wird die vom Kreistag am 07.05.2009 beschlossene Haushaltssatzung des Landkreises Kitzingen für das Haushaltsjahr 2009, deren genehmigungspflichtige Bestandteile von der Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 24.06.2009, Nr. 12-1512.00-13/09, rechtsaufsichtlich genehmigt wurden, bekannt gemacht. H a u s h a l t s s a t z u n g des L a n d k r e i s e s K i t z i n g e n für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Kitzingen folgende Haushaltssatzung: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 66 694 393 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 18 907 605 festgesetzt. - 173 -
2 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 1 540 823 festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 7 505 000 festgesetzt. Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2009 auf festgesetzt. 3 4 34 305 365 (Kreisumlagen-Soll) Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden, vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mit Schreiben vom 12.12.2008 festgesetzten Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen: Grundsteuer A 947 119 Grundsteuer B 5 616 728 Gewerbesteuer 32 023 169 Einkommensteuerbeteiligung 22 956 454 Umsatzsteuerbeteiligung 2 548 977 80 v. H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 12 482 029 Umlagekraft 2009: 76 574 476 davon 44,8 v. H. 34 305 365 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10 000 000 festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2009 in Kraft. Kitzingen, 02.07.2009 Tamara Bischof Landrätin - 174 -
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan 2009 vom 06. Juli d. J. an im Landratsamt Kitzingen (Zi.Nr. 33.11) eine Woche lang öffentlich aufliegt. Die Auflegung dient der Unterrichtung der Allgemeinheit über die endgültige Fassung des Haushaltsplanes. Tamara Bischof Landrätin 321-027/06.1-ZV3 Auflösung des Zweckverbandes Sing- und Musikschule Steigerwald zum 31.08.2009 Das Landratsamt Kitzingen gibt gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG 1. die Auflösung des Zweckverbandes und 2. den Wortlaut der Genehmigung der Auflösung bekannt. 1. Auflösung: Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sing- und Musikschule Steigerwald hat am 15.06.2009 die Auflösung des Zweckverbandes zum 31.08.2009 beschlossen. 2. Genehmigung: Die Auflösung des Zweckverbandes Sing- und Musikschule Steigerwald zum 31.08.2009 wird nach Art. 48 Abs. 1 Nr. 3 KommZG genehmigt. Die Auflösung wird mit Ablauf des 31.08.2009 wirksam (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 KommZG). Eine Abwicklung (Art. 47 KommZG i. V. m. 26 der Verbandssatzung) findet nicht statt. Das Vermögen wird auf einen neu zu gründenden Verein übertragen. Kitzingen, 06.07.2009-175 -
Teil II Bekanntmachungen anderer Behörden 20.04.10 Stellenausschreibung Für unser Finanz- und Rechnungswesen suchen wir zum 01.08.2009 oder später in Vollzeit eine/n Wesentliche Aufgabenschwerpunkte sind Steuerfachangestellte/n. Leistungsstatistik und betriebswirtschaftliche Auswertungen Kosten- und Leistungsrechnung Steuerangelegenheiten (Umsatz- und Körperschaftssteuer) Mitarbeit bei der Vorbereitung der Jahresabschlüsse Vertretung der Kassenführung mit barem und unbarem Zahlungsverkehr und Kreditorenbuchhaltung Wenn Sie sich bewerben möchten, erwarten wir eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten und eine mehrjährige aktuelle Berufspraxis. Sie sollten mit MS-Office vertraut sein und sich durch eine selbständige und systematische Arbeitsweise auszeichnen. Zuverlässigkeit und die Fähigkeit, auf unterschiedliche Anforderungen schnell zu reagieren, setzen wir genauso voraus wie Freude am Umgang mit Menschen und Zahlen. Berufserfahrung in einem Krankenhaus ist von Vorteil. Wir bieten Ihnen einen vielseitigen und anspruchsvollen Arbeitsplatz mit geregelter Arbeitszeit (Gleitzeitregelung) eine leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) und die im öffentlichen Dienst übliche zusätzliche Altersversorgung Einarbeitung in einem kollegialen Arbeitsklima - 176 -
Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen bis zum 18.07.2009 an die Klinik Kitzinger Land, Verwaltung, Keltenstraße 67, 97318 Kitzingen. Gern beantwortet Herr Pfeiffle, Tel. 09321/704-400, Ihre telefonischen Fragen. Kitzingen, 03.07.2009 Rihm Vorstand 20.04.10 Stellenausschreibung Unsere Patienten, die Beschäftigten und externe Kunden schätzen ein schmackhaftes, gesundes Speisenangebot. Die Küche unserer Klinik, ein anerkannter Ausbildungsbetrieb mit mehr als 200 Mittagessen täglich, wird diesem Anspruch gerecht. Eine unerwartete Entwicklung führt nun dazu, dass wir zum 01.08.2009 oder später eine neue suchen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören Küchenleitung (m/w) Verantwortung für die Speisenherstellung nach Qualitäts- und Kalkulationsvorgaben und Teilnahme an der Produktion Einkauf und Warenwirtschaft Personalführung und Personaleinsatzplanung Ausbildung von Köchinnen und Köchen Einhaltung der gesetzlichen Auflagen und Hygienevorschriften nach dem Konzept des HACCP Wir beabsichtigen, der Küchenleitung zusätzlich die Verantwortung für einen Selbstbedienungsladen mit Besucher-Cafeteria zu übertragen. Wenn Sie sich bewerben möchten, erwarten wir eine abgeschlossene Berufsausbildung als Koch/Köchin und Küchenmeister/in. Sie sollten diätetisch geschult sein und über mehrjährige Erfahrung in der Gemeinschaftsverpflegung und in der Gastronomie verfügen. Sicheren Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen setzen wir voraus. Die Aufgabe erfordert, dass Sie belastbar und einsatzfreudig sind, unternehmensbezogen und betriebswirtschaftlich denken und durch die ausgeprägte Fähigkeit überzeugen, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivierend zu führen. Wir bieten Ihnen einen vielseitigen und anspruchsvollen Arbeitsplatz mit geregelter Arbeitszeit eine leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) und die im öffentlichen Dienst übliche zusätzliche Altersversorgung - 177 -
Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen an die Klinik Kitzinger Land, Verwaltung, Keltenstraße 67, 97318 Kitzingen. Für telefonische Auskünfte steht Ihnen Herr Zängler, Tel. 09321/704-410, zur Verfügung. Kitzingen, 03.07.2009 Rihm Vorstand - 178 -