Organ des Betriebsrats für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Jahrgang 2, Ausgabe 4 Dezember 2006



Ähnliche Dokumente
Psychosoziale Gesundheit. Schulentwicklung. Suchtprävention. Bewegung. Ernährung

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Elternzeit Was ist das?

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

LEITFADEN CURRICULUM KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

WICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an!

Anleitung zur Vorerfassung von Fächern des 5. Jahres im Rahmen des Free Mover Programmes in MedCampus

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Beschäftigung von Praktikanten/Praktikantinnen und Volontären/Volontärinnen Leitfaden

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung

Zusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Statuten in leichter Sprache

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Weiterbildungen 2014/15

Das neue Reisekostenrecht 2014

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Deutschland-Check Nr. 35

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Chemie für Studierende der Human- und Zahnmedizin FAQ

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken

Parlamentarische Anfrage Nr. 4993/J betreffend Vergütung und Leistungserbringung Universitätsräte. Stellungnahme der Technischen Universität Graz

Ausbildung. Erfahrungsbericht einer Praktikantin

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Mitarbeiter/innen/gespräche an der Ruhr-Universität Bochum

Abschluss PK

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

OKTOBER 15. Radio Unerhört Marburg

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Betriebs-Check Gesundheit

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

43. Richtlinie über die Anerkennung von Studienleistungen. 44. Richtlinie über die Lehrverpflichtung der Universitätsprofessoren/innen

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Was bin ich wert? Veranstaltung Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch

Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte

Erfahrungsbericht des selbst organisierten Auslandsaufenthalts im Rahmen des 6. Studienjahres

Ihr Partner für Personal mit Qualität

Excel Arbeitszeiterfassung

Betriebsvereinbarung

Mobile Intranet in Unternehmen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße Berlin

Der Pflegefall tritt ein was tun?

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Befragt wurden Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz)

Der Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben.

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Die Post hat eine Umfrage gemacht

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen...

Tutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang. Aufgabenblatt 3 (KW 44) ( )

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Woche 1: Was ist NLP? Die Geschichte des NLP.

104 WebUntis -Dokumentation

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten

MASTER-BERATUNG. im Fach Kunstgeschichte

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Informationen zum Praktikum

Fragebogen zur Diplomarbeit von Thomas Friedrich

career:forum. Traumberuf JournalistIn: Das kleine 1x1 der Freiberuflichkeit SSC-screenBOOK Texte und Bilder zum lesen am Bildschirm

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold!

Was ist das Budget für Arbeit?

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Zeit lässt sich nicht wie Geld für schlechte Zeiten zur Seite legen. Die Zeit vergeht egal, ob genutzt oder ungenutzt.

So gelingt Ihre Online-Bewerbung!

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben


Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen

Serienbrieferstellung in Word mit Kunden-Datenimport aus Excel

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001

Praktikum in China Programm FAQ. Thema S. Allgemeine Fragen 1. Vor dem Praktikum 3. Während des Praktikums 4

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

von: Oktay Arslan Kathrin Steiner Tamara Hänggi Marco Schweizer GIB-Liestal Mühlemattstrasse Liestal ATG

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Transkript:

Organ des Betriebsrats für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Jahrgang 2, Ausgabe 4 Dezember 2006 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Zum Jahresausklang möchte ich Ihnen die Arbeit des Herbsts 2006 zusammenfassen. Die Arbeitszeiterfassung der Kliniken war dank Ihrer Mithilfe ein voller Erfolg, nahezu alle Journaldiensttuenden haben ihre Arbeitszeitaufzeichnungen korrekt abgegeben. Die mediale Präsentation war insofern von Erfolg gekennzeichnet, als dass der Anspruch des Rektorats, Teile des klinischen Mehraufwandes für diese Mehrleistungen einzubehalten, stichhaltig argumentiert werden konnte. In der Tiroler Tageszeitung vom 05.12.2006 wurde dies mit: Kein Arzt am LKI arbeitet zu viel und großzügige Stundenaufzeichnung kommentiert. Mehrfach persönlich und im Universitätsrat hat der BR die zuständigen Vizerektoren und den Rektor aufgefordert, gegen diesen de facto Betrugsvorwurf an die dienstvorgesetzten ProfessorInnen und/ oder deren OrganisationsmanagerInnen, medial zu protestieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu unternehmen. Das ist bis dato jedoch noch nicht öffentlich erfolgt. Im Zuge der Verhandlungen über die Verlängerung der Journaldienstvereinbarun gen der ab 2004 eingetretenen MitarbeiterInnen gelang es unter Mithilfe der 34- Ärztevertreterin Dr. in Rosa Bellmann-Weiler, zu erreichen, dass Teilzeitkräfte durch Journaldienste ebenso Zeitausgleichsguthaben ansparen können. Diese Vereinbarung werte ich als besonderen Erfolg, weil hier der berufliche Wiedereinstieg im Bereich der Journaldienste (Qualifikationserhalt) nach Mutter- /Vaterschaften erleichtert wird. Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Neues Jahr! Mit kollegialen Grüßen Martin Tiefenthaler, Vorsitzender AUS DEM INHALT: Abgeschlossene Betriebsvereinbarungen: (1) Verlängerung BV Arbeitszeit und Journaldienste (Robotrec)...2 (2) Verlängerung BV Arbeitszeit f. Teilzeitkräfte...3 Jahresbericht, Termine...4 News Arbeitszeit-Aufzeichungspflicht...4 Gehaltsschema 2007...4 Weiterbildungen des ARS...5 Nachahmenswertes Beispiel: Neuer prospektiver Rotationsplan an der Inneren Medizin...6 Neubesetzung BR 1 - Sekretariat...6 Umfrage Kinderkrippe - Ergebnisse...7 Bericht: 4. Treffen der BR der Med. Univ. Österreichs (Graz: 19./ 20. 10. 2006)... 8 ARG wo wird es eingehalten?... 9 Rabatte und Sonderkonditionen Mobikom-Member-Tarif über den BR 1...10 Günstige Flugverbindung Ibk-Wien...10 Weihnachts-Sonderaktion Riedl-Glas bei Ortner und Stanger...11 Tourenschi-Aktion mit persönl. Logo...11 Meinungsvielfalt Qualität in der Lehre eine beliebig multiplizierbare Größe 12 Betriebsräte des BR 1, Impressum...13 3. Ausgabe Seite 1

ABGESCHLOSSENE BETRIEBSVEREINBARUNGEN (3) VERLÄNGERUNG BV ARBEITSZEIT UND JOURNALDIENSTE (ROBOTREC) Neuerliche Verlängerung der Geltungsdauer der Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß 3 Abs. 3 und 4, 4 KA-AZG vom 03.08.2004 abgeschlossen zwischen der Medizinischen Universität Innsbruck als Arbeitgeber, vertreten durch das Rektorat und dem Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an der Medizinischen Universität Innsbruck als Arbeitnehmer/innen/vertreter im Einvernehmen mit den Vertreter/inne/n der im klinischen Bereich der Medizinischen Universität Innsbruck tätigen Ärzte und Zahnärzte ( 34 UG 2002, 3 KA-AZG) Ao. Univ.-Prof. Dr. Margarethe Hochleitner Vizerektorin für Personal, Personalentwicklung und Gleichstellung Für den Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal: Ao. Univ. Prof. Dr. Martin Tiefenthaler Vorsitzender Ärztevertreter/innen gem 34 UG2002: Dr. Rosa Bellmann-Weiler Ao. Univ. Prof. Dr. Wolfgang Hilbe Ao. Univ. Prof. Dr. Gerhard Luef Ao. Univ. Prof. Dr. Thomas Luger Ass. Prof. Dr. Christoph Profanter Die Geltungsdauer der am 03.08.2004 abgeschlossenen und am 22.12.2005 bis 31.12.2006 verlängerte Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß 3 Abs 4 und 4, 4 KA-AZG der nach dem UG 2002 ab 01. Jänner 2004 aufgenommenen und als Ärzte oder Zahnärzte im Klinischen Bereich der Medizinischen Universität Innsbruck verwendeten Arbeitnehmer/innen wird mit Ausnahme der Präambel neuerlich um ein Jahr, das ist bis zum 31.12.2007, verlängert. Innsbruck, am 12. 12. 2006 Medizinische Universität Innsbruck Für das Rektorat: 3. Ausgabe Seite 2

(4) VERLÄNGERUNG BV ARBEITSZEITAUFZEICHNUNG- ROBOT- REC UND PRÄZISIERUNG ZEITAUSGLEICH FÜR JOURNALDIENSTE VON TEILZEITKRÄFTEN Verlängerung der Geltungsdauer und Ergänzung der Präzisierung der abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit gemäß 3 Abs 3 und 4, 4 KA-AZG vom 01.02.2002 und vom 03.08.2004 abgeschlossen zwischen der Medizinischen Universität Innsbruck als Arbeitgeber, vertreten durch das Rektorat und dem Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an der Medizinischen Universität Innsbruck als Arbeitnehmer/innen/vertreter im Einvernehmen mit den Vertreter/inne/n der im klinischen Bereich der Medizinischen Universität Innsbruck tätigen Ärzte und Zahnärzte ( 34 UG 2002, 3 KA-AZG) Mehrleistungsstunden) wird als 4. Absatz eingefügt: In diesem Zusammenhang wird klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigten Freizeitausgleich für geleistete Journaldienste aliquot zum Ausmaß der Vollzeitbeschäftigten zu gewähren ist. Innsbruck, am 12.12. 2006 Medizinische Universität Innsbruck Für das Rektorat: Ao. Univ.-Prof. Dr. Margarethe Hochleitner Vizerektorin für Personal, Personalentwicklung und Gleichstellung Für den Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal: Ao. Univ. Prof. Dr. Martin Tiefenthaler Vorsitzender Ärztevertreter/innen gem 34 UG2002: Dr. Rosa Bellmann-Weiler Die Geltungsdauer der am 07.12.2005 abgeschlossenen Präzisierung der abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit gemäß 3 Abs 4 und 4, 4 KA-AZG vom 01.02.2002 und vom 03.08.2004 (http://www.imed.ac.at/rechtsservice/formulare/arbeit szeitdokumentationmb.pdf) wird bis zum 31.12.2007 verlängert. Unter Punkt 4 (Ausgleich von Minderstunden und Ao. Univ. Prof. Dr. Wolfgang Hilbe Ao. Univ. Prof. Dr. Gerhard Luef Ao. Univ. Prof. Dr. Thomas Luger Ass. Prof. Dr. Christoph Profanter 3. Ausgabe Seite 3

NEWS DES BETRIEBSRATS BR 1 FOLGEN DER FEHLENDEN ARBEITSZEITAUFZEICHUNG IM KLINISCHEN BEREICH Der BR weist im Zusammenhang mit der Verlängerung der Vereinbarung über die Arbeitszeitaufzeichnung von Journaldienstleistenden hin, dass die Nichtabgabe von Robot-rec Arbeitszeitaufzeichnungen das Rektorat berechtigt für jeden Werktag, der auf einen Journaldienst folgt, sieben Fehlstunden zu berechnen und von den Betroffenen die prospektive Einarbeitung dieser Stunden innerhalb von 12 Monaten oder danach den Abtausch mit Zeitausgleichsstunden oder Zeitausgleichsguthaben zu verlangen (siehe 7(4) der Journaldienst-Betriebsvereinbarung vom 1.2.2002 http://www.imed.ac.at/betriebsrat1/info/ka-azgarbeitszeitvereinbarung.html). Der BR geht bislang davon aus, dass die allermeisten Betroffenen hier universitäre Leistungen erbracht haben, nur nicht die erforderliche Dokumentation beigebracht haben. Wir hoffen, dass Sie diese nachreichen können. BR1 JAHRESBERICHT UND EINFÜHRUNG ROBOT-REC-2007 Am 21.12.2006 von 15.00-17.00 lädt der BR1 alle MitarbeiterInnen des wissenschaftlichen Personals (Theorie und Klinik) zum BR1 Abschlussbericht in den kleinen Hörsaal der Chirurgie ein. Nach der Einführung in Robot-rec 2007 berichtet Martin Tiefenthaler kurz über das Jahr 2006 und steht für Ihre Anregungen und Fragen zur Verfügung. Werner Streif hat im Anschluss Kekse, Punsch und Glühwein organisiert. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! GEHALTSSCHEMA 2007: Das Gehaltsschema der UniversitätslehrerInnen ab 01. Jänner 2007 gemäß 49q, 49v, 50 oder 54 VBG 1948 und 48, 48, 49 oder 55 GehG ist auf den nächsten beiden Seiten aufgelistet (Quelle: GÖD; alle Beiträge für Vollbeschäftigung; entgegen 7 Abs. 3 GehG auf 10 Cent gerundet; ohne Gewähr). Abkürzungen AE = Aufwandsentschädigung gemäß 54b oder 56b VBG bzw. 49b GehG. Die AE gebührt den VertragsassistentInnen, den VertragsdozentInnen, den UniversitätsassistentInnen (BDG), den UniversitätsdozentInnen un den (Ordentlichen)UniversitätsprofessorInnen BDG = Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 DAZ = Dienstalterszulage: Der/dem Universitätsassistenten/in, der/dem Bundeslehrer/in und der/dem Universitätsdozenten/in, die/der vier Jahre in der 18. Gehaltsstufe verbracht hat, gebührt gemäß 50 bzw. 56 GehG eine ruhegenussfähige DAZ im Ausmaß von monatlich eineinhalb Vorrückungsbeträgen (d.i. der eineinhalbfache Unterschied zwischen der 17. und der 18. Gehaltsstufe). Der/dem (Ordentlichen) Universitätsprofessor/in, die/der vier Jahre in der höchsten Gehaltsstufe verbracht hat, gebührt gemäß 50 GehG eine ruhegenussfähige DAZ von monatliche 634,50. Der/dem (Ordentlichen) Universitätsprofessor/in, die/der eine fünfzehnjährige Dienstzeit in dieser Verwendungsgruppe an Universitäten in Österreich, in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes, in der Schweiz oder in einem Land, mit dem das Assoziierungsabkommen vom 29.12.1964 abgeschlossen worden ist (Türkei), aufweist, und die/der vier Jahre im Dienststand im Bezug der DAZ gemäß 50 GehG stand, gebührt gemäß 50a GehG zusätzlich zur DAZ eine ruhegenussfähige besondere DAZ in der Höhe der DAZ. GehG = Gehaltsgesetz 1956 FZ = Forschungszulage gemäß 54a oder 56a VBG bzw. 49a GehG. Die FZ gebührt den VertragsassistentInnen, den UniversitätsassistentInnen (BDG), den UniversitätsdozentInnen und den (Ordentlichen) UniversitätsprofessorInnen. LZ = Lehrzulage gemäß 54c Abs. 1 VBG bzw. 52 Abs. 1 GehG. Die LZ gebührt den VertragsassistentInnen und den UniversitätsassistentInnen (BDG). V/2 = Gehaltsstufe 2 einer/eines Beamten/in der Allgemeinen Verwaltung der Dienstklasse V = 2.090,3 VBG = Vertragsbedienstetengesetz 1948 3. Ausgabe Seite 4

Die DAZ ist im Bezugszettel nicht gesondert ausgewiesen, wohl aber ab 01.01.2006 FZ (Forschzl) und die LZ (Taet.Neb) Gehaltsstufe VertragslehrerInnen; VertragsassistentInnen VertragsdozentInnen Staff Scientists (Vorrückung nur alle 4 Jahre) BundeslehrerInnen; UniversitätsassistentInnen UniversitätsdozentInnen UniversitätsprofessorInnen Ordentliche UniversitätsprofessorInnen 1 1.982,2 2.156,6 2.124,7 3.190,7 3.704,1 2 2.046,8 2.220,5 2.412,8 1.936,2 2.111,2 3.348,6 3.882,1 3 2.111,5 2.284,9 2.494,8 2.003,8 2.177,9 3.526,1 4.060,1 4 2.183,3 2.756,6 2.707,6 2.070,6 2.244,2 3.704,2 4.237,9 5 2.338,5 2.916,9 2.920,6 2.167,2 2.745,3 3.882,1 4.474,5 6 2.501,6 3.077,0 3.133,6 2.328,7 2.907,3 4.060,1 4.713,3 7 2.664,7 3.242,2 3.322,0 2.491,0 3.068,9 4.237,9 5.023,4 8 2.822,2 3.399,9 3.510,4 2.652,9 3.231,0 4.474,5 5.334,1 9 2.985,0 3.554,8 3.633,2 2.814,7 3.392,9 4.713,3 5.644,3 10 3.152,5 3.716,8 3.756,1 2.976,7 3.554,7 5.023,4 5.955,0 11 3.300,6 3.879,0 3.838,0 3.138,6 3.716,7 5.334,1 12 3.462,5 4.040,8 3.300,6 3.878,9 5.644,3 13 3.624,3 4.200,1 3.462,5 4.040,8 5.955,0 14 3.786,5 4.381,2 3.624,3 4.202,9 15 3.948,4 4.637,0 3.786,5 4.396,6 16 4.105,4 4.943,7 3.948,4 4.621,4 17 4.310,2 5.250,5 4.110,9 4.846,3 18 4.310,2 5.250,5 4.335,7 5.071,0 19 4.616,9 5.557,1 mit DAZ 4.672,7 5.408,1 6.589,5 6.589,5 LZ 341,0 341,0 7.224,0 7.224,0 FZ (voll) 228,0 (voll) 364,8 228,0 364,8 364,8 364,8 (halb) 32,7 (halb) 52,3 AE (voll) 73,2 (voll) 83,6 73,2 83,6 83,6 83,6 (halb) 36,5 (halb) 41,8 Ass. neu (ohne Lehre) 2.946,2 (mit Lehre) 3.531,3 mit DAZ und besonderer DAZ WEITERBILDUNGEN ARS: Interessante Fortbildungen auch für MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen bietet die Akademie für Recht und Steuern (ARS). Eine Auflistung der Weiterbildungen betreffend Medizin/ Gesundheitswesen finden Sie unter www.ars.at/. KEIN WEIHNACHTSGUTSCHEIN FÜR WISSENSCHAFTER Aus Mitteln des Sozialfonds für das Anstaltspersonal aus den Sonderklassehonoraren (3,33% der Honorare am LKI) bestreitet der BR2 die Weihnachtsaktionen für das allgemeine Personal der MUI. Das Wissenschaftliche Personal der MUI (auch des klinischen Bereichs) ist nach Ansicht von LRin Drin. Hosp und HR Dr. Schwamberger nicht anspruchsberechtigt. Damit stehen dem BR1 keine Mittel für Sozialleistungen aus diesem Titel zur Verfügung. Der BR1 hat beschlossen Rechtsmittel dagegen zu ergreifen. Wir haben uns auch schon im Vorfeld auf nachhaltige Sozialprojekte (Kinderkrippe ect) und nicht individuelle Sachleistungen festgelegt. 3. Ausgabe Seite 5

NACHAHMENSWERTES BEISPIEL: NEUER PROSPEKTIVER ROTATIONSPLAN AN DER INNEREN MEDIZIN Auf Anregung des Betriebsrats ist es unter Mitwirkung der OM gelungen, an einer großen strukturierten Klinik einen prospektiven Rotationsplan einzurichten: An der Univ. Klinik für Innere Medizin haben sich die Leiter der klinischen Abteilungen gemeinsam auf einen Besetzungsplan geeinigt, dem ein Übereinkommen zur Erfüllung des Rasterzeugnisses zugrunde liegt. Im Übereinkommen wurde festgelegt, wie lange jeweils eine Ausbildungszeit an einer Abteilung (z.b. Kardiologie, Notfallaufnahme) für das Gesamtfach (z.b. Innere Medizin) notwendig ist. Dieses Übereinkommen wurde nun in einem für sechs Monate prospektiven Zuordnungsplan einvernehmlich umgesetzt. Die Sicherheit in der Nachbesetzung von Stellen und die Abschaffung der Stellenbesetzungsverzögerung von drei Monaten seitens des Vizerektorats für Personal und Personalentwicklung sind Voraussetzungen für die Effektivität des Rotationsplans. Der prospektive Rotationsplan für ÄrztInnen in Ausbildung vermindert die Probleme, die bei Bekanntgabe von überraschenden Rotationen zum Monatsende (Urlaubsplanung, Kongressreisen, Fortbildungen) sonst angefallen sind. Vielleicht gelingt es über den Verlauf des Jahres 2007 einen Jahresplan zu erstellen. Namens des Betriebsrats bedanke ich mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten. Martin Tiefenthaler Seit Anfang Dezember 2006 ist Frau Doris Sommeregger vorwiegend vormittags, im Sekretariat des BR 1 tätig. Frau Sommeregger ist Wiedereinsteigerin, Mutter einer 2,5 jährigen Tochter, lebt in Kramsach und war bereits mehrere Jahre in der Bundesverwaltung tätig. Sie freut sich auf die umfangreiche und interessante Tätigkeit im Büro des BR 1. NEUBESETZUNG BR 1 SEKRETARIAT: 3. Ausgabe Seite 6

UMFRAGE KINDERKRIPPE ERGEBNISSE 99 Kinderkrippenplätze werden gemäß der vom BR durchgeführten Umfrage an der MUI benötigt: Aufgrund dieses Ergebnisses haben wir mit Rektor Sorg akkordiert, als Anfang einer betrieblichen Kinderkrippe zügig eine Gruppe (15 Plätze) in einer bestehenden Kinderkrippe in der Umgebung der MUI einzurichten. Die Tarifgleichheit zur HyTiLaTI-Kinderkrippe im AZW ist uns ein Anliegen. Wir danken nochmals allen, die an der Umfrage teilgenommen haben! Wir haben für die Kinderkrippe der i-med Verhandlungen aufgenommen und berichten bei Vorliegen konkreter Ergebnisse. Ursula Kiechl-Kohlendorfer 3. Ausgabe Seite 7

BERICHT VOM 4. TREFFEN DER BETRIEBSRÄTE DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄTEN ÖSTERREICHS IN GRAZ AM 19. 10. UND 20. 10. 2006 THOMAS LUGER Zur Herbstsitzung 2006 trafen sich jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr mehrere VertreterInnen der Medizinischen Universitäten Österreichs in Graz, um mit den eingeladenen Referenten Ing. Franz Kokoth (KAGES), Stefan Jöchtl (GÖD) und Lukas Stärker (Österreichische Ärztekammer) anstehende Probleme zu diskutieren. 1. Themen der Österreichischen Ärztekammer (Dr. Lukas Stärker, ÖÄK) Von Dr. Stärker wurde eingehend über das KA-AZG, die jetzige Situation und die Tendenzen in der EU Unterscheidung Arbeitszeit und Bereitschaftszeit im Krankenhaus berichtet. Die EU-Tendenzen werden allgemein abgelehnt, und es wird betont, dass Anwesenheitszeiten als Arbeitszeiten weiterhin anerkannt werden müssen. Über Arbeitszeitvereinbarungen für Universitätsangestellte soll eine Änderung der Journaldienstbezahlung für Teilzeitbeschäftigte erreicht werden, wobei als Maxime gleiches Geld für gleiche Arbeit gelten soll. Weitere Themen waren die Vorstellung des Lebensarbeitszeitmodells der Österreichischen Ärztekammer, die Schwerarbeiterregelung, Patientenaufklärung und das Mobbing. Bei Letzterem wurde ein Arbeitskreis zwischen ÖÄK und BR-MUV angeregt. 2. Elektronische Zeiterfassung und elektronischer Dienstplan (Ing. Franz Kokoth, KAGES) Ing. Kokoth stellt in einem Kurzvortrag das Projekts SAP-Time-Med vor, das ab 1. Oktober 2006 auf der Unfall-, Chirurgie- und Anästhesieklinik in Graz zur Anwendung kommt. Es handelt sich dabei um eine Arbeitszeiterfassung mit Stechuhr unter Verwendung von im Klinikgelände befindlichen Terminals. Dabei ist sowohl das KA-AZG, Forschung und Lehre, die Dienstplanerstellung, Urlaubsplanung und ein Arbeitszeitnachweis inkludiert. Es wird sich zeigen, ob dieses interessante Projekt zukunftsweisend ist. 3. Problemfälle und Standpunkte der GÖD (Stefan Jöchtl, GÖD) Stefan Jöchtl berichtet über ernsthaft laufende Verhandlungen zur Erlangung eines Kollektivvertrags (KV). Als breaking points sind jedoch das Karrieremodell, die Gehaltsvorstellungen und der Kündigungsschutz anzusehen. Hier sind die Vorstellungen noch weit auseinander. Von Seiten der Betriebsräte werden die 5-Tage-Woche und die Nebenbeschäftigungen (vor allem Wien) als wichtige Forderungen angesehen. Da ein KV fehlt, wird es für die Personalvertretung eine besondere Herausforderung sein, sich um die im nächsten Jahr auslaufenden Verträge der AssistentInnen in Ausbildung zu kümmern. Diesbezüglich wurde auch eingehend das Karrieremodell der Medizinischen Universität Wien diskutiert, wobei hervorzuheben ist, dass auch weiterhin das VBG anzuwenden ist. 4. Kollektivvertrag: Forderungen und KO Kriterien Die Betriebsräte sehen es als wichtig an, dass im Rahmen von Kollektivertragsverhandlungen KO Kriterien unbedingt definiert werden müssen, da diese für Erfolg und Zustimmung notwendig sind. Es werden dabei unter anderem die 5-Tage-Woche (keine 6-Tage-Woche), klar definierte Regel- und Rahmendienstzeiten (Normalarbeitszeit im Block von 8 Stunden, keine geteilten Normalarbeitszeiten, keine Normalarbeitszeit vor 6 Uhr und nach 19 Uhr, Wochenendarbeit nur als Journaldienste), ein durchgängiges Karrieremodell und der erweiterte Kündigungsschutz gefordert. 5. Forderungskatalog an die neue Bundesregierung (BR Graz, Wien, Innsbruck) Die Betriebsräte haben deshalb einen Forderungskatalog an die neue Regierung erarbeitet, die den WissenschaftssprecherInnen der Parteien zukommen soll. Inhalt sind die oben angeführten Themen. Insgesamt war diese Tagung der Betriebsräte der Medizinischen Universitäten Österreichs eine arbeitsintensive, informative und konstruktive Sitzung, die viele vergleichbare Probleme an den jeweiligen Universitäts- 3. Ausgabe Seite 8

standpunkten aufzeigte und viele Gemeinsamkeiten erkennen lies. Es wurde deshalb beschlossen, dass die Themen Kollektivvertrag Neue Betriebsvereinbarungen 160-h-Zeitausgleich Arbeitszeitrichtlinie EU Teilzeitbeschäftigte und Journaldienste KA-AZG als dringlich eingestuft und für die Weiterarbeit hervorgehoben werden sollen. Nur durch ein Miteinander können wir letztendlich erfolgreich sein. ARG WO WIRD ES EINGEHALTEN? In einer Umfrage des BR 1 wurden die OM ersucht mitzuteilen, ob an ihrer Klinik/ Abteilung der Arbeitsruhetag (Wochenendersatzruhezeit) gewährt bzw. eingehalten wird. Die Kliniken/ Abteilungen, an denen diese gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, sind in der Tabelle mit x gekennzeichnet. Kliniken/ Abteilungen ARG Kliniken/ Abteilungen ARG Innere Medizin Chirurgie x Allg. Innere Medizin x Allg. Chirurgie u. Transpl.chir. x Kardiologie Herzchirurgie x Gastroenterologie u. Hepatologie x Gefäßchirurgie x Hämatologie u. Onkologie x Unfallchirurgie Nephrologie x Orthopädie x Neurochirurgie Plast. u. Wiederherstellungschirurgie Anästhesie u. allg. Intensivmedizin x ZMK ohne MKG Anästhesie x Zahnerhaltung Allg. u. chirurg. Intensivmedizin x Zahnersatz Radiodiagnostik I Kieferorthopädie Strahlentherapie Nuklearmedizin Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HSS) Radiodiagnostik II HNO Frauenheilkunde x HSS x allg. Frauenheilkunde x Dermatologie u. Venerologie x Frauenheilkunde-Geburtshilfe x Kinder- und Jugendheilkunde Frauenheilkunde-Endokrinologie x Med. Psychologie u. -Therapie Augenheilkunde x Psychiatrie Urologie Allg. Psychiatrie A -Klin. Abt. f. MKG Biologische Psychiatrie Neurologie Psychosom. Med./-soz. Psychiatrie 3. Ausgabe Seite 9

RABATTE UND SONDERKONDITIONEN DES BR 1 MOBILKOM MEMBER-TARIF FÜR MITARBEITERINNEN DER MUI Über den BR 1 können MitarbeiterInnen der Medizinischen Universität Innsbruck (und deren Familienangehörige) das neue A1- Tarifmodelle A1 Member Zero beantragen. Dabei zahlen Sie über den BR 1 minus 50 % Grundentgelt im Vergleich zu den regulären Zero-Tarifen! Ab Jänner/Feber 2007 kommen noch weitere günstige Angebote betreffend Datenübertragung und Eurocall dazu. ------------------------------------------------------------ ------------------------------------------------------------- Details finden Sie auch unter www.a1.net. Bei Interesse bitte e-mail an betriebsrat-1- med@i-med.ac.at GÜNSTIGE FLUGVERBINDUNG IBK WIEN Für MitarbeiterInnen der Medizinischen Universität bietet das Tiroler Landesreisebüro Zweigestelle Innrain 47a (Hypo-Bank) eine günstige Flugverbindung Innsbruck Wien zum sogenannten ABO- Tarif an. Der Preis für ein Wien-Ticket (hin und retour auch am selben Tag!) beläuft sich auf 470,-, wobei im Falle eines günstigeren Tagestarifs auch dieser gewährt wird. Das Abo-Ticket wird auch für private Flüge gewährt. Ein weiteres Zuckerl für Med-Uni- MitarbeiterInnen ist ein 3,5 % - Rabatt auf alle Pauschal- und Veranstaltungsreisen, die in dieser Filiale gebucht werden. Flugtickets können direkt telefonisch oder per e-mail gebucht werden bei Herrn Mag. Kurt Trafoyer (Filialleiter TUI) oder bei Frau Birgit Parigger unter Angabe Med-Uni- Innsbruck. Kontakt: k.trafoyer@tlr.at oder b.parigger@tlr.at bzw. 0512-58 61 63, www.gute-reise.at 3. Ausgabe Seite 10

WEIHNACHTS-SONDERAKTION RIEDL-GLAS BEI ORTNER UND STANGER Die Fa. Ortner und Stanger bietet MitarbeiterInnen der Med. Uni Innsbruck einen Sonderrabatt von 20 % auf Gläser aus der VINUM Glasserie. Diese Aktion ist nur in den Filialen Altstadt und DEZ bis 31.12. 2006 gültig. TOURENSCHI-AKTION MIT PERSÖNLICHEM LOGO Für die Tourenski mit Frische Bindung (Freeride) und Fell um 500.-. Ski gibt es in 2 Längen Längen Taillierungen 175 118/80/106 Radius 19,8 Farbe rot mit aufgedrucktem Logo der Medizinischen Universität Innsbruck, andere Logos gegen geringen Aufpreis: http://www.differences.li 185 118/80/106 Radius 21,8 3. Ausgabe Seite 11

MEINUNGSVIELFALT Vorwort: Diese Rubrik der BR1 Zeitung soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Betriebsrats BR1 aber auch den werten Leserinnen und Lesern dieser Zeitung die Möglichkeit geben, ihre Meinung mitzuteilen. Es handelt sich dabei um Beiträge, die nicht unbedingt die Meinung des Redaktionsteams widerspiegeln. Qualität in der Lehre - eine beliebig multiplizierbare Größe? MICHAEL JOANNIDIS Mit dem Jahr 2002 ist an der Medizinischen Universität das neue Curriculum Humanmedizin in Kraft getreten. Die zugrunde liegende Idee der Reform war die Korrektur immanenter Schwächen des alten Studienplans durch zeitgemässere Unterrichtsmethoden (POL, Kleingruppen) und einen wesentlich stärkeren Praxisbezug. Klinische Vorlesungen bzw. Praktika wurden bereits in das 3. Semester vorverlegt und zusätzlich ein klinischpraktisches Jahr im 11. und 12. Semester eingeführt. Es war abzusehen, dass für die Kliniken ein gewisser Mehraufwand damit verbunden sein würde. Dieser Mehraufwand schien lediglich vertretbar unter der Bedingung, dass als Planungsgrundlage in der damaligen Studienkommission eine jährliche Studentenzahl von 220 Studenten festgelegt wurde. Diese resultierte aus der durchschnittlichen Absolventenanzahl von 218,4 im Zeitraum von 1995-2000. Die Realität wurde jedoch eine andere: Die durchschnittliche Studentenzahl im zweiten Jahrgang des neuen Curriculums (derzeit 7. Semester) beträgt schon 280 und wird noch weiter steigen, wenn man berücksichtigt, dass in den letzten 2 Jahren die Zahl der nach der SIP1 in das 3. Semester eintretenden Studenten von 280 auf rund 330 (!) angestiegen ist. Dieser Trend wird sich unverändert bis in die Klinik fortsetzen. Trotz der erfolgreichen Einführung von Kleingruppen in den vorklinischen Modulen, findet der größte Teil des Unterrichts nach wie vor als Frontalunterricht statt. Hörsäle mit fast 300 Studenten, zum Teil mit Video in einen zweiten Hörsaal übertragen, machen eine die Interaktion zwischen Vortragenden und Hörern nicht gerade attraktiv. Bedingt durch die Tatsache, dass Studenten im neuen Curriculum bereits im 1. Semester im Rahmen des Moduls Umgang mit kranken Menschen (UKM) ein Praktikum in den Kliniken absolvieren und verschärft durch die Überlappung mit der alten Studienordnung, wird die Klinik derzeit von Praktikanten nahezu überschwemmt. Gruppengrößen von 16 Studenten machen ein Bedside-teaching ein wenig umständlich, die Patienten verweigern die Mitarbeit spätestens nach der Untersuchung durch die 3. Studentengruppe. Unter solchen Bedingungen ist der Lerneffekt vermutlich geringer als in den Praktika des alten Studienplans. Die durchschnittliche Lehrbelastung der meisten Kliniker stieg auf über 10 Semesterwochenstunden an, was mehr als 25% der Gesamtarbeitszeit bei einer in der Klinik natürlich hypothetischen - 40 Stunden-Woche darstellt. Um die erhöhte Menge an Pflichtvorlesungen bzw. -praktika aufrechterhalten zu können, müssen andererseits Freifächer gestrichen werden, was einer Verschulung des Studiums gleich kommt. Die Auswirkungen des Klinischpraktischen Jahres auf den Klinikbetrieb sind dabei noch gar nicht abschätzbar. So fehlen in vielen Kliniken, wie zum Beispiel in der Inneren Medizin, wesentliche infrastrukturelle Maßnahmen wie Arbeitszimmer und Umkleidemöglichkeiten für Studenten. Demgegenüber werden Privatuniversitäten bei beliebiger Festlegung ihrer Studentenzahlen und dementsprechend hohen Studiengebühren den Luxus von besten Studienbedingungen anbieten können! Eine Reform des neuen Curriculums steht dringend an, will man diesem Trend erfolgreich entgegensteuern. 3. Ausgabe Seite 12

DER BETRIEBSRAT 1 AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT INNSBRUCK: Vorsitzender: Ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Tiefenthaler 1. Stellvertreter: Ao.Univ.-Prof. Dr. Werner Streif 2. Stellvertreter: Ao. Univ.-Prof. Dr. Andreas Neher Betriebsräte: OÄin Dr in Barbara Friesenecker Ao. Univ.-Prof in Dr in Ursula Kiechl-Kohlendorfer Ao. Univ.-Prof in Dr in Eveline Schretter-Irschick Ao. Univ.-Prof. Dr. Erich Brenner Ao. Univ.-Prof in Dr in Cornelia Lass-Flörl Ao. Univ.-Prof Dr. Robert Koch Ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Joannidis Ao. Univ.-Prof. Dr. Thomas J. Luger Ao. Univ.-Prof. Dr. Reinhard Stauder Ao. Univ.-Prof. Dr. Robert Zimmermann Kooptiertes Betriebsratsmitglied: Univ.-Prof. Dr. Jörg Ingolf Stein Sekretariat: Mag. a Karin Mühlbacher Doris Sonderegger So finden Sie uns: BR 1 - Sekretariat im Gebäude Innere Medizin, 1. Stock BR 1 - Versammlungsraum im MZA C105/ 4. Stock Adresse: Anichstraße 35, A-6020 Innsbruck Telefon: 0512-504-25858 E-mail: Betriebsrat-1-med@i-med.ac.at Homepage: http://www.i-med.ac.at/betriebsrat1/ Ausgabe BR-Aktionen (ÖBB-Karte, Gutscheine): Mo. bis Fr. von 9:00 12:00 Uhr BR Versammlungsraum im MZA C105/ 4. Stock BR Sekretariat im Gebäude Innere Medizin, 1. Stock Impressum: Redaktionskomitee: Ao. Univ. Prof. Dr. Martin Tiefenthaler Ao. Univ. Prof. Dr. Werner Streif Ao. Univ. Prof. Dr. Thomas J. Luger Mag. a Karin Mühlbacher (Layout) Für den Inhalt verantwortlich: Ao. Univ.-Prof. Dr. Tiefenthaler Martin, Vorsitzender des BR 1 Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal der Medizinischen Universität Innsbruck Anichstraße 35, 6020 Innsbruck, Austria 3. Ausgabe Seite 13