WISSENSCHAFT im Dienste des Menschen



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Transkript:

BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG WISSENSCHAFT im Dienste des Menschen Das BfR und seine Aufgaben Matthias Greiner

Bundesinstitut für Risikobewertung errichtet am 1. November 2002 als selbständige, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Das Institut ist weisungsunabhängig in seinen wissenschaftlichen Bewertungen und in seiner Forschung Matthias Greiner, 3. BfR-Nutzerkonferenz, 06. November 2012 Berlin Seite 2

Konzeption Grundkonzept ist die Trennung von Risikobewertung/Risikokommunikation und Risikomanagement Sichergestellt werden soll eine qualifizierte wissenschaftliche Bewertung, frei von (legitimen) Einflüssen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Ziel ist die kontinuierliche Optimierung des wissenschaftsbasierten Verbraucherschutzes Matthias Greiner, 3. BfR-Nutzerkonferenz, 06. November 2012 Berlin Seite 3

Risikobewertung im BfR Gefahrenerkennung Monitoring Expositionsbewertung Dosis-Wirkungs-Relation - Freisetzung von Stoffen - Eintritt in die Umwelt - Feststellung von betroffenen Personen - Aufnahmepfade - Dosis-Wirkungs-Beziehung - Endpunktspezifische Toxizität - Risiko-spezifische Dosis Risikocharakterisierung - Bereitstellung von Risiko Information - Unsicherheit der Daten Matthias Greiner, 3. BfR-Nutzerkonferenz, 06. November 2012 Berlin Seite 4

Vom Gesundheitsamt zum BfR Kaiserliches Gesundheitsamt (1876-1919) Reichsgesundheitsamt (1919-45) Bundesgesundheitsamt (1952-1994) Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (1994-2002) Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit Risikobewertung Vom 6. August 2002 Risikomanagement Matthias Greiner, 3. BfR-Nutzerkonferenz, 06. November 2012 Berlin Seite 5

Standort Alt - Marienfelde Matthias Greiner, 3. BfR-Nutzerkonferenz, 06. November 2012 Berlin Seite 6

Standort Marienfelde Matthias Greiner, 3. BfR-Nutzerkonferenz, 06. November 2012 Berlin Seite 7

Standort Berlin Jungfernheide Matthias Greiner, 3. BfR-Nutzerkonferenz, 06. November 2012 Berlin Seite 8

BfR Aufgaben und Organigramm Matthias Greiner, 3. BfR-Nutzerkonferenz, 06. November 2012 Berlin Seite 9

Sicherheit von Chemikalien Industriechemikalien Pflanzenschutzmittel Biozide Chemieprodukte Altstoffe Neue Stoffe Matthias Greiner, 3. BfR-Nutzerkonferenz, 06. November 2012 Berlin Seite 10

Sicherheit von Lebensmitteln Chemische Bestandteile Inhaltsstoffe Zusatzstoffe Rückstände Kontaminanten Reaktionsprodukte Matthias Greiner, 3. BfR-Nutzerkonferenz, 06. November 2012 Berlin Seite 11

Sicherheit von Lebensmitteln mikrobiologische Kontaminanten (Zoonosen) Salmonellen, E.coli (Fäkalkeime), Mykobakterien, Brucellen, Campylobakter, Listerien, Toxoplasmen, Yersinien, Tollwutviren, Coxiellen, Prionen und verschiedene Parasiten wie Trichinen oder Echinokokken. Matthias Greiner, 3. BfR-Nutzerkonferenz, 06. November 2012 Berlin Seite 12

Sicherheit von Bedarfsgegenständen Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt Kinderspielzeug Textilien Kunststoffe Keramik, Geschirr, Glas Kosmetika Matthias Greiner, 3. BfR-Nutzerkonferenz, 06. November 2012 Berlin Seite 13

ZEBET - Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch Dokumentation und Information Validierung Forschung Matthias Greiner, 3. BfR-Nutzerkonferenz, 06. November 2012 Berlin Seite 14

Beispiel Abt. 3: Das BfR als gesetzlicher Dienstleister Input Meldungen 16e Abs. 2 Ärzte Hinweise 16e Abs. 3 Giftinformationszentren Bewährtes System auf nationaler Gesetzgebung ( 16e ChemG seit 1990) Fall Datenbank Produkt Datenbank Meldungen INDUSTRIE Gefährliche Produkte Biozide Wasch -u. Reinigungsmittel Freiwillige Meldungen Output Bewertung Analysen 9 GIZ Human- Daten Sammlung Publikationen Risiko Identifizierung Europäische Gesetzgebung zu Produktmeldungen im Art. 45 CLP-VO Umsetzung im ChemG 16e neu seit 9. November 2011 Matthias Greiner, 3. BfR-Nutzerkonferenz, 06. November 2012 Berlin Seite 15

Erste Nutzerkonferenz 29. Oktober 2010 Themen : - Praktische Zusammenarbeit - Das neue elektronische Datenaustauschformat - Hinweise auf den Art. 45 CLP-VO - 77 Teilnehmer Gesicherte Archive Matthias Greiner, 3. BfR-Nutzerkonferenz, 06. November 2012 Berlin Seite 16

Zweite Nutzerkonferenz 27. Oktober 2011 Themen : - Produktinformation aus Sicht eines Giftinformationszentrums - Anpassungen des Chemikaliengesetzes an den Art. 45 CLP-VO - Fragen der praktischen Zusammenarbeit - 107 Teilnehmer Gesicherte Archive Matthias Greiner, 3. BfR-Nutzerkonferenz, 06. November 2012 Berlin Seite 17

BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Der 3. BfR-Nutzerkonferenz wünsche ich gutes Gelingen! Matthias Greiner Federal Institute for Risk Assessment Max-Dohrn-Straße 8-10 10589 Berlin Tel. +49-30-18412-0 Fax +49-30-18412-4741 bfr@bfr.bund.de www.bfr.bund.de