STB Mag. Ursula Stingl-Lösch 08. März 2016 Neue Herrengasse 10/4 3100 St. Pölten Telefon: 02742 321 86 Fax: 02742 321 86 44 www.noegbg.at office@noegbg.at
Grundlagen Beschränkte Steuerpflicht Umfasste Bereiche Beteiligungen Finanzinstrumente Leasing NÖ Gemeindeberatung 2
Grundlagen Gemeinde Körperschaft öffentlichen Rechts 1 (3) Z. 2 + 3 KStG 21 (2) KStG 21 (3) KStG beschränkte Steuerpflicht Hoheitsbereich der Gemeinde Betrieb gewerblicher Art 2 (1) KStG unbeschränkte Steuerpflicht NÖ Gemeindeberatung 3
Beschränkte Steuerpflicht - 21 (2) KStG Funktional beschränkte Steuerpflicht (Körperschaftsteuerpflicht der 2. Art) Reduzierung auf jene Einkünfte mit Steuerabzug (= KESt-Abzug) Erfasst sind lediglich Kapitaleinkünfte, vorwiegend jene, welche in 93 EStG angeführt sind. Steuersatz 25% (bleibt für KÖR unverändert nach Steuerreform 2015/16) Ausnahmen von der beschränkten Steuerpflicht sind in 21 (2) KStG und in 94 Z. 6 EStG genannt NÖ Gemeindeberatung 3
Ausnahmen von der beschränkten Steuerpflicht gemäß 21 (2) KStG Beteiligungserträge 10 KStG Gewinnanteile aus Beteiligungen an inkl. Kapitalanlagen Rückvergütungen von inkl. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Gewinnanteile aus Genussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten Gewinnanteile aus Partizipationskapital aus. Gewinnanteile -> Mutter-Tochter-RL Intern. Schachtelbeteiligung Einkünfte aus d. Überlassung v. Kapital 27 (2) EStG -> Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen (ua Darlehen, Anleihen, Hypotheken) Einkünfte aus real. Wertsteigerungen 27 (3) EStG Veräußerung, Einlösungen, sonst. Abschichtungen deren Einkünfte aus der Überlassung von Kapital isd 27 (2) EStG sind Einkünfte aus Derivaten - 27 (4) EStG Differenzausgleich, Stillhalterprämie, Einkünfte aus der Veräußerung bzw. sonst. Abwicklung Einkünfte einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft ihm Rahmen des 5 Z 14 KStG Kapitalerträge aufgrund von Zuwendungen isd 27 Abs 5 Z. 7 1. TS EStG Erträge gemäß 3 EStG befreit Empfänger gemäß 4a EStG NÖ Gemeindeberatung 3
Weitere Ausnahmen von der Steuerpflicht KESt Befreiungen 21 (2) Z. 3 KStG Befreiung KESt-Befreiung 94 Z. 6 EStG Veranlagungs- und Risikogemeinschaft einer Pensionoder Mitarbeitervorsorgekasse Unterstützungskasse Privatstiftung gem. 6 (4) KStG Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft öff. Rechts Einkünfte aus Kapitalvermögen einer nicht unter 5 Z. 6 KStG fallenden Privatstiftung unentbehrlicher Hilfsbetrieb gemäß 45 Abs. 2 BAO KESt-Befreiung gem. 94 Z. 6 EStG KESt-Abzug gemäß 21 (2) KStG -> Antrag auf KESt-Rückerstattung gemäß 240 BAO NÖ Gemeindeberatung 3
Erhebungsarten der KESt Abzug durch depotführende Stelle im Inland Veranlagung Bankkonto Sparbuch WP im Depot Forderungswertpapiere mit public placement Stille Gesellschaft Privatplatzierte Forderungswertpapiere Privatplatzierte Immobilieninvestmentfonds Darlehen an Gemeindegesellschaft NÖ Gemeindeberatung 3
Beschränkte Steuerpflicht der erweiterten Art 21 (3) KStG Tatbestände Z. 1 ausl. Kapitalerträge -> Vgl. 21 (2) KStG Z. 2 Einkünfte 27a (2) EStG Z. 3 Einkünfte aus real. Wertsteigerungen an Kapitalgesellschaften Z. 4 Grundstücksveräußerungen NÖ Gemeindeberatung 3
Kapitaleinkünfte bei BgAs - Verlustverwertung Betriebseinnahmen (bei Jahresgewinn) unterliegen 25% KÖSt Betriebseinnahmen (bei nachhaltigen Verlusten) es tritt keine KÖSt-Pflicht ein Wann liegt ein BgA vor? Wirtschaftliche Selbständigkeit Ausschließlich/überwiegend privatwirtschaftliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht Erzielung von Einnahmen/Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr Keine Land- und Forstwirtschaft Rechnungslegung gemäß UGB ( 7 Abs. 3 KStG) Gewillkürtes BV Uneingeschränkte Verlustverwertung mit positiven Einkünften Betriebskosten izm Kapitalvermögen ist generell abzugsfähig Rechnungslegung gemäß 4 Abs. 1 EStG Notwendiges BV Verlustverwertung von Kapitalvermögen mit besonderen Steuersatz vorrangig mit realisierten Substanzgewinnen innerhalb eines BgA Abzugsverbot für Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften (außer 27a Abs. 2 EStG) NÖ Gemeindeberatung 3
Beteiligungen Begriff: Anteil an einem Unternehmen oder einer verwalteten Einrichtung mit eigener Rechts- persönlichkeit Verbundenes Unternehmen: Anteil 50% am Eigenkapital oder geschätztes Nettovermögen Kontrolle oder Beherrschung Assoziiertes Unternehmen: Anteil 20% und < 50% am Eigenkapital oder geschätzten Nettovermögen Sonstige Beteiligung: Anteil < 20% am Eigenkapital oder geschätzten Nettovermögen NÖ Gemeindeberatung 6
Beteiligungen Erstbewertung Ansatz erfolgt mit dem Anteil am Eigenkapital oder dem geschätzten Nettovermögen Einzelabschluss zum Stichtag der Eröffnungsbilanz ist heranzuziehen Folgebewertung Erhöhung EK/Nettovermögen: Neubewertungsrücklage (außer Wertaufholung) Verminderung EK/Nettovermögen: Reduzierung Neubewertungsrücklage bzw. Aufwand Ausweis Eigener Ausweis, wenn Gemeinde Beherrschung und/oder Kontrolle über das verbundene Unternehmen ausübt Darstellung in Nachweis gemäß Anlage 6l NÖ Gemeindeberatung 7
Finanzinstrumente Definition aktive derivative Die International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) definieren in IAS 32.11 und IAS 39.8 ein Finanzinstrument wie folgt: Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als Assets oder finanzielle Vermögenswerte werden die originären Finanzinstrumente bezeichnet, wenn sie aus der Perspektive des bilanzierenden Unternehmens auf der Aktivseite der Bilanz anzusetzen sind. Beispiele: Aktien festverzinsliche Wertpapiere Floating-Rate-Notes Investmentfondsanteile Zuordnung lt. 33 VRV 2015: bis zur Endfälligkeit gehalten zur Veräußerung verfügbar abgeleitete Finanzinstrumente Damit werden Risiken, die in den zugrunde liegenden originären Finanzinstrumenten enthalten sind, so isoliert, dass sie als separate Rechte oder Verpflichtungen auf andere Vertragsparteien übertragen werden können. Beispiele: Optionen Futures Swaps Zinscaps Forwards Zuordnung lt. 34 VRV 2015: Bezug zu einem Grundgeschäft Ausweis unter diesem freies Derivate NÖ Gemeindeberatung 12
Finanzinstrumente Zuordnung Erst- und Folgebewertung Aktive Finanzinstrumente Bis zur Endfälligkeit gehalten Zur Veräußerung verfügbar Verteilung Differenz Erfüllungsbetrag AK auf Laufzeit Erfassung bonitätsbedingter Wertberichtigung als Finanzaufwand/ ertrag Erfassung Wechselkursschwankungen in Fremdwährungsumrechnungsrücklage Beizulegender Zeitwert Erfassung Wertänderung in Neubewertungsrücklage Erfassung Wechselkursschwankungen in Fremdwährungsumrechnungsrücklage Derivate Finanzinstrumente Zuordnung zu einem Grundgeschäft freies Derivat Ansatz und Bewertung hat zusammen mit diesem Grundgeschäft erfolgen Beizulegender Zeitwert NÖ Gemeindeberatung 13
Leasing Arten von Leasing (in Anlehnung an EStR) Finanzierungsleasing Operatives Leasing Zurechnung des Leasinggutes zum Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer gemäß 24 (1) lit. d) BAO Entspricht (Raten)Kauf, spezielle Leasingarten möglich (Spezialleasing, Sale and Lease Back, Kunstgegenstände) Erfassung des Vermögensgutes als Aktiva unter jeweiligen Anlagenart Zurechnung des Leasinggutes zum Leasinggeber Entspricht Nutzungsüberlassung (Miete) Erfassung der Leasingraten als Betriebsausgaben im Aufwand Passivierung des Barwertes der ausstehenden Leasingraten NÖ Gemeindeberatung 14
Inhalt Mag. Ursula Stingl-Lösch Steuerberaterin Prokuristin T 43 2742 / 321 86 F 43 2742 / 321 86 DW 44 E ustinglloesch@noegbg.at 3100 St. Pölten, Neue Herrengasse 10/4 Mag. Ursula Stingl-Lösch Steuerberaterin seit 2011, Ansprechpartnerin im Bereich Steuerfragen für Körperschaften öffentlichen Rechts, sowie bei Bilanzierungsfragen von ausgegliederten Gemeindegesellschaften, Autorin von Artikeln in der NÖ Gemeinde und weiteren Fachzeitschriften, Fachvortragende. NÖ Gemeindeberatung 15