Starter Kit Inhaltsverzeichnis 1. Zeiterfassung... S. 2 2. Überstunden... S. 3 3. Lohn... S. 3 4. Weiterbildung... S. 4 5. Kinderzulagen... S. 4 6. BVG... S. 5 7. Ferien... S. 5 8. Zwischenverdienst... S. 5 9. Krankheit / Unfall... S. 5 10. Kontaktdaten... S. 5 Anhang Merkblatt zur Pensionskasse Pro Anmeldeformular Familienzulage 1
1. Zeiterfassung Die gearbeiteten Stunden müssen wöchentlich im Web Time erfasst und bis am Montag von Ihrem Vorgesetzten online bestätigt werden. Loggen Sie sich ein unter www.careerplus.ch Klicken Sie auf Login Klicken Sie auf Login Webtime GO Klicken Sie auf Stundenrapporte und Informationen Geben Sie Ihren Benutzernamen ein (Ihre E-Mail Adresse) Geben Sie Ihr Passwort ein: 12345. Bei der ersten Benutzung empfehlen Ihnen ein neues, persönliches Passwort anzulegen Nach der Überprüfung der vom Kandidaten erfassten Stunden klicken Sie bitte auf weiterleiten Für den Status der Zeiterfassung existieren 4 Farbcodes: Blau Gelb Orange Grün Die Stunden wurden von Seiten des Mitarbeiters noch nicht erfasst Die Stunden wurden von Seiten des Mitarbeiters erfasst, jedoch vom Kunden noch nicht bestätigt Die Stunden wurden von Seiten des Mitarbeiters und des Kunden erfasst, aber von uns noch nicht bestätigt Die Stunden wurden von allen Seiten erfasst und bestätigt Für eine detaillierte Anleitung, erhalten Sie auf unserer Homepage. Montag morgen 09.00 Uhr Für die pünktliche Auszahlung ist es von hoher Wichtigkeit, dass die Stunden bis spätestens Montagmorgen um 09.00 Uhr von Ihnen im System erfasst und von Kundenseite her bestätigt sind. Bei verspätet übermittelten Zeiterfassungen kann die pünktliche Lohnzahlung nicht gewährleistet werden. Bitte informieren Sie uns jeweils über freie Tage oder Ferien am einfachsten im Web Time bei der Stundeneingabe. Im Feld Mitteilung können Sie uns informieren, ob Sie bei Ferien den entsprechenden Anteil des Feriengeldes ausbezahlt haben möchten. 2
2. Überstunden Die Careerplus AG untersteht dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih. Wir sind gehalten, die Anstellungsbedingungen gemäss diesem GAV auszugestalten. Um Missverständnissen vorzubeugen möchten wir auf eine Besonderheit darin hinweisen. Arbeitszeit: Die Tagesarbeitsstunden > 9,5 Stunden (9 Stunden 30 Minuten) werden an Wochentagen mit 25% Lohnzuschlag vergütet. Dies gilt unabhängig von der Wochenarbeitsleistung, ausgenommen sind Vorholzeiten / Nachholzeiten für Brückentage (bitte unter Mitteilung an Verarbeitung erwähnen). Die Wochenarbeitsstunden > 45 Stunden werden mit 25% Lohnzuschlag vergütet. Sind beide Kriterien in einer Woche erfüllt, so ist der höhere Wert mit der Überzeit mit 25% Lohnzuschlag zu entschädigen. Damit die Transparenz für Kunden, Kandidaten und die Administration sichergestellt ist, bitten wir die Kandidaten im Einsatz, die Stunden wie in folgenden Beispielen erläutert einzugeben. Überschreitung Tagesarbeitsstunden Überschreitung Wochenarbeitsstunden Differenz zu 45 Stunden Weitere Informationen zum GAV stehen Ihnen unter http://www.tempservice.ch/tempcontrol zur Verfügung. 3. Lohn Der Bruttostundenlohn wird wie folgt berechnet: Monatslohn / 182.25 (durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden pro Monat / gemäss GAV Personalverleih 42 Arbeitsstunden pro Woche). Beispiel: Monatsbruttolohn = 6'000, Stundenlohn = 32.92. In diesem Stundenlohn ist die Ferienentschädigungsprämie in Höhe von 8,33% (4 Wochen) oder 10.6%, (5 Wochen = unter 20 oder über 50 Jahre) bereits enthalten. 3
4. Weiterbildungsmöglichkeit Gemäss GAV Personalverleih haben Sie als temporärer Mitarbeiter Anrecht auf finanzielle Unterstützung bei einer Weiterbildung. Dafür wird generell einen Anteil von 0.70% für den Weiterbildungs- und Vollzugsbeitrag des GAV Personalverleih vom SUVA-Lohn abgezogen. Voraussetzung für die finazielle Unterstützung für die Weiterbildung sind : Sie haben innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens 176 Stunden temporär gearbeitet Der ausgewählte Kurs findet an einem Bildungsinstitut statt, das von temptraining anerkannt ist Mehr Informationen dazu finden Sie unter: http://www.tempservice.ch/temptraining 5. Kinderzulagen Um den allfälligen Anspruch auf Familienzulagen zu klären, benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen: Falls Sie Schweizerbürger/in sind, stellen Sie uns bitte die folgenden Dokumente zu: - Eine Kopie Ihres Familienbüchleins oder Ihrer Heiratsurkunde - Den Geburtsschein Ihrer Kinder - Eine Bescheinigung bezüglich der Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils Falls Sie Ausländer(in) sind, stellen Sie uns bitte die folgenden Dokumente zu: - Eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung für alle Familienangehörigen - Ihr Familienbüchlein oder Ihre Heiratsurkunde - Den Geburtsschein Ihrer Kinder - Eine Bescheinigung bezüglich der Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils. Falls Sie Grenzgänger(in) sind, stellen Sie uns bitte die folgenden Dokumente zu: - Eine Kopie des Familienbüchleins oder im Herkunftsland rechtsgültige Zivilstandsdokumente Bestätigung der bisherigen schweizerischen oder der Familienausgleichskasse ihres Heimatlandes betreffend - Eine Bescheinigung bezüglich der Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils Falls Sie getrennt oder geschieden sind, stellen Sie uns bitte die folgenden Dokumente zu: - Kopie der Trennungsverfügung oder des Scheidungsurteils - Alle anderen amtlichen Dokumente, in denen die Obhut des Kindes/der Kinder, die Ausübung der elterlichen Sorge, der Wohnort und der Unterhalt der Kinder festgelegt sind 4
6. BVG Falls eines der folgenden Kriterien erfüllt wird, sind Sie gemäss GAV Personalverleih BVG-pflichtig: Sie haben unterhaltungspfichtige Kinder (bitte Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes / der Kinder angeben wird für die BVG Anmeldung benötigt) Ihr Einsatz dauert länger als 3 Monate Wenn Ihr Einsatz nach 3 Monaten verlängert wird Fall Sie nicht BVG-pflichtig sind, haben Sie die Wahl das BVG ab dem 1. Tag zu bezahlen. 7. Ferien Im Stundenlohn enthalten sind 8.33% Feriengeld (oder 10.6%, unter 20 oder über 50 Jahre). Dieser Betrag wird für Sie bei uns deponiert und wird Ihnen auf Wunsch bei Ferien oder am Ende Ihres Einsatzes ausbezahlt. Der Feiertagzuschlag von 3.20% wird im Grundlohn einberechnet und laufend ausbezahlt. 8. Zwischenverdienst Bitte geben Sie uns Bescheid, ob es sich für Sie um einen Zwischenverdienst handelt. Das Zwischenverdienstformular senden wir Ihnen jeweils am Anfang des Monats direkt an Sie zur Weiterleitung an die Arbeitslosenkasse zu. 9. Krankheit / Unfall Bei Abwesenheit infolge Krankheit werden die Versicherungsleistungen ab dem dritten Absenztag ausgerichtet, sofern der Mitarbeiter spätestens nach drei 3 Tagen ein Arztzeugnis vorweisen kann. Bei Abwesenheit infolge Unfall werden die Versicherungsleistungen ab dem ersten Absenztag ausgerichtet. Ohne Arztzeugnis verfällt der Anspruch auf Bezahlung der Absenztage bei Krankheit und Unfall. Wird das Arztzeugnis verspätet eingereicht, kann die Bezahlung der Leistungen nicht gewährleistet werden. 10. Kontaktdaten Weitere Einzelheiten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Rahmenvertrag zu entnehmen. Bei Fragen stehen wir gerne unter 031 310 99 55 oder finance@careerplus.ch zur Verfügung. 5