Besteuerung von Kapitalerträgen WP/StB Mag. Cornelius Necas Klassische Früchte Entgelt für Kapitalüberlassung Keine grundsätzlichen Änderungen Neu: Stückzinsen werden den Anschaffungskosten hinzugerechnet 25% KESt, automatischer Abzug der inländischen depotführenden Stelle 1
Realisierte Wertsteigerungen Substanzgewinne von Kapitalvermögen, deren Früchte KV-Einkünfte sind z.b.: Aktien, GmbH-Anteile, Fondsanteile, Anleihen, Kein Abzug von Anschaffungsnebenkosten oder laufenden Kosten Investmentfonds 1 Dividenden Zinsen Anleihen Zinsen Bargeld In Investmentfonds Privatvermögen Betriebsvermögen Jur. Person Privatstiftung Investmentfonds sind keine Steuersubjekte Besteuerung erfolgt auf Anlegerebene 2
Investmentfonds 2 - Fondsebene Ordentliche Erträge (Zinsen, Dividenden) Außerordentliche Erträge (Substanzgewinne) Nur auf Fondsebene möglich: Der Abzug von laufenden Aufwendungen Verlustausgleich, auch mit Bankzinsen Vortrag von Substanzverlusten Investmentfonds 3 - Fondsebene Laufende Besteuerung Ausschüttungen zu 100% Ausschüttungsgleiche Erträge zu 60% ab 31.12.2013 Veräußerung eines Fondsanteils KESt-Pflichtig im Rahmen der Veranlagung mit anderen KV- Gewinnen verrechenbar 3
Übergang auf Fondsebene Substanzgewinne zu 60% im PV 30% GJ das nach 30.6.2011 beginnt 40% GJ das nach 31.12.2011 beginnt 50% GJ das nach 31.12.2012 beginnt 60% GJ das nach 31.12.2013 beginnt Substanzgewinne zu 100% im BV Laufende Veränd. der AnKo der Fonds, da sonst Doppelbest. bei Veräußerung Derivate Sonderform der Substanzveränderung Derivate sind Optionen Futures Forwards Swaps Zertifikate 4
Einkünfte aus Derivaten Differenzausgleich Verkauf des Derivates (bei Wertsteigerung) Glattstellung Eingehen einer spiegelbildlichen Gegenposition mit gleichem Underlying und gleicher Laufzeit Stillhalteprämie bei Verfall einer Option Sondersteuersatz von 25% Anzuwenden auf Früchte und Substanzgewinne Endbesteuerungswirkung Regelbesteuerungsoption möglich 5
Ausnahmen vom Sondersteuersatz Zinsen von nicht verbrieften Forderungen (Privatdarlehen) Nicht öffentlich angebotene Immobilien-Fonds oder Forderungswertpapiere Versicherungen, sofern steuerpflichtig Beteiligungen als echter stiller Gesellschafter Nicht verbriefte Derivate Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen Regelbesteuerungsoption Für alle (auch betriebliche) KV-Einkünfte möglich Nur für alle KV-Einkünfte gemeinsam Kein Hälftesteuersatz mehr Antrag beim Finanzamt Keine Abzüge von Nebenkosten oder Finanzierungskosten 6
Kapitalertragsteuer Anwendbar auf Inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen, Die dem besonderen Steuersatz von 25% unterliegen Abzugspflicht der depotführenden Stelle Realisationsfiktion Depotübertragungen auf ein Inländisches Depot eines anderen Steuerpflichtigen Ausländisches Depot desselben Steuerpflichtigen Wegzug des Steuerpflichtigen Bei Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich Ausnahme EU-Staaten: Besteuerungsaufschub bis zur Realisation auf Antrag möglich 7
KESt 2 - Abgeltungswirkung Kein Ansatz der Einkünfte in der Steuererklärung Ausnahmen: Ausgeübte Regelbesteuerungsoption Verlustausgleich Verlustausgleich - 1 Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen möglich Kein Verlustvortrag 8
Verlustausgleich - 2 2 Töpfe Kapitalvermögen, das mit dem Sondersteuersatz von 25% besteuert wird Sonstiges Kapitalvermögen, das mit Tarif besteuert wird Verlustausgleich zwischen diesen zwei Töpfen ist nicht möglich Verlustausgleich - 3 Substanzverluste Ausgleich mit Substanzgewinnen und Früchten möglich Nicht möglich ist der Ausgleich mit risikolosen Kapitaleinkünften Gilt auch bei ausgeübter Regelbesteuerungsoption 9
Verlustausgleich - 4 Verlustausgleich seitens der depotführenden Stelle ab 1.4.2012 Von 1.4.2012 bis 31.12.2012 Bestätigung der depotführenden Stelle über Verluste, Verlustausgleich findet im Rahmen der Veranlagung statt Ab 1.1.2013 automatisch und laufend Bei Gemeinschaftsdepots auf Depot beschränkt Kein Verlustausgleich durch die Bank bei betriebl. Depots Kein Verlustausgleich bei Treuhanddepots und pauschal ermittelten AKo Verlustausgleich - 5 Automatischer Verlustausgleich übergreifend für sämtliche, von einer Stelle geführten Depots eines Steuerpflichtigen In den übrigen Fällen nur im Rahmen der Veranlagung 10
Anschaffungskosten Tatsächliche Ausschüttungen verringern die Anschaffungskosten Durchschnittspreis, wenn sukzessiver Ankauf zu verschiedenen Preisen Problem bei Alt- und Neubeständen (vor und nach 2011) In verschiedenen Depots verwahrte Wertpapiere mit gleicher Kennnummer können unterschiedliche steuerliche Buchwerte haben Unterschiede zw. BV und PV - 1 Betriebsvermögen Ausgabeaufschlag wird steuerlich berücksichtigt Verlustverwertung 1. Gegenrechnung 2. Halbierung des Verlustüberhangs 3. Verlustvortrag Sofortige Teilwertabschreibung Privatvermögen Keine Aktivierung von Anschaffungsnebenkos. Verlustverwertung Nur Gegenrechnung Kein Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten Kein Verlustvortrag 11
Unterschiede zw. BV und PV - 2 Neuanschaffung von Kapitalanteilen als BV steuerlich günstiger als im außerbetrieblichen Bereich Notwendiges BV: Anschaffung für Wertpapierdeckung von Pensionsrückstellungen oder Gewinnfreibetrag Gewillkürtes BV: Nur bei Gewinnermittlung nach 5 EStG 12