Instrument der Exportkreditgarantien zur Unterstützung von Exporten nach Belarus Business Breakfast Belarus Nürnberg, 09.07.2015 René Auf der Landwehr, Euler Hermes AG
Seit über 60 Jahren werden deutsche Exporteure unterstützt Die Bundesregierung hat die Abwicklung dieses Instrumentariums an ein Mandatarkonsortium übergeben als Federführer Exportkreditgarantien des Bundes im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland Ermächtigungs- Rahmen im Haushaltsgesetz 165 Mrd. EUR
Die Exportkreditgarantien des Bundes Absicherung der politischen und wirtschaftlichen Risiken bei Ausfuhrgeschäften deutscher Exporteure durch die Bundesrepublik Deutschland Ziele Schutz vor Zahlungsausfällen Zugang zu schwierigen Märkten Aufrechterhalten von Exportmöglichkeiten bei Krisen Erleichterung der Exportfinanzierung Chancengleichheit für deutsche Exporteure
Risiken bei Exportgeschäften Fabrikation Embargo Lossagung vom Vertrag Versand Verlust der Ware infolge politischer Umstände Embargo Lossagung vom Vertrag Fälligkeit Konvertierungsund Transferrisiken Zahlungseinstellung Jederzeit Insolvenz des Abnehmers behördliche oder gesetzgeberische Eingriffe Krieg, Revolution, Aufruhr ungünstige Umstände
Deckungsformen Eine Übersicht Forderungen aus einzelnem Auslandsgeschäft - Lieferantenkreditdeckung - Leistungsdeckung - Fabrikationsrisikodeckung - Leasingdeckung Forderungen aus wiederholten Auslandsgeschäften (mehrere Kunden und Länder) - Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light - Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung Deckungsformen Ergänzende/Weitere Absicherungen - Beschlagnahmedeckung - Vertragsgarantiedeckung - Avalgarantie Forderungen aus wiederholten Auslandsgeschäften mit einem Kunden - Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
Voraussetzungen für Exportkreditgarantien Übernahmekriterien Förderungswürdigkeit Risikomäßige Vertretbarkeit Üblichkeit der Vertragsbedingungen Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorschriften Förderfähiges Projekt Ausfuhrgeschäft (Liefer-, Leistungs- und Finanzierungsverträge) mit nicht marktfähigen auslandsbezogenen Risiken eines deutschen Exporteurs über im Wesentlichen deutsche Ware
08.07.2015 Seite 7 Belarus Länderbeschlusslage Belarus Kurzfristige Zahlungsbedingungen Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen Mittel-/Langfristige Zahlungsbedingungen Plafond in Höhe von EUR 80 Mio. mit einer Orientierungsgröße von EUR 10 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Zurückhaltung bei der Deckung kreditierter örtlicher Kosten und ausländischer Zulieferungen. Entgeltkategorie 7 Sicherheiten Bei kurzfristigen Geschäften mit dem privaten Sektor und mit privatrechtlichen Bestellern des öffentlichen Sektors sind grundsätzlich Sicherheiten einer Bank oder Staatsgarantien erforderlich. Hierauf kann verzichtet werden, wenn es sich um ein verbundenes Unternehmen handelt oder das Unternehmen einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht, oder über den Schuldner aussagefähiges Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt. Bei mittel- und langfristigen Geschäften mit dem privaten Sektor kann auf die Sicherheiten nur verzichtet werden, wenn nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte und testierte Jahresabschlüsse dieses rechtfertigen. Sowohl bei kurzfristigen als auch mittel-/langfristigen Geschäften mit dem öffentlichen Sektor sind grundsätzlich Banksicherheiten oder Staatsgarantien zu stellen.
Wann und wie können wir helfen? Beispiel: Lieferung und Montage einer Werkzeugmaschine Anzahlung Fabrikationszeit Nach Auslieferung Verschiedene Zeitpunkte Vertragsgarantiedeckung Fabrikationsrisikodeckung Lieferantenkreditdeckung Avalgarantie Schutz vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Anzahlungsgarantie durch den Käufer. Auch für andere Vertragsgarantien möglich. Ware wird nicht mehr fertig gestellt wegen Insolvenz des Bestellers oder politische Gründe machen die Auslieferung unmöglich. Schutz vor Forderungsverlusten Nichtzahlung wg. wirtschaftlicher oder politischer Gründe. Bis zu 80 % Entlastung der Kreditlinien für benötigte Vertragsgarantien.
Finanzierung Mittelfristiger Lieferantenkredit Lieferung (z.b. 3 Jahre Kredit) Kreditrückzahlung (Tilgung in 6 Halbjahresraten zzgl. degressiver Zinsen) Ausländischer Besteller Exporteur Refinanzierung Sicherungsabtretung 1. Kaufpreisforderung 2. Ansprüche aus der Bundesdeckung Kreditinstitut Hermesdeckung
Bestellerkredit (Bank zu Bank) Ausländischer Besteller Darlehensvertrag/Rückzahlung Auslandsbank Exportvertrag/ Lieferung Darlehensvertrag/ Rückzahlung Exporteur Auszahlung Finanzierende Bank Hermesdeckung
Investitionsabsicherung des Bundes Absicherung politischer Risiken bei Auslandsinvestitionen Enteignung/enteignungsgleiche Eingriffe Krieg Bruch von staatlichen Zusagen Konvertierungs-/Transferrisiken, Zahlungsmoratorien Absicherungsfähige Investitionen Operatives Unternehmen mit Sitz in Deutschland Förderungswürdigkeit Rechtsschutz (insb.: bilateraler Investitionsschutzvertrag) Aktiver Geleitschutz des Bundes Schadensvermeidung durch effektives Krisenmanagement Diplomatische Interventionen zur Rettung der Projekte Entschädigung Verlustausgleich durch angemessene Entschädigung Orientierung an deutschen Rechtsgrundsätzen und Völkerrecht Kosten: Garantieentgelt 0,5 % p.a.
08.07.2015 Seite 12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! René Auf der Landwehr Firmenberater Tel.: 0162 / 241 92 38 E-Mail: Rene.AufderLandwehr @eulerhermes.com Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefon: +49 (0) 40 / 88 34-90 00 info@agaportal.de www.agaportal.de Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Euler Hermes Aktiengesellschaft oder PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Copyright Euler Hermes Aktiengesellschaft www.agaportal.de