Erneuerbare Energien Ihre Chancen aus dem Energiewandel Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW) für die Energieeffizienz - steuerliche Fragen Referent: Jens Waigel 1
Blockheizkraftwerk Die Funktionsweise eines BHKW ist leicht erklärt. Ein Motor (dies kann ein Verbrennungsmotor, ein Dampfmotor oder auch ein Stirling-Motor sein) treibt einen Generator an, dieser erzeugt dann Strom. Durch den Betrieb des Motors wird Wärme erzeugt, die mit Hilfe eines sogenannten Wärmetauschers nutzbar gemacht wird. Diese kann zur Raumheizung und/oder zur Brauchwassererwärmung genutzt werden. Der erzeugte Strom kann sofort an Ort und Stelle verbraucht oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Hierfür erhält der Betreiber des BHKW eine Einspeisevergütung. 2
Unternehmereigenschaft Der Verkauf / die Überlassung von Strom oder Nutzwärme an einen Dritten oder einen Netzbetreiber, nicht nur gelegentlich, sondern nachhaltig, stellt den Tatbestand einer unternehmerischen Tätigkeit dar. Somit ist der Betreiber eines Blockheizkraftwerkes Unternehmer i. S. d. Einkommen- und Umsatzsteuergesetzes. 3
Abgrenzung privater und gewerblicher Teil Um den Anteil zu ermitteln der betrieblich genutzt wird und für den es den Vorsteuerabzug gibt, gibt es bei den meisten Anlagen geeichte Messeinrichtungen die genau ermitteln wie viel Wärme abgegeben wurde und wie viel Strom privat bzw. gewerblich genutzt wurde. Ist so eine Messeinrichtung nicht vorhanden wird die Aufteilung anhand der vom Hersteller der Anlage bescheinigten Stromkennzahl vorgenommen. Diese gibt das Verhältnis der Nettostromerzeugung zur Nutzwärmeerzeugung an. 4
Betriebseinnahmen / Betriebsausgaben Für den Teil, der der Stromerzeugung oder der Nutzwärmeüberlassung an Dritte (z. B. Mieter) dient, können folgende Kosten als Betriebsausgaben abgezogen werden: Abschreibungen aus den Anschaffungskosten anteilige Zinsen für Finanzierung anteilige Wartungs-, Reparatur-,Versicherungskosten etc. Als Betriebseinnahmen gelten die vom Stromanbieter bezahlte Einspeisevergütung die Entnahme des/der selbstgenutzten Stroms/Nutzwärme die überlassene Nutzwärme an Dritte (z. B. Mieter) 5
Umsatzsteuer (100 % Unternehmensvermögen) Die Lieferung von Strom ist ein steuerpflichtiger Umsatz, der dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegt. Ebenso die Selbstnutzung von Strom und Nutzwärme,die eine unentgeltliche Wertabgabe darstellt. Für diesen Teil voller Vorsteuerabzug. Die Nutzwärmeüberlassung an Dritte, z. B. Mieter ist eine unselbstständige Nebenleistung zur Miete und somit umsatzsteuerfrei, insoweit entfällt auch der Vorsteuerabzug, es sei denn, es wurde nach 9 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet (z. B. ein gewerbliches Mietverhältnis), dann ist auch dies ein dem Regelsteuersatz unterliegender Umsatz, der den vollen Vorsteuerabzug zur Folge hat. 6
Umsatzsteuer (teilweise Unternehmensvermögen) Die Lieferung und die Selbstnutzung von Strom ist ein steuerpflichtiger Umsatz, der dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegt. Für diesen Teil voller Vorsteuerabzug. Die Nutzwärmeüberlassung an Dritte, z. B. Mieter ist eine unselbstständige Nebenleistung zur Miete und somit umsatzsteuerfrei, insoweit entfällt auch der Vorsteuerabzug, es sei denn, es konnte nach 9 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet werden(z. B. bei gewerblichen Mietverhältnissen), dann ist auch dies ein dem Regelsteuersatz unterliegender Umsatz der den vollen Vorsteuerabzug zur Folge hat. Die Selbstnutzung von Nutzwärme für eigene Wohnzwecke (nicht dem Unternehmen zugeordneter Teil) ist umsatzsteuerlich nicht von Bedeutung, deshalb für diesen Teil auch keinen Vorsteuerabzug. 7
Wirtschaftlichkeit Wer ein Blockheizkraftwerk besitzt, kann im Durchschnitt rund 50 % seines Stroms selbst erzeugen. Einspeisevergütung Eine kwh kostet ca. 20 Cent. Mit einem wirtschaftlichen Mini- Blockheizkraftwerk erzeugt ein Vier-Personen-Haushalt jährlich rund 5.500 kwh Strom. Die Hälfte davon verbraucht er selbst, den Rest verkauft er an den Stromnetzbetreiber zum Durchschnittspreis von Strom an der Leipziger Börse, z. B. 5,18 Cent/kWh im 1. Quartal 2011. Der gesamte Strom wird (10 Jahre lang) mit 5,11 Cent/kWh Zuschlag gefördert, für den selbst verbrauchten Strom entfällt die Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh. 8
Wirtschaftlichkeit Einnahmen mit Blockheizkraftwerk 5.500 kwh x 5,11 Cent (Zuschlag) = 281,05 EUR 2.750 kwh x 5,18 Cent (Verkaufspreis) = 142,45 EUR 2.750 kwh x 20 Cent (vermiedene Stromkosten) = 550,00 EUR 2.750 kwh x 2,05 Cent (Stromsteuer-Ersparnis) = 56,37 EUR Insgesamt: 1.029,87 EUR jährlich Zwei Arten der Einspeisevergütung BHKW Öl-oder Erdgas-BHKW: ca. 5,11 Cent je kwh + Stromsteuer-Ersparnis Biomasse BHKW 7,11 Cent je kwh + Stromsteuer-Ersparnis Ein solches BHKW kostet zwischen 15.000 EUR und 20.000 EUR 9
Maisenbacher Hort & Partner Steuerberater. Rechtsanwälte 76131 Karlsruhe. Rintheimer Str. 63a Tel. 0721 9633-0 76530 Baden-Baden. Quettigstr. 12 Tel. 07221 504848-0 76829 Landau/Pfalz. Südring 6 Tel. 06341 9274-0 www.mhp-kanzlei.de Ihr Ansprechpartner: Jens Waigel, Steuerberater Tel: 06341 / 9274-731 E-Mail: jwaigel@mhp-kanzlei.de 10