Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss. im Straßenverkehr



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insgesamt 4,3 1,6 15 bis 20 0,4 0,7 20 bis 25 1,5 2,5 25 bis 30 1,9 4,1 30 bis 35 2,0 5,0 35 bis 40 2,3 5,9 40 bis 45 2,8 6,6 45 bis 50 3,0 7,0

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1. VERKEHRSUNFALLENTWICKLUNG

1.1 Erwachsene Bevölkerung (18-64 Jahre) 0-0,3l Bier. 0,25l Wein 0,6-1,6l Bier. 0,5-0,9l Wein. 1,6-3,1l Bier. 0,14l Wein

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Transkript:

POLIZEIPRÄSIDIUM MÜNCHEN München, 27.7.212 Abteilung Einsatz - E 22 Tel. 291-425 Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr STARK im Leben.o h n e. ALKOHOL UND DROGEN LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 1 von 26

I n h a l t 1. Alkohol... 1.1 Ausgangslage 1.2 Alkohol und Unfallrisiko 5 1.2.1 Wirkungsweise des Alkohols...5 1.2.2 Anhalt zur Bestimmung des Promille-Gehaltes:...6 1.2. Unfallrisiko...6 1. Bilanz des Polizeipräsidiums München 6 1.4 Bayernweite Bilanz 7 1.5 Ausblick 8 2. Drogen - Medikamente...9 2.1 Ausgangslage 9 2.2 Drogen / Medikamente und Unfallrisiko 11 2. Bilanz des Polizeipräsidiums München 12 2.4 Bayernweite Bilanz 12 2.5 Ausblick 12. Rechtliche Auswirkungen bei Alkohol- bzw. Drogenkonsum...1 Anlage 1 - Verkehrsunfallentwicklung 15 Anlage 2 - Alkoholunfälle - Verletzte - Getötete / Blutentnahmen - Maßnahmen ohne VU 16 Anlage 2a - Weitere Maßnahmen Alkohol (ohne VU) - Folgenlose / verhütete Alkoholfahrten 17 Anlage - Drogenunfälle - Verletzte Getötete 18 Anlage a - Folgenlose Drogenfahrten (ohne VU) 19 Anlage 4 - Langzeitvergleich: Verkehrsunfallentwicklung / präventive - repressive Maßnahmen 2 Anlage 5 - Vergleich: Bayern - PP München 21 Anlage 6 - Blutuntersuchungen auf Alkoholgehalt bei VU - Ergebnisse 22 Anlage 7 - Alkoholunfälle 211 - Tages- / Stundenvergleich 2 Anlage 8 - Drogenunfälle 211 - Tages- / Stundenvergleich 24 Anlage 9 - Alkoholunfälle folgenlose Trunkenheitsfahrten im Monatsvergleich 25 Anlage 1 - Drogenunfälle folgenlose Drogenfahrten im Monatsvergleich 26 Quellenhinweis: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.v. (DHS) www.dhs.de Impressum: Herausgeber und Polizeipräsidium München Verleger Ettstraße 2, 8 München Redaktion: Abteilung Einsatz E 22 - Polizeiliche Verkehrsaufgaben - Tel. (89) 291 425 pp-mue.muenchen.e22@polizei.bayern.de Nachdruck oder sonstige Auswertung auch auszugsweise nur mit Quellenangabe gestattet LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 2 von 26

1. Alkohol 1.1 Ausgangslage Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen schätzt die Zahl der Alkoholabhängigen in Deutschland auf 1,5 Millionen. 1,9 Millionen sind durch Alkoholmissbrauch gefährdet. 5,6 Millionen Deutsche konsumieren Alkohol auf riskante Weise. Damit haben etwa 1 % der Bevölkerung ein Problem, verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen, der Grat zwischen Genuss und Gefahr ist schmal: schon wer täglich einen Liter Bier trinkt, riskiert alkoholabhängig zu werden oder alkoholbedingte Organschäden zu bekommen. bis 4 Gramm reiner Alkohol für Männer und 2 Gramm täglich für Frauen gelten als Grenze für körperliche Folgeerkrankungen. 42. Todesfälle sind jährlich in Zusammenhang mit Alkohol zu beklagen. Sowohl die Verkaufszahlen von alkoholhaltigen und alkoholischen Getränken als auch der Verbrauch gemessen in reinem Alkohol haben sich in den vergangenen Jahren nur unwesentlich verändert (Tabelle 1). Verbrauch je Einwohner an Bier, Wein, Schaumwein und Spirituosen (Liter) Jahr Bier Wein* Schaumwein Spirituosen** Summe Alkoholkonsum insgesamt in Litern reinen Alkohols 19 125,1 - - - 125,1 1,1 195 5,6 4,7-2,5 42,8,2 196 94,7 1,8 1,9 4,9 112, 7,8 197 141,1 15, 1,9 6,8 165,1 11,2 198 145,9 21,4 4,4 8, 179,7 12,9 1985 145,8 21,2 4,2 6,1 177, 12,1 199 142,7 21,9 5,1 6,2 175,9 12,1 1995 15,9 17,4 4,9 6,5 164,7 11,1 2 125,5 19, 4,1 5,8 154,4 1,5 21 122,4 19,8 4,2 5,8 152,2 1,4 22 121,5 2,,9 5,9 151,6 1,4 2 117,5 19,8,8 5,9 147, 1,2 24 115,9 2,1,8 5,8 145,6 1,1 25 115,2 19,9,8 5,7 144,7 1, 26 116,1 2,1,8 5,7 145,6 1,1 27 111,7 2,6,8 5,6 141,7 9,9 28 111,1 2,7,9 5,5 141,2 9,9 29 19,6 2,1,9 5,4 19, 9,7 21 a 17,4 2,5,9 5,4 17,2 9,6 * Weinkonsum einschl. Wermut- und Kräuterwein, jeweils für das Weinwirtschaftsjahr (1.9. bis 1.8.); bis 196 einschl. Schaumwein **Angaben beinhalten ab 22 Spirituosen-Mischgetränke umgerechnet auf einen durchschnittlichen Alkoholgehalt von Vol.-% a vorläufige Schätzung Quelle: Tabelle 1 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.v. http://www.dhs.de/datenfakten/alkohol.html LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite von 26

Auch die Verfügbarkeit von Alkohol hat Einfluss auf die Verkaufszahlen. In Schweden unterliegt der Verkauf von Bier, Wein und Spirituosen Beschränkungen hinsichtlich Tageszeit, Wochentag, Verkaufsörtlichkeit und bestimmten Verkaufsstellen. In Frankreich sind die Verkaufsörtlichkeiten ebenfalls eingeschränkt. Der Verkauf der angeführten Getränke unterliegt in Deutschland keiner der genannten Verkaufsbeschränkungen. Allerdings ist die Abgabe von alkoholhaltigen bzw. alkoholischen Getränken an bestimmte Altersgrenzen gebunden. Branntweinhaltige Getränke dürfen nach 9 Jugendschutzgesetz nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Darunter fallen auch sogenannte Alkopops ( pop steht in der engl. Umgangssprache für Brause), also Getränke, denen Anteile von Wodka, Whisky, Rum oder anderem hochprozentigen Alkohol zugesetzt werden. Der durchschnittliche Alkoholgehalt solcher Mischgetränke liegt bei 5,5 Vol.%. Bier, Wein, Sekt sowie bier- und weinhaltige Getränke dürfen nach 9 des Jugendschutzgesetzes schon an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden. Nach der Einführung einer Sondersteuer auf spirituosenhaltige Mischgetränke (Alkopopsteuergesetz AlkopopStG) im Sommer 24 ergaben sich massive Rückgänge in diesem Marktsegment. Nach Erhebungen im Lebensmittelhandel verringerte sich der Absatz der trinkfertigen Mixgetränke im Jahr 25 um 5,5 % gegenüber dem Vorjahr. Als Reaktion darauf erfanden die Hersteller die Biermixgetränke. Saufen bis zur Besinnungslosigkeit Nach Erhebungen aus dem Jahr 28 liegt der Anteil Jugendlicher, die innerhalb von Tagen mindestens einmal mehr als 5 Gläser alkoholischer Getränke konsumierten, mit über 2% immer noch auf hohem Niveau. Fast jeder zehnte Jugendliche (8,2%) im Alter von 12 bis 17 Jahren weist einen riskanten oder gefährlichen Alkoholkonsum auf. Von 2 zu 29 ergibt sich prozentual eine Steigerung der Alkoholvergiftungen in allen Altersgruppen von 111,91%, während die Steigerung von 28 zu 29 mit 4,79 % angegeben wird. Die Steigerungszahlen (2 zu 29) werden insbesondere für die 1- bis 2-Jährigen (177,78 %) und 2- bis 25-Jährigen (194,4%) dargestellt. Aber auch die 45- bis 5-Jährigen (1,9%), die 5- bis 55-Jährigen (184,47 %) sowie die über 65-Jährigen mit über 18,72 % weisen vergleichbare oder höhere Steigerungen auf. Mit.8 Behandlungsfällen ist die psychische oder verhaltensbezogene Störung durch Alkohol die dritthäufigste Einzeldiagnose aller Hauptdiagnosen der Krankenhausstatistik des Jahres 28. 1 Die 12-Monatsprävalenz für problematischen Alkoholkonsum liegt bei den 18-64-Jährigen insgesamt bei 21,1%, bei Männern sogar bei 2,4%. Das heißt, ein Drittel der Männer im erwerbsfähigen Alter haben einen riskanten und schädlichen Alkoholkonsum. Sowohl der regelmäßige Konsum als auch die -Tage- Prävalenz und die Tage-Prävalenz des Rauschtrinkens steigen in allen Altersgruppen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis auf die Altersgruppe der ganz jungen zwischen 12 und 15 Jahren und dies z.t. auf Werte, die über denen des Jahres 25 liegen. Bei allen Konsumindikatoren liegen die männlichen Jugendlichen vorn 2. 1 Pressemitteilung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.v. zur Vorstellung des Jahrbuch Sucht 211 vom 24.4.211 2 Pressemitteilung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.v. zur Vorstellung des Jahrbuch Sucht 212 vom 12.4.212 LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 4 von 26

1.2 Alkohol und Unfallrisiko 1.2.1 Wirkungsweise des Alkohols Die Wirkung des Alkohols auf den einzelnen Menschen ist in hohem Maße von dessen Alkoholgewöhnung abhängig. So reagieren manche Personen bei deutlicher Alkoholisierung mit erhöhter Aggression, andere werden eher müde und lethargisch. Vereinfacht ausgedrückt wirkt Alkohol dämpfend auf Einzelfunktionen und vor allem auf komplexe Gesamtleistungen des zentralen Nervensystems. Da zuerst vor allem hemmende Gehirnfunktionen gedämpft werden, resultiert daraus im Initialstadium der Alkoholisierung eher eine generelle Enthemmung ("Schwips"), bis dann mit zunehmendem Trunkenheitsgrad sämtliche Funktionen beeinträchtigt werden. Die Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK) im Körper eines Menschen ist von verschiedenen Faktoren abhängig, u.a. von der Alkoholmenge, welche wiederum abhängig ist vom Alkoholgehalt des konsumierten Getränkes. Alkohol hat eine Dichte von,8 g/cm³. Daher enthält z.b. ein Liter Bier mit 5 Vol.% 4 g reinen Alkohol. (1 ml X,5 = 5 ml x,8 = 4 g) vom Körpergewicht Je geringer das Körpergewicht, umso weniger Körperflüssigkeit ist vorhanden und damit steigt - bei gleicher Alkoholmenge der BAK-Wert. vom Geschlecht Frauen haben einen geringeren Anteil an Körperflüssigkeit und kommen daher bei gleichem Gewicht und bei gleicher Alkoholmenge - auf einen höheren BAK-Wert als Männer. vom Körperbau Menschen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Fettgewebe am Körpergewicht haben weniger Körperflüssigkeit und kommen dadurch - bei gleicher Alkoholmenge - auf eine höhere BAK als schlanke Menschen. Der Erkenntnis, welch große Gefahr ein alkoholisierter Verkehrsteilnehmer darstellt, folgte die Herabsetzung der Promillegrenze von vormals,8 Promille auf,5 Promille seit 1.4.21. Wer mit,5 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug - ohne Ausfallerscheinungen - führt, handelt zumindest ordnungswidrig. Im Jahr 27 wurde sogar ein absolutes Alkoholverbot für Führer von Kraftfahrzeugen bis zum 21. Lebensjahr, sowie für Fahranfänger während der Probezeit eingeführt (zu den rechtlichen Folgen siehe Ziffer auf Seite 1). LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 5 von 26

1.2.2 Anhalt zur Bestimmung des Promille-Gehaltes: Bestimmung der theoretisch maximalen Blutalkoholkonzentration (BAK) nach Widmark: BAK = Masse des Alkohol in Gramm : Masse der Person in Kilogramm x Reduktionsfaktor Im Internet gibt es eine Vielzahl an Promille-Rechnern, deren Nutzung sollte jedoch niemals eine Entscheidungsgrundlage zum Führen eines Fahrzeuges sein. Beim Fahren und angemessene Zeit davor gilt: kein Alkohol im Straßenverkehr. Ein Beispiel für einen Promillerechner finden sie beim TÜV-Süd: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/aktuell_informiert/tuev_sued_bar Die individuelle Blut- oder Atemalkoholkonzentration kann niedriger, aber auch deutlich höher liegen. 1.2. Unfallrisiko Alkohol ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen, insbesondere bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Bei 565 vom Polizeipräsidium München aufgenommenen Verkehrsunfällen mit der Unfallursache Alkohol im Jahr 211 wurden 29 Personen verletzt und fünf Personen getötet. Bei 1,1 Promille ist das Unfallrisiko ca. achtmal so hoch als im nüchternen Zustand. Denn bereits geringe Mengen Alkohol (ab ca., Promille) beeinflussen das Konzentrations- und Wahrnehmungsvermögen. Entfernungen werden nicht mehr richtig eingeschätzt, die Reaktionsfähigkeit lässt nach, die Risikobereitschaft steigt. Mit zunehmender Alkoholkonzentration verstärken sich Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr enorm. So treten fein- und grobmotorische Störungen auf, die sich z.b. in Schlangenlinie fahren, Abkommen von der Fahrbahn ohne ersichtlichen Grund, stark verzögerter Bremsreaktion, Schwierigkeiten beim Anlassen des Fahrzeuges/Einlegen der Gänge oder durch ruckartiges Fahren zeigen können. 1. Bilanz des Polizeipräsidiums München Die Anzahl aller Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss ist 211 gegenüber dem Vorjahr um 1,4 % auf 565 (21: 512) gestiegen. Unfälle unter Alkoholeinfluss mit der Folge eines Personenschadens stiegen um 4,4 % auf 27 (21: 227). Dabei wurden insgesamt 29 (21: 258) Menschen verletzt und 5 (21: ) getötet. Reduktionsfaktor bei Männern:,7, bei Frauen:,6 LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 6 von 26

Die Anlage 7 zeigt die zeitliche Verteilung der Verkehrsunfälle an den Wochentagen. Dabei sind, wie zu erwarten, Unfallhäufungen in den Feierabendstunden und in den Nächten ab Donnerstag bis Sonntag zu erkennen. Im Langzeitvergleich der Alkoholunfälle zeigt sich ein kontinuierlicher Rückgang, was unter anderem auf den hohen Überwachungsdruck zurückgeführt werden kann. Alkohol-VU Verletzte Getötete 1.25 1 9 1. 969 91 8 75 5 25 779 725 74 721 65 611 565 512 47 41 5 52 66 81 22 28 29 258 17 11 6 7 6 6 5 1 2 22 2 24 25 26 27 28 29 21 211 7 6 5 4 2 1 Im Jahr 211 wurden bei Verkehrskontrollen 4.448 (21: 4.67) Trunkenheitsfahrten ohne Unfallfolgen aufgedeckt. Darüber hinaus konnten 824 (21: 71) Trunkenheitsfahrten verhindert werden. Bei den 615 Blutentnahmen nach Verkehrsunfällen (Anlage 6) ergaben 42 (= 68, %) einen Wert von über 1,9 Promille! Dies entspricht einem Rückgang um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr. In 21 Fällen wurden Blutwerte von über Promille festgestellt. Die Anzahl der von jungen Erwachsenen verursachten Alkoholunfälle variiert. Im Jahr 27 ging diese Anzahl zunächst um 18,8% auf 1 (26: 127) zurück, stagnierte im Jahr 28, stieg im folgenden Jahr 29 leicht auf 18 Unfälle um 4,9 %. Im Jahr 21 sank die Zahl auf 7 (2,4%) und stieg wiederum im Jahr 211 auf 8 (9,6 %). Zum 1. August 27 wurde ein generelles Alkoholverbot für Führer von Kraftfahrzeugen bis zum 21. Lebensjahr bzw. während der Probezeit eingeführt. So mussten im letzten Jahr 59 (61 im Jahr 21, -, %) Fahranfänger wegen eines Verstoßes gegen diese Vorschrift zur Anzeige gebracht werden. 1.4 Bayernweite Bilanz Die Anzahl der Verkehrsunfälle in Bayern mit Alkoholeinfluss ist um % auf 5.25 (21: 5.99) angestiegen. Dabei wurden insgesamt 2.919 (21: 2.94) Menschen verletzt und 96 (21: 7) getötet. LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 7 von 26

1.5 Ausblick Kein Alkohol am Steuer für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer! Ziel des Polizeipräsidiums München bleibt, die Verkehrsteilnehmer davon zu überzeugen, dass sich Alkoholgenuss und das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr auf keinen Fall vertragen. Dieses Ziel kann jeder Bürger unterstützen, indem er bei gesellschaftlichen Anlässen den Alkoholverzicht seiner Mitmenschen, die mit einem Fahrzeug egal ob Fahrrad oder Auto anund abreisen, akzeptiert und sie nicht zum Alkoholkonsum ermuntert. Die Aufforderung ein Bier zu trinken, ist kein Freundschaftsdienst. Nach dem besagten Bier ist meist nicht Schluss. Respektieren Sie die Entscheidung Ihrer Partyteilnehmer, keinen Alkohol zu konsumieren! Unter dem Motto Prävention durch Repression hofft das Polizeipräsidium München, die Unfallzahlen unter Alkoholeinfluss weiter zu senken und dadurch Leben, Gesundheit und bedeutende Sachwerte unserer Mitbürger effektiv zu schützen. Über die Gefahren des Alkohols am Steuer referieren die Beamten der VPI Verkehrserziehung und aufklärung in ihren Unterrichten. Dabei verwenden sie unter anderem die sogenannte Rauschbrille. Damit können die Unterrichtsteilnehmer die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr erfahren. Die Rauschbrille simuliert den Zustand der Beeinträchtigung durch Alkohol. Der Proband kann mit der Rauschbrille nicht mehr auf einer Linie geradeaus laufen oder setzt sich neben den bereitgestellten Stuhl. Was hier eher belustigend wirkt, hat in der Verkehrswirklichkeit fatale Folgen, denn Alkohol ist immer noch eine der Hauptunfallursachen. Neben einer intensiven Verkehrsaufklärung wird das Polizeipräsidium München die Kontrolltätigkeit in diesem wichtigen Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit weiterhin auf einem hohen Niveau halten. Die sich damit ergebende Strafverfolgung (Repression) soll langfristig eine positive Verhaltensänderung der Fahrzeugführer beim Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr bewirken. Weitere Informationen sind den Anlagen zum Lagebild sowie dem Verkehrsbericht 211 des Polizeipräsidiums München ( www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr ) zu entnehmen. Alkoholverbot für Fahranfänger Nach Einführung des 24c StVG, welcher ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger beinhaltet, handelt ordnungswidrig, wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Der erstmalige Verstoß wird mit 25 Geldbuße geahndet, ein besonderes Aufbauseminar sowie die Eintragung von zwei Punkten und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sind die weiteren Folgen. Dieses zum 1.8.27 eingeführte Alkoholverbot für Fahranfänger hat sich bewährt und führte dazu, dass insbesondere bei dieser Risikogruppe eine niedrigere Unfallgefahr herrscht. LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 8 von 26

2. Drogen Medikamente 2.1 Ausgangslage Neben dem am meisten verbreiteten legalen Rauschmittel Alkohol etablieren sich in unserer offenen Gesellschaft immer mehr illegale Drogen. Cannabis (Haschisch, Marihuana) ist längst zu einer Alltags- droge geworden. Über ein Viertel der Jugendlichen in Deutschland hat Cannabis mindestens einmal probiert, die Mehrzahl belässt es beim Probekonsum. Cannabiskonsumenten mit häufigem oder regelmäßigen Konsum stellen eine gefährliche Risikogruppe dar. Der Drogenbericht 212 der Bundesregierung nimmt an, dass in Deutschland insgesamt ca. 525. bis 75. Personen zwischen 18 und 64 Jahren einen problematischen Cannabiskonsum aufweisen, weitere 22. seien von Cannabis abhängig. Weiterhin konsumieren etwa 2. Personen in Deutschland andere illegale Substanzen. 4 Neben Cannabis stehen weitere Drogen hoch im Kurs. Auch die Party- und Modedrogen Ecstasy und Kokain sowie Medikamente (Schmerzmittel, Beruhigungs- und Schlafmittel) und Psychopharmaka (z.b. Antidepressiva, Appetitzügler) werden im großen Stil missbräuchlich verwendet. Nach dem Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung sind in der Bundesrepublik Deutschland 1,4 bis 1,9 Millionen Menschen von Medikamenten abhängig. Auswirkungen und Symptome des Konsums illegaler Drogen auf den Menschen sind sehr unterschiedlich. Amphetamine ( Ecstasy, Speed ) wirken als Muntermacher ähnlich wie das körpereigene Hormon Adrenalin: die Müdigkeit wird unterdrückt, das Schlafbedürfnis nimmt ab, Kraftreserven werden mobilisiert, Mut wird geweckt, das Hungergefühl gedämpft. Ähnlich verhält es sich mit Kokain, das euphorisiert und enthemmt. Cannabisprodukte (Haschisch, Marihuana) dagegen dämpfen die Stimmung, entspannen, machen friedlich, rufen sensorische Erfahrungen aber auch Ängste, Panik, Verwirrungen oder Halluzinationen hervor. Bis zum Jahr 1998 war die Beeinflussung eines Fahrzeugführers durch illegale Drogen nur über den Straftatbestände der 15c, 16 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Neben dem jeweiligen Substanznachweis im Blut müssen dabei weitere Anzeichen - beispielsweise Fahrfehler oder Verhaltensauffälligkeiten - vorliegen, welche die Fahruntüchtigkeit beweisen. Im August 1998 trat die Ergänzung des 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Kraft. Danach handelt derjenige ordnungswidrig, der unter der Wirkung bestimmter Drogen im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt dann vor, wenn die aktive Substanz im Blut nachgewiesen wird. Der Nachweis der Fahruntüchtigkeit ist dabei nicht notwendig. Die Anlage zu 24a StVG (Liste der berauschenden Mittel und Substanzen) wurde 27 erweitert und umfasst derzeit Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin, Designer-Amphetamin und Metamfetamin. Verkehrsverstöße und andere Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen meldet die Polizei an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese entscheidet dann, auch unabhängig vom Führen eines Fahrzeugs, über weitere Maßnahmen zur Feststellung der Fahreignung. In der Regel ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung an. Kann hier kein positives Gutachten vorgewiesen werden, führt dies zum Entzug der Fahrerlaubnis, unabhängig von Substanz und Menge der konsumierten Drogen. 4 Drogen- und Suchtbericht 212 der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, S. 26 LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 9 von 26

Etwa seit Herbst 26 wird die Rauchmischung Spice vertrieben. Spice (aus dem Englischen: Gewürz bzw. als Anspielung auf eine Droge in dem Kino-Film Dune Der Wüstenplanet ) konnte in verschweißten Folienbeuteln in verschiedenen Sorten erworben werden. Verwendungszweck war so jedenfalls die Packungsbeschreibung die Nutzung zur Verbesserung des Raumklimas (Verbrennung in Räucherschalen). Auffällig war dabei von Anfang an der für Räucherwerk unüblich hohe Handelspreis von mindestens 15 Euro pro Drei-Gramm-Packung. Der Verkauf von Spice erfolgte in Deutschland über Head- und Smartshops, einschlägige Online-Shops oder durch Einzelhändler in Diskotheken. Die in Spice gemäß Packungsaufdruck als Inhaltsstoffe angegebenen sehr seltenen Kräuter sind zwischenzeitlich in verschiedenen kriminaltechnischen Untersuchungen begutachtet worden. Spice kann mit Tabak vermengt, im Joint oder in der Bong geraucht werden. Die Effekte der Rau(s)chmischung sollen einige Minuten nach dem Rauchen beginnen, cannabisähnlich sein und über mehrere Stunden andauern. Angeblich entwickelt sich beim Rauchen von Spice nicht der typisch süßliche Geruch von Marihuana, sondern eine an Tee erinnernde Geruchsmischung. Die Konsumenten beschreiben in einschlägigen drogenorientierten Foren die Wirkung von nicht wirksam bis zu euphorischen Räuschen. Im Dezember 28 konnten durch Wissenschaftler der Rechtsmedizin Freiburg und des Kriminaltechnischen Institutes (KTI) des BKA in mehreren Kräutermischungen ( Spice, Smoke, Skunk ) synthetische Cannabinoide nachgewiesen werden. Diese Stoffe binden sich an Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Die momentan gebräuchlichsten Wirkstoffe in Kräutermischungen" sind synthetische Cannabinoide aus der Familie der Alkyl(aryl)indole. Typische Vertreter sind JWH-18, JWH-19, JWH-7, JWH- 81, JWH-122, JWH-21 und JWH-25, benannt nach ihrem Entdecker, Prof. J. W. Huffman, aber auch RCS-4 oder AM-694. Theoretische Studien und praktische Erfahrung zeigen für die genannten und weitere, chemisch verwandte Stoffe eine gegenüber THC stärkere Wirkung und Toxizität sowie ein ähnliches Suchtpotential. Darüber hinaus gibt es z.t. theoretische Anhaltspunkte für eine cancerogene Wirkung. Die jeweils enthaltenen Wirkstoffe werden häufig geändert, auch als Reaktion auf betäubungsmittelrechtliche Neuerungen. Gerade in der jüngeren Vergangenheit wurden zahlreiche notfallmedizinische Behandlungen nach dem Konsum von Kräutermischungen" erforderlich. Dabei wurden psychotische Zustände mit Panikattacken, völliger Verwirrtheit und Desorientierung, aber auch Muskelkrämpfe, Kreislaufkollaps und längere Bewusstlosigkeit beobachtet. Todesfälle in Folge von Kräutermischungen" sind dem Verfasser bisher jedoch nicht bekannt. Die synthetischen Cannabinoide wurden offensichtlich ohne Wissen der Konsumenten den Kräutermischungen beigefügt. Hinweise auf der Verpackung erfolgten in keinem Fall. Synthetische Cannabinoide unterliegen zum Teil dem Betäubungsmittelrecht (insb. Anlage II des BtMG). Seit 27.7.212 wurden weitere 28 dieser neuen psychoaktiven Substanzen in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgenommen. Damit sind sie nicht mehr legal 5. 5 26. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften am 26. Juli 212 in Kraft getreten. LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 1 von 26

Weitere Stoffe wurden als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Das Bayerische Landeskriminalamt / Dezernat 61 führt und aktualisiert eine Übersicht aller bisher bundesweit untersuchten Kräutermischungen unter Verweis auf entsprechende Gutachten und die darin aufgeführten bedeutsamen Wirkstoffe. Soweit eine Kräutermischung bereits begutachtet und dabei relevante Wirkstoffe nachgewiesen wurden, ist regelmäßig von einem Anfangsverdacht i. S. d. 152 StPO auszugehen; eine enge Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wird dringend angeraten. In allen Fällen führen Verstöße zunächst zu Strafverfahren nach dem Betäubungsmittel- bzw. Arzneimittelrecht. Im Straßenverkehr ist eine absolute Fahruntüchtigkeit beim Nachweis von Ausfallerscheinungen oder im Falle eines Unfalles nach 15c, 16 StGB gegeben. Wurden den Kräutermischungen berauschende Mittel oder Substanzen aus der Anlage zu 24a StVG beigemengt, kommt auch eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach 24a Abs. 2 StVG in Betracht. Weiterhin folgen verwaltungsrechtliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde, die oftmals im Entzug der Fahrerlaubnis enden. 2.2 Drogen / Medikamente und Unfallrisiko Anlässlich stichprobenartiger Untersuchungen von Blutproben kommt die Bundesanstalt für Straßenwesen (bast-info 4/2) zu dem Ergebnis, dass Fahrten mit illegalen Drogen ebenso häufig wie Alkoholfahrten über,5 Promille vorkommen. Es wurde festgestellt, dass im Gegensatz zum Alkoholkonsum die Einnahme von illegalen Drogen keine Auswirkungen auf die Entscheidung hat, zu fahren oder nicht. Dementsprechend hoch ist die Verkehrsgefährdung einzuschätzen, die von unter Drogeneinfluss stehenden Fahrzeuglenkern ausgeht. Beispielhaft seien einige Leistungseinschränkungen für die Fahrtauglichkeit genannt: Störungen der Bewegungskoordination Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit (z.b. Fehleinschätzung bei Überholvorgängen) erhöhte Risikobereitschaft Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit, Fahrigkeit, reduzierte Aufmerksamkeit verschlechtertes Erkennen von zentralen und peripheren Lichtsignalen Verschlechterung des räumlichen Sehens übermäßige Ermüdung/Erschöpfung allgemeine psychomotorische Verlangsamung. Bei der Verkehrskontrolle ist die Feststellung von Drogenkonsum nicht so offensichtlich möglich wie bei Alkoholkonsum. Besonders schwierig ist das Erkennen von Drogenbeeinflussung nach einem Verkehrsunfall. In der polizeilichen Unfallstatistik ist daher neben den festgestellten Unfällen unter Drogeneinfluß von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen. LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 11 von 26

2. Bilanz des Polizeipräsidiums München Die von der Polizei erkannten Unfälle unter dem Einfluss von Drogen oder von Medikamenten sind um 16,7 % auf 5 (21: 42) gesunken. Auch die Zahl von Unfällen unter dem Einfluss von Drogen mit der Folge eines Personenschadens reduzierte sich um 14, % auf 12 (21: 14). Es wurden 14 Personen verletzt (21: 14). Die Getöteten reduzierten sich auf (21: 4). Insgesamt wurden im Jahr 211 durch die Polizei 1.65 (21: 1.95) Drogenfahrten ohne Unfallfolgen festgestellt. Unfälle unter Drogeneinfluss folgenlose Drogenfahrten. 2.919 2.75 2.5 2.25 2. 2.7 2.71 1.75 1.688 1.72 1.65 1.5 1.486 1.565 1.25 1.291 1.95 1. Einer der Gründe für diese Entwicklung liegt in der konsequenten Aus- und Fortbildung der Beamten, sowie der konsequenten Überwachung des Deliktsbereiches durch die Polizei und dem damit verbundenen höheren Entdeckungsrisiko. 75 5 25 78 9 11 6 5 6 51 46 42 5 22 2 24 25 26 27 28 29 21 211 2.4 Bayernweite Bilanz Bei den Unfällen unter dem Einfluss von Drogen oder von Medikamenten ist eine Zunahme um 1,5 % auf (21: 251) zu verzeichnen. Dabei wurden 19 Personen verletzt, was einer Steigerung um 47, % (21: 129) entspricht. Die Zahl der Getöteten ist mit 5 gegenüber dem Vorjahr (9) um 44,4 % gesunken. 2.5 Ausblick Dunkelfeld: Drogen im Straßenverkehr Schätzungen 6 gehen davon aus, dass etwa nur jede zweitausendste Drogenfahrt entdeckt wird. Der leichtsinnige und sorglose Konsum von Drogen und Medikamenten verringert das Unrechtsbewusstsein bei Fahrten unter Drogen- und Medikamenteneinfluss. Auch der Umgang mit illegalen Drogen wird häufig nicht als Unrecht angesehen. Im Interesse der Verkehrssicherheit wird das Polizeipräsidium München weiterhin die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss mit hoher Intensität bekämpfen. Auch hier gilt wie bei Alkohol am Steuer der Grundsatz: Prävention durch Repression. Nur die konsequente Kontrolle der Fahrzeugführer im Hinblick auf Drogen- und Medikamentenkonsum kann die Unfallzahlen senken. 6 Studie des Instituts für Rechtsmedizin Düsseldorf LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 12 von 26

. Rechtliche Auswirkungen bei Alkohol- bzw. Drogenkonsum A l k o h o l am Steuer - mögliche rechtliche Folgen BAK 7 AAK 8 ohne Ausfallerscheinungen mit Ausfallerscheinungen 9 mit Verkehrsunfall ab, ab, ab,5 ab, mg/l ab,15 mg/l ab,25 mg/l Verkehrsordnungswidrigkeit Wer als Führer eines Kfz im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht - vor Vollendung des 21. Lebensjahres - in der Probezeit 2 Punkte in Flensburg, Geldbuße ab 25, Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre Verkehrsordnungswidrigkeit Verkehrsstraftat Kommt es beim Führer eines Fahrzeuges infolge von Alkoholkonsum zu Ausfallerscheinungen, verkehrswidriger Fahrweise oder einem Verkehrsunfall liegt relative Fahruntüchtigkeit vor. ab 1,1 ab 1,6 ab,55 mg/l ab,8 mg/l 4 Punkte in Flensburg 5-1.5 Geldbuße 1 - Monat(e) Fahrverbot Verkehrsstraftat absolute Fahruntüchtigkeit 7 Punkte in Flensburg Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre) Verkehrsstraftat Radfahrer: absolute Fahruntüchtigkeit; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.7.1997 7 Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Entziehung der Fahrerlaubnis beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre) Entziehung der Fahrerlaubnis des Radfahrers durch die Verwaltungsbehörde möglich. Bei Verkehrsunfall zusätzlich: Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer, Regressansprüche der Versicherung und des Arbeitgebers 7 BAK = Blutalkoholkonzentration 8 AAK = Atemalkoholkonzentration LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 1 von 26

D r o g e n am Steuer mögliche rechtliche Folgen ohne Ausfallerscheinungen mit Ausfallerscheinungen 9 mit Verkehrsunfall 24a Abs. 2 StVG 1 15c, 16 StGB 15c StGB Nachweis der Substanzen im Körper durch Blutentnahme Verkehrsordnungswidrigkeit 4 Punkte in Flensburg 5-1.5 Geldbuße 1 Monat(e) Fahrverbot Verkehrsstraftat 7 Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Verkehrsstraftat 7 Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre) Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre) Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer Regressansprüche der Versicherung und des Arbeitgebers Medikamente am Steuer mögliche rechtliche Folgen ohne Ausfallerscheinungen mit Ausfallerscheinungen 9 mit Verkehrsunfall 15c, 16 StGB 15c StGB Nachweis der Medikamente im Körper durch Blutentnahme Verkehrsstraftat 7 Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre) Verkehrsstraftat 7 Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Mon. bis 5 Jahre) Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer Regressansprüche der Versicherung und des Arbeitgebers 9 Ausfallerscheinungen als Nachweis der relativen Fahruntüchtigkeit durch Fahrfehler oder Nachweis der erheblichen Beeinträchtigung des Reaktions- oder Wahrnehmungsvermögens (während der Fahrt oder auch bei der anschließenden Polizeikontrolle) 1 Liste berauschender Mittel und Substanzen gem. 24a StVG; Grenzwerte gelten nicht bei Mischkonsum (auch mit Alkohol) Berauschende Mittel Substanzen Grenzwert Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC) 1 ng/ml (,1 mg/l) Heroin Morphin 1 ng/ml (,1 mg/l) Morphin Morphin (freie Form) 1 ng/ml (,1 mg/l) Cocain Cocain 1 ng/ml (,1 mg/l) Cocain Benzoylecgonin 75 ng/ml (,75 mg/l) Amfetamin Amfetamin 25 ng/ml (,25 mg/l) Designer-Amphetamin Methylendioxyamfetamin 25 ng/ml (,25 mg/l) Designer-Amphetamin Methylendioxyethylamfetamin 25 ng/ml (,25 mg/l) Desinger-Amphetamin Methylendioxymethamfetamin 25 ng/ml (,25 mg/l) Metamfetamin Metamfetamin 25 ng/ml (,25 mg/l) LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 14 von 26

Anlage 1 - Verkehrsunfallentwicklung Gesamtbereich LH München Lkr. München Teilbereich Lkr. STA 21 211 + / - 21 211 + / - 21 211 + / - 21 211 + / - Verkehrsunfälle gesamt 46.684 51.282 9,8 % 9.44 4.7 1,8 % 7.112 7.94 4, % 12 185 4,2 % - VU mit schwerw. Sachschaden VU SW 14.96 15.4,1 % 12.54 12.99 2,9 % 2.6 2.46 4,2 % 57 61 7, % - VU mit Personenschaden VU PS 5.71 6.496 1, % 4.7 5.47 14, % 989 1.59 7,1 % 12 15, % Verletzte 6.874 7.82 1,9 % 5.61 6.479 15,4 % 1.248 1.2 6, % 1 1,8 % - VU mit schwerem Personenschaden 729 867 18,9 % 51 66 24,9 % 194 197 1,5 % 4 7 75, % Schwerverletzte 725 874 2,6 % 5 668 26, % 191 2 4,7 % 4 6 5, % Tote 24 21-12,5 % 14 16 14, % 1 4-6, % 1 VU mit Unfallursache Alkohol 512 565 1,4 % 48 46 5, % 7 12 9,7 % 1 2, % Alkohol-VU mit Personenschaden 227 27 4,4 % 188 194,2 % 9 41 5,1 % 2 Verletzte 258 29 12,4 % 218 2 5,5 % 4 59 47,5 % 1 Tote 5 66,7 % 1 4, % 2-1, % 1 VU mit Unfallursache Drogen * 42 5-16,7 % 6 28-22,2 % 6 7 16,7 % Drogen-VU mit Personenschaden 14 12-14, % 11 8-27, % 4, % Verletzte 14 14, % 9 8-11,1 % 5 6 2, % Tote 4-1, % -1, % 1-1, % Präventive - repressive Maßnahmen Gesamtbereich 21 211 + / - Blutentnahmen / Atemalkohol (Alkohol / Drogen) 5.792 6.98 5, % Alkohol Verhütete Alkoholfahrten 71 824 12,7 % Folgenlose Alkoholfahrten 4.97 4.448 1,2 % 15c, 16 StGB 2. 2.76 2, % 24a StVG 2.67 2.72,2 % I N D E X ** Alkohol 8,59 7,87 Drogen Folgenlose Drogenfahrten 1.95 1.65 18, % 15c, 16 StGB 89 87 -,5 % 24a StVG 1.6 1.26 25,5 % I N D E X *** Drogen,21 47,14 Quelle: VU-Verfahren Bayern, IGVP bzw. VKSweb ** INDEX-Alkohol/Drogen = Verhältnis der VU unter Alkohol-/Drogeneinfluss zu den Trunkenheits-/Drogenfahrten ohne Unfall LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 15 von 26

Anlage 2 - Alkoholunfälle - Verletzte - Getötete / Blutentnahmen - Maßnahmen ohne VU 1.2 Alkohol-VU Verletzte Getötete 1.1 1. 969 9 91 8 779 725 74 721 7 6 65 611 565 5 47 512 4 41 5 52 66 81 22 28 258 29 2 1 11 17 6 7 6 6 1 2 5 22 2 24 25 26 27 28 29 21 211 Quelle: VU-Verf. Bayern LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 16 von 26

Anlage 2a - Weitere Maßnahmen Alkohol (ohne VU) - Folgenlose / verhütete Alkoholfahrten 5. Anzeigen ( 15c, 16 StGB) VOWi 24a StVG Verhütete Alkoholfahrten 4.765 4.5 4.42 4.9 4..978 4.181 4.21.5. 2.5 2. 1.5 1. 2.97 1.847 2.982 1.718 2.92 1.561 2.51 1.446 2.462 1.89.284 2.694 2.544 1.154 1.156 2.416 2.261 2.67 2. 2.72 2.76 5 87 71 824 22 2 24 25 26 27 28 29 21 211 Quelle: IGVP bzw. VKSweb LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 17 von 26

Anlage - Drogenunfälle - Verletzte Getötete Drogen-VU Verletzte Getötete 12 1 9 11 8 78 6 4 2 42 59 57 6 27 5 2 6 27 51 1 46 25 42 5 14 14 4 2 2 2 1 1 22 2 24 25 26 27 28 29 21 211 Quelle: VU-Verf. Bayern LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 18 von 26

Anlage a - Folgenlose Drogenfahrten (ohne VU) Anzeigen ( 15c, 16 StGB) VOWi 24a StVG 2. 1.79 1.5 1.26 1. 1.177 89 1.21 1.27 864 1.141 1.166 1.6 758 894 671 749 728 547 554 5 542 89 87 22 2 24 25 26 27 28 29 21 211 Quelle: IGVP bzw. VKSweb LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 19 von 26

Anlage 4 - Langzeitvergleich: Verkehrsunfallentwicklung / präventive - repressive Maßnahmen 22 2 24 25 26 27 28 29 21 211 Verkehrsunfälle gesamt 47.947 48.59 48.2 48.21 48.748 49.95 48.766 47.22 46.684 51.282 - VU mit Personenschaden VU PS 7.178 6.95 6.694 6.55 6.54 6.7 6.18 6.199 5.71 6.496 Verletzte 8.949 8.72 8.289 7.84 7.96 8.178 7.271 7.456 6.874 7.82 Tote 8 64 28 21 28 5 27 24 21 VU mit Unfallursache Alkohol 969 91 779 725 74 721 65 611 512 565 Verletzte 47 26 5 52 66 81 22 28 258 9 Tote 11 17 6 7 6 6 1 2 5 VU mit Unfallursache Drogen 78 9 11 6 5 6 51 46 42 5 Verletzte 42 59 57 27 2 27 1 25 14 14 Tote 2 2 2 1 1 4 Verhütete Alkoholfahrten 1.847 1.718 1.561 1.446 1.89 1.154 1.156 87 71 824 Blutentnahmen / Atemalkohol (Alkohol/Drogen) 8.47 9.817 9.662 9.95 8.775 8.6 7.516 6.97 5.792 6.98 Folgenlose Trunkenheitsfahrten 6.951 7.747 7.22 6.924 6.64 6.715 5.828 4.677 4.97 4.448 15c, 16 StGB 2.97 2.982 2.92 2.51 2.462 2.694 2.544 2.261 2. 2.76 24a StVG.978 4.765 4.42 4.9 4.181 4.21.284 2.416 2.67 2.72 Folgenlose Drogenfahrten 1.486 2.7 2.919 2.71 1.565 1.291 1.688 1.72 1.95 1.65 15c, 16 StGB 758 89 1.21 864 671 542 547 554 89 87 24a StVG 728 1.177 1.79 1.27 894 749 1.141 1.166 1.6 1.26 Quelle: VU-Verf. Bayern, IGVP bzw. VKSweb LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 2 von 26

Anlage 5 - Vergleich: Bayern - PP München Bayern * PP München 21 211 + / - 21 211 + / - Einwohner gesamt 12.51.1 12.58.696,2 % 1.65.1 1.676.21 1,6 % Kfz-Bestand 8.6.27 8.761.17 1,5 % 977.81 971.214 -,7 % Verkehrsunfälle gesamt 56.872 5.667-1,7 % 46.684 51.282 9,8 % - VU mit Personenschaden VU PS 5.97 5.118 4,2 % 5.71 6.496 1, % Verletzte 67.671 7.277,9 % 6.874 7.82 1,9 % Tote 697 78 11,9 % 24 21-12,5 % VU mit Unfallursache Alkohol 5.99 5.25, % 512 565 1,4 % Verletzte 2.94 2.919 -,7 % 258 27-8,1 % Tote 7 96 7,1 % 5 66,7 % VU mit Unfallursache Drogen 251 1,5 % 42 5-16,7 % Verletzte 129 19 47, % 14 14, % Tote 9 5-44,4 % 4-1, % Blutentnahmen / Atemalkohol (ohne verhütete Alkofahrten) 2.51 1.72 -,6 % 5.792 6.98 5, % Folgenlose Trunkenheitsfahrten * 25.58 24.11-5, % 4.97 4.448 1,2 % 15c, 16 StGB 1.7 12.85-5,2 % 2. 2.76 2, % 24a StVG** 12.288 11.626-5,4 % 2.67 2.72,2 % I N D E X *** Alkohol 4,97 4,57 8,59 7,87 Folgenlose Drogenfahrten 7.17 7.61 2,6 % 1.95 1.65 18, % 15c, 16 StGB 1.4 1.5 -,6 % 89 87 -,5 % 24a StVG 5.77 6.11 4,1 % 1.6 1.26 25,5 % I N D E X *** Drogen 28,58 22,1,21 47,14 Quelle: VU-Verfahren Bayern, IGVP bzw. VKSweb * Mitteilung des BStMI, Quelle VKSweb ** AAK,25 mg/l bis unter,55 mg/l, BAK,5 bis unter 1,1 *** INDEX-Alkohol/Drogen = Verhältnis der VU unter Alkohol-/Drogeneinfluss zu den Trunkenheits-/Drogenfahrten ohne Unfall LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 21 von 26

Anlage 6 - Blutuntersuchungen auf Alkoholgehalt bei VU - Ergebnisse Blutuntersuchungen auf Alkoholgehalt bei Verkehrsunfällen Ergebnis der Blutalkoholkonzentration bei Verkehrsunfällen Gesamtbereich Gesamtbereich 21 211 + / - 21 211 + / - Gesamtzahl 547 * 615 * 12,4 % Blutuntersuchungen gesamt 547 * 615 * 12,4% 14-17 Jahre 6 8, % Anteil an Gesamt = 1,1 % 1,5 % Einzelergebnisse junge Erwachsene 18-24 Jahre 9 11 12,2 % Anteil an Gesamt = 16,5 % 18,5 % -,49 Promille 55 7 2,7% 25-4 Jahre 15 14 27,6 %,5 -,79 Promille 56 58,6% Anteil an Gesamt = 19,2 % 24,5 %,8-1,9 Promille 55 64 16,4% 5-44 Jahre 111 112,9 % 1,1-1,49 Promille 96 111 15,6% Anteil an Gesamt = 2, % 2,5 % 1,5-1,99 Promille 15 159 17,8% 45-54 Jahre 118 114 -,4 % 2, - 2,49 Promille 12 1-2,% Anteil an Gesamt = 21,6 % 2,8 % 2,5-2,99 Promille 27 29 7,4% 55-64 Jahre 67 82 22,4 % ab, Promille 21 21,% Anteil an Gesamt = 12,2 % 15, % 65 u. älter 5 64 28, % Anteil an Gesamt = 9,1 % 11,7 % Quelle: VU-Verf. Bayern * bei Verkehrsunfällen = ein oder mehrere alkoholisierte Beteiligte möglich LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 22 von 26

Anlage 7 - Alkoholunfälle 211 - Tages- / Stundenvergleich 18 Montag 45 18 Dienstag 62 18 Mittwoch 6 15 15 15 12 12 12 9 9 9 6 6 6 1 2 4 5 6 7 8 9 1 11 12 1 14 15 16 17 18 19 2 21 22 2 1 2 4 5 6 7 8 9 1 11 12 1 14 15 16 17 18 19 2 21 22 2 1 2 4 5 6 7 8 9 1 11 12 1 14 15 16 17 18 19 2 21 22 2 18 Donnerstag 75 18 Freitag 69 18 Samstag 17 15 15 15 12 12 12 9 9 9 6 6 6 1 2 4 5 6 7 8 9 1 11 12 1 14 15 16 17 18 19 2 21 22 2 1 2 4 5 6 7 8 9 1 11 12 1 14 15 16 17 18 19 2 21 22 2 1 2 4 5 6 7 8 9 1 11 12 1 14 15 16 17 18 19 2 21 22 2 Sonntag 117 18 15 12 9 6 1 2 4 5 6 7 8 9 1 11 12 1 14 15 16 17 18 19 2 21 22 2 25,% 2,% 15,% 1,% 5,%,% VU SW/PS = 21.929 Alkohol-VU = 565 24,2% 2,7% 15,9% 16,1% 15,5% 16,% 16,% 1,% 12,2% 11,% 1,6% 12,% 8,% 8,% Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 2 von 26

Anlage 8 - Drogenunfälle 211 - Tages- / Stundenvergleich Polizeipräsidium München E 22 4 Montag 4 4 Dienstag 6 4 Mittwoch 8 2 2 2 1 1 1 1 2 4 5 6 7 8 9 1 11 12 1 14 15 16 17 18 19 2 21 22 2 1 2 4 5 6 7 8 9 1 11 12 1 14 15 16 17 18 19 2 21 22 2 1 2 4 5 6 7 8 9 1 11 12 1 14 15 16 17 18 19 2 21 22 2 4 Donnerstag 4 4 Freitag 6 4 Samstag 4 2 2 2 1 1 1 1 2 4 5 6 7 8 9 1 11 12 1 14 15 16 17 18 19 2 21 22 2 1 2 4 5 6 7 8 9 1 11 12 1 14 15 16 17 18 19 2 21 22 2 1 2 4 5 6 7 8 9 1 11 12 1 14 15 16 17 18 19 2 21 22 2 4 Sonntag 2 1 1 2 4 5 6 7 8 9 1 11 12 1 14 15 16 17 18 19 2 21 22 2 25,% 2,% 15,% 1,% 5,%,% VU SW/PS = 21.929 22,9% Drogen-VU = 5 17,1% 17,1% 11,4% 11,4% 11,4% 15,9% 16,1% 15,5% 16,% 16,% 8,6% 12,% 8,% Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 24 von 26

Anlage 9 - Alkoholunfälle folgenlose Trunkenheitsfahrten im Monatsvergleich 5 25 21 Folgenlose Trunkenheitsfahrten 24a StVG 5 25 211 1 275 277 276 275 252 25 225 2 175 15 125 196 11 171 117 211 18 19 152 2 167 21 196 198 174 25 169 2 182 191 17 162 15 15c, 16 StGB 25 225 2 175 15 125 19 18 222 118 28 14 18 175 197 186 197 188 19 174 27 188 21 188 19 15 16 18 1 75 5 29 26 4 4 49 52 71 47 62 7 5 Alkoholunfälle 1 75 5 2 52 54 49 57 5 61 47 5 47 25 25 Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 21 211 Faschingszeit: 7.1. - 16.2.21 7.1. - 8..211 Starkbierzeit: 5.. - 21..21 25.. - 1.4.211 Oktoberfest: 18.9. -.1.21 17.9. -.1.211 Quelle: VU-Verf. Bayern; IGVP bzw. VKSweb LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 25 von 26

Anlage 1 - Drogenunfälle folgenlose Drogenfahrten im Monatsvergleich 15 21 Folgenlose Drogenfahrten 15 211 24a StVG 1 129 125 125 118 115 1 75 74 99 86 1 86 9 67 92 78 94 77 15c, 16 StGB 1 75 98 18 8 98 12 96 9 9 6 5 25 29 42 29 4 2 2 4 6 1 Drogenunfälle 5 25 25 5 44 7 1 9 27 7 27 21 1 8 1 2 4 4 6 5 4 2 Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 4 6 2 5 1 1 1 Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Quelle: VU-Verf. Bayern; IGVP bzw. VKSweb LAGEBILD - Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr - 211 Seite 26 von 26