Incentives und Ertragswertberechnung



Ähnliche Dokumente
Staffelmieten werden als Sonderwert in gleicher Weise erfasst.

Liegenschaftszinssätze Bebaute Grundstücke

WOWI - Festsetzung der Kostenmiete

Verkehrswertermittlung

Leerstandsbewertung. Untersuchung zweier Szenarien - CBD vs. Subzentrum. Leerstandsbewertung. CBD vs. Subzentrum - 1 -

Working Paper No. 01 Ullrich Werling* Zur Beziehung von Nettorendite und Liegenschaftszins

Liegenschaftszinssätze Eigentumswohnungen

n... Laufzeit der Kapitalanlage = Zeit, während der Zinsen zu zahlen sind (oder gezahlt werden) in Zinsperioden (z.b. Jahre)

Zeitgemäße Grundstückswertermittlung gemäß neuer Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Auswirkung von Modernisierungen auf die Immobilienbewertung

Immobilienbewertung nach der Ertragswertberechnung

Das Problem der Unschärfe in der Wertermittlung - Überlegungen zu marktgerechten Bewertungsansätzen in der Ertragswertberechnung

Ertragswertverfahren. Das allgemeine umfassene Ertragswertverfahren ( 17 II Nr. 1 ImmoWertV) ./. ./.

Bewertung von Resthöfen aus praktischer Sicht

Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Miethöhe

Auftrag einer Marktwertermittlung

8.5.1 R I C H T L I N I E N

G U T A C H T E N ,00 DM (i.w. Siebenundzwanzigtausendfünfhundert Deutsche Mark)

Das Problem der Unschärfe in der Wertermittlung

25. Der neue Rundfunkbeitrag Das ändert sich ab 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen

VERKEHRSWERT-BERICHT. Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Hauptstraße Troisdorf. Wertermittlungsstichtag: 27.

Carsten Wilke. Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete. - Kurzskript Rechtsanwalt Carsten Wilke

Wie man einen ALG II Bescheid richtig liest und versteht Seite 1

Die Bedeutung der Zertifizierung von Büro- und Handelsimmobilien für deren Finanzierung

Rehlingen 4137 Gemarkung Flur Flurstück Rehlingen 15 33/7 Eigentümer. X. und Y. Mustermann Musterstrasse 9 66xxx Musterstadt

Abschreibung von Photovoltaikanlagen

Betriebskosten 35 SGB XII. 35 Unterkunft und Heizung (bis SGB XII)

DVO-EWV 409 Archiv. Verordnung zur Bewertung von Grundstücken samt aufstehenden Gebäuden nach dem Ertragswertverfahren gemäß Anlage 4 KF-VO (DVO-EWV)

Grundlagen im Überblick

Nachweis bei Änderung der Nutzung und der baulichen Anlage

Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt an (gewerblichen) Immobilien

Marktwert Liegenschaftszins Nettorendite, Anregungen zur eigenständigen Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes aus aktuellen Marktdaten

Wettbewerbsanalyse Ihrer Immobilie

Immobilienbewertung: Verkehrswertermittlung im Vergleich zur Immobilienbewertung nach BewG

Marktwertreport Lottstetten, Laubschochenstraße 3. Stichtag:

Immobilienfonds. Die Gutachtertätigkeit ein Einflussfaktor der Immobilienfondsrendite. Fondslösungen der Aachener Grundvermögen.

Liegenschaftszinssatz 2012 für Mehrfamilienhäuser

Berechnung des Barwerts der Mietabweichungen (Mehr- oder Mindermieten) vom

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales Vom 4. August 2017, Aktenzeichen:

Berechnungen zur Ermittlung der Mindestfläche bzw. geschossanzahl einer Nutzungseinheit zur Gewährleistung des baulichen Feuchteschutzes

Qualitätsmanagement Handbuch. Gutachtenanforderungen. Beispielhafter Aufbau einer Liegenschaftsbewertung

Fachdienst Soziale Sicherung Datum:

Liegenschaftszinssätze und Rohertragsfaktoren für Mehrfamilienhäuser 2015 für die kreisfreie Stadt Weimar

Qualifizierter Mietspiegel 2010 der Stadt Delmenhorst (gültig ab 1. Januar 2010)

Beratung. Immobilienbewertung

Reform der Erbschaftsteuer 2008

In der Betriebskostenverordnung ist der Begriff der

Überblick über das Verfahren (Schema):

64 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten?

Inflation und Verkehrswert

Erster Teil Anwendungsbereich, allgemeine Verfahrensgrundsätze und Begriffsbestimmungen. Anwendungsbereich

Schöner Wohnen. Arbeiten und Vermieten oder Kapitalanlage mit Potential

Expertise Ermitteltes Preisniveau ,00

Berechnung von Ausfallsentgelten nach dem Durchschnittsprinzip

M a r k t w e r t e r m i t t l u n g

559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Energetische Bewertung von Immobilien welche Wertsteigerung lässt sich ermitteln?

M a r k t w e r t e r m i t t l u n g

A Fragen und Antworten zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken... 1


Die Novarent GmbH in Nürnberg, Arzloher Straße 5, erstellt

Liegenschaftszinssätze für Grundstücke mit Mietwohnund -geschäftshäusern in Berlin der Baujahre nach 1948 (Neubauten)

ANLEGER-INFORMATION ZU DEN ANLAGEBEDINGUNGEN

Immobilienbewertung. Sachverständigenbüro Schopohl Bauschäden & Immobilienbewertung. Walkenhausweg Lippstadt. Galksiepen Rüthen

Informationen für Privatanleger. die inflationsindexierte Anleihe der Bundesrepublik Deutschland

Angemessene Kaltmieten nach dem SGB II und SGB XII für den Neckar-Odenwald-Kreis ab dem (Höchstmiettabelle)

Ertragswertverfahren nach ImmoWertV und Leerstandsbewertung bei gewerblichen Büroimmobilien

Immobilienwertermittlungsverordnung und. Leerstandsbewertung. im Ertragswertverfahren (Teil 2) ImmoWertV. Leerstandsbewertung

Kosten- und Leistungsrechnung Relative Deckungsbeitragsrechnung

Planern ist anzuraten, die Ermittlung der anrechenbaren Kosten in eigenem Interesse sorgfältig durchzuführen.

Jahresrohmiete nach 79 BewG. Gesetzliche Vorgaben Ermittlung der Jahresrohmiete aus dem Mietspiegel

Wahrscheinlichkeitsverteilungen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Bekanntmachung

12 Bewertung Erbschaftsteuergesetz

WIE ATTRAKTIV IST DER DIENST IN DER EU IN DEN INSTITUTIONEN

Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote

Seltene Gelegenheit! Zentral Wohnen und Vermieten! Wohn- und Geschäftshaus in Ansbach

Übertragung von Immobilien. Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod?

Zum Recht des Vormieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kontaktdaten des Nachmieters

hsp immowert Analyse Eigentumswohnung Nr. F4 Ypsilonweg Neustein > anonymisiert < Objekt: Stichtag: Verkehrswert: 130.

Dachvermietungen, Dachvermietung Solardachflächen, Dachfläche für Photovoltaik vermieten - Dachbörse

II. Allgemeine Angaben

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Proportionale und antiproportionale Zuordnungen

10. Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer

Liegenschaftszinssätze 2015

Sonstige Daten der Wertermittlung

Marktwertermittlung. weststadtmakler.de

Landratsamt Böblingen. Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Die Umlage von Betriebskosten (Nebenkosten)

Informationen zum Kindergeld. Kindergeld für Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen

Richtlinie des Förderprogramms zum Klimaschutz PLUS der Stadt Bensheim

Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV)

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2012

Sachverständigenbüro Nico Gallandt. Roseburger Str. 10 Fax: Güster Datum: Auftrag

Industrial-Valuation Online Ertragswertermittlung für Hallenflächen von IndustrialPort, Lagerhallen24, REAG und WISAG

Entgelt E Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

Transkript:

Incentives und Ertragswertberechnung In Zeiten eines Überangebots an Mietflächen (Mietermarkt) ist es, insbesondere bei gewerblichen Objekten, weitgehend üblich, den Mietern sog. Incentives (Anreize/Zugeständnisse) in Form von mietfreien Zeiten und/oder Zuschüssen zu Mieterausbauten zu gewähren. Dies war in den letzten Jahren insbesondere im Bereich der Büroimmobilien zu beobachten. Incentives bedeuten für den Vermieter Ausfälle von Mieteinnahmen bzw. Mittelabflüsse. Sie beeinflussen somit die Ertragswerte der Objekte. Für die Verkehrs-/ Marktwertermittlung kommt es darauf an, diese Einnahmenausfälle richtig zu berücksichtigen. Dies geschieht durch die Bildung von Sonderwerten. Außerdem stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob diese, durch finanzielle Zugeständnisse seitens des Vermieters subventionierte Miete, als nachhaltig erzielbar angesehen werden kann bzw. was dabei zu beachten ist. Anhand eines Beispiels sollen diese Problempunkte nachfolgend näher beleuchtet werden. Der Einfachheit halber wird die vereinfachte Ertragswertberechnung, also die Berechnung ohne besondere Berücksichtigung des Bodenwertes (=ungespaltenes Ertragswertverfahren), durchgeführt. Eckdaten: Objektart: Lage: Bürogebäude Gute Bürolage in einer großen europäischen Hauptstadt Mietfläche: 20.000 m² Ausstattungsqualität: Baujahr: GND (=RND): 1a Neubau 70 Jahre Mietvertragsgestaltung : Mieter: Miete: Laufzeit: Die Flächen sind vollständig an ein namhaftes Unternehmen vermietet, welches hier seine zentrale Niederlassung hat. 550 /m² Mietfläche p.a. 10 Jahre (ohne Break-Option) 29.07.2005 9:40 vorm. Seite 1 von 7

Incentives: Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten: Mietfreie Zeit von 1,5 Monaten je Mietjahr, insgesamt also 15 Monate. Die mietfreie Zeit wird - wie üblich - kumuliert zu Beginn der Mietzeit gewährt. Der Mieter zahlt in dieser Zeit nur die laut Mietvertrag zu tragenden Bewirtschaftungskosten. Außerdem zahlt der Vermieter einen Zuschuss zu den Mieterausbauten in Höhe von 200 /m² Mietfläche (insgesamt also 4.000.000 ) 7% (davon 3% Mietausfallwagnis) 1 ; Der Mieter trägt alle Instandhaltungskosten mit Ausnahme von Dach und Fach. Der Liegenschaftszins vergleichbarer Objekte beträgt 5,5%. Dieser ist auch für vorliegendes Objekt angemessen. Die nachhaltig erzielbare Miete ist eine wichtige Einflussgröße im Ertragswertverfahren. Die in einem ausgeglichenen Markt mietvertraglich (unter üblichen Umständen) vereinbarte Marktmiete ist nachhaltig erzielbar. Ein ausgeglichenes Marktumfeld liegt jedoch regelmäßig nicht vor. Sofern es aber keinen ausgeglichenen Markt gibt sondern Angebots- oder Nachfrageüberhänge ist zu prüfen, ob die vereinbarte Miete angemessen und nachhaltig erzielbar ist. Mietfreie Zeiten oder Zugeständnisse in Form von Mieterausbauten verschleiern dabei die wahre vereinbarte Miete (Effektivmiete). Welche Auswirkungen die bloße Übernahme (ohne nähere Prüfung) der vereinbarten Miete als nachhaltig erzielbare Miete haben kann und welche Auswirkungen im Ertragswert im Gegensatz dazu die methodisch richtige Berücksichtigung der nachhaltig erzielbaren Miete hat, verdeutlichen nachfolgende Beispiele. 1 Der prozentuale Ansatz der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten ist nur beim Mietausfallwagnis üblich. Die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten entwickeln sich nicht (oder nur begrenzt) proportional zur Miete. Der prozentuale Ansatz erfolgt in den Beispielen nur aus Vereinfachungsgründen. 29.07.2005 9:40 vorm. Seite 2 von 7

Beispiel 1: Als nachhaltig erzielbare Miete wird die nominal vereinbarte Miete von 550 /m² angesetzt. Die vereinbarte Miete in Höhe von 550 /m² p.a. wird ohne weitere Prüfung als nachhaltig erzielbar angesetzt. Die incentives werden, wie üblich, als Barwertabschläge erfasst. Der Jahresrohertrag ergibt sich mit 550 /m² x 20.000 m² = 11.000.000 Nach Abzug der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (insgesamt 7%) ergibt sich ein Reinertrag von 11.000.000 x 0,93 = 10.230.000 Bei einem Liegenschaftszins von 5,5% und einer Restnutzungsdauer von 70 Jahren erhält man einen Vervielfältiger von 17,75. Somit beträgt der Ertragswert 10.230.000 x 17,75 = rd. 181.580.000 Von diesem Wert sind noch die Barwerte der durch die incentives entstehenden Mietausfälle/Zahlungsverpflichtungen abzuziehen. Für die Erfassung der mietfreien Zeit wird zunächst der Jahresrohertrag (11.000.000 ) um das (bereits berücksichtigte) Mietausfallwagnis bereinigt (da für die mietfreie Zeit kein Ausfallwagnis bestehen kann). Man erhält dann 11.000.000 x 0,97 = 10.670.000 Bei einem Liegenschaftszins von 5,5% und einer mietfreien Zeit von 15 Monaten (bzw. 1,25 Jahren) beträgt der Vervielfältiger 1,18 2. Der Barwert beträgt dann 10.670.000 x 1,18 = rd. 12.590.000 Zuschuss zu den Mieterausbauten 4.000.000 Bezüglich des zu leistenden Zuschusses zu den Mieterausbauten wird unterstellt, dass dieser stichtagsnah zu erfolgen hat und somit in voller Höhe abzuziehen ist. Es ergibt sich ein Verkehrs-/Marktwert von 181.580.000./. 12.590.000./. 4.000.000 = rd. 164.990.000 2 Der Vervielfältiger wird auf der Basis nachschüssiger jährlicher Zahlungen berechnet, auch wenn die Mietzahlungen unterjährig erfolgen. Insofern ist die Rechnung von Mieteingängen über 1,25 Jahre über die Vervielfältigerformel nicht ganz genau, aber ausreichend für den hier geführten Beispielbeweis. 29.07.2005 9:40 vorm. Seite 3 von 7

In Fällen der Gewährung von incentives sind die vereinbarten (subventionierten) Mieten jedoch bezüglich Nachhaltigkeit besonders kritisch zu hinterfragen, weisen doch die Zugeständnisse des Vermieters bereits darauf hin, dass die aktuelle Marktmiete niedriger liegt. Ausgangspunkt der Ertragswertberechnung muss immer die nachhaltig erzielbare Miete sein. Ob die vereinbarte Nominalmiete zurückgerechnet auf die Effektivmiete der nachhaltig erzielbaren Miete entspricht, ist für die Ertragswertberechnung nicht von Bedeutung. Die Umrechnung der Nominalmiete zur Effektivmiete gibt aber Auskunft darüber, ob die Effektivmiete im Markt liegt oder ob ein overrent vorgetäuscht wird, der durch die incentives in Wirklichkeit kompensiert wird. Ermittlung der Effektivmiete 3 Der Mietvertrag wurde (ohne Break-Option) für 10 Jahre abgeschlossen. Auf Basis des Jahresrohertrages ergibt sich (bei 10 Jahren Laufzeit und 5,5%) ein Barwert in Höhe von 11.000.000 x 7,54 = 82.940.000 Dabei ist zu berücksichtigen, dass die ersten 15 Monate mietfrei sind. Der Barwertabschlag berechnet sich mit 11.000.000 x 1,18 (V bei 5,5% und 1,25 Jahren) = 12.980.000 Zusätzlich ist in Abzug zu bringen der zu zahlende Ausbauzuschuss in Höhe von 4.000.000 Somit ergibt sich aus den Zahlungsströmen über die Mietvertragslaufzeit ein Barwert von 82.940.000./. 12.980.000./. 4.000.000 = 65.960.000 Die Effektivmiete beträgt dann 65.960.000 / 7,54 / 20.000 m² = 437 /m² rd. 440 /m² Die wahre Effektivmiete (440 /m² p.a.) liegt somit weit unter der vereinbarten subventionierten Nominalmiete (550 /m² p.a.). Diese rechnerisch ermittelte Effektivmiete ist im nächsten Schritt auf Angemessenheit und Nachhaltigkeit zu prüfen. Die aktuelle Marktmiete vergleichbarer Objekte beträgt im vorliegenden Fall zwischen 400 und 440 /m² jährlich. Wegen des architektonisch sehr repräsentativen Gebäudes wird eine Miete in Höhe von 440 /m² als angemessen und nachhaltig erzielbar angesetzt. Diese Miete deckt sich mit der rechnerisch ermittelten Effektivmiete. 3 Mitunter sind einfache Berechnungen der Effektivmiete zu beobachten, die auf einer algebraischen Durchschnittsberechnung basieren: Nominalmiete x Anzahl der tatsächlich vereinbarten Monatszahlungen / Anzahl der Monate der gesamten Laufzeit. In oben stehendem Beispiel würde diese Rechenweise Folgendes ergeben: 550 /m² x 105 Monate / 120 Monate = rd. 480 /m². Diese Berechnung ist falsch und würde das Ergebnis einer Ertragswertberechnung weiter verfälschen. 29.07.2005 9:40 vorm. Seite 4 von 7

Hierbei wird vorausgesetzt, dass es nicht ohnehin marktüblich ist, dass der Vermieter den Ausbau trägt bzw. mietfreie Zeiten gewährt. Dann wäre dies bereits in den Vergleichsmieten berücksichtigt. 29.07.2005 9:40 vorm. Seite 5 von 7

Beispiel 2 : Die nachhaltig erzielbare Miete beträgt 440 /m². Auf Basis der nachhaltigen Miete in Höhe von 440 /m² wird eine Ertragswertermittlung durchgeführt. Der sich für die Mietvertragslaufzeit ergebende Mehrertrag (overrent) ist als Barwertzuschuss über die 10 Jahre zu berücksichtigen. Die mietfreie Zeit und der Ausbauzuschuss sind wiederum als Barwertabschläge zu berücksichtigen. Der nachhaltige Jahresrohertrag ergibt sich mit 440 /m² x 20.000 m² = 8.800.000 Nach Abzug der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (insgesamt 7%) ergibt sich ein Reinertrag von 8.800.000 x 0,93 = rd. 8.180.000 Bei einem Liegenschaftszins von 5,5% und einer Restnutzungsdauer von 70 Jahren erhält man einen Vervielfältiger von 17,75. Somit beträgt der Ertragswert 8.180.000 x 17,75 = rd. 145.200.000 Da der Mieter während der Laufzeit des Mietvertrages eine höhere Mieter zahlt, ist diese als Sonderwertzuschlag zu berücksichtigen. Die Differenz zwischen tatsächlicher Miete und angemessener Miete beträgt 11.000.000./. 8.800.000 = 2.200.000 Auch für diese Mehrmiete ist ein Ausfallwagnis vorhanden. 2.200.000 x 0,97 = rd. 2.130.000 Bei einem Vervielfältiger von 7,54 (10 Jahre, 5,5%) ergibt sich ein Sonderwertzuschlag von 2.130.000 x 7,54 = rd. 16.060.000 Insgesamt ergibt sich ein Ertragswert von 145.200.000 + 16.060.000 = 161.260.000 Von diesem Wert sind wiederum die Barwerte der durch die incentives entstehenden Mietausfälle/Zahlungsverpflichtungen abzuziehen. Dies sind (wie im Beispiel 1) für die mietfreie Zeit rd. 12.590.000 und für den Mieterausbau 4.000.000 Es ergibt sich ein Verkehrs-/Marktwert von 161.260.000./. 12.590.000./. 4.000.000 = 144.670.000 29.07.2005 9:40 vorm. Seite 6 von 7

Ergebnis Im Beispiel 1 wurde ein Ertragswert von 164.990.000 ermittelt, im Beispiel 2 ein Ertragswert von 144.670.000. Woher kommen diese gravierenden Unterschiede? Die Sonderwerte (mietfreie Zeit und Ausbauzuschuss) wurden in beiden Fällen richtig berücksichtigt. Allerdings wurde im Beispiel 1 die vereinbarte Nominal-Miete als nachhaltig erzielbare Miete übernommen. Einen ersten Anhaltspunkt bei der Prüfung, ob die vereinbarte Miete im Markt liegt, bietet immer die vereinbarte Effektivmiete, die zu ermitteln ist. Beispiel 2 zeigt die Berechnung mit der richtigen nachhaltigen Miete und legt offen, dass ein top-slice aus der höheren vereinbarten Nominal-Miete und der nachhaltigen Miete tatsächlich gar nicht besteht. Dieser wird nämlich überkompensiert durch den Mietausfall der ersten 15 Monate und den Zuschuss zu den Mieterausbauten. Sachverständige sollten aufmerken, wenn in aktuellen Mietabschlüssen incentives vereinbart wurden. Incentives sind für die Vermieter sicher ein gutes Mittel, um in Zeiten von Mietermärkten die üblichen Mietansätze nicht zu weit absacken zu lassen. Sie können Ausdruck der Überzeugung der Vermieter sein, dass nach Erholung des Marktes die Nominalmiete wieder der Normalfall wird. Sie können aber auch durchaus als Verkaufsinstrument missbraucht werden. Dies ist dann der Fall, wenn über den hohen Nominalmietabschluss eine ebenso hohe nachhaltige und langfristig erzielbare Miete suggeriert wird. Dr. Ralf Engel, Dipl.-Volkswirt, Dipl.-Ing. ö b u v Sachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, Münster i. W. Timo Bärwolf, Dipl.-Kfm., Dipl.-Wirtsch.Ing. (FH), Münster i. W. 29.07.2005 9:40 vorm. Seite 7 von 7