Soziotherapie & Psychiatrische Rehabilitation Soziotherapie: Psychiatrische Rehabilitation: - Behandlungsform die bei Diagnose und Therapie Einfluss zwischenmenschlicher Beziehungen, soziokultureller und ökonomischer Faktoren betont - soziale Behinderungen der Patienten vorbeugen bzw. verringern oder beseitigen - Leistungen und Maßnahmen mit Ziel, Patient oder von Behinderung bedrohte Menschen wieder einzugliedern - soll bestehende Fähigkeiten erhalten 9.1. Leitlinien der Soziotherapie Prävention: Aufklärung: Selbsthilfe: Erreichbarkeit: Chancengleichheit: Koordination: Kontinuität: Entstehungsbedingungen und Umstände zur Chronifizierung psychischer Erkrankungen Soll Ausgliederung psychisch Kranker und Behinderter entgegenwirken Patient soll Möglichkeit geboten werden, sich eigenständig zu helfen Psychiatrische und psychotherapeutische Einrichtungen sollen in Nähe verfügbar sein Psychiatrie soll in allgemeinmedizinischer Versorgung integriert sein Einzelne Arbeitsfelder sollen koordiniert sein, um Lücken im therapeutischen Angebot und Doppelbehandlung zu vermeiden - durch therapeutische Kette soll Patienten individuelle Betreuung gewährleistet werden - ambulante Behandlung sollte stationärer vorgezogen werden - komplementäre Einrichtung soll vollstationärer vorgezogen Werden 9.2. Behinderung Soziale Behinderung: Primäre Behinderung: - niedriges Niveau von sozialen Interaktionen, die üblicherweise von Mensch erwartet wird - niedriges Niveau nicht aus freier Wahl des Patienten entstanden, Maßstab legt normgebende Gruppe fest Direkte krankheitsbedingte Einschränkungen
Sekundäre Behinderung: Individuelle Reaktionen des Patienten und soziale Reaktionen seiner Umwelt auf Umstände des Krankseins 9.3. Prävention Primäre Prävention: Sekundäre Prävention: Tertiäre Prävention: Prophylaxe mit Ziel, Gefahr seelischer Fehlentwicklung und Erkrankung herabzusetzen Auswirkungen einer schon vorhandenen psychischen Erkrankung so gering wie möglich halten, indem vorhandenes Therapieangebot voll ausgeschöpft wird Verhütung von Rückfällen 9.4. Präventive Einrichtungen Gesundheitsämter Beratungsstellen: Sozialarbeit - Anlaufstellen, die gezielte Hilfe bei bestimmten Problemen oder schweren Konflikten anbieten - durch Beratung kann in meisten Fällen später auftretende psychische Erkrankung verhindert werden - Einrichtungen für bestimmte Zielgruppen: Studenten, Arbeitslose, alleinstehende Mütter - Einrichtungen für Problemschwerpunkte: Alkoholismus, sexuelle Probleme, Erziehungsfragen Krisenberatungsstellen: Selbsthilfegruppen: Angehörigengruppen: Ziel: - Hilfe für Menschen, die in akuten Krisen stecken, z.b. durch schwere Krankheit, Tod eines Familienangehörigen, Trennung usw. - kann keine Krise verhindern - evtl. Verhinderung einer später notwendigen Therapie - Einrichtungen: Telefonseelsorge, Frauenhäuser, Notruf für vergewaltigte Frauen - Mitglieder haben ähnliche Probleme - dient dazu, sich ohne professionelle Hilfe gegenseitig zu unterstützen und beizustehen - Einrichtungen: Alkoholprobleme, Essstörungen, Spielsucht - Angehörige müssen großes Leid ertragen und können bei Verhütung von Rückfällen mithelfen - Möglichkeit, sich über psychische Erkrankung ihres Angehörigen zu informieren und sich mit dieser auseinanderzusetzen - offene, geschlossene, fortlaufende, zeitlich begrenzte Gruppen mit oder ohne Therapeut - Zusammenarbeit mit professionellen Helfern verbessern - Möglichkeiten bei psychiatrischen Institutionen und Sozialbehörden aufzeigen - Öffentlichkeitsarbeit mit Thema der Aufklärung - Abbau von Vorurteilen und Berührungsängsten - Verbesserung der Versorgung - gegenseitige Entlastung und Unterstützung eigener Krisen
9.5. Therapeutische Einrichtungen 9.5.1. Ambulante Dienste Niedergelassene Nervenärzte Sozialpsychiatrischer Dienst: Kinder- und Jugendpsychotherapeuten Fachpsychotherapeuten Institutionsambulanzen: - an Gesundheitsämter angeschlossen - Besetzung: Arzt der Psychiatrie, 1-2 Sozialarbeiter, Krankenpflegekraft und evtl. Psychologe - Nachbetreuung von Patienten, die aus psychiatrischen Krankenhäusern entlassen wurden und besonderen psychologischen Dienst beanspruchen - Vorbeugung und Intervention in Krisensituationen und Behandlung leichter psychischer Störungen, die hohen zeitlichen und multiprofessionellen Aufwand erfordern - befugt bei Behandlungsbedürftigen Zwangseinweisung einzuleiten - arbeitet in Kooperation mit niedergelassenen Ärzten, psychosozialen Einrichtungen und psychologischen Psychotherapeuten - vermittelnde Funktion von Rehabilitationsleistungen und sozialer Hilfe - psychiatrische Ambulanzen, die an Universitätskliniken, psychiatrischen Krankenhäusern oder Allgemeinarztpraxen angeschlossen sind - Aufgabenschwerpunkt = Nachbetreuung von aus stationärer Behandlung entlassene Patienten - Übernehmen v.a. auch Aufgaben des sozialpsychiatrischen Dienstes 9.5.2. Halbstationäre Einrichtungen Dienste, die Patient nur Teil des 24-Stunden-Tages in Anspruch nimmt Vorteil: Patient hat Möglichkeit, während Behandlung Kontakt zu Familie, Freunden und Arbeitsstelle aufrechtzuerhalten, Patient kann nach Behandlung gut in alltägliches Leben eingegliedert werden Tageskliniken: Nachtkliniken: - Patient wird tagsüber aufgenommen und verlassen Klinik abends zwischen 17-18 Uhr - gleiche Behandlungsmöglichkeiten, die auch stationäre Dienste einsetzen - besonders dann, wenn es sich um psychische Störungen handelt, bei denen Fortschreiten des Krankheitsprozesses durch kurzfristiges Eingreifen verhindert werden kann - Nachbehandlung von Patient, der zuvor stationäre Behandlung hatte (wenn Krankheitssymptome nicht mehr gegeben, aber Patient noch nicht ausreichend für eigenständige Lebensführung stabilisiert ist) - Rehabilitation - Patient wird während Nacht aufgenommen - verlässt Klinik am Morgen, um Tag in Familie oder an Arbeitsplatz zu verbringen
- Nachbehandlung und Rehabilitation - besonders dann, wenn Patient keine Angehörigen hat oder Familienmilieu therapeutisch ungünstig ist - heute eher Tendenz zu Übergangsheimen 9.5.3. Stationäre Dienste meistens in psychiatrischen Großkrankenhäusern oder psychiatrischen Universitätskliniken Psychiatrische Abteilungen in Allgemeinkrankenhäusern Psychiatrische Krankenhäuser: Therapeutische Gemeinschaften: Psychiatrische Pflegeheime: Offene Stationen Für Patienten, die keine Gefahr für sich und Umwelt darstellen Geschlossene Stationen - für Patienten, die an besonders schwerer psychischer Erkrankung leiden - Eigen- oder Fremdgefährdung - evtl. Zwangseinweisung - um gesamtes notwendiges Personal für psychisch Kranke zur Verfügung zu stellen - Ärzte, Psychiater, Psychologen, Sozialarbeiter, Krankenpfleger, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten usw. Betreuung und Pflege von Menschen, die an ausgesprochen psychiatrischen Behinderungen leiden, die keiner stationären Behandlung bedürfen, aber dauernde therapeutische Zuwendung und Versorgung benötigen 9.6. Rehabilitative Einrichtungen Synonym: komplementäre Einrichtungen Ziel: Überbrückung der Veränderungen zwischen jahrelanger stationärer Behandlung und ambulanten Behandlungsmethoden Patienten jahrelanger stationärer Behandlungen unterliegen während Reintegration in sozialem Umfeld beträchtlichem Wiedererkrankungsrisiko langsame Eingliederung in Arbeit, Beruf und sozialen Beziehungen = Basis therapeutischer Begleitung betreute Wohnformen und geschützte Arbeitsplätze, die eng mit psychiatrischen Krankenhäusern und niedergelassenen Therapeuten kooperieren Übergangsheime: Wohnheime: - für Patient, der keiner intensiven und regelmäßigen Behandlung bedürft - Voraussetzung: arbeitsfähig oder teils arbeitsfähig - für Patient, der zwar nicht psychiatrisch behandlungsbedürftig ist, aber noch nicht selbständig leben und für sich sorgen kann - Patient, der keine Familie mehr hat oder von diesen nicht aufgenommen wird
Wohngemeinschaften: - Hilfe bei Freizeit- und Tagesgestaltung - Unterstützung der Kontaktfähigkeit zu Personen außerhalb der therapeutischen Einrichtung - Koordination und Förderung der wirtschaftlichen und finanziellen Belange und selbständige Lebensweise - Ziel: Patient auf mögliche selbständige Lebensform ausserhalb der Einrichtung vorbereiten - ambulant betreute Wohngruppen für Patienten, die Leben weitgehend selbständig führen können - nehmen gelegentlich ambulante psychiatrische, therapeutische oder sozialpädagogische Hilfe in Anspruch Familienpflege Patientenclubs Tagesstätten 9.7. Dienste für Behinderte Sonderkindergärten Sonderschulen Wohnangebote Berufsbildungswerke: Beschützte Werkstätten: - Erstausbildung psychisch Behinderter - Umschulung erwachsener psychisch Behinderter geben psychisch Kranken Möglichkeit, unter beschützten Bedingungen zu arbeiten