Stromversorgung und Auswahl elektrischer Betriebsmittel auf Baustellen Staatliche und Berufsgenossenschaftliche Vorschriften Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 20.02.2014 Hans-Joachim Kuhnsch Aufsichtsperson Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Leiter des Fachreferates Elektrische Gefährdungen und Strahlung Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 20.02.2014 1
Warum befassen wir uns mit Elektrosicherheit? Besonders hoher Anteil tödlicher Unfälle im Bauwesen Verkehr Elektrischer Strom Bauwesen Seite 3 Häufigkeit von Todesfällen bei Arbeitsunfällen Arbeitsunfälle im engeren Sinn Wegeunfälle Elektrounfälle Seite 4 2
Unfallauswertung Unfälle durch elektrischen Strom bei der BG BAU 2011 gemeldet Heizgeräte und Anlagen Beschädigung von Erdkabeln Ungesicherte Wand- und Deckenkabel Kabelroller und Verlängerungsleitungen Deckenbeleuchtung Arbeiten an Wasserleitungen Abbrucharbeiten und Kernbohrungen Freileitungen Sicherungswechsel Schweißarbeiten Solaranlagen 56x 43x 40x 32x 28x 21x 18x 16x 5x 5x 4x Dipl.-Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 5 Unfall!!! Was ist jetzt Lebenswichtig? Was muss zuerst getan werden? Was darf man gar nicht tun? 3
Berühren elektrischer Freileitungen Freileitung Berührung Körperwiderstand Reifenwiderstand Körperwiderstand 10 TBG Beim Stromübertritt im Schadensfall ist Folgendes zu beachten: - Gerät aus dem Gefahrbereich bringen. - Sollte dies nicht möglich sein, darf der Geräteführer den Führerstand nicht verlassen. - Außenstehende auffordern, Abstand zu halten. - Veranlassen, dass der Strom abgeschaltet wird. 4
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Bei Kontakt einer elektrischen Leitung mit dem Erdboden den möglichen Gefahrenbereich nicht betreten. Wird Stromwirkung bemerkt (Kribbeln in den Beinen), mit geschlossenen Beinen in kleinen Sprüngen aus der Gefahrenzone hüpfen. Spannungsfeld Gefahrenbereich bis etwa 10 m Gefahr der sog. Schrittspannung Einflussfaktoren auf die Unfallschwere Stromstärke (Ampere, A) (kritisch ab ca. 0,025 A = 25 ma) Elektrische Spannung (Volt, V) (kritisch ab 50 V bei Wechselstrom, 120 V bei Gleichstrom) Stromweg im Körper (z. B. Herzdurchströmung) Auf Baustellen üblich: Spannung: 230 V 400 V Stromstärke: 10 A 63 A ( ein Vielfaches der genannten Werte) Einwirkungsdauer (kritisch bei mehr als 0,3 s.) Seite 14 7
Staatliche Vorschriften Arbeitsschutzgesetz 5: (1)Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Betriebssicherheitsverordnung 3: Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Seite 15 Staatliche Vorschriften Technische Regeln für Betriebssicherheit zum Beispiel: TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen TRBS 1203 Befähigte Personen Seite 16 8
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften BGV A1 Grundsätze der Prävention BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGR s BGI s Seite 17 Berufsgenossenschaftliche Vorschriften BGI 594 Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung BGI 600 Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen BGI 608 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und BGI 867 Handlungsanleitung Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen BGI 5090 Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel, Organisation durch den Unternehmer Seite 18 9
BGI 608 Der Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel erfordert nach 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung. Die vorliegende BG-Information ist bei der Erstellung dieser Gefährdungsbeurteilung hilfreich. Die BGI 608 stellt die Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen übersichtlich zusammen und enthält die für den Betrieb notwendigen Ergänzungen, um das erforderliche Schutzniveau sicherzustellen. Die genannten technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, Seite 19 BGI 608 Seite 20 10
BGI 608 BGI 608 kennt keinen Speisepunkt mehr! Statt Speisepunkt gibt es zwei neue Begriffe: Übergabepunkt (dort, wo der Strom vom Versorgungsnetz in die Baustelle übergeben wird) Anschlußpunkt (dort, wo die elektrischen Betriebsmittel auf der Baustelle angeschlossen werden) Seite 21 BGI 608 Als bewegliche Leitungen sind nur mehradrige Leitungen vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F zu verwenden (bei H07BQ-F eingeschränkte thermische Belastbarkeit beachten, z. B. bei Schweißarbeiten). Bei besonders hoher mechanischer Beanspruchung sind Leitungen der Bauart NSSHöu einzusetzen. An Stellen, an denen Leitungen mechanisch besonders beansprucht werden können, sind sie geschützt zu verlegen. Seite 22 11
Bewegliche elektrische Leitungen auf Baustellen Baustellen: nur besonders geschützte Gummischlauchleitungen Kennzeichnung: H07RN - F A07RN - F oder mindestens gleichwertig: Gummischlauchleitung nach alter Norm, z. B. NSSHöu Leitung mit PU-Mantel und Gummiisolierung der Adern (H07BQ-F) Alle Leitungen müssen gekennzeichnet sein Seite 23 Seite 24 12
BGI 608 Seite 25 BGI 608 Der direkte Anschluss von elektrischen Verbrauchsmitteln an Steckdosen einer Gebäudeinstallation ist ohne Anwendung eines zusätzlichen Schutzes nicht zulässig, da der Zustand der vorgelagerten elektrischen Anlage, das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der erforderlichen Schutzeinrichtungen vom Anwender meist nicht beurteilt werden kann. Seite 26 13
BGI 608 Für Stromkreise mit Steckdosen sind die folgenden Schutzmaßnahmen anzuwenden: Stromkreise mit Bemessungsstrom IN AC 32 A sind über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom I N 30 ma zu betreiben Stromkreise mit Bemessungsstrom IN > AC 32 A sind über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom I N 500 ma zu betreiben. Seite 27 BGI 608 Zur Erhaltung der Schutzmaßnahme beim Einsatz frequenzgesteuerter Betriebsmittel muss sich der Betreiber vor dem Anschließen vergewissern, dass die vorgeschalteten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) für das Betriebsmittel geeignet sind. Frequenzgesteuerten elektrischen Betriebsmittel dürfen hinter einer RCD vom Typ A oder Typ F nicht betrieben werden. Der Betreiber muss frequenzgesteuerte Betriebsmittel deutlich kennzeichnen. Seite 28 14
BGI 608 Der Schutz im Fehlerfall kann nur sichergestellt werden durch: den Einsatz von allstromsensitiven Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen (RCDs) vom Typ B oder Typ B+ Trenntransformatoren mit nur einem angeschlossenen Verbrauchsmittel Festanschluss, wobei die Maßnahmen nach VDE 0100-410 angewendet und die Abschaltbedingungen eingehalten werden müssen sowie die nachgeschalteten Stromkreise keine Steckdosen enthalten dürfen. Seite 29 BGI 608 Typ B Seite 30 15
BGI 608 Um die Steckdosen einer Gebäudeinstallation, von denen nicht bekannt ist, welche Schutzeinrichtungen vorgeschalten sind, als Anschlusspunkt nutzen zu können, ist ein zusätzlicher Schutz erforderlich. Seite 31 BGI 608 Ortsveränderliche Schutzeinrichtungen im Sinne dieser BGI sind allpolig, einschließlich Schutzleiter, schaltende Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom I N 30 ma. Sie müssen VDE 0661 entsprechen; unter anderem muss die Schutzeinrichtung mit einer Unterspannungsauslösung ausgestattet sein und darf bei Spannungswiederkehr nicht selbständig wieder einschalten. Außerdem muss sie folgende ergänzende Funktionen aufweisen: Seite 32 16
BGI 608 Die Schutzeinrichtung darf sich nicht einschalten lassen, wenn der Schutzleiter unterbrochen ist oder unter Spannung steht. Wenn während des Betriebes Spannung auf dem Schutzleiter auftritt oder der Schutzleiter unterbrochen wird, muss die Schutzeinrichtung abschalten. Beim Auftreten von Fremdspannung auf dem Schutzleiter, z. B. durch angebohrte Leitung eines anderen Stromkreises, darf die Schutzeinrichtung den Schutzleiter nicht abschalten. Seite 33 BGI 608 Installationsmaterial Installationsmaterial, z. B. Schalter, Steckvorrichtungen, muss während des Betriebes mindestens die Schutzart IP X4 erfüllen. Seite 34 17
BGI 608 Bewegliche Leitungen Als bewegliche Leitungen sind nur mehradrige Leitungen vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F zu verwenden (bei H07BQ-F eingeschränkte thermische Belastbarkeit beachten, z. B. bei Schweißarbeiten). Bei besonders hoher mechanischer Beanspruchung sind Leitungen der Bauart NSSHöu einzusetzen. An Stellen, an denen Leitungen mechanisch besonders beansprucht werden können, sind sie geschützt zu verlegen. Seite 35 BGI 608 Leitungsroller sind für den Einsatz auf Bau- und Montagestellen geeignet, wenn sie: schutzisoliert sind ( doppelte oder verstärkte Isolierung), ausgerüstet mit Leitungen vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F, Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sind, eine integrierten Schutzeinrichtung gegen übermäßige Erwärmung, z. B. Thermoschutzschalter, vorhanden ist, ausgerüstet mit Schutzkontakt-Steckvorrichtungen für erschwerte Bedingungen sind, mindestens Schutzart IP 44 haben, Und eine Eignung für den Betrieb im Umgebungstemperaturbereich von -25 C bis +40 C vorliegt. Seite 36 18
Leitungsroller (Kabeltrommel) GS-geprüft erschwerte Bedingungen spritzwassergeschützt Isolierstoff Thermoschutz für erschwerte Bedingungen Steckvorrichtungen spritzwassergeschützt aus Isolierstoff oder entsprechend den Anforderungen an schutzisolierte Geräte (Tragegriff, Trommelgehäuse) mit Überhitzungsschutz-Einrichtung; bei > 1000 W abrollen Seite 37 Und das ist die Praxis Seite 38 19
Prüfungen elektrischer Betriebsmittel Wer organisiert die Prüfung? Wer prüft was? Wer trägt die Verantwortung für die Prüfung? Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 20.02.2014 Seite 39 Prüfungen -Betriebssicherheitsverordnung -TRBS 1201, -TRBS 1203 -BGV A3, 5 DA -BGI 608, BGI 5190 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 20.02.2014 Seite 40 20
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen sind Prüfungen zwingend vorgeschrieben. Für Arbeitsmittel hat der Arbeitgeber (Betreiber!) insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 20.02.2014 Seite 41 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 3(3) Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Völlig neue Situation! Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 20.02.2014 Seite 42 21
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 10(2) Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber diese Arbeitsmittel entsprechend ermittelter Fristen durch Befähigte Personen überprüfen zu lassen. BetrSichV kennt keine der UVV vergleichbaren starren Prüffristen Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 20.02.2014 Seite 43 TRBS 1203 Befähigte Personen 3.3 Elektrische Gefährdungen Berufsausbildung: muss die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine elektrotechnische Berufsausbildung (Elektroniker der Fachrichtungen Energieund Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik, Systemelektroniker, Informationselektroniker Schwerpunkt Bürosystemtechnik oder Geräte- und Systemtechnik, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik sowie vergleichbare industrielle Ausbildungen) abgeschlossen haben, ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik oder eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation besitzen. Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 20.02.2014 Seite 44 22
TRBS 1203 Befähigte Personen 3.3 Elektrische Gefährdungen Berufserfahrung: Bezogen auf ihre Berufserfahrung muss ergänzend zu Abschnitt 2.2 die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen besitzen. Personen mit der o. g. elektrotechnischen Berufsausbildung verfügen in der Regel über die erforderliche Berufserfahrung für befähigte Personen für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld. Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 20.02.2014 Seite 45 TRBS 1203 Befähigte Personen 3.3 Elektrische Gefährdungen Zeitnahe berufliche Tätigkeit: Die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss ihre Kenntnisse der Elektrotechnik aktualisieren, z. B. durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch. Geeignete zeitnahe berufliche Tätigkeiten von befähigten Personen für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen können z. B. sein: Reparatur-, Service- und Wartungsarbeiten und abschließende Prüfung an elektrischen Geräten, Prüfung elektrischer Betriebsmittel in der Industrie, z. B. in Laboratorien, an Prüfplätzen, Instandsetzung und Prüfung von elektrischen Geräten unter Leitung und Aufsicht einer befähigten Person. Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 20.02.2014 Seite 46 23
Festlegung der Prüffrist Bisher bewährte Prüffrist - jedoch mindestens einmal jährlich. handgeführte elektrische Arbeitsmittel und andere während der Benutzung bewegte oder ähnlich stark beanspruchte elektrische Arbeitsmittel, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen: Verkürzung der Prüffrist (auf die Hälfte) aber auf Baustellen : erhebliche Verkürzung der Prüffrist (auf ein Viertel) bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss, Anschlussleitungen mit Stecker in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen : jährlich Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 20.02.2014 Seite 47 Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft als Mittarbeiter im Arbeitsteam Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 20.02.2014 Seite 48 24
Dokumentation Das Ergebnis der Prüfungen ist nach 11 der Betriebssicherheitsverordnung zu dokumentieren und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Seite 49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit noch Fragen? Hans-Joachim Kuhnsch Telefon: 0361 2194-308 Fax: 0361 2194-311 Funk: 0171 8904558 e-mail:hans-joachim.kuhnsch@bgbau.de Seite 50 25