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Transkript:

Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich: Rentensystem im Jahr 212 Die staatliche Rentenversicherung besteht aus zwei Komponenten (einer einheitlichen Grundrente und einer verdienstabhängigen Zusatzrente), die durch ein breites Spektrum an freiwilligen privaten Altersvorsorgeplänen ergänzt werden. Die meisten abhängig beschäftigten Beitragszahler wechseln aus der staatlichen Zusatzrente in einen privaten Altersvorsorgeplan. Für die bedürftigsten Rentner stehen zusätzliche Beihilfen in Form einer einkommensabhängigen Zulage (Pension Credit) zur Verfügung. Wesentliche Indikatoren Vereinigtes Königreich OECD Durchschnittsverdienst GBP 35 9 26 3 USD 58 3 42 7 Öffentliche Rentenausgaben in % des BIP 6,2 7,8 Lebenserwartung bei Geburt 8,4 79,9 Bevölkerung über 65 Jahre im Alter von 65 Jahren 19,3 19,1 in % der Bevölkerung 28,9 25,5 im Erwerbsalter 1 2 http://dx.doi.org/1.1787/8889329988 Anspruchskriterien Das Regelrentenalter für die staatliche Rente liegt gegenwärtig bei 65 Jahren für Männer und 6 Jahren für Frauen, die am oder vor dem 5. April 195 geboren sind. Mit Wirkung ab 6. April 21 wird das Rentenalter für Frauen schrittweise von 6 auf 65 Jahre angehoben. Die Regierung plant, das gesetzliche Rentenalter für Männer und Frauen zwischen 218 und 22 von 65 auf 66 Jahre anzuheben. Auch das Anspruchsalter für den Pension Credit erhöht sich analog zum gesetzlichen Rentenalter. Gemäß den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind zwei weitere Erhöhungsschritte vorgesehen: Zwischen 234 und 236 soll das Regelrentenalter auf 67 und zwischen 244 und 246 auf 68 Jahre angehoben werden. Von der Regierung werden jedoch verschiedene Optionen für die künftige Anpassung des gesetzlichen Rentenalters erwogen. Das könnte bedeuten, dass der Zeitplan für die Anhebung auf 67 bzw. 68 Jahre revidiert wird. Weitere Änderungen des Renteneintrittsalters für die staatliche Rente dürften sich auch auf das Anspruchsalter für den Pension Credit auswirken. Nach den mit dem Pensions Act 27 verabschiedeten Änderungen haben Personen, die ab 6. April 21 das Regelrentenalter erreichen, Anspruch auf die volle staatliche Grundrente, wenn sie im Verlauf ihres potenziellen Erwerbslebens 3 anspruchsbegründende Versicherungsjahre erworben haben, für die Sozialversicherungsbeiträge entweder entrichtet, als entrichtet behandelt oder gutgeschrieben wurden. Rentner mit weniger als 3 anspruchsbegründenden Versicherungsjahren erhalten eine anteilig verringerte staatliche Grundrente; es muss jedoch mindestens ein anspruchsbegründendes Versicherungsjahr mit entsprechenden Beiträgen oder Gutschriften vorliegen. Personen, die vor dem 6. April 21 das Regelrentenalter erreicht haben, erhalten die volle staatliche Grundrente, wenn sie auf Grund von Sozialversicherungsbeiträgen und Gutschriften anspruchsbegründende Versicherungsjahre für etwa 9% ihres potenziellen Erwerbslebens (39 Jahre für Frauen mit einem Regelrentenalter von 6 Jahren, 44 Jahre für Männer und Frauen mit einem Regelalter von 65 Jahren) vorweisen können. Wer die 381

Bedingungen für den Bezug einer vollen staatlichen Rente nicht erfüllt, erhält eine anteilig verringerte Rente, wofür aber mindestens 25% der erforderlichen Versicherungsjahre für eine volle Rente nachgewiesen werden müssen (d.h. 1 Jahre für Frauen mit einem Regelrentenalter von 6 Jahren, 11 Jahre für Männer und Frauen mit einem Regelalter von 65 Jahren). Rentenberechnung Grundrente Die volle staatliche Grundrente lag für Alleinstehende 212 bei 17,45 pro Woche; dies entspricht geschätzt knapp unter 16% des Durchschnittsverdiensts. Verdienstabhängige Rente Für die Verdiensttranche zwischen der Mindestverdienstgrenze (Lower Earnings Limit 5 564 pro Jahr im Steuerjahr 212/213) und der unteren Verdienstschwelle (Low Earnings Threshold 14 7 ) beträgt die Ersatzquote 4% der Differenz. Dies gilt auch für Personen, die Ansprüche durch Gutschriften erwerben. Das bedeutet, dass Versicherte mit einem Verdienst unterhalb der unteren Verdienstschwelle so behandelt werden, als ob sie dieses Verdienstniveau erreicht hätten. In der nächsten Tranche (bei Einkünften bis zu einer Obergrenze von 4 4 ) liegt die Ersatzquote bei 1%. Als Berechnungsgrundlage für die Rentenhöhe dient der Durchschnittsverdienst während des gesamten Erwerbslebens, wobei die Arbeitsentgelte zurückliegender Jahre entsprechend der durchschnittlichen gesamtwirtschaftlichen Verdienstentwicklung aufgewertet werden. Nach Renteneintritt ist die Rente dann preisindexiert. Austritt aus dem System Für betriebliche und private Altersvorsorgepläne bestand bisher die Möglichkeit eines Austritts aus der Zusatzrentenkomponente des staatlichen Rentenversicherungssystems. Die betreffenden Altersvorsorgepläne mussten eine bestimmte Mindestrentenleistung bieten und profitierten im Gegenzug von Rückvergütungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Im Zuge von Bestrebungen zur Vereinfachung des Rentensystems wurde diese Austrittsmöglichkeit mit Wirkung vom April 212 für Altersvorsorgepläne mit Beitragsprimat abgeschafft. Die Einführung einer vereinheitlichten staatlichen Rente, die nur noch aus einer einzigen Komponente besteht, hätte zur Folge, dass auch für Altersvorsorgepläne mit Leistungsprimat keine Austrittsmöglichkeit mehr besteht. Private Altersvorsorge über den Arbeitgeber Im Oktober 212 wurde mit der schrittweisen Einführung der automatischen Anmeldung von Arbeitnehmern in betrieblichen Altersvorsorgesystemen begonnen. Nach dem Ende der Einführungsphase, d.h. ab Februar 218, sind alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, alle teilnahmeberechtigten Arbeitnehmer zwischen 22 Jahren und dem gesetzlichen Rentenalter, die mehr als 8 15 (Steuerjahr 212/213) verdienen, in einem anerkannten betrieblichen Altersvorsorgeplan anzumelden. Die Mindestbeitragssätze werden bis Oktober 218 schrittweise auf 8% einer gesetzlich festgelegten Verdienstspanne (5 564-42 475 im Steuerjahr 212/213) angehoben. Um die Umsetzung der automatischen Anmeldung in betrieblichen Altersvorsorgeplänen zu erleichtern, wurde der National Employment Savings Trust (NEST) eingerichtet, ein treuhänderisch verwaltetes betriebliches Altersvorsorgesystem mit Beitragsprimat. Als 382

öffentlicher Dienstleister ist NEST verpflichtet, alle Arbeitnehmer aufzunehmen, die von ihrem Arbeitgeber automatisch angemeldet werden. NEST soll kostengünstige, qualitativ hochwertige Altersvorsorgepläne für Arbeitnehmer mit niedrigem bis mittlerem Verdienst, Zeitarbeitskräfte sowie kleinere Arbeitgeber anbieten, für die sich am Markt nur schwerlich geeignete Lösungen finden lassen. Sozialrente Der Pension Credit ist eine steuerfreie wöchentliche Leistung für Niedrigeinkommensbezieher, die allen Rentnern ein Einkommen über einem bestimmten Minimum garantiert. Es handelt sich um eine einkommensabhängige Leistung, die nicht auf Sozialversicherungsbeiträgen beruht. Pension Credit besteht aus zwei Elementen: einer Garantieeinkommenszulage (Guarantee Credit) und einer Ersparniszulage (Savings Credit). Der Guarantee Credit gewährleistet ein Mindesteinkommen durch finanzielle Hilfen für Personen, die das Anspruchsalter (siehe unten) erreicht haben und deren Einkommen unter dem Standardbetrag des Mindestgarantieeinkommens liegt. Im Jahr 211/212 lag dieser Betrag bei 137,35 für Alleinstehende und 29,7 für Paare (bei Vorliegen von schwerer Behinderung, Pflegepflichten oder bestimmten Wohnkosten kann sich der Betrag erhöhen). Der Savings Credit ist eine zusätzliche Zulage für Personen ab 65 Jahren, die geringfügige Ersparnisse für ihren Ruhestand gebildet haben. Der Savings Credit soll die effektive Transferentzugsrate, die unter den vorherigen Sozialrentensystemen bei 1% gelegen hatte, auf 4% verringern. Personen, deren Einkommen (ohne Guarantee Credit) unter dem für sie geltenden Mindestgarantieniveau und über dem Schwellenwert für den Savings Credit liegt (13,13 für Alleinstehende bzw. 164,55 für Paare im Steuerjahr 211/212), erhalten 6% der Differenz zwischen ihrem Einkommen und dem Schwellenwert, bis zu einem Höchstwert von 2,52 für Alleinstehende bzw. 27,9 für Paare. Bei Personen, deren Einkommen über dem für sie geltenden Mindestgarantieniveau liegt (die also keinen Anspruch auf Guarantee Credit haben), reduziert sich der Höchstsatz des Savings Credit um 4% ihres über dem Garantieniveau liegenden Einkommens. Das Anspruchsalter für den Pension Credit wird analog zur Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters für Frauen schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Freiwillige private Altersvorsorge Gegenwärtig wird, angefangen bei den größten Arbeitgebern, schrittweise eine automatische Anmeldung aller teilnahmeberechtigten Arbeitnehmer in anerkannten betrieblichen Altersvorsorgeplänen eingeführt. Für die zugelassenen Altersvorsorgepläne mit Beitragsprimat wird ein Mindestbeitragssatz von insgesamt 8% erforderlich sein. Abweichende Erwerbsbiografien Frühverrentung Vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters wird keine staatliche Rente gezahlt. Spätverrentung Es war immer schon möglich, die Inanspruchnahme der staatlichen Rente über das gesetzliche Rentenalter hinaus aufzuschieben, um dadurch Rentenzuschläge zu erwerben. Diese Rentenzuschläge werden zusätzlich zur normalen staatlichen Rente gezahlt, wenn der Rentenberechtigte erstmalig eine Rente beantragt oder eine Wiederaufnahme seiner Rentenzahlungen beantragt. 383

Bis 6. April 25 wurde für jedes Jahr des Aufschubs der staatlichen Rente ein Rentenzuschlag von ungefähr 7,5% (1% pro sieben Wochen Aufschub) gewährt. Mit Wirkung ab 6. April 25 erhöhte sich der Rentenzuschlag auf rd. 1,4% pro Jahr (oder 1% alle fünf Wochen). Die Höhe des Rentenzuschlags hängt davon ab, wie lange die Inanspruchnahme der staatlichen Rente aufgeschoben wird. Für die Auszahlung des Rentenzuschlags stehen folgende Optionen zur Wahl: z Lebenslang eine höhere wöchentliche staatliche Rente (wenn die Inanspruchnahme der staatlichen Rente um mindestens fünf Wochen aufgeschoben wird). z Eine steuerpflichtige Einmalzahlung (wenn die Inanspruchnahme der staatlichen Rente um mindestens ein Jahr am Stück aufgeschoben wird). Die Einmalzahlung besteht aus der während der Dauer des Rentenaufschubs nicht in Anspruch genommenen staatlichen Rente zuzüglich einer garantierten Verzinsung von mindestens 2 Prozentpunkten über dem Leitzins der Bank von England. Die Entscheidung für eine dieser beiden Optionen ist zu treffen, wenn die staatliche Rente dann beantragt wird. Kindererziehungszeiten Kindererziehungszeiten werden in beiden Komponenten des staatlichen Rentensystems (staatliche Grundrente und staatliche Zusatzrente) angerechnet. Dies gilt sowohl für Personen, die in dieser Zeit nicht erwerbstätig sind, als auch für Personen, deren Arbeitsverdienst unter der Mindestverdienstgrenze liegt und die deshalb keine Beiträge leisten. Bis 6. April 21 wurden die Ansprüche auf staatliche Grundrente durch die sogenannte Home Responsibilities Protection (HRP) für Jahre, in denen Kindergeld für mindestens ein Kind unter 16 Jahren bezogen wurde, geschützt. Durch die HRP reduzierten sich die für den Bezug einer vollen staatlichen Grundrente erforderlichen Beitragsjahre, so dass bei ausreichender HRP nur 2 Erwerbsjahre (einschließlich Zeiten, in denen Sozialversicherungsbeiträge gutgeschrieben wurden) notwendig waren. Für die staatliche Zusatzrente wurden Jahre angerechnet, in denen Kindergeld für Kinder unter sechs Jahren gezahlt wurde; für die betreuenden Eltern wurde dabei ein fiktiver Verdienst in Höhe der unteren Verdienstschwelle zu Grunde gelegt. Die HRP wurde mittlerweile durch ein System ersetzt, bei dem Eltern und sonstigen Betreuungs- oder Pflegepersonen auf wöchentlicher Basis Sozialversicherungsbeiträge gutgeschrieben werden. Wer nach 21 das gesetzliche Rentenalter erreicht, kann Gutschriften für Zeiten erhalten, in denen Kindergeld für ein Kind unter 12 Jahren bezogen wird. Diese Gutschriften können sowohl bei der staatlichen Grundrente als auch bei der staatlichen Zusatzrente angerechnet werden. Vor 21 erworbene HRP-Jahre wurden in anspruchsbegründende Jahre umgewandelt, für die Sozialversicherungsbeiträge gutgeschrieben wurden. Arbeitslosigkeit Für Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen Leistungen der Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe bezogen wurden, werden Beitragszeiten für die staatliche Grundrente gutgeschrieben. Für diese Zeiten werden jedoch keine Ansprüche im Rahmen der staatlichen Zusatzrente erworben. 384

Ergebnisse des Rentenmodells: Vereinigtes Königreich Verdienstabhängige Rente Mindestrente Grundrente Sozialrente 2.5 Relatives Bruttorentenniveau Bruttoersatzquote 1.25 2. 1. 1.5.75 1..5.5.25.25.5.75 1. 1.25 1.5 1.75 2..25.5.75 1. 1.25 1.5 1.75 2. Netto Brutto 2.5 Relatives Netto- und Bruttorentenniveau Netto- und Bruttoersatzquote 1.25 2. 1. 1.5.75 1..5.5.25.25.5.75 1. 1.25 1.5 1.75 2..25.5.75 1. 1.25 1.5 1.75 2. Männer Frauen (falls abweichend) Medianverdiener Vielfaches vom Durchschnitt,5,75 1 1,5 2 Relatives Bruttorentenniveau 3,7 27,9 3,1 32,6 33,8 33,8 (in % des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts) Relatives Nettorentenniveau 39,8 36,8 39,1 41,8 43, 43, (in % des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts) Bruttoersatzquote 37,9 55,8 4,1 32,6 22,5 16,9 (in % des individuellen Bruttoarbeitsentgelts) Nettoersatzquote 48, 67,2 5,6 41,8 3,5 23,9 (in % des individuellen Nettoarbeitsentgelts) Bruttorentenvermögen 5,9 8,7 6,3 5,1 3,5 2,6 (Vielfaches des individuellen Bruttoarbeitsentgelts) 6,5 9,5 6,9 5,6 3,8 2,9 Nettorentenvermögen 5,7 8,6 6,1 4,9 3,4 2,5 (Vielfaches des individuellen Bruttoarbeitsentgelts) 6,3 9,4 6,7 5,4 3,7 2,8 1 2 http://dx.doi.org/1.1787/88893299827 385

From: Renten auf einen Blick 213: OECD- und G2- Länder Indikatoren Access the complete publication at: http://dx.doi.org/1.1787/pension_glance-213-de Please cite this chapter as: OECD (214), Vereinigtes Königreich, in Renten auf einen Blick 213: OECD- und G2-Länder Indikatoren, OECD Publishing, Paris. DOI: http://dx.doi.org/1.1787/pension_glance-213-84-de This document and any map included herein are without prejudice to the status of or sovereignty over any territory, to the delimitation of international frontiers and boundaries and to the name of any territory, city or area. You can copy, download or print OECD content for your own use, and you can include excerpts from OECD publications, databases and multimedia products in your own documents, presentations, blogs, websites and teaching materials, provided that suitable acknowledgment of OECD as source and copyright owner is given. All requests for public or commercial use and translation rights should be submitted to rights@oecd.org. Requests for permission to photocopy portions of this material for public or commercial use shall be addressed directly to the Copyright Clearance Center (CCC) at info@copyright.com or the Centre français d exploitation du droit de copie (CFC) at contact@cfcopies.com.