Die DGUV Vorschrift 2 Eine Chance für eine bessere Prävention?

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Transkript:

Die DGUV Vorschrift 2 Eine Chance für eine bessere Prävention? Referent: Christian Reinke, BGW Hauptverwaltung

Ziele des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gesunde und motivationsfördernde Arbeitsbedingungen schaffen und erhalten das Wissen, die Erfahrungen und die Kompetenzen aller Beteiligten nutzen präventiv, systematisch, regelmäßig und anlassbezogen handeln

Arbeitsschutz ist Chefsache! Organisation des Arbeitsschutzes Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Verantwortung für den Arbeitsschutz Unterweisung der Beschäftigten Bereitstellung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) notwendige Maßnahmen treffen Beteiligung der Beschäftigten Geräte und Anlagen prüfen

Historie zur Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung (BuS) seit 1995 Pflicht der Kleinbetriebsbetreuung - von 1995 1999 100%-Abfrage von 2000 2006 Entwicklung alternativer Betreuungsmodelle in einzelnen Branchen und Regionen, u.a. für Ärztekammer SH 2005 Inkrafttreten der BGV A2 differenziertes Angebot von Betreuungsformen seit 2008 Überleitung der alternativen Betreuung für alle Branchengruppen in die Fläche seit 2011 neue DGUV Vorschrift 2

Historie zur Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung (BuS) Am 01.01.2011 trat die DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie löste die BGV A2 ab Sie regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für gewerbliche und öffentliche UV-Träger gleichermaßen. Sie schafft eindeutige Regelungen für jede Branche

Warum eine neue Vorschrift? Was sollte erreicht werden? Entwicklung eines Konzepts für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Betriebe > 10 Beschäftigte, das von gewerblichen und öffentlichen UV-Trägern gleichermaßen umgesetzt wird, zeitgemäßen Betreuungserfordernissen entspricht, gleichartige Anforderungen für gleichartige Betriebe sicherstellt, die Gefährdungssituation des einzelnen Betriebes berücksichtigt, Eigenverantwortlichkeit der Betriebe stärkt, zu einem passgenauen, betriebsindividuellen Betreuungsangebot führt. 2012_09_27_Theroie DGUV Vorschrift 2_Seite 3 von 29

Warum eine neue Vorschrift? Was sollte erreicht werden? Entwicklung eines Konzepts für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Betriebe > 10 Beschäftigte, das keine verordneten Einsatzzeiten vorsieht, inhaltliche Aspekte in den Mittelpunkt rückt, die aktive betriebliche Auseinandersetzung mit AS fördert, den Dialog zwischen BA und Sifa fördert, die Qualität der erbrachten Dienstleistung in den Mittelpunkt rückt, die Betriebe belohnt, die bereits in Arbeitsschutz investiert haben: geringerer Umfang oder Wegfall der betriebsspezifischen Betreuung 2012_09_27_Theroie DGUV Vorschrift 2_Seite 4 von 29

DGUV Vorschrift 2: Aufbau der Vorschrift Normtext Anlagen Anhänge 1 Geltungsbereich 2 Bestellung u. a. von Betriebsärzten und Fachkräften f. Arbeitssicherheit und zu den verschiedenen Betreuungsformen 3 Arbeitsmed. Fachkunde 4 Sicherheitstech. Fachkunde Anl.1 (zu 2 Abs. 2) Regelbetreuung in Betrieben < 10 Beschäft. Anl.2 (zu 2 Abs. 3) Regelbetreuung in Betrieben > 10 Beschäft. Anl.3 (zu 2 Abs. 4) Alternative Betreuung in Betrieben < 50 Beschäft. Anh.1: Hinweise zur Bestellung der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Anh.3: Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben Anh.4: Betriebsspezifischer Teil der Betreuung 5 Bericht

DGUV Vorschrift 2 Betreuungsformen Die 3 zur Auswahl stehenden Betreuungsformen richten sich nach der Betriebsgröße d.h. Anzahl der Beschäftigten: Betriebsgröße Regelbetreuung Alternative bedarfsorientierte Betreuung Bis 10 Beschäftigte Grundbetreuung + anlassbezogene Betreuung Mehr als 10 und weniger als 51 Beschäftigte 51 und mehr Beschäftigte Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten + betriebsspezifische Betreuung Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten + betriebsspezifische Betreuung Unternehmerschulung + anlassbezogene Betreuung Unternehmerschulung + anlassbezogene Betreuung Nicht möglich

DGUV Vorschrift 2 Berechnung der Beschäftigtenzahl Berechnung der Beschäftigtenzahl zur Feststellung der Betreuungsform Beschäftigungsdauer Faktor bis zu 20 Stunden/Woche 0,50 zwischen 20 und 30 Stunden/Woche 0,75 mehr als 30 Stunden/Woche 1,00 (wie Vollzeitkräfte)

DGUV Vorschrift 2 Folgende Personengruppen sind grundsätzlich betreuungspflichtig: Voll- und Teilzeitkräfte ABM-Kräfte Aushilfen und geringfügig Beschäftigte Auszubildende Behinderte in anerkannten Werkstätten und Betreute (arbeitstherapeutisch mitarbeitende Personen) Familienangehörige und Ehegatten Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH Haushaltshilfen Leiharbeiter Mitarbeitende Betreute Praktikanten, Vorpraktikanten, Anerkennungspraktikanten Rehabilitanten und Umschüler in Berufsförderungswerken und Umschulungswerken Schüler von berufsbildenden Schulen / Fachschüler Zivildienstleistende

DGUV Vorschrift 2 Folgende Personengruppen fallen z. B. nicht unter die gesetzlich vorgeschriebene Grundbetreuung sondern ihre Sicherheit muss durch eine betriebsspezifische Betreuung gewährleistet sein: Ein-Euro-Jobber Ehrenamtlich Tätige Freie Mitarbeiter Heimarbeiter Honorarkräfte, Dozenten Studenten der Medizin Unternehmer.

DGUV Vorschrift 2 Anlage 1: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigen Es sind keine festen Einsatzzeiten vorgeschrieben, sondern der Unternehmer/in bestimmt den Betreuungsbedarf selber. Umfang der BuS-Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und der anlassbezogenen Betreuung. Für die Grundbetreuung werden ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Erstberatender beauftragt. Bei Bedarf/besonderen Anlässen muss der jeweils andere Benannte hinzugezogen werden.

DGUV Vorschrift 2 Anlage 1: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigen Grundbetreuung: Unterstützung bei der Erstellung bzw. der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung Grundbetreuung wird bei maßgeblicher Änderung der Arbeitsverhältnisse, spätestens aber nach 5 Jahren wiederholt. Anlassbezogene Betreuung wird z.b. benötigt bei: Neu- und Umbauten wichtigen betrieblichen Veränderungen z.b. Einführung von Schichtdiensten, neuen Produkten oder Dienstleistungen Erstellung von Notfall- und Alarmplänen Gestaltung neuer Arbeitsplätze Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten

DGUV Vorschrift 2 Anlage 2: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigen Gesamtbetreuung Betriebsspezifische Betreuung www.bgw-online.de Ermittlung des Inhalts und Umfangs Ermittlung im Betrieb; Basis: Leistungskatalog Grundbetreuung Zeitvorgabe für Betrieb; Aufgabenkatalog

DGUV Vorschrift 2 Die Bausteine der Regelbetreuung der Betriebe > 10 Beschäftigte Grundbetreuung Die Betriebe sind mit Hilfe eines Wirtschaftszweigeschlüssels (WZ-Kode) einer Betreuungsgruppe zugeordnet. bsb. Gb. Gruppe I (hohe Gefährdung) Gruppe II (mittlere Gefährdung) Gruppe III (geringe Gefährdung) Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem; Summe BA/Sifa) 2,5 1,5 0,5 Aufteilung der Zeiten für BA/Sifa durch jeweiligen Betrieb erforderlich. Mindestanteil 20%, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr u. Beschäftigtem. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind nicht auf die Einsatzzeiten der Grundbetreuung anzurechnen.

DGUV Vorschrift 2 Die Grundbetreuung umfasst 9 Aufgabenfelder 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhältnisprävention 3. Unterstützung bei grundlegenden verhaltensbezogenen Maßnahmen Verhaltensprävention 4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 5. Untersuchung nach Ereignissen 6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten 7. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten 8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen 9. Selbstorganisation bsb. Gb.

DGUV Vorschrift 2 Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung bsb. I. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gb. Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung mit 8 Aufgabenfeldern II. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (i.d.r temporär) mit 5 Aufgabenfeldern III. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (i.d.r. temporär) mit 2 Aufgabenfeldern IV. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen, (i.d.r. temporär) mit 1 Aufgabenfeld

DGUV Vorschrift 2 Anhang 4; B Leistungsermittlung (Beispiel)

DGUV Vorschrift 2 Anhang 4; B Leistungsermittlung (Beispiel)

DGUV Vorschrift 2 Anlage 3: Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigen Voraussetzungen: Teilnahme des Unternehmers/in an einer halbtägigen Informations- und Motivationsschulung, in der er zu Themen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit unterrichtet wird. Nach der Schulung selbständige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen im eigenen Betrieb. Betreuung durch einen Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Bedarf und bei bestimmten Anlässen. Jährliche oder im Abstand von höchstens 5 Jahren Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen.

Rolle und Aufgaben der Beteiligten Kooperationspartner informiert die Unternehmen organisiert die Schulungen organisiert die Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung meldet Teilnehmende an die BGW BGW berät die Beteiligten Qualitätssicherung der Multiplikatoren entwickelt Schulungen und Unterlagen Evaluation Unternehmer/-in nimmt an Schulungen teil Fortbildung alle fünf Jahre setzt die rechtlichen Anforderungen im AGS um fordert bedarfsorientierte Betreuung ein

DGUV Vorschrift 2 Kooperationspartner der BGW Die BGW hat zahlreiche Kooperationsverträge sowohl mit Dach- und Standesorganisationen z. B. Friseur-/Landesinnungen Ärztekammern Zahnärztekammern Apothekerkammern/-verband Pflegeverbände als auch mit qualifizierten Arbeitsschutz-Dienstleistern abgeschlossen. Präventionsvereinbarung mit den Kirchen (betrifft ca. 17.000 Kindergärten und andere kirchliche Einrichtungen)

Der Unternehmerordner Gesund und sicher arbeiten Schulungsunterlagen Arbeitshilfen Sichere Seiten Schriften zum Nachlesen

Erfahrungen und Umgang mit der Vorschrift im täglichen Beratungsgeschäft Fragen aus der BuS-Praxis: Wie berechne ich die Grundbetreuungszeit? Wo finde ich den Betriebsarzt? Was muss ich an die BGW melden? Vorgehen der Pflichtenübertragung bei der alternativen Betreuung

Erfahrungen und Umgang mit der Vorschrift im täglichen Beratungsgeschäft Fragen aus der BuS-Praxis: Einsatzzeitenreduktion möglich? Beschäftigte in der betriebsspezifischen Betreuung WZ-Code: Was ist das? Dezentrales Beratungs- und Einzelanordnungsverfahren

www.bgw-online.de Rubrik Kundenzentrum

www.bgw-online.de - Kooperationspartner Rubrik Arbeitsschutzbetreuung/ BuS-Betreuung

DGUV Vorschrift 2 www.bgw-online.de

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