Studie zu Dispozinsen / Ratenkrediten



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Transkript:

18. Juli 2012 Studie zu Dispozinsen / Ratenkrediten Laufzeit 8/2011 5/2012 Forschungsvorhaben zur Bereitstellung wissenschaftlicher Entscheidungshilfe für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Autoren: Christian D. Dick (ZEW) Michael Knobloch (iff) Kerim S. Al-Umaray (iff) Lena Jaroszek (ZEW) Prof. Michael Schröder (ZEW) Achim Tiffe (iff) Unter Mitarbeit von Prof. Udo Reifner (iff), Prof. Wilfried Laatz (iff), Philipp Jamscikov (ZEW), Frieder Philipps (ZEW) und Tobias Wohlgezogen (ZEW). Ansprechpartner: Achim Tiffe, achim.tiffe@iff-hamburg.de, Tel. 040/309 691 0 institut für finanzdienstleistungen e.v. (iff) Rödingsmarkt 31/33, 20459 Hamburg

institut für finanzdienstleistungen e.v. (iff) / Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) 1 Zusammenfassung In Deutschland verfügen etwa 80 P rozent der Haushalte über einen Dispositionskredit. Dies geht aus der vom Munich Center for the Economics of Aging (MEA) erhobenen SAVE-Studie hervor. In der Gesamtbevölkerung ist somit eine hohe Abdeckung gegeben. Den Daten folgend, hängt die Verfügbarkeit von Dispositionskrediten eng mit dem Haushaltseinkommen zusammen. Demnach haben vor allem armutsgefährdete Haushalte sowie Haushalte mit besonders geringen Einkommen häufig keinen Zugang zu Dispositionskrediten; 39 P rozent der Einkommensarmen verfügen nicht über einen Dispositionskreditrahmen. Der eingeräumte Kreditrahmen liegt schwerpunktmäßig bei dem 2- bis 3-fachen des Nettoeinkommens, wobei es hier eine beträchtliche Spreizung dieses Verhältnisses über die Haushalte hinweg gibt. Ebenso wie bei der Einräumung ist auch bezüglich der Höhe der Kreditlinie das Nettoeinkommen das wesentliche Kriterium für die Bemessung der Obergrenze; der im Median eingeräumte Dispositionskreditrahmen liegt gemäß der SAVE- Studie bei etwa 3.000 Euro. Den Aussagen von 36 deutschen Banken zufolge wurden zum Zeitpunkt ihrer Befragung bei durchschnittlich 29 Prozent der Konten mit Dispositionsrahmen der Dispositionskredit in Anspruch genommen. Bezüglich der Gruppen, die von D ispositionskrediten auch Gebrauch machen, zeichnet sich folgendes Bild: Arbeitslose greifen wesentlich häufiger auf Dispositionskredite zu als Beschäftigte. Ebenso nutzen auch Alleinerziehende, Paare mit Kindern und Selbständige häufiger ihren Dispositionskredit. Haushalte im Rentenalter nutzen Dispositionskredite dagegen seltener. Eine hohe finanzielle Allgemeinbildung führt zu einer geringeren Nutzungshäufigkeit. Bei Dispositionskrediten gibt es, im Gegensatz zu den Konsumentenratenkrediten, nur vereinzelt und w enig Unterschiede bei den Zinskonditionen innerhalb einer Bank für verschiedene Kundengruppen. Eine Ungleichbehandlung erfolgt nach den Experteninterviews für einige Verbrauchergruppen aber indirekt über die Kündigung und Reduzierung der Kreditlinie bei gleichzeitiger langfristiger Duldung der dadurch eintretenden Überschreitung. Ein knappes Drittel der befragten Anbieter hält auf ihren Konten so genannte Schattenlimits vor, also interne Kreditobergrenzen ohne anlassbezogene Prüfung der Überschreitung. Insgesamt werden die momentan erhobenen Zinssätze von V erbraucherschützern als zu hoch angesehen. Es bestehe wegen der inzwischen aufgrund der Gesetzesänderung erfol-

2 institut für finanzdienstleistungen e.v. (iff) / Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) genden konsequenteren Anpassung an Referenzzinssätze die Gefahr, dass dieses ihrer Ansicht nach überzogene Niveau auf Dauer festgeschrieben sei. Seit Beginn der Finanzkrise haben sich die Refinanzierungskosten der Banken am Geldmarkt reduziert. Die Dispozinsen sind nicht im gleichen Maße gefallen. Gefragt nach dem Verwendungszweck der dadurch erhöhten Marge nannten die befragten Anbieter gestiegene Erträge, gestiegene Eigenkapitalkosten und eine gestiegene Risikovorsorge. Die absolute Höhe der Dispozinsen liegt üblicherweise oberhalb des Niveaus, das bei Konsumentenkrediten verlangt wird. Bezüglich einer gestiegenen Risikovorsorge wird allerdings deutlich, dass die höheren Kosten bei Dispositionskrediten nicht durch höhere Ausfallquoten in der Höhe gerechtfertigt sind: Die Ausfallquoten lagen nach Anbieterangaben im Mittel bei etwa 0,2 Prozent (Maximum 0,3 Prozent). Im Vergleich dazu betragen die Ausfallquoten bei Konsumentenkrediten 2,5 P rozent. Auch erscheint es nicht plausibel, dass sich der Bearbeitungs- oder Verwaltungsaufwand in den letzten Jahren gesteigert hat. Es liegt also nahe, dass die Erträge aus dem Dispokreditgeschäft die Kosten, die dem Kreditinstitut für dieses einzelne Produkt entstehen, deutlich übersteigen, so dass sie zur Quersubventionierung anderer Leistungen (bspw. Kontoführungsgebühren) oder zur Gewinnsteigerung verwendet werden. Dies wird dadurch begünstigt, dass der Markt von einem fehlenden Preiswettbewerb geprägt ist, da Konsumenten ihre Kontenwahl nur geringfügig von den Preisen und Preisanpassungen bei Dispokrediten abhängig machen. Raten- und Abrufkredite sind nach Meinung von Verbraucherschützern nur bedingt als Alternative geeignet da die Alternativen weniger flexibel seien und durch zusätzliche Konten der Überblick leicht verloren gehen könne und sich hierdurch das Überschuldungspotenzial erhöhen könne. Zentral sei bei der Diskussion um hohe Dispozinsen nicht der Erhalt einer günstigeren Kreditalternative, sondern eine Reduzierung der Kosten im bestehenden Dispositionskredit. Anders soll dies bei dauerhafter Nutzung des Dispositionskredits zum Zwecke der Investition oder des Krisenmanagements sein. In diesen Fällen wird der Ratenkredit als die geeignetere Alternative angesehen. Hierbei ist jedoch zu beobachten, dass die Umschuldung in einen Ratenkredit teilweise nicht erfolgen kann, entweder weil seitens der Anbieter strengere Vergaberichtlinien für Ratenkredite bestehen, oder aber weil sich die Kreditwürdigkeit des Kunden über die Zeit verändert hat (etwa wenn die lange Überziehung durch eine Verschlechterung der Einkommenssituation ausgelöst worden ist).

institut für finanzdienstleistungen e.v. (iff) / Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) 3 Insbesondere Verbrauchergruppen mit niedrigem Einkommen haben aufgrund der Vergabekriterien auch zu Ratenkrediten insgesamt einen erschwerten Zugang. Der bestehende gesetzliche Rahmen erscheint ausreichend, um Zinsanpassungen bei der eingeräumten und geduldeten Überziehung für Verbraucher transparent zu gestalten. Sie lassen den Kreditinstituten auch genügend Spielraum bei der Zinsgestaltung. Insbesondere erlaubt der gesetzliche Rahmen auch stabile Zinsen bzw. nur geringe Erhöhungen bei steigendem Zinsniveau durch Auswahl eines gering schwankenden Referenzzinssatzes, der Nutzung von Caps als Höchstgrenze, der Möglichkeit eines einseitigen Verzichts auf Zinserhöhungen oder Festzinsvereinbarungen. Daher besteht kein gesetzgeberischer Bedarf, die Rahmenbedingungen für Zinsanpassungsklauseln zu ändern. Das Grundproblem verhältnismäßig hoher Zinssätze für die geduldete und die eingeräumte Überziehung ist unabhängig von d er Zinsanpassung zu sehen. Die Studie diskutiert die Vor- und Nachteile verschiedener rechtlicher Regelungen, die diesbezüglich in den Markt eingreifen: diese Möglichkeiten umfassen eine klare Preisobergrenze für Dispositionskredite, hervorgehobene Preisangabe in der Werbung, Hinweisschreiben bei exzessiver Nutzung, ein besserer Schutz der Verbrauchergruppen bei Nutzung, eine Verhinderung von preistreibenden Faktoren wie Zinseszinsen und zusätzliche Entgelte und eine jährliche Berichtspflicht der Bundesregierung über die Entwicklung. Beispiele aus dem Ausland und aus anderen Rechtsgebieten zeigen, dass eine klarere Definition prinzipiell vorhandener Wucherbestimmungen oder Preisobergrenzen ein wirkungsvolles Mittel sein können, ebenso wie die Pflicht zu einem Alternativangebot; je nach Stärke des staatlichen Eingriffs gibt es für die Politik hierbei einen Zielkonflikt zwischen einer breiten Versorgung mit Dispokreditlinien und günstigen Konditionen. Nimmt man Einfluss auf die Preisbildung, kann das dazu führen, dass Banken ihre Erträge künftig auf andere Art generieren, etwa durch höhere Kontoführungsgebühren, soweit die hohen Zinssätze für Überziehungskredite auf einer Quersubventionierung beruhen. Beispiele aus der Praxis zeigen aber, dass sowohl Filial- als auch Direktanbieter mit Zinssätzen von derzeit um die 10 Prozent p.a. für die eingeräumte und die geduldete Überziehung profitabel arbeiten können. Ob es zu einer Kostenverlagerung kommen wird, ist daher offen. Letztlich kann eine Verlagerung der Kosten hin zu günstigeren Zinssätzen für Überziehungskredite bei gleichzeitig höheren Kontoführungsgebühren politisch gewollt sein, da von der Nutzung des Dispokredits besonders betroffene Haushalte (Arbeitslose, Alleiner-

4 institut für finanzdienstleistungen e.v. (iff) / Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) ziehende) entlastet würden und eine solche Maßnahme zu einer allgemeineren Preisgerechtigkeit führen kann. Es gibt jetzt schon viele Beispiele von Best Practice: Zinsen für Überziehungskredite auf dem Niveau von Ratenkrediten, gleiche Zinskonditionen für geduldete und eingeräumte Überziehung, Anschreiben der Kunden bei dauerhafter, exzessiver Nutzung mit Hinweis auf günstigere Alternativen und e infache Vergleiche der Konditionen verschiedener Kreditformen. Die Beispiele zeigen, dass günstigere Konditionen auf dem Niveau von K onsumentenkrediten und ein fairer Umgang mit dem Verbraucher bei Überziehungskrediten grundsätzlich schon jetzt machbar sind.