Die Beschlüsse der Beschlusskommission vom 21. 10. 2010 und der Regionalkommission Bayern vom 29. 10. 2010 zu Anlage 30 AVR



Ähnliche Dokumente
Neuregelungen für Ärzte

Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst

Entgelt E Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

Tabelle TVöD / VKA. Anlage A zum TVöD (gültig vom 1. März 2012 bis zum 31. Dezember 2012) (monatlich in Euro)

MO DI MI DO FR SA SO Summe der Woche MO DI MI DO FR SA SO Summe der Woche MO DI MI

Synopse Anlagen 30 bis 33

Deutscher Caritasverband (Hg.) AVR. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes. Aktualisierungsbeilage:

Neuregelungen für Mitarbeiter in der Pflege

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Entgelttarifvertrag Nr. 4 vom 22. Oktober 2012

Überleitungs- und Besitzstandsregelung. für MA im Pflegedienst in Krankenhäusern (= Anlage 31 AVR)

Entgelttarifvertrag (TV-Ärzte Entgelt Asklepios)

Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L

Entgelttarifvertrag. zwischen. der Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbh (GLG) zugleich handelnd für:

Grundzüge des TV-L. Informationsveranstaltung am Abt. III-1 Personalangelegenheiten

Spruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost vom Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren

TVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H.

Tariftabellen Urlaub [2] Anlagen 3, 3a [3 8] Anlage 30 [9] Anlagen 31 [10 15] Anlage 32 [18 21] Bereitschaftsdienstentgelt.

Beck-Texte im dtv TVöD, TV-L. Textausgabe. von Gabriele Cerff. 6. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2014

Deutscher Caritasverband

Änderungstarifvertrag Nr. 1. vom 6. Juli zu 41 TV-G-U Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken.

SRH-Kliniken-Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte. (SRH-Kliniken-TV-Ärzte-Entgelt)

Stundenentgelte Anlage A zum TVöD - Tarifgebiet West

AK-MAS Erzdiözese München und Freising

Tariftabellen Für die Regionen Nord/Nordrhein- Westfalen/Mitte/ Baden-Württemberg/Bayern

A 14/

AVR. Tariftabellen 2017/2018.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Vergütungsrunde 2014/2015. Die Regionalkommission Ost beschließt auf der Grundlage ihres Eckpunktebeschlusses vom :

(8) Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die. a) (nach Einführung einer Flexiblen Arbeitszeit an der Universität)

Teil A A, 1. Allgemeiner Teil 2. Abschnitt 7 S.1. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD,

Überleitungs- und Besitzstandsregelung. für Ärztinnen und Ärzte (= Anlage 30 AVR)

AVR. Tariftabellen

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen zum TV-Ärzte. vom 11. April 2013

Der Bereitschaftsdienst

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14

Tariftabellen Stand: 12. April Für die Regionen Nord/Nordrhein- Westfalen/Mitte/ Baden-Württemberg/Bayern

Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

B. Sonderregelungen. 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Tarifvertrag zur Änderung des Manteltarifvertrages und zur Anpassung der Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte

Deutscher Caritasverband e.v.

Anpassung der Regelungen für Arbeitsverhältnisse mit Ärztinnen und Ärzten (TV-Ärzte/Bistums-KODA Speyer) vom Bistums-KODA Speyer

Tarif-Info 2010/2011 für Mitarbeiter in der Pflege in Betreuungseinrichtungen (Anlage 32) Vergütungserhöhungen

Der Bischof von Hildesheim. Beschluss der Regionalkommission Nord des Deutschen Caritasverbandes zu Antrag

Anlage 30 zu den AVR Besondere Regelungen für Ärztinnen und Ärzte

Neuregelungen der AVR. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst

Erfahrungs- und Leistungskomponenten im TV-L

Der Tarifvertrag- Land (TV-L): Die Stufen der Entgelttabelle

Neue Ärztevergütung in den AVR

Arbeitsrechtliche Kommission MAS Erzdiözese München und Freising. Herzlich Willkommen. zum Info-Tag SuE

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 AbkÅrzungsverzeichnis... 14

Entgelttarifvertrag. vom 30.Juni Zwischen. der KMG Klinikum Mitte GmbH bestehend aus:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L. 28. April 2008

Deutscher Caritasverband

RefArbR Zeitzuschläge 2014 Übersicht

Zeitzuschläge nach Anlage 6a zu den AVR im Jahr 2018

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Vorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Im Einzelnen haben bearbeitet... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis...

Tarif-Info 2010/2011 für Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) (Anlage 33) Vergütungserhöhungen

Zulage nach 14 Abs. 3 TVöD Anlage A zum TVöD

Zeitzuschläge nach Anlage 6a zu den AVR im Jahr 2016

RefArbR Zeitzuschläge 2015 Übersicht

Entgelttarifvertrag. vom 01. Juni Zwischen. der KMG Klinikum Mitte GmbH bestehend aus:

Arbeitszeit innerhalb der Anlagen 30 bis 33 A 7.2

Neue Tarifregelungen im Bereich der Länder. Personalversammlung 1. November 2006

Zeitzuschläge nach Anlage 6a zu den AVR im Jahr 2017

Einigung zur Arbeitszeit erzielt

Öffentliches Tarifrecht für die Praxis. TVöD. Allgemeiner Teil und TVÜ. von Markus Kuner. 2. Auflage

Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR)

Änderungstarifvertrag Nr. 2. vom 6. Juli zum Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen)

Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren

Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR)

Tarifrunde 2014/2015. Die Regionalkommission Bayern beschließt:

43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich -

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Deutscher Caritasverband e.v.

Stand: 24. Juli Gesamtverzeichnis. der Unständigen Bezüge in KIDICAP

5. Änderungstarifvertrag vom 29. Mai 2018

5. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Chemnitz vom 25. Januar 2016

Beschluss. Deutscher Caritasverband e.v. gez. Jörg Allgayer Vorsitzender der Regionalkommission Baden-Württemberg

Deutscher Caritasverband e.v.

Spruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV vom 17.

Vergütungsrunde 2014/2015. Gemäß des Eckpunkte-Beschlusses der Regionalkommission Baden-Württemberg vom wird nachfolgendes beschlossen:

1. Änderungstarifvertrag. Zwischen. Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und. dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V.

Tabelle TV-Ärzte/VKA

Informationen zur Dienstplangestaltung

Der Beschluss der Beschlusskommission vom

O Ti ra. Klarsicht. artikel

Eckpunktevereinbarung zu Tarifverhandlungen zum TV-Ärzte-UMN vom 16. Oktober 2015

Beschluss der Regionalkommission Ost vom Vergütungsrunde 2014/2015

Deutscher Caritasverband e.v.

Zeitzuschläge nach Anlage 6 a zu den AVR im Jahr 2015

Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund

2. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Krankenhäuser

Transkript:

Die Beschlüsse der Beschlusskommission vom 21. 10. 2010 und der Regionalkommission Bayern vom 29. 10. 2010 zu Anlage 30 AVR

Die neue Anlage 30 AVR Geltungsbereich : für Ärzte / Zahnärzte in Krankenhäusern, medizinischen Instituten, Reha- und sonstigen Einrichtungen, in denen die ärztliche Behandlung von in der Einrichtung beschäftigten Ärzten stattfindet; neue Regelungen für d. Bereiche Arbeitszeit und Entgelt von bisheriger AVR für diese MA außer Kraft gesetzt: Allgemeiner Teil - 2a, 9a u. 12 Anlage 1 - I (a) Hinweis auf Anlagen 2, a d Ia Bewährungszeiten II, IIa Dienstbezüge ( auch von Teilzeit-Ma );

AVR-Teile außer Kraft IIIB - Regelvergütung V - Kinderzulage VII Wechselschicht- und Schichtzulage XIV Weihnachtszuwendung Anlagen 2a, 2c Tätigkeitsmerkmale Anlage 3a Regelvergütungstabellen Anlage 5 Arbeitszeitregelung Anlage 6, 6a Überstundenregel., Zeitzuschläge Anlage 14 4, 6 9 Zusatzurlaub, Urlaubsgeld

Neue Arbeitszeitregelungen durchschnittl. wöchentl. Arbeitszeit:40 Std. Ausgleichszeitraum bis zu 1 Jahr; bei Schicht-/Wechselschicht länger möglich; tägl. AZ bis zu 12 Std.; in unmittelb. Folge nicht mehr als vier 12-Std.-Schichten; innerh. v. 2 Kalenderwochen nicht mehr als acht 12-Std.-Schichten nicht mit Bereitschaftsdienst kombinierbar;

Arbeitszeitregelung II bei dienstl. Notwendigk. Verpflichtung zu: Sonn.-, Feiertags-, Nacht-, Schichtarbeit; Bereitsch.dienst, Rufbereitsch., Mehrarbeit u. Überstunden bei Teilzeit mit dienstvertragl. Vereinbar. oder Zustimmung; per DV: wöchentl. Arbeitszeitkorridor bis 45 Std. oder tägl. Rahmenzeit bis 12 Std.; Gleitzeitregelungen möglich;

Arbeitszeitregelung III dienstfrei am 24. u. 31. Dez.; Arbeit am Wochenfeiertag: Ausgleichszeitraum 3 Monate; 1/5-Reduzierung der Wochen-AZ in Schichtbetrieben; ( 10 ) Arbeitszeiten sind objektiv zu dokumentieren; keine Regelung zum Arbeitszeitkonto;

Arbeitszeitregelungen IV Definitionen v. Sonderformen d. Arbeit: Schichtarbeit Arbeit nach Schichtplan; regelmäßiger Wechsel d. täglichen Beginns um mindest. 2 Std., in Zeitabschnitten v. längstens 1 Monat u. innerh. v. mindest. 13 Std. tägl.; Schichtzulage: b. ständiger Schichtarbeit 40,- monatl., bei unständiger Sch.arb. 0,24 stündl.; Wechselschichtarbeit - längstens nach 1 Mo. erneut mindest. 2 Nachtschichten; Zulage b. ständiger W.schicht 105,- monatl., b. unständiger W.schicht 0,63 stündl.;

Arbeitszeitregelungen V Nachtarbeit: Arbeit zw. 21.00 u. 6.00 Uhr Nachtschicht: mind. 2 Std. Nachtarbeit Mehrarbeit: leisten Teilzeit-Ma über vereinb. AZ hinaus bis zur AZ eines Vollzeit-Ma; Überstunden: Arbeit auf Anordnung über festgesetzte AZ in d. Woche hinaus u. nicht bis zum Ende der nächsten Woche ausgeglichen; weiterhin sind Überst. Stunden üb. AZ-Korridor u. Rahmenzeit hinaus / Schichtplanüberschreit. am Tag oder am Ende des Schichtplanturnus;

Arbeitszeitregelung VI Bereitschaftsdienst: Definition unveränd. Reduzierung der BD-Stufen von 4 auf 3 zur Entgeltberechnung als AZ gewertet: Stufe I 60 % ( bis zu 25 % Arbeitsanfall ) Stufe II 75 % ( bis zu 40 % Arbeitsanfall) Stufe III 90 % (bis zu 49 % Arbeitsanfall) Zuweisung zu d. Stufen als Nebenabrede zum Dienstvertrag;

Arbeitszeitregelung VII Kombination Vollarbeit + BD: (a) 8 Std. Vollarbeit + BD d. Stufen I u. II bis 24 Std. möglich; (b) 8 Std. Vollarbeit + BD d. Stufe III bis 18 Std. möglich; mit DV bis 24 Std. (c) nur BD an Samstagen, Sonn- u. Feiertagen bis 24 Std. möglich; (d) üb. 8 Std. Vollarbeit hinaus BD Ausgleich nicht nötig; wöchentl. AZ bis 60 Std.

Entgelt für BD für die als AZ gewertete Zeit des BD wird je Std. gezahlt: in EG I 25,00 in EG II 29,00 in EG III 31,50 in EG IV 33,50 jede Std. am Feiertag 25 % Zuschlag; jede Std. in der Nacht 15 % Zuschlag; weiter keine Ansprüche auf Zeitzuschläge;

Arbeitszeitregelung VIII die errechnete Arbeitszeit im BD und die umgerechneten Zeitzuschläge können auch als Freizeitausgleich gewährt werden; Ausgleichsfrist: bis zum Ende des 3. Kalendermonats

Arbeitszeitregelung IX Rufbereitschaft: Definition unverändert Abgeltung RB < 12 Std. 12,5 % als AZ ; RB > 12 Std. mit tägl. Pauschale: Mo Fr: das 2fache d. individ. Std.entgelts Sa, So, Feiert: d. 4fache d. indiv. Std.entg. Inanspruchnahme Zeit d. geleisteten Arbeit + Wegezeiten, gerundet auf nächste volle Std.; Zeiten f. telefon. Beratung aufsummiert;

Zeitzuschläge Ausgleich mit Tabellenentgelt Stufe 3: Überstunde ( je Std. ): 15 v. H. Nachtarbeit ( je Std. ): 15 v. H. Sonntagsarbeit ( je Std. ): 25 v. H. Feiertagsarbeit ( je Std. ): 35 v. H. ohne Freizeitausgleich 135 v. H. Samstagsarbeit (v. 13 21 Uhr):0,64 /Std. ( soweit nicht im Rahmen v. Schichtarbeit ) am 24./31. Dez. ab 6 Uhr: 35 v. H.

Arbeitszeitregelung X ( 17 ) Zusatzurlaub wird gewährt für: Wechselschichtarbeit - je 2 zusammenhängende Monate = 1 Urlaubstag Schichtarbeit je 4 zusammenhängende Monate = 1 Urlaubstag f. nicht ständige Schichtarbeit DV möglich; Nachtarbeit für 150 Std. = 1 Urlaubstag ( bis zu 4 Tagen; für Teilzeit-Ma Stundenanzahl anteilig )

Arbeitszeitregelung XI Zusatzurlaub für BD: 2 Tage pro Kalenderjahr, wenn 288 Std. der Bereitschaftsdienste in die Nachtzeit fallen; Begrenzung des Gesamturlaubs auf 35 Tg ab 50. Lj. oder bei Wechselschicht 36 Tg. Zusatzurlaub n. 125 SGB IX zusätzlich;

Arbeitszeitregelung XII Führung auf Probe Führungsposition ab EG 10 bis zu 2 Jahren übertragen; Führung auf Zeit Führungsposition ab EG 10 bis zu 4 Jahren übertragen; kann bis zu 8 J. bzw. 12 J. verlängert werden;

Entgeltregelungen I Anhang A Entgelttabelle der Entgeltguppen ( EG ) I bis IV mit Ärzten in den Entgeltgruppen III u. IV kann nach Ablauf der Stufenlaufzeit in der letzten Stufe ein außertarifliches Entgelt vereinbart werden;

Tabelle AVR Ärztinnen und Ärzte (monatlich in Euro) (gültig ab 01.05.2010) Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 IV (ltd. Oberärzte) 7.265,1 0 - - - - - III (Oberärzte) 6.176,1 0 6.539,11 - - - - II (Fachärzte) 4.930,7 9 5.344,22 5.707,23 5.918,98 6.125,68 6.332,38 I (Ärzte) 3.735,9 1 3.947,67 4.098,91 4.361,08 4.673,67 -

Stufen der Entgelttabelle AVR Ärztinnen und Ärzte (Anlage 30, 14) Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen (nach X Jahren ärzt-/fach-/oberärztlicher Tätigkeit) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 IV (ltd Oberärzte) III (Oberärzte) - - - - - 3 - - - - II (Fachärzte) 3 6 8 10 12 I (Ärzte) 1 2 3 4 -

Entgeltregelungen II Regelungen zur Einstufung: EG I Zeiten ärztl. Tätigkeit (Arzt i. Prakt.) EG II Zeiten fachärztl. Tätigkeit EG III Oberarzt; verantwortl. f. selbständ. Teil- oder Funktionsbereiche d. Klinik bzw. Abteilung; EG IV leitender Oberarzt; ständige Vertretung d. Chefarztes;

Entgeltregelungen III Zeiten einer beruflichen Tätigkeit, die förderlich sind, können angerechnet werden; ärztl. Tätigkeit im Ausland angerechnet, wenn als gleichwertig anerkannt; bei überdurchschnittl. / unterdurchschnittl. Leistungen können Stufenlaufzeiten der Stufen 2 bis 5 verkürzt / verlängert werden

Entgeltregelungen IV ununterbrochene Tätigkeit: unschädlich (a) Mutterschutz, (b) AU bis 26 Wochen, (c) Urlaub, Sonderurlaub im DG-Interesse, (d) Übertragung höherwertiger Tätigkeit Höhergruppierung Besitzstand f. Entgelt, bis Entgelt höherer Stufe es übersteigt;

Entgeltregelungen V zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs u. zur Bindung von qualifizierten Fachkräften: bis zu 2 Stufen höheres Entgelt möglich; Ma in der Endstufe kann bis zu 20 % der Stufe 2 ihrer Entgeltgruppe mehr gezahlt werden; für Ärzte keine Jahressonderzahlungen mehr; in Monatsgehalt eingerechnet;

Entgeltregelungen VI Leistungsentgelt / Erfolgsprämie / Sozialkomponente: nur mit Dienstvereinbarung möglich (Kataloge f. Mindestregel.) Einsatzzuschlag im Rettungsdienst: 22,17 Arzt muß mind. 1 Jahr klinisch tätig sein; keine Heranziehung, wenn aus persönl. oder fachl. Gründen nicht zumutbar;

Tarifautomatik wenn es bis 31.12.2012 neue Tarifverträge zwischen VKA u. Marburger Bund gibt, berät die BK darüber; faßt sie innerhalb von 6 Monaten keinen Beschluß zu den Abweichungen, gelten diese bis zum 31.12.2012;