Sie bereiten sich in Theorie und Praxis auf den fachlichen Teil der Meisterprüfung vor. Die Inhalte: Nahrungsmittelchemie: Nährstoffe (Eiweiß, Fette, Kohlenhydrate), Mineralsalze, Wirkstoffe (Enzyme, Vitamine), Spaltvorgänge (Nährstoffabbau, alkoholische Gärung) bei der Herstellung von Backerzeugnissen. Rohstoffkunde: Getreide, Mahlprodukte, Hefe, Backhilfsmittel, Zutaten und Wasser, Fertigmehle Fachkunde: Teiglockerung, Teigbereitung, Backprozess, Brot- und Gebäckbeurteilung sowie - lagerung, Gärunterbrechung, Frischhaltung von Backerzeugnissen, Fachrechnen, Fachkalkulation und Kostenrechnung, Kalkulation am PC Bäcker-Lohnverrechnung, Kollektivverträge, Bäckereiarbeitergesetz Werkstatt und Verkauf: Backöfen, Bäckereimaschinen, Verkaufsräume Fachliche Sondervorschriften: Bäckereiarbeitergesetz, Lebensmittelrecht (im besonderen Codex Alimentarius Austriacus und Lebensmittelkennzeichnungs-verordnung), Gewerbeordnung, Preisauszeichnung, Hygienevorschriften und HACCP, Eichpflicht für Waagen und Gewichte Arbeitsinspektorat: Arbeitnehmerschutz, arbeitsrechtliche Vorschriften, Arbeitsplatzevaluierung Ernährungsphysiologie Dekor- und Schaugebäck Die Teilnehmer: Bäcker mit absolvierter Lehrabschlussprüfung, welche die Meisterprüfung ablegen möchten Die Gewerbeausübung: Erforderlich ist die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder die Meisterprüfung entfällt (siehe unten). Seite 1 von 5
Die Meisterprüfung: Einzige Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Prüfungsstelle ist die Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer OÖ, Wiener Straße 150, 4021 Linz, Tel.: 05-90909-4041 (Manfred Meindl), Internet: http://wko.at/ooe/bp. Die Meisterprüfung besteht aus 5 Modulen: Modul 1: Fachlich praktische Prüfung Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung Modul 4: Ausbilderprüfung entfällt bei erfolgreich abgelegter Unternehmerprüfung oder erfolgreich absolviertem Ausbildertraining (Kursnr. 0252) Modul 5: Unternehmerprüfung zur Vorbereitung dient das Unternehmertraining (Kursnr. 0018) Für Anmeldung und nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsstelle. Entfall der Meisterprüfung: Aufgrund der Bäcker-Verordnung ist in nachfolgenden Fällen keine Meisterprüfung erforderlich, um das Handwerk der Bäcker anzutreten: 1. Zeugnisse über a) den erfolgreichen Besuch einer Meisterschule, deren schwerpunktmäßige Ausbildung im Bereich Bäckerei liegt, und b) die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung, sofern diese nicht entfällt, und c) eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit oder 2. Zeugnis über eine ununterbrochene, mindestens sechsjährige einschlägige Tätigkeit als Selbständiger oder Betriebsleiter 3. Zeugnisse über a) die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bäcker oder in einem mindestens zweijährig verwandten Lehrberuf oder den erfolgreichen Besuch einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren schwerpunktmäßige Ausbildung die für das Handwerk spezifischen Qualifikationen vermittelt, und b) eine nachfolgende ununterbrochene, mindestens dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbständiger oder Betriebsleiter oder Seite 2 von 5
4. Zeugnisse über a) eine ununterbrochene, mindestens dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbständiger und b) eine mindestens fünfjährige einschlägige Tätigkeit als Unselbständiger oder 5. Zeugnisse über a) die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bäcker oder in einem mindestens zweijährig verwandten Lehrberuf oder den erfolgreichen Besuch einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren schwerpunktmäßige Ausbildung die für das Handwerk spezifischen Qualifikationen vermittelt, und b) eine nachfolgende ununterbrochene mindestens fünfjährige fachspezifische Tätigkeit in leitender Stellung. Ein wichtiger Hinweis: Zur kompletten Vorbereitung buchen Sie die Kurse "Unternehmertraining 0018 und "Ausbildertraining 0252. Die Unternehmerprüfung: Einzige Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig in der Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer OÖ, Wiener Straße 150, 4021 Linz, Tel.: 05-90909-4031 (Fr. Egger), Internet: http://wko.at/ooe/bp, wann die Prüfung stattfindet. Entfall des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung (mit 1.4.2004) Der Prüfungsteil Unternehmerprüfung entfällt bei Nachweis folgender Voraussetzungen: 1. Erfolgreich abgelegte Prüfungen: Unternehmerprüfung als Einzelprüfung Prüfungsteil Unternehmerprüfung im Rahmen einer Meisterprüfung oder einer Prüfung zum Nachweis der Befähigung für ein gebundenes Gewerbe oder für ein reglementiertes Gewerbe Kaufmännisch-rechtskundlicher Teil im Rahmen einer Meisterprüfung Eine dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz entsprechende Meisterprüfung Bis zum Ablauf des 30. Juni 1993 im Rahmen der Erbringung des Befähigungsnachweises für ein konzessioniertes Gewerbe oder bis zum Ablauf des 30. Juni 1993 oder nach diesem Zeitpunkt im Rahmen der Erbringung des Befähigungsnachweises für ein gebundenes Gewerbe oder für ein nicht als Handwerk eingestuftes reglementiertes Gewerbe oder ein konzessioniertes Seite 3 von 5
Verkehrsgewerbe auf andere Art als durch die erfolgreiche Ablegung des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung nachgewiesene unternehmerische Kenntnisse in vergleichbarem Umfang Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf 2. Eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Selbständiger oder in kaufmännisch leitender Stellung in einem Unternehmen 3. Erfolgreicher Abschluss einer der nachfolgenden Schulen, Ausbildungen oder Lehrgänge: Handelsakademie sowie deren Sonderformen Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und deren Sonderformen Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten sowie deren Sonderformen Berufsbildende höhere Schulen einschließlich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, sofern nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Dem Schulorganisationsgesetz unterliegende Speziallehrgänge, sofern durch Zeugnis Dreijährige Handelsschule oder eine mindestens dreijährige Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, in der eine der Handelsschule entsprechende betriebswirtschaftlich-kaufmännische Ausbildung vermittelt wird Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe Hotelfachschule, Gastgewerbefachschule und Tourismusfachschule Hotelfachlehrgang für Erwachsene der Salzburger Tourismusschule Bischofshofen Mindestens dreijährige gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen Mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schulen einschließlich der mindestens dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, sofern nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Werkmeisterschulen oder Bauhandwerkerschulen, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind oder ein Zusatzlehrgang im Ausmaß von mindestens 80 Stunden erfolgreich besucht wurde, in dem die zur selbständigen Ausübung eines Gewerbes notwendigen unternehmerischen Kenntnisse vermittelt werden Fachakademie, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Meisterschule oder Meisterklasse, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Betriebswirtschaftliche Intensivlehrgänge der Wirtschaftsförderungsinstitute der Wirtschaftskammern Unternehmerführerschein Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters (siehe Pkt. 4) Seite 4 von 5
4. Erfolgreicher Abschluss einer der folgenden Studienrichtungen an einer inländischen Universität: Hochschule für Welthandel in Wien Studienversuch Angewandte Betriebswirtschaft Studienrichtung Betriebswirtschaft Studienrichtung Handelswissenschaft, Studienversuch Internationale Betriebswirtschaft Studienrichtung Volkswirtschaft Studienrichtung Wirtschaftsinformatik Studienrichtung Wirtschaftspädagogik Studienrichtung Rechtswissenschaften Aufbaustudium Betriebs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Ingenieurwissenschaftliche oder naturwissenschaftliche Studienrichtung, sofern durch Zeugnis Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters, sofern durch Zeugnis 5. Erfolgreicher Abschluss eines Fachhochschul-Studiengangs, in dem Lehrinhalte im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen vermittelt wurden, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind. Seite 5 von 5