Veranstaltung der VKIB am 04. März 2010 in München Tagungsort: Oberste Baubehörde Fachtagung: Barrierefreies Bauen 2010 Thema Fahrrad und Gehwege 1 Referent: Peter Münsch Bauingenieur Stadtbaumeister der Kreisstadt Marktoberdorf
Inhaltsübersicht: 1. Rahmenbedingungen für Fuß und Fahrradwege 2. Rechtliche Rahmenbedingungen und Verkehrszeichen 3. Baumaterialien und Trassierungsvorgaben 4. Beispiele 2
1. Rahmenbedingungen für Geh und Fahrradwege: Anforderungen an Gehwege 3 1. Nutzung nur durch Fußgänger 2. Wegeverbindungen mit hoher Verkehrssicherheit 3. Hoher Gehkomfort (gute Oberfläche, schnelles Vorankommen) 4. Möglichst direkte Führung 5. Attraktivität 6. Soziale Sicherheit (beleuchtet, einsehbar) 7. Möglichst keine Verengungen durch Einbauten und Werbeanlagen 8. Begegnung zweier Fußgänger, auch mit Regenschirm sollte möglich sein 9. Überholen von langsameren Personen sollte möglich sein 10.Sicherheitsanstand zu Gebäuden, Einfriedungen und Fahrbahn muss eingehalten werden 11. Fahrrad fahrende Kinder dürfen nicht zur Gefährdung werden 12.Zwingende Berücksichtigung der barrierefreien Anforderungen (Begegnungen zweier Rollstuhlfahrer ) 13. Gehwege erfüllen soziale Funktionen wie Aufenthalt
Gehwegverengungen: Poller Werbung 4 Straßenleuchten, Schilder Parkende Autos Bepflanzungen
Anforderungen an Fahrradwege 1. Wegeverbindungen mit hoher Verkehrssicherheit sowohl innerstädtisch wie auch auf Fernverbindungen 2. Hoher Fahrkomfort (gute Oberfläche, schnelles Vorankommen) 3. Möglichst direkte Führung 4. Attraktivität 5. Soziale Sicherheit (beleuchtet, einsehbar) 6. Gute Wegweisung 7. Straßenentwässerungsrinnen möglichst schmal und eben 8. Straßeneinläufe mit schmalen Schlitzweiten 9. Entlastung der Städte von Quell und Zielverkehr 10. Freizeit und Erholungswert 5
Straßenentwässerung Asphaltüberstand 1 2 cm, unter 45 abkanten Entwässerungsrinne nie als gespaltener Granit 1 -, 2 bzw. 3 Zeiler 6 Randeinfassung dringend nach Einbau auf Niveau Ent wässerungsrinne absenken
Straßenentwässerung Entwässerung Gute Lösung Gute Lösung 7 Schlechte Lösung Schlechte Lösung
2. Rechtliche Rahmenbedingungen und Verkehrs zeichen für Geh und Fahrradwege: Rechtliche Rahmenbedingungen für Gehwege 1. Kinder bis 8 Jahre müssen Gehwege als Radweg nutzen, sofern es keinen gesonderten Streifen hierfür gibt 2. Kinder von 8 bis zum vollendeten 10 Lebensjahr können Gehwege als Radweg nutzen, sofern es keinen gesonderten Streifen hierfür gibt 3. Fahrräder dürfen parallel auf Gehwegen abgestellt werden, wenn sie den Verkehr nicht behindern 4. Kfz dürfen weder auf Gehwegen fahren noch halten bzw. parken 5. Besondere Fortbewegungsmittel (Rollstühle, Kinderwagen, Rodel schlitten, Roller, Kinderfahrräder, Inline Skater) müssen, wenn keine andere Regelung besteht, Gehwege benutzen 8
Rechtliche Rahmenbedingungen für Fahrradwege 1. Grundsätzlich gilt, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen müssen 2 Abs. 1 StVO). 2. Nur wenn es auf der Straße eine benutzungspflichtige Radverkehrs anlage gibt, müssen Radfahrer diese benutzen. Die Benutzungs pflicht ist in 2 Abs. 4 StVO geregelt. Radwege sind benutzungs pflichtig, wenn sie Teil der Straße, zu der auch die Fahrbahn gehört, sind und in Fahrtrichtung mit den blauen Verkehrsschildern mit Fahrradsymbol (Zeichen 237, 240 oder 241) gekennzeichnet sind. Die Fahrbahn darf dann nur in Ausnahmefällen benutzt werden. 3. Fahrradfahrer müssen sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten 9
Verkehrszeichen Gehwege mit Zusatz Radfahrer frei Vorteile: geringster Breitenbedarf 1,80 m Regelbreite, besser 2,30 m Radfahrer und Fußgänger haben gesicherten Weg 10 Kombination von Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10 Nachteile: Fahrradfahrer müssen sich an Geschwindigkeit der Fußgänger anpassen Rechtlich bleiben es Gehwege, Radfahrer sind sorgfaltsverpflichtet Leitstruktur für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen zwingend erforderlich (oft fehlen Wegebreiten) großes Gefährdungspotential, da Geschwindigkeit Radfahrer und Fußgänger sehr unterschiedlich und Kinder, sensorische eingeschränkte, sehbe - einträchtigte und blinde Menschen, sowie Menschen mit Rollator und Rollstuhl auf den meist schmalen Gehwegen mit Radfahrern nicht klar kommen Kraftfahrzeugverkehr nimmt in Abbiegebereichen die schneller ankommenden Radfahrer nicht wahr häufige Unfälle In jedem Zufahrtsbereich, Abbiegebereich müssen die Randeinfassungen zu Fahrstrassen abgesenkt werden barrierefreie Anforderungen werden oft übersehen (Angleichungslängen 8,00 15,00 m) Radfahrer im Bereich von ÖPNV Haltestellen und Fußgängerquerungs - bereichen
Höhenangleichungen Gehweg an Fahrbahn (Draufsicht) Fahrbahn Fahrbahnhälfte 2,25 3,50 m 2,50 % 2,50 % zul. 5,45 %, besser 4 % +10 cm +2,0 cm +2,0 cm + 10,0 cm Randsteinhöhe 4,71 6,00 % Schrägneigung Sicherheitsstreifen 0,25 m Fahrradstreifen 1,00 1,60 m Sicherheitsstreifen 0,25 m Gehwegbreite 1,30 1,80 m Sicherheitsstreifen 0,25 m 11 Gebäude Zufahrt Gebäude Bordstein Querneigung Schrägneigung Längsneigung
Wichtig: Dies ist innerorts kein Lösungsansatz, nur für Wege ausserhalb geschlossener Ortschaften und im Ausnahmefall bei beengten Platzverhältnissen Gemeinsame Geh und Radwege (Zeichen 240 StVO) Vorteile: geringster Breitenbedarf 3,00 m Regelbreite, besser 3,30 m 2,50 m bei beengten Verhältnissen Radfahrer und Fußgänger haben gemeinsamen gesicherten Weg 12 Zeichen 240: Gemeinsamer Fuß und Radweg Nachteile: Fahrradstreifen und Gehweg weisen keine abweichende Oberflächen auf Leitstruktur für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen zwingend erforderlich großes Gefährdungspotential, da Geschwindigkeit Radfahrer und Fußgänger sehr unterschiedlich und Kinder, sensorische eingeschränkte, sehbe - einträchtigte und blinde Menschen, sowie Menschen mit Rollatoren und Rollstuhl mit den schmalen zugeteilten Streifen nicht klar kommen Kraftfahrzeugverkehr nimmt in Abbiegebereichen die schneller ankommenden Radfahrer nicht wahr häufige Unfälle In jedem Zufahrtsbereich, Abbiegebereich müssen die Randeinfassungen zu Kraftfahrtstrassen abgesenkt werden barrierefreien Anforderungen werden oft übersehen (Angleichungslängen 8,00 15,00 m) Radfahrer im Bereich von ÖPNV Haltestellen und Fußgängerquerungs - bereichen
ÖPNV Haltestelle mit kombinierten Geh und Radweg Fußgängerfurt 13 Wichtig: Radfahrer entweder hinter dem Buswartebereich bzw. davor auf der Fahrbahn führen Wichtig: Radfahrer vor der Fußgängerfurt auf der Fahrbahn führen
Unfallrisiko von Radfahrern an Kreuzungen mit Kfz Linksabbieger auf Straße sicherer Geradeausfahrt auf Straße sicherer Markierter Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn zulässig innerorts bei max. 50 km/h für Kfz und DTV < = 7.500 Kfz/d je Richtung Mindestbreite 1,00 m + 0,25 m Sicherheits streifen 14
Getrennte Geh und Fahrradwege (Zeichen 241 StVO) Zeichen 241: Getrennter Fahrrad und Fußweg Vorteile: Fahrradfahrer und Fußgänger haben gesicherten Weg Fahrradstreifen und Gehweg sollten höhenmässig und nicht nur belagsmässig getrennt sein Randeinfassung zwischen Fahrrradstreifen und Gehweg kann als Leitstruktur für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen dienen Bei höhenmässig getrennten wegen höchste Sicherheit für Kinder, sensorische eingeschränkte, sehbeeinträchtigte und blinde Menschen, sowie Menschen mit Rollator und Rollstuhl Kraftfahrzeugverkehr nimmt in Abbiegebereichen die Radfahrer besser wahr weniger Unfälle In jedem Zufahrtsbereich, Abbiegebereich müssen die Randeinfassungen zu Kraftfahrtstrassen abgesenkt werden und können bestmöglichst an barrierefreien Anforderungen angepasst werden Radfahrer sollte auf Straßenniveau bleiben und hat somt nicht ständig die Absenkungen in Zufahrts und Abbiegebereichen 15 Nachteil: größerer Breitenbedarf 3,00 m Regelbreite, besser 3,55 m 2,75 m bei beengten Verhältnissen geringere Rücksichtnahme
Sonderweg für Radfahrer (Zeichen 237 StVO) Vorteile: Radfahrer müssen zwingend diesen Weg benutzen hohe Sicherheit für Radfahrer schnelles Vorankommen attraktive Wegeverbindung Nachteile: Zeichen 237: Sonderweg für Fahrradfahrer große Breiten an Verkehrsflächen erforderlich in Einmündungsbereichen mit Kreuzungen des Kraftfahrtverkehrs ist erhöhte Vorsicht geboten Fahrradfahrer sollten vor Kreuzungen auf die Fahrbahn geführt werden 16
Möglichkeiten zur Beseitigung von Durchgangsbarrieren Freigabe Fahrradfahrer entgegen Einbahnstraße Freigabe von Sackgassen als Durchgang für Fussgänger und Fahrradfahrer in Nebenstraßen 17
3. Baumaterialien und Trassierungsvorgaben Grundsätzliche Anforderungen an Gehwege und Fahrradwege möglichst eben rutschsicher bei Nässe und Schneefall lange Haltbarkeit gute Wiederverlegbarkeit (Reparaturen) Einbaumöglichkeit und gute Erkennbarkeit von Leitstrukturen für sensorisch und sehbeeinträchtigte Menschen Materialien: 18 Kiesweg (wassergebunden) Asphalt Kunststeinpflaster Natursteinpflaster (gesägt und aufgeraut)
Anforderungen an den Bau von Gehwegen RASt 06 Gehweg Mindestbreite 1,30 m + Sicherheitsabstände (S) 19 S 0,25 m Regelfall, 0,40 m bei Linienbussen 0,50 m zu Fahrbahnen, zu haltenden Fahrzeugen 0,25 m bei beengten Bedingungen und reduzierter Geschwindigkeit 0,25 m zu Gebäuden und Fahrradwegen 0,75 m von parkenden Fahrzeugen in Längsrichtung
Anforderungen an den Bau von Fahrradwegen Notwendigkeit: Tempo 50 km/h Zonen mit Belastung über 5.000 Kfz/d Straßen mit hohem Lkw bzw. Busverkehrsanteil Erhöhung der Sicherheit für Fahrradfahrer (Kinder, sensorisch eingeschränkte und ältere Menschen) Verbesserung des Verkehrsflusses für Kraftfahrzeuge Förderung von Naherholung und Tourismus 20 Verzicht bei Tempo 30 km/h. 20 km/h, 7 km/h und Shared Space
Planerische Anforderungen an den Bau von Fahrradwegen RASt 06 Fahrradwege Mindestbreite 1,00 m + Sicherheitsabstände (S) bei Einbahnverkehr Mindestbreite 2,00 m + Sicherheitsabstände (S) bei Begegnungsverkehr 21 Grundmaße für die Verkehrsräume und lichten Weiten des Radverkehrs (klammerwerte bei beengten Verhält Nissen) Zusätzliche Sicherheitsräume bei Fahrradverkehrs anlagen
Getrennter Geh und Fahrradweg RASt 06 Regelbreiten Fahrradfahrer fährt auf Strassenniveau S1 (m) BF (m) S2 (m) S3 (m) BR (m) S4 (m) Normale Platzverhältnisse 0,25 1,30 0,25 0,50 1,00 0,25 Beengte Platzverhältnisse 0,25 1,00 0,25 0,25 1,00 0,25 S1 BF S2 S3 BR S4 Gehweg Radweg Fahrbahn 22 3,00 3,55 m
Kombinierter Geh und Fahrradweg RASt 06 Regelbreiten Fahrradfahrer fährt auf Gehwegniveau S1 (m) BF (m) S2 (m) BR (m) S3 (m) Normale Platzverhältnisse 0,25 1,30 0,25 1,00 0,50 Beengte Platzverhältnisse 0,25 1,00 0,25 1,00 0,25 S1 BF S2 BR S3 Gehweg Radweg Fahrbahn 23 2,75 3,30 m
24 Fahrradfahraufstellstreifen
25 Radfahrschleusen
Wichtig: Barrieren durchlässig gestalten (Unter und Überführungen) Radfahrschutzstreifen (darf Kfz Verkehr mit nutzen) 26 Radfahrstreifen (Extrafahrstreifen für Fahrradfahrer, darf Kfz Verkehr nicht nutzen)
Shared Space Bereiche in Innenstädten und größeren Wohnsiedlungen Shared Space heißt übersetzt etwa gemeinsam genutzter Raum, bezeichnet eine Verkehrsphilosophie, nach der vom Verkehr dominierter öffentlicher Straßenraum lebenswerter, sicherer sowie im Verkehrsfluss verbessert werden soll. Charakteristisch ist dabei das Fehlen von Verkehrszeichen, Signalanlagen und Fahrbahn - markierungen und die Gleichberechtigung der Verkehrs - teilnehmer, während unter anderem die Vorfahrtsregel weiterhin Gültigkeit besitzen. 27 Wichtig: Es muss der Grundsatz gelten, dass der öffentliche Raum als Lebensraum für Menschen und nicht als Verkehrsraum im Vordergrund steht!
28 Beispielsbilder aus Bohmte
Besonderheiten der Planung Für folgende Menschengruppen müssen besondere Leitstrukturen geschaffen werden: Kinder ältere Menschen sensorischen eingeschränkte Menschen sehbeeinträchtigte und blinde Menschen gehörlose Menschen Rollstuhlfahrer Menschen mit Rollator 29
Wichtig:schmale Fugen nur einsanden, nicht mit Splitt füllen Eignung von Baumaterialien - schlecht bzw. ungeeignet + bedingt geeignet ++ gut geeignet Material Gehweg Fahrradweg Asphalt schwarz Asphalt bunt + + ++ ++ Kunststeinpflaster (kleinformatig) - - Kunststeinpflaster (großformatig) ++ + Natursteinpflaster (kleinformatig) - - Natursteinpflaster (großformatig, oberflächenbehandelt) + + 30 Kiesweg (wassergebunden) - +
Straßenausstattung (Poller, Schilder, Straßenleuchten, Kunst ) Durchgangshöhe mindestens 2,30 m Sicherheitsabstand zur Fahrbahn, Gehweg bzw. Fahrradweg 0,25 m gut erkennbar gestalten 31
4. Beispiele: Bahnhofstraße Innerörtliche Hauptverkehrsstraße (ca. 1,6 km Länge, DTV 12.500 Kfz/d 32
Querungsmöglichkeit Fahrradfahrer an stark frequentierter Kreuzung Kreuzung Bereich Kemptener Straße Ampelanlage mit Aufstellfläche für Fußgänger und Radfahrer und Mittelinsel Radfahrstreifen auf Fahrbahn 1,50 m breit in rotem Asphalt mit 0,25 m Sicherheitsstreifen weiß markiert Gehweg 2,00 m breit gepflastert 33
Fahrradweg im Minikreisverkehr (Durchmesser 20,00 m) Kreuzung Bereich Georg Fischer Straße Minikreisverkehr mit 20 m Durchmesser mittig für Großfahrzeuge überfahrbar Radstreifen auf Fahrbahn enden vor Kreis verkehr und Radfahrer fährt auf Fahrbahn weiter Fußgänger quert ausserhalb Kreisverkehr 34
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36 Johann Georg Fendt Straße Innerörtliche Gewerbe und Industriestraße ca. 1 km lang, DTV 7.700 Kfz/d
Querprofile Gewerbe und Industriestraße Johann Georg Fendt Straße Angebotsstreifenbreite: Kombinierter Geh und Radweg Längsparkierung, Grünstreifen Fahrbahn Längsparkierung, Grünstreifen Kombinierter Geh und Radweg 3,00 m breit 2,50 m breit 6,50 m breit 2,50 m breit 3,00 m breit 37
Hochwiesstraße Ortseingang und Sammelstraße, Länge ca. 2,0 km, DTV 6.800 Kfz/d Süden 38 entlang Bebauung nördlich getrennte Geh und Fahrradwege, Fahrradweg auf Straßenniveau, Gehweg höhenmässig mit Randstein abgesetzt auf der Südseite geht getrennter Geh und Fahrradweg ab der Einmündung Franz Schmid Straße in gemeinsamen Geh und Fahrradweg bis zum überörtlichen Fahrradwegenetz des Landkreises Ostallgäu über Gehwege haben eine Breite von 1,50 1,80 m und Fahrradwege von 1,85 m gemeinsamer Geh und Fahrradweg hat eine Breite von 3,00 m
Kreisverkehr Hochweisstraße/ Seeger Straße/Goethestraße/ Meichelbeckstraße Kreuzung Kreisverkehr mit 40 m Durchmesser Fußweg und Fahrradstreifen werden ausserhalb des Kreisverkehrs geführt, an der jeweiligen Straßenquerung wird eine Mittel insel als Querungshilfe vorgesehen 39
Quellen: 1. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06, Ausgabe 2006 FGSV Verlag GmbH, Wesslinger Straße 17, 50999 Köln 2. Straßenverkehrsordnung StVO 2009 3. Allgemeine Verwaltungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung VwV - StVO 4. Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club ADFC, Landesverband Bayern 40
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