Aktuelles zum Greening



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zur öffentlichen Anhörung

Transkript:

Aktuelles zum Greening 10. Ölmüllertage 26. Februar 2014, Fulda KONTAKT ADRESSE Udo Hemmerling Deutscher Bauernverband Tel.: 030 / 319 04 402 Claire-Waldoff-Straße 7 Fax: 030 / 319 04 196 10117 Berlin Mail: u.hemmerling@bauernverband.net Internet: www.bauernverband.de [13614] 1

Überblick Struktur des Greening Ökologische Vorrangflächen Eiweißpflanzen Forderungen Blick auf Biokraftstoffe 2

Elemente der 1. Säule in Deutschland Quelle: Situationsbericht 2013/14 nach BMELV 3

Basisprämie & Greening zwischen 2015 und 2019 4

Prämienschätzer des DBV 5

Greening-Architektur 2014-2020 Umsetzung Greening Cross compliance Landwirtschaftliche Fläche (förderfähige Direktzahlungen) Agrarumweltmaßnahmen freiwillig (mit Ausgleich für entstandene Kosten und entgangenes Einkommen) verpflichtend mit Zahlung (entkoppelte grüne Zahlung pro ha) verpflichtend (obligat. Grundanforderungen an Management und gute landwirtschaftliche und ökolog. Bedingungen) 6

3 Greening-Maßnahmen 7

Greening-Umsetzung Wer regelt was? EU-Kommission u. a.: Details zur Bewirtschaftung der ökologischen Vorrangflächen und zur Anbaudiversifizierung Gewichtungsfaktoren Sanktionsmatrix National hat der Bund zu entscheiden: Auswahl der Varianten zur Erfüllung der ökologischen Vorrangflächen Erfüllung der ökologischen Vorrangflächen auch auf angrenzenden Ackerflächen, auf regionaler oder kollektiver Ebene usw. Umsetzung der Grünlanderhaltung (regional bzw. betrieblich jenseits Natura 2000-Gebieten) 8

Greening im Detail obligatorische Verpflichtung zum Greening (30 % der DZ) national oder regional einheitliche Greening-Komponente (ca. 85 Euro/ha ab 2015) Kopplung mit Basisprämie; bei evtl. Verstößen Kürzungen der DZ nach Übergangsperiode um bis zu 125 % der Greening-Komponente möglich (abhängig von Umfang der nicht erfüllten Verpflichtung) keine Greening-Vorschriften für Dauerkulturflächen Greening-Befreiung bis 10 ha Acker (Anbaudiversifizierung) bzw. bis 15 ha Acker (Ökologische Vorrangflächen) Freistellung Grünlandanteil über 75 %, wenn unter 30 ha Ackerfläche (also für Betriebe bis 120 ha). Ökologischer Landbau erfüllt Greening per se ( green by definition ), aber Kürzung der Öko-Prämie wg. Doppelförderungsverbot 9

Ökologische Vorrangflächen mindestens 5 % der betrieblichen Ackerfläche (ggf. ab 2018 Anhebung auf 7 %) MS sollen aus einer Liste ökologischer Vorrangflächen auswählen: brachliegende Flächen Terrassen Landschaftselemente Pufferstreifen Streifen entlang von Waldrändern Kurzumtriebsplantagen (KUP) Agroforstflächen und Aufforstungsflächen Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder eingesäter Grünbedeckung Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen Gewichtungsschema zur Anerkennung von Ökologischen Vorrangflächen Entwurf der EU-Kommission für Delegierten Rechtsakt noch immer politisch sehr umstritten 10

Anrechnungsmöglichkeiten bei ÖVF* (*vorbehaltlich Entscheidung der Mitgliedstaaten) 11

ÖVF Tendenz der nationalen Umsetzung möglichst vollständige Nutzung der vorgeschlagenen Liste Anwendung der vorgeschlagenen Gewichtungsfaktoren für Faktoren unter 1 ist die Anwendung obligatorisch insbesondere bei Zwischenfrüchten und stickstoffbindenden Pflanzen noch sehr viele offene Fragen es ist noch offen, welche Pflanzen als ÖVF anerkannt werden ggf. kann nationales Düngeverbot auf ÖVF verhängt werden Delegierte Rechtsakte erst am 12. März 2014 erwartet Auszug Referentenentwurf DirektZahlDurchfG ( 18): 12

Stickstoffbindende Pflanzen Auszug Kommissionsentwurf Delegierte Rechtsakte: Art. 44, Abs. 10 * ** * Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat durch landwirtschaftliche Quellen ** Wasserrahmenrichtlinie 13

Zwischenfrüchte Auszug Kommissionsentwurf Delegierte Rechtsakte: Art. 44, Abs. 9 14

Stickstoffbindende Pflanzen & Zwischenfrüchte Nationale Umsetzung: nationale Ausgestaltung noch völlig offen Entwurf Delegierte Rechtsakte, MS sind angehalten, eine Art. 44, Abs. 9 & Abs. 10: entsprechende nationale Liste zu erarbeiten Umsetzung über nationale Rechtsverordnungen Beschlussfassung durch Bundesrat März bis Mai 2014 sind entscheidende Monate zahlreicher Rechtsverordnungen 15

Bedeutung Eiweißpflanzen Leguminosenanbau* in Deutschland *Angaben ohne Körnerleguminosen für die Humanernährung Quelle: Destatis (1949-1996: Lange Reihe für das jetzige Bundesgebiet und aktuelle Jahrgänge) sowie Statistisches Jahrbuch der DDR (verschiedene Jahrgänge) nach DAFA 2011 16

Ausblick/Zeitplan Entwurf DirektZahlDurchfG liegt vor Aktueller Stand ÖVF: Da der delegierte Rechtsakt zu den Direktzahlungen besonders bei den Ökologischen Vorrangflächen noch vieles offen lässt, gibt es hier im Hinblick auf die mögliche nationale Umsetzung noch viele Spekulationen. Zwischenfruchtanbau (v.a. Einsaatmischungen) Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz Aufwuchsnutzung und Kontrollzeitpunkt angrenzende Landschaftselemente unter CC? stickstoffbindende Pflanzen 26. Februar: Entwurf zur nationalen Umsetzung ins Bundeskabinett hinsichtlich der nationalen Umsetzung bis mindestens April/Mai viel Unsicherheit bis Ende Juli 2014: Meldung der nationalen Umsetzung nach Brüssel 17

Offene Greening-Diskussion: Forderungen des DBV Ökologische Vorrangflächen: produktiver & bedarfsgerechter Anbau von Zwischenfrüchten & Leguminosen einschließlich Düngung & Pflanzenschutz kein Vorziehen der Einsaatfrist für Zwischenfrüchte vor 1.10. flexible Nutzung von Pufferstreifen & Blühstreifen Anrechnung von angrenzenden Landschaftselementen Anhebung der Gewichtungsfaktoren an die ökologische Wertigkeit Grünlanderhaltung: Pflegeumbruch & Umbruch zur Neuansaat muss möglich bleiben keine generelle Festschreibung von DG-Flächen in Natura 2000-Gebieten mehr Flexibilität für Autorisierungssystem 18

Umsetzung der GAP-Reform: Forderungen des DBV Aktiver Landwirt: keine überzogenen Prüfungen von Landwirten mit außerlandwirtschaftlichen Einkommensquellen Vermeidung zusätzlicher Nachweispflichten durch zielgerichtete Anwendung der Negativliste aktive Landwirtbewirtschaftung als maßgebliches Kriterium Junglandwirte- Gleichstellung von GbRs und anderen Gesellschaftsformen Zuschlag: mit Einzellandwirten Head of the holding als entscheidendes Kriterium Agrarumweltmaßnahmen: 4,5 % Umschichtung in die 2. Säule: Minimierung der Einschränkungen durch Doppelförderungsverbot beim Greening Mittel müssen vollständig & effektiv allen Landwirten wieder zu Gute kommen 19

Ausblick Biokraftstoffe Ministerin Hendricks: Biokraftstoffe in der EU auf 5 % begrenzen Hinweise auf schlechtere Ökobilanz Aufgabe: Verteidigung der Beimischungsmärkte beim Übergang auf die THG-Quote Wiederaufbau Reinkraftstoffe noch schwieriger Gemeinsame Initiative der Verbände für Technologie- und Markteinführung Biokraftstoffe in Land- und Forstwirtschaft. 20

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 21