Vorlesung Energiewirtschaft TU Clausthal Kapitel 6 Stromhandel



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Transkript:

Vorlesung Energiewirtschaft TU Clausthal Kapitel 6 Stromhandel

Kapitel 6 Inhalt Stromhandel 6.1 Einführung in den Stromhandel 6.2 Funktionsweise des Stromhandels 6.3 Strombörsen

6.1 Einführung in den Stromhandel 6.1.1 Überblick Literatur: L. Müller: Handbuch der Elektrizitätswirtschaft, 2. Auflage, Springer Verlag 2001, S. 408 Wie jedes Handelsgeschäft findet der Stromhandel statt, um Angebot und Nachfrage in Einklang zu bringen. Die technisch erzwungene Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch sowie die hohe Komplexität der Vorgänge sind natürliche Beschränkungen eines Handelsgeschäftes, das früher vorrangig dem kurzfristigen Stromaustausch zwischen Verbundunternehmen, der Kraftwerksauslastung und der Absatzsicherung diente. Die Liberalisierung der Energiemärkte, das Unbundling und die Entwicklung von Strombörsen haben den Stromhandel in den letzten Jahren zu einem kaufmännisch wesentlich komplizierteren Geschäft gemacht, das einer dynamischen Entwicklung unterliegt. In diesem Geschäft steht vielfach die reale Erfüllung hinter anderen Handelsfunktionen, z.b. der der Preissicherung, zurück.

6.1 Einführung in den Stromhandel 6.1.1 Überblick Motive für Stromhandel Hauptmotive: a) Optimierung der Beschaffung des Vertriebsbedarfes (Vertriebshandel) b) Vermarktung von Kraftwerksleistung c) Ausnutzen der vorhandenen Marktmöglichkeiten Nebenaspekte: - Aufbau von Know-how in einem sich verändernden Marktumfeld (Wettbewerbsvorteil) - Verkauf der Stromhandelskompetenz als Dienstleistung

6.1 Einführung in den Stromhandel 6.1.2 Preisbildungsmechanismus an Märkten Idealtypisch bildet der Preis an einem vollkommenen Markt die Ausgleichsfunktion zwischen Angebot und Nachfrage. Dargestellt ist: Preis Angebotsmenge steigt bei steigenden Preisen Nachfragemenge sinkt bei steigenden Preisen beim Gleichgewichtspreis (gestrichelt) gilt: Angebotsmenge = Nachfragemenge Nachfrage Angebot Menge

6.1 Einführung in den Stromhandel 6.1.3 Preisvolatilität Preise können sich... kurz- oder langfristig... stark oder nur geringfügig... ändern. Je kurzfristiger und stärker die Preisänderungen sind, desto volatiler ist der Preis der entsprechenden Ware. Aktien- und Devisenkurse verdeutlichen unterschiedliche Volatilitäten. Produkte an Warenbörsen weisen analog unterschiedliche Volatilitäten auf. 160% 140% 120% 100% 80% 60% A M J J A S O N D J F M NEMAX 50 EUR DAX

6.1 Einführung in den Stromhandel 6.1.4 Handel mit volatilen Produkten Handelsmotive an volatilen Märkten sind: Spekulation: Nutzung zeitlicher Preisentwicklungen Arbitrage: Nutzung räumliche Preisdifferenzen Hedge: Ziel der Preissicherung Spekulations- und Arbitragegeschäfte werden durch Händler getätigt. International haben diese Motive im Stromhandel der Energiewirtschaft eine erhebliche Bedeutung. Perspektivisch ist eine ähnliche Entwicklung in Deutschland möglich. Im folgenden soll aber nur das für den deutschen Stromhandel im energiewirtschaftlichen Sinne relevante Motiv der Preissicherung weiter betrachtet werden. Die Betrachtung erfolgt wechselseitig aus Sicht eines Generation - (GPM) bzw. Sales Portfolio Managers (SPM).

6.1 Einführung in den Stromhandel 6.1.4 Preissicherung am Beispiel von Grenzkosten Grenzkosten [EUR / MWh] Angebot Nachfrage =f (t) Wasser Kernenergie Steinkohle Braunk. Gas Speicher Menge In der Stromerzeugung müssen mindestens die energieträgerabhängigen Grenzkosten je Kraftwerkstyp erlöst werden. Andernfalls ist selbst der kurzfristige Betrieb unwirtschaftlich. Diese Preise sind aus Erzeugerperspektive zu sichern.

6.1.4 Preissicherung am Beispiel von Grenzkosten Preisbildung aus Vollkostenperspektive Vollkosten [EUR / MWh] Angebot Nachfrage =f (t) Wasser Kernenergie Steinkohle Braunk. Gas Speicher Menge Langfristig ist die Erzeugung zu Grenzkosten unrentabel. Der Generation Portfolio Manager muss versuchen, am Markt die Vollkosten und die gewünschte Rendite zu erlösen und zu sichern. Die Verschiebung der Angebotskurve ist oben schematisch gezeigt.

6.1 Einführung in den Stromhandel 6.1.5 Preissicherungsmechanismen Preissicherung in Handelsgeschäften erfolgt über: Spotmarkt: Handel für Erfüllung nächster Tag / die nächsten Tage (Optimierungshandel) Erfüllung generell durch physische Lieferung Terminmarkt: Handel für Erfüllung in zukünftigen Perioden (spekulativer Handel oder Instrument zur Preissicherung) Erfüllung physisch oder finanziell Handelsplatz auch für Teilnehmer ohne Interesse an der Ware Optionsgeschäfte: Recht, zu einem festgelegten Zeitpunkt und zu einem vorher festgelegten Preis ein Handelsgeschäft durchführen zu können

6.1.5 Preissicherungsmechanismen Definition Call Option Der Käufer eines Calls hat das Recht, aber nicht die Pflicht gegen Zahlung einer Optionsprämie eine bestimmte Menge Strom innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vorab definierten Preis (strike) vom Verkäufer des Calls zu kaufen Der Verkäufer eines Calls (Stillhalter) hat umgekehrt die Pflicht bei Ausübung des Optionsrechts durch den Käufer eine bestimmte Menge Strom innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vorab vereinbarten Preis zu verkaufen Fazit: Der Käufer schützt sich gegen steigende Preise und wahrt gleichzeitig die Chance, an fallenden Preisen zu partizipieren

6.1.5 Preissicherungsmechanismen Visualisierung einer Kaufoption (Call) Das Beispiel zeigt, wie ein Sales Portfolio Manager sich über einen Basispreis von 21 EUR / MWh und einen Optionspreis von 2 EUR / MWh maximal 23 EUR / MWh Kosten sichert (gepunktet = Gewinn, schraffiert = verminderter Verlust, grau = auf Optionspreis begrenzte Kosten). Gewinn ggü. Marktpreis [EUR / MWh] 21 EUR / MWh (Basispreis Option) 23 EUR / MWh Marktpreis Optionspreis (2 EUR/MWh) Käufer übt O. nicht aus und kauft zum Marktpreis Käufer übt Option aus und kauft zum Basispreis

6.1.5 Preissicherungsmechanismen Definition Put Option Der Käufer eines Puts hat das Recht, aber nicht die Pflicht gegen Zahlung einer Optionsprämie eine bestimmte Menge Strom innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vorab definierten Preis dem Verkäufer des Puts zu verkaufen Der Verkäufer eines Puts hat umgekehrt die Pflicht bei Ausübung des Optionsrechts durch den Käufer eine bestimmte Menge Strom innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vorab vereinbarten Preis zu kaufen Fazit: Der Käufer schützt sich gegen fallende Preise und wahrt gleichzeitig die Chance, an steigenden Preisen zu partizipieren

6.1.5 Preissicherungsmechanismen Visualisierung einer Verkaufoption (Put) Das Beispiel zeigt, wie ein Generation Portfolio Manager sich über einen Basispreis von 25 EUR / MWh und einen Optionspreis von 2 EUR / MWh mindestens 23 EUR / MWh Erlös sichert (gepunktet = Gewinn, schraffiert = verminderter Verlust, grau = auf Optionspreis begrenzte Kosten). Gewinn ggü. Marktpreis [EUR / MWh] 23 EUR / MWh Optionspreis (2 EUR/MWh) 25 EUR / MWh (Basispreis Option) Marktpreis Käufer übt Option aus und verkauft zum Basispreis Käufer übt Option nicht aus und verkauft zum Marktpreis

6.2 Funktionsweise des Stromhandels 6.2.1 Bedeutung von Prognoseverfahren GPM und SPM setzen komplexe Prognoseverfahren ein, um wichtige Informationen zu erhalten: Der Generation Portfolio Manager prognostiziert Preisentwicklungen, um sinnvolle Kraftwerkslaufzeiten abschätzen zu können (obere Grafik) 40 20 0 EUR / MWh 0 4 8 12 16 20 h MW 400 Der Sales Portfolio Manager prognostiziert Lastgänge, um Einkaufsmengen festlegen zu können (untere Grafik) 200 0 0 4 8 12 16 20 h

6.2 Funktionsweise des Stromhandels 6.2.2 Zerlegung des Lastgangs Zur Beschreibung des Lastgangs aus Sicht des Sales Portfolio Managers (SPM), der diesen Lastgang zu bedienen hat, werden folgende Begriffe genutzt und auf der Folgeseite visualisiert: Base load: Täglich, 0-24 h Peak load: Mo - Fr, 8-20 h, auch feiertags Off-peak load: Mo - Fr 0-8 h und 20 24 h, Sa, So Single hours: Mengen für Einzelstunden (im Diagramm nicht dargestellt) Short: Der SPM hat weniger Leistung eingekauft, als er gemäß prognostiziertem Lastgang bedienen muss. Zu diesen Zeiten ist er deshalb short Long: Der SPM hat mehr Leistung eingekauft, als er gemäß prognostiziertem Lastgang bedienen muss. Er ist deshalb long.

6.2.2 Zerlegung des Lastgangs Visualisierung der Begriffe MW Bedarf Base Peak short long Mo Di Mi Do Fr Sa So Quelle: Chrsitian Bogatu: Portfolio- Management von Stromversorgungsverträgen / Handout-Internet-Version, TU Berlin, Fachgebiet Energiesysteme, Berlin 2001 (Abbildung leicht modifiziert) t

6.2.2 Zerlegung des Lastgangs Nachfahren über Single-hours Wird der Lastgang durch den Sales Portfolio Manager nur sehr grob nachgefahren, so muss teure Regelenergie (s. Kapitel 5) vom ÜNB bezogen (short-zeiten) oder - gering vergütet - an ihn abgegeben werden (long-zeiten). Es ist deshalb aus Sicht des SPM möglich, über Spotgeschäfte (Single hours) den Lastgang noch wesentlich genauer nachzufahren. Er kauft dann während der prognostizierten short-zeiten Leistung zu. In seinen long-zeiten wird er zum Verkäufer und verkauft die Energie. Das nachfolgende Diagramm veranschaulicht, wie diese Feinabstimmung aussehen könnte. Immer verbleiben aber Zeiten, in denen Regelenergie bezogen oder geliefert wird. Der SPM reduziert diese Zeiträume aber auf ein unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvolles Maß.

6.2.2 Zerlegung des Lastgangs Visualisierung der Single-hours Quelle: Chrsitian Bogatu: Portfolio- Management von Stromversorgungsverträgen / Handout-Internet- Version, TU Berlin, Fachgebiet Energiesysteme, Berlin 2001 (Abbildung leicht modifiziert) MW Bedarf Base Peak short long Single hour K Single hour VK Mo t

6.2 Funktionsweise des Stromhandels 6.2.3 Handelszeiträume Literatur: L. Müller: Handbuch der Elektrizitätswirtschaft, 2. Auflage, Springer Verlag 2001, S. 408 Der historisch gewachsene Stromhandel in Deutschland bestand im wesentlichen aus langfristigen bilateralen und individuellen Verträgen netztechnisch verbundenen Unternehmen. Hinzu kamen Kurzfristkontrakte, die zwischen Verbundunternehmen zum Ausgleich von Engpässen und Überkapazitäten geschlossen wurden. Der liberalisierte Strommarkt unterscheidet dagegen: langfristige Geschäfte: Vollbezug mit individuellen Verträgen mittelfristige Geschäfte: >7..10 Tage kurzfristige Geschäfte: im Wetterprognosezeitraum (< 7...10 Tage) Im Folgenden werden Vollbezugsverträge kurz und danach die beiden anderen Segmente ausführlich betrachtet.

6.2.3 Handelszeiträume Langfristige Stromhandelsgeschäfte Bei den langfristigen Stromhandelsgeschäften unterscheidet man zwei Formen über den jeweils vereinbarten Zeitraum: Vollbezug (Anmerkung: gegenüber dem jeweiligen ÜNB bestehen gesetzliche geregelte Abnahmeverpflichtungen zu anteiligen Einspeisemengen gem. EEG und KWKG) Bandlieferung / Bandbezug Gründe für langfristige Stromhandelsgeschäfte können sein: günstige Einkaufskonditionen (aus Sicht des Käufers) langfristige Absatzsicherung (aus Sicht des Verkäufers) Beteiligungsverhältnisse (als Absatzsicherung) Verzicht eigenen Kraftwerksbau (z. B. internationale langfristige Geschäfte: Italien verzichtet mit Strombezug aus Frankreich auf eigene Kraftwerksleistung)

6.2.3 Handelszeiträume Kurz- und mittelfristige Stromhandelsgeschäfte Der Fokus der weiteren Betrachtungen liegt auf den kurz- und mittelfristigen Geschäften. Das trägt der folgenden Tatsachen Rechnung: dynamische Marktentwicklung: Im Zuge der Liberalisierung des Strommarktes nehmen Handelsvolumen und Anzahl der Handelsgeschäfte derzeit deutlich zu Aufbau von Handelsplätzen: Der dynamischen Marktentwicklung trägt der Aufbau zentraler Handelsplätze (Strombörsen) Rechnung. Referenzpreisbildung: Die Preise für die an Strombörsen gehandelten Mengen haben auch für OTC-Geschäfte (OTC = over the counter, also bilaterale Geschäfte) Referenzpreisfunktion und damit einen entscheidenden Einfluss auch auf den ausserbörslichen Stromhandel. Diese kurz- und mittelfristigen Handelsgeschäfte werden im folgenden verkürzt als Stromhandel bezeichnet.

6.2 Funktionsweise des Stromhandels 6.2.4 Gliederungskriterien des Stromhandels Quelle: Grundlagen des Stromhandels, 1. Ausgabe, VWEW- Verlag, Frankfurt am Main 1998, S.50 ff Stromhandelsgeschäfte lassen sich nach verschiedenen Kriterien strukturieren: nach Fristigkeit (Spotgeschäfte / Termingeschäfte / Swapgeschäfte) nach Verbindlichkeit (unbedingte / bedingte Geschäfte) nach Handelsplatz (Börsengeschäfte / OTC-Geschäfte) Auf diese Kriterien soll im folgenden einzeln eingegangen werden, weil die Verbindung der Gliederungskriterien für die Produkte oder Formen des Stromhandels eine wichtige Rolle spielt.

6.2.4 Gliederungskriterien des Stromhandels Kriterium 1: Fristigkeiten Stromhandelsgeschäfte Spotgeschäfte Spotgeschäfte sind kurzfristige Geschäfte, die sich auf eine oder mehrere Stunden des Folgetages beziehen Termingeschäfte Termingeschäfte umfassen längere Zeiträume wie Tag, Woche, Monat, Quartal oder Jahr. Swapgeschäfte Kopplung eines Spot- mit einem Termingeschäft (Auf Swapgeschäfte wird im folgenden nicht weiter eingegangen, da es sich um spezielle Finanzgeschäfte handelt).

6.2.4 Gliederungskriterien des Stromhandels Kriterium 2: Verbindlichkeit Stromhandelsgeschäfte Verbindliche SHG Verbindliche Stromhandelsgeschäfte, die entweder erfüllt oder glatt gestellt werden Optionsgeschäfte Der Käufer einer Option erwirbt das Recht, während der Laufzeit zu entscheiden, ob das Geschäft ausgeführt werden soll Call (Kauf-Option) Käufer darf zum Basispreis Strom kaufen Put (Verkauf-Option) Käufer darf zum Basispreis Strom verkaufen

6.2.4 Gliederungskriterien des Stromhandels Kriterium 3: Handelsplätze Stromhandelsgeschäfte OTC-Geschäfte OTC-Geschäfte sind dezentrale, bilaterale Geschäfte mit individuellen Merkmalen und geringer Transparenz.. Börsengeschäfte Börsengeschäfte sind zentrale Geschäfte mit Clearingstellen, standardisiert und für den Markt transparent. Telefongeschäfte Abwicklung auf telefonischem Wege Internetgeschäfte Zukünftig insbes. in Verbindung mit Clearinghäusern

6.2 Funktionsweise des Stromhandels 6.2.5 Produktbildung im Stromhandel Spot Swap Termin verbindliches Geschäft Call Put Telefongeschäft Internetgeschäft Börsengeschäft Telefonhandel Internethandel Spothandel Forwards Futures OTC-Optionshdl. Optionshandel Swaps Wetterderivate

6.2 Funktionsweise des Stromhandels 6.2.5 Zeitliche Entwicklung des Stromhandels Quelle: Diagramm nach Chrsitian Bogatu: Portfolio- Management von Stromversorgungsverträgen / Handoutversion, Gegenwärtige Bedeutung in D: erheblich beginnend gering OTC- Optionen Futures Technische Universität Berlin, Fachgebiet Energiesysteme, Berlin 2001; Direkthandel Spotmarkt Forwards Wetterderivate Bewertung: eigene Abschätzung der gegenwärtigen Bedeutung Die Pfeile zeigen Vorgänger-Nachfolger-Beziehungen im Stromhandel Swaps Börsenoptionen

6.2 Funktionsweise des Stromhandels 6.2.5 Absicherung (Hedging) von Preis- und Volumenrisiken Preis z.b. Wetterderivat Preiserwartung Preisrealität Preisrisiko Normales Derivat (Future, Option, ) Umsatz = Volumen * Preis Volumenrisiko Volumenrealität Volumenerwartung Volumen

6.2.6 Zeitliche Entwicklung des Stromhandels Ableitung und Darstellung Aufgrund der gegenwärtigen Situation in Deutschland werden die folgenden Produkte des Stromhandels detaillierter betrachtet: Forwards -> Abschnitt 6.2.7 OTC-Optionen -> Abschnitt 6.2.8 Wetterderivate -> Abschnitt 6.2.9 Spothandel -> Abschnitt 6.3.2 Terminmarkt -> Abschnitt 6.3.6 Der Direkthandel (direkter Handel von Spotmengen) läuft derzeit im wesentlichen telefonisch ab. Mengen und Preise ähneln dem Spothandel (Abschnitt 6.3). Futures und Börsenoptionen haben analoge OTC-Produkte (Forwards und OTC-Optionen, s. dort), deren gegenwärtige Bedeutung deutlich höher ist. Auf die Darstellung des Swap-Geschäftes wird hier, wie angekündigt, verzichtet.

6.2 Funktionsweise des Stromhandels 6.2.7 Forwards Der Begriff Forward bezeichnet nicht börsengehandelte (also individuelle, nicht standardisierte), verbindliche Warentermingeschäfte ( Future = standardisiertes Produkt). Interessen der Geschäftspartner: Der Generation Portfolio Manager will sich unabhängig vom volatilen Spotmarkt für bestimmte Mengen und Zeiträume den - möglichst hohen - Verkaufspreis sichern. Der Sales Portfolio Manager will sich marktunabhängig für bestimmte Mengen und Zeiträume einen bestimmten - natürlich möglichst niedrigen - Einkaufspreis sichern. Preissicherungsgeschäfte sind insbesondere für große Mengen und längere Zeiträume (Base oder Peak load) interessant, bei denen schon kleine Preisänderungen wirtschaftlich kritisch sein könnten.

6.2.7 Forwards Beispiel für einen Forward Ein Generation Portfolio Manager (GPM) und ein Sales Portfolio Manager (SPM) schließen folgenden Forward ab: Lieferzeitraum: Mai 2002 Base load; Leistung: 200 MW Preis: 23 EUR / MWh Das Volumen der Lieferung beträgt: 31 d * 24 h / d * 200 MW = 148.800 MWh. Der Preis beträgt dementsprechend: 148.800 MWh * 23 EUR / MWh = 3.422.400 EUR. Tatsächlich liege der Spotmarktpreis im Mai nun im Mittel bei 20 EUR / MWh. Der GPM hätte also am Spotmarkt 446.400 EUR Mindererlöse realisiert, die den Kraftwerksbetrieb ggf. unrentabel gemacht hätten. Der SPM zahlt zuviel; die Kosten sind aber durch die Erlöse von seinen Kunden gedeckt (sonst hätte er den Forward nicht abgeschlossen).

6.2 Funktionsweise des Stromhandels 6.2.8 OTC-Optionen Im Gegensatz zu einem Forward zahlt bei einer Option einer der beiden Vertragspartner dafür, dass er bei Kenntnis des aktuellen Marktpreises entscheiden darf, ob das Geschäft zur Ausführung kommt oder nicht. Es sei angenommen, dass der GPM im vorherigen Beispiel weiterhin 23 EUR / MWh erlösen muss, und deshalb bei einem Optionspreis von 2 EUR / MWh einen Put über 23 EUR / MWh + 2 EUR / MWh = 25 EUR / MWh abschließt. Er zahlt also bei Abschluss 148.800 MWh * 2 EUR / MWh = 297.600 EUR an den SPM. Da der Marktpreis auf 20 EUR / MWh fällt, übt er im Mai die Option aus und verkauft für 25 EUR / MWh an den Verkäufer des Put statt für 20 EUR / MWh über Spotgeschäfte. Er erhält nach Abzug seines Optionspreises netto wiederum 3.422.400 EUR.

6.2 Funktionsweise des Stromhandels 6.2.9 Wetterderivate Über Stromderivate (Forwards, Futures) werden Preissicherungsgeschäfte getätigt. Banken bringen verschiedene Branchen zusammen, die über Wetterderivate beispielsweise Mengensicherungsgeschäfte tätigen wollen. Bei einem derartigen Wetterderivat werden zwei Vertragsparteien zusammengebracht, auf die sich die gleiche Wetteränderung wirtschaftlich entgegengesetzt auswirkt. Beispiel: Abschluss eines Wetterderivates für den Monat September zwischen einer Weinkelterei und einem IPP. Effekt: bei Kälte ersetzt der Mehrerlös des IPP - Betriebs über einen besseren Spotmarktpreis für den Strom den Mindererlös der Kelterei in einem warmen September ist es umgekehrt.

6.3 Strombörsen 6.3.1 Strombörsen in Deutschland und Europa Quelle: Chrsitian Bogatu: Portfolio- Management von Stromversorgungsverträgen / Handout-Internet- Version, TU Berlin, Fachgebiet Energiesysteme, Berlin 2001 CZ: OKO CZ: EB CMKBK I: GME Borsa (noch nicht in Betrieb) SLO: Borzen

6.3.1 Strombörsen in Deutschland und Europa Die deutsche Strombörse EEX Die European Energy Exchange (EEX) mit Sitz in Frankfurt startete als 2. Deutsche Strombörse am 8.8.2000 mit dem Spot- und am 1.3.2001 mit dem Terminhandel (Umsatz Spot: 1.040 GWh, Umsatz Termin 340 GWh in 02.2002). 53,5 % der Anteile sind im Besitz von 48 Energieunternehmen aus 10 Ländern. Die Leipzig Power Exchange (LPX) nahm als erste deutsche Strombörse am 15. 6.2000 ihren Betrieb mit dem Spothandel auf (Umsatz: 1.730 GWh in 02.2002). Hauptaktionäre der LPX sind die Landesbank Sachsen, die NordPool ASA, der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig. Beide Börsen fusionierten in 2002 zur EEX AG mit Sitz in Leipzig. Hauptgeschäft sind der Spot- und der Terminhandel.

6.3 Strombörsen 6.3.2 Spotmarkt - Produkte Dem Gedanken des idealen Marktes folgend, weisen Börsenprodukte eine hohe Standardisierung auf. Sie sind in unterschiedlichsten Mengen zwischen verschiedenen Marktteilnehmern ohne individuelle Vereinbarungen und damit allein preisorientiert handelbar. Die Einführung von Strombörsen in Deutschland hat erst die Verbändevereinbarung 1999 ermöglicht. An der deutschen Strombörse sind derzeit folgende Spotmarkt - Produkte handelbar: Baseload (0..24 h), Peakload (8...20 h von Montag bis Freitag), Stundenkontrakte; Stückelung: 1 MW Blockkontrakte (Standardblocks (Base-, Peak-, Off-Peak 1- und Off-Peak 2-Load), Specials (6 verschiedene, 4 oder 6 Stunden)); Stückelung 100 MW Stundenkontrakte; Stückelung 0,1 MW

6.3 Strombörsen 6.3.3 Spotmarkt - Geschäfte Unter dem Begriff Spothandel versteht man börsengehandelte (also standardisierte), verbindliche und kurzfristige Warengeschäfte. Im Gegensatz zu OTC- Geschäften sind sich Käufer und Verkäufer nicht bekannt; die Geschäfte werden mit der Clearingstelle der Börse als Vertragspartner abgewickelt. Börsengeschäfte werden durch die Abgabe von Geboten initiiert. Bei den Geboten für die in Abschnitt 6.3.2 genannten Produkte unterscheidet man preisabhängige Gebote: Ein Geschäft wird nur ausgeführt, wenn der MCP das Preislimit nicht unteroder überschreitet. preisunabhängige Gebote: Geschäfte mit sehr hoher Mengensicherheit, da sie praktisch immer zur Ausführung gelangen.

6.3.3 Spotmarkt - Geschäfte Beispiel (I) Ein Sales Portfolio Manager ist auf Grund eingekaufter Peak load von 17 bis 18 h long. Das bedeutet: Der prognostizierte Absatz an seine Kunden liegt unter der eingekauften Leistung. Er bietet deshalb über die Börse an: Zeitraum: 17 bis 18 h Folgetag Leistung I: 20,5 MW Preis I: preisunabhängig Leistung II: 9,5 MW Preis II: 26 EUR / MWh An der Börse bildet sich ein Gleichgewichtspreis von 24,50 EUR / MWh für Single-hour-Spothandel des Folgetages. Der SPM erlöst für das erste Gebot 1 h * 20,5 MW * 24,50 EUR / MWh =502,25 EUR. Das zweite Gebot kann er über die Börse nicht verkaufen.

6.3.3 Spotmarkt - Geschäfte Beispiel (II) Da er die Arbeit aber über einen anderen Peak load - Vertrag (z.b. über einen Forward) eingekauft hat, speist er sie ins Netz des ÜNB ein und erlöst damit z.b. 1 h * 9,5 MW * 15 EUR / MWh =142,50 EUR. Der SPM erlöst also insgesamt 502,25 EUR + 142,50 EUR = 644,75 EUR für 30 MWh (also im Mittel etwa 21,50 EUR / MWh). Auch hier findet ein Risikosplitting bei wesentlich kleineren Volumina statt: Hätte er die Gesamtmenge preisunabhängig angeboten, so wäre das in diesem Fall vorteilhaft gewesen (Erlös: 735 EUR). Hätte er die 30 MWh zu 25 EUR preisabhängig angeboten, so wäre das Geschäft in diesem Fall nicht ausgeführt worden und er hätte komplett ins ÜNB-Netz gespeist (Erlös in diesem Fall: 450 EUR).

6.3 Strombörsen 6.3.4 Preisbildungsmechanismus am Spotmarkt Preis [EUR / MWh] 28 alle Anbieter verkaufen an alle Nachfrager kein Anbieter verkauft, kein Nachfrager kauft Angebot 25 24 Market-Clearing-Price (MCP) Nachfrage erfolgreich gehandelte Menge E 1 E 2 Menge Nachfrage (durch Käufer formuliert): Ich bin bereit, für max. 28 EUR / MWh die Energiemenge E 1 zu kaufen Angebot (durch Verkäufer formuliert): Ich bin bereit, für mín. 24 EUR / MWh die Energiemenge E 2 zu verkaufen Beide handeln letztlich zum MCP (25 EUR / MWh)!

6.3.4 Preisbildungsmechanismus am Spotmarkt Sonderformen An einem Spotmarkt können Sonderkonstellationen auftreten. So ist es z.b. denkbar, dass sich kein Gleichgewichtspreis bildet. Gründe: Unterhalb eines Grenzpreises gibt es überhaupt kein Angebot. Oberhalb eines Grenzpreises gibt es überhaupt keine Nachfrage. Voraussetzung in diesem Fall: Es gibt keine preisunabhängigen Gebote. Preis Angebot Nachfrage Menge

6.3 Strombörsen 6.3.5 Beispiel Entwicklung Spotmarkt (EEX 2003-2004) Quelle: Internet (www.eex.de)

6.3 Strombörsen 6.3.5 Beispiel Entwicklung Spotmarkt (EEX 2005-2006) Quelle: Internet (www.eex.de)

6.3 Strombörsen 6.3.6 Terminmarkt Unter dem Begriff Terminhandel versteht man börsengehandelte, verbindliche und langfristige Warengeschäfte. Terminhandel - Folgemonat bis ca. 3 Jahre im Voraus Produkte: Fahrpläne In der Regel Jahresfahrpläne Standardprodukte Base und Peak in den Zeiträumen Woche, Monat, Quartal und Jahr (Forward) (Forward/ Future) Forward Future - Fokus physische Erfüllung - Fokus finanzielle Erfüllung

6.3 Strombörsen 6.3.6 Beispiel Entwicklung Terminmarkt (EEX 2005-2006) Strompreisentwicklung Base und Peak für 2006/2007 /MWh 85,00 83,00 81,00 79,00 77,00 75,00 73,00 71,00 69,00 67,00 65,00 63,00 61,00 59,00 57,00 55,00 53,00 51,00 49,00 47,00 45,00 43,00 41,00 39,00 37,00 35,00 33,00 Base 06 Peak 06 Base 07 Peak 07 01.01.2005 15.01.2005 29.01.2005 12.02.2005 26.02.2005 12.03.2005 26.03.2005 09.04.2005 23.04.2005 07.05.2005 21.05.2005 04.06.2005 18.06.2005 02.07.2005 16.07.2005 30.07.2005 13.08.2005 27.08.2005 10.09.2005 24.09.2005 08.10.2005 22.10.2005 05.11.2005 19.11.2005 03.12.2005 17.12.2005 31.12.2005 14.01.2006 28.01.2006 11.02.2006 25.02.2006 11.03.2006 25.03.2006 08.04.2006 22.04.2006 06.05.2006 20.05.2006 03.06.2006

6.3 Strombörsen 6.3.7 Perspektiven des Strombörsenhandels Sowohl der Spot- als auch der Terminhandel an den deutschen Strombörsen verzeichnen rasche Zuwächse. Trotzdem bestimmt der OTC-Handel noch ganz überwiegend das Marktgeschehen. Derzeitige Entwicklungsmöglichkeiten sind: Weiteres deutliches Anwachsen des Strombörsenhandels Deutliche Zunahme von Spekulanten und Arbitrageuren als Marktteilnehmern. Mittelfristig bleibt jedoch der überwiegende Teil des Gesamtvolumens im Stromhandel beim OTC-Geschäft Westeuropäische Erzeugungskapazitäten treten in Wettbewerb zu Stromimporten aus osteuropäischen Ländern Starker Wettbewerb und zunehmende Transparenz führen zu sinkenden Margen und damit zwangsläufig zu Volumensteigerung