Fragen & Antworten swa Energiepartner



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Ich habe von dem bevorstehenden Börsengang der Stuttgarter Maschinenbau AG gelesen. Für diesen Börsengang interessiere ich mich sehr.

Transkript:

Fragen & Antworten swa Energiepartner 1. Was ist das Bürgerdarlehen der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH? Es handelt sich um ein Darlehen oder umgangssprachlich, einen Kredit, bei dem ein Bürger den Stadtwerken Augsburg vorübergehend Geld überlässt. Im Gegenzug erhält der Bürger eine garantierte Verzinsung und bekommt nach Beendigung der Laufzeit den Darlehensbetrag zurück. Das Darlehen ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Darlehensvertrag wird direkt zwischen dem Bürger und der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH abgeschlossen. 2. Warum bieten die Stadtwerke das Bürgerdarlehen swa Energiepartner an? Die Stadtwerke Augsburg sind ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Augsburg und damit ein Unternehmen der Augsburger Bürger. Die Stadtwerke Augsburg wollen gemeinsam und partnerschaftlich mit den Bürgern die Energiewende in Augsburg vorantreiben und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ausbauen. Mit dem garantierten festen Zinssatz profitieren die Bürger von einer Kapitalanlage bei einem zuverlässigen und vertrauenswürdigen Unternehmen vor Ort und mit dem Ausbau ökologischer Energieerzeugung gewinnt vor allem die Umwelt. 3. In welche Projekte investieren die Stadtwerke das Geld? Die Darlehen der Bürger werden ausschließlich in den Ausbau ökologischer E- nergien investiert; in der ersten Phase in ein Wasserkraftwerk am Hochablass sowie Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Kongresshalle und der Stadtbücherei. Damit können durchschnittlich über 4.000 Augsburger Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgt werden. Seite 1

4. Wer kann swa Energiepartner werden? Grundsätzlich kann jede voll geschäftsfähige natürliche und juristische Person Geld mit dem Bürgerdarlehen anlegen und damit die Energiewende unterstützen. 5. Welche Vorteile habe ich als swa Energiepartner? Das Bürgerdarlehen der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH ist eine Kapitalanlage mit attraktiven und garantierten Zinsen. Das Kapital wird in bessere Energie für Augsburg investiert, in den Ausbau der erneuerbaren Energien. Jeder swa Energiepartner leistet damit zusammen mit den Stadtwerken Augsburg einen Beitrag zur Energiewende. So können wir gemeinsam unser Ziel erreichen, bis 2014 alle Augsburger Haushalte mit ökologischem Strom zu versorgen, der in eigenen Anlagen oder in der Abfallverwertungsanlage erzeugt wird. 6. Mit welchem Betrag kann ich mich beteiligen? Der Mindestbetrag ist 2.000 Euro, nach oben besteht keine Begrenzung. Der Betrag muss ohne Rest glatt durch 1.000 teilbar sein (1.000er Stückelung). 7. Wie hoch ist der Zinssatz? Regenio-Kunden (Kunden mit einem oder mehreren der folgenden Verträge: swa Strom Regenio, swa Erdgas Regenio oder swa Trinkwasser Regenio) erhalten 3,25 % pro Jahr, für alle anderen swa Energiepartner beträgt der Zinssatz 3,00 % pro Jahr. Beide Zinssätze gelten jeweils für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Regenio-Vertrag muss zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrags bereits bestehen oder gleichzeitig neu abgeschlossen werden (zum Vertragswechsel siehe Ziffer 18). 8. Wie lange ist die Laufzeit? Der Darlehensvertrag hat eine feste Laufzeit von fünf Jahren. Danach verlängert er sich falls er nicht gekündigt wird jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Seite 2

Wann kann ich frühestens mein investiertes Geld zurück erhalten? Das Darlehen hat zunächst eine feste Laufzeit bis zum 31.05.2017. Falls Sie den Vertrag bis spätestens 28.02.2017 für den 31.05.2017 schriftlich kündigen, erhalten Sie Ihren Darlehensbetrag einschließlich der bis dahin noch nicht ausbezahlten Zinsen am 31.05.2017 zurück. Bei dieser ordentlichen Kündigung ist keine Angabe von Gründen notwendig. Falls Sie nach diesen ersten fünf Jahren nicht kündigen, verlängert sich der Darlehensvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Danach haben Sie jedes Jahr die Möglichkeit, den Vertrag zum 31. Mai zu kündigen. Dazu muss Ihre schriftliche Kündigung bis spätestens zum 28./29. Februar des jeweiligen Jahres bei der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH eingegangen sein. Dieselben Kündigungsmöglichkeiten hat auch die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH. Vor dem Ablauf der ersten 5 Jahre besteht weder für den Darlehensgeber noch für die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH die Möglichkeit, den Darlehensvertrag ordentlich zu beenden. Eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht jedoch. Näheres dazu finden Sie unter Ziffer 27. 9. Fallen Bearbeitungsgebühren an? Nein, es werden Ihnen keinerlei Bearbeitungsgebühren berechnet. 10. Wem gehören die Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung? Alle mit den Bürgerdarlehen finanzierten Anlagen werden von der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH errichtet, die damit auch Eigentümerin der Anlagen wird. 11. Wie kann ich swa Energiepartner werden? Interessenten melden ihre Bereitschaft, sich am Bürgerdarlehen beteiligen zu wollen, bis spätestens 22. April 2012 bei der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH an, entweder über den Darlehensantrag aus der Informationsbroschüre oder im Internet (www.stadtwerke-augsburg.de), Seite 3

per E-Mail (kundencenter@stawa.de), Fax (0821/6500-14415), telefonisch (0821/6500-6500) oder direkt im Stadtwerke-Kundencenter (Hoher Weg 1, 86153 Augsburg). Dabei müssen mindestens Name, Anschrift, Geburtsdatum, der gewünschte Darlehensbetrag und falls vorhanden Ihre Kundennummer bei den Stadtwerken Augsburg angegeben werden. Falls Sie bereits einen Regenio-Vertrag abgeschlossen haben, vermerken Sie das bitte deutlich. 12. Wie wird über meinen Darlehensantrag entschieden? Nach Ablauf der Zeichnungsfrist am 22. April 2012 entscheidet die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH über die Auswahl der swa Energiepartner. Zu welchem Zeitpunkt innerhalb der Frist Sie Ihren Darlehensantrag abgegeben haben, spielt dabei keine Rolle. Bei einer evtl. Überzeichnung des Bürgerdarlehens werden Regenio-Kunden bevorzugt berücksichtigt. 13. Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH mit mir einen Darlehensvertrag abschließt? Nein. Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH entscheidet unabhängig über die Annahme der einzelnen Darlehensverträge. Ein Rechtsanspruch auf Annahme des Darlehensangebots besteht nicht. 14. Wie kommt der Darlehensvertrag zustande? Nach der Entscheidung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH über die einzelnen Darlehensanträge erhalten Sie den Vertrag in zweifacher Ausfertigung. Bitte ergänzen Sie die noch fehlenden Daten wie unter Ziffer 16 dargestellt, unterschreiben Sie darin jeweils beide Exemplare und senden Sie beide im Original zurück oder geben sie die Verträge im verschlossenen Kuvert im Stadtwerke-Kundencenter ab. Anschließend erhalten Sie ein von der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH gegengezeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen zurück. Hierdurch kommt der Darlehensvertrag zustande und wird rechtsgültig. Seite 4

15. Wann kann ich das Geld bei der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH anlegen? Gleichzeitig mit dem gegengezeichneten Exemplar des Darlehensvertrags erhalten Sie eine Aufforderung, die vereinbarte Darlehenssumme innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Bankkonto zu überweisen. Beachten Sie bitte, dass für das Bürgerdarlehen ein Sonderkonto eingerichtet wurde und die Darlehensanlage nur über dieses Konto möglich ist. Eine Bareinzahlung der Darlehenssumme bei den Stadtwerken Augsburg ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, auch nicht am Kassenautomaten im Kundencenter. Sie können jedoch bei einer beliebigen Filiale der Stadtsparkasse Augsburg zu Gunsten des angegebenen Kontos in bar einzahlen. Sobald das Geld auf dem angegebenen Konto eingegangen ist, beginnt die taggenaue Verzinsung. Anschließend erhalten Sie Ihre persönliche Darlehensurkunde. 16. Was muss ich beim Ausfüllen des Darlehensvertrags / Zeichnungsscheins beachten? Um Ihren Antrag auf Abschluss eines Darlehensvertrags bearbeiten und annehmen zu können, müssen Ihre persönlichen Daten im Zeichnungsschein angegeben werden (Name, Anschrift, Geburtsdatum, sofern vorhanden Kundennummer bei den Stadtwerken Augsburg). Möchten Sie hinsichtlich der jährlichen Zinszahlungen und/oder der Tilgungsleistungen (Rückzahlung des Darlehensbetrags) eine dritte Person begünstigen, muss dies im Zeichnungsschein angekreuzt und ausgefüllt werden. Bitte geben Sie zusätzlich den Namen und die Kontoverbindung der Person an, die Sie begünstigen möchten. 17. Kann ich nach Abgabe meines Darlehensangebotes widerrufen? Es besteht eine Widerrufsmöglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des von der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH gegengezeichneten Darlehensvertrags. Alles Weitere finden Sie im Darlehensvertrag in der Widerrufsbelehrung. Seite 5

18. Was ist, wenn ich erst während der Laufzeit einen Regenio-Vertrag abschließe oder meinen Regenio-Vertrag kündige? Wird erst später während der Laufzeit des Darlehens ein Regenio- Kundenvertrag neu abgeschlossen, müssen Sie eine Kopie der Vertragsbestätigung an die im Darlehensvertrag genannte Adresse senden. Dann erhalten Sie den Öko-Zinsbonus in Höhe von 0,25 % p.a. ab dem auf den Lieferbeginn des Regenio-Kundenvertrags folgenden Monat. Endet der Regenio-Vertrag während der Laufzeit des Darlehensvertrags, ist die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH berechtigt, den Öko-Zinsbonus ab dem Monat, in dem der Regenio-Vertrag endet, zu streichen. 19. Wie werden die Zinsen berechnet? Die Zinsen werden nach der deutschen kaufmännischen Zinsberechnungsmethode (30/360) berechnet. Demnach umfasst ein Zinsmonat immer 30 Tage. Das Zinsjahr umfasst dabei immer 360 Tage mit Ausnahme des ersten Jahres (Einzahlungsjahr) und des letzten Jahres (Rückzahlungsjahr). In Monaten mit 31 Tagen werden der 30. und der 31. Tag als insgesamt ein Tag gezählt. Der Februar wird ebenfalls mit 30 Tagen gezählt. Ausschlaggebend für die Zinsberechnung ist der Tag des Geldeingangs der Darlehenssumme auf dem im Vertrag angegebenen Bankkonto der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH. 20. Wie erfolgen die Zinszahlungen? Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Zinszeitraumes (01.01. 31.12.) berechnet und noch im Dezember, spätestens jedoch bis zum 31.01. des Folgejahres an den swa Energiepartner durch Überweisung auf das angegebene Konto ausgezahlt. Falls Sie einen Dritten begünstigt haben, werden die Zinsen auf dessen Konto überwiesen. Seite 6

21. Sind Baraus- und Bareinzahlungen möglich? Die Auszahlungen der Zinsen oder die Rückzahlung der Darlehenssumme in bar ist nicht möglich, auch nicht am Kassenautomaten im Kundencenter. Auch eine Bareinzahlung ist nicht möglich. 22. Gibt es Mitbestimmungsrechte des Darlehensgebers? Nein. Die swa Energiepartner sind Fremdkapitalgeber, die keine Mitbestimmungsrechte haben. Die zweckgebundene Verwendung des Kapitals ist jedoch sichergestellt. 23. Sind meine Zinszahlungen von den Jahresergebnissen der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH abhängig? Nein. Die swa Energiepartner sind nicht an Verlusten oder Gewinnen der Darlehensnehmerin beteiligt. Die Zinszahlungen erfolgen auch unabhängig von den Erträgen der finanzierten Projekte. 24. Werden Sicherheiten gegeben? Nein. Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH stellt keine Sicherheiten für das Darlehen zur Verfügung. 25. Bestehen Risiken bei dem Darlehen? Auch bei der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und damit im Alleineigentum der Stadt Augsburg besteht ein theoretisches Ausfallrisiko, d.h., dass die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH aufgrund von Insolvenz nicht mehr in der Lage sein könnte, Zinsen zu zahlen oder das Darlehen zu tilgen. Im Falle einer Insolvenz sind die Darlehensforderungen nachrangig gegenüber den übrigen Verbindlichkeiten. Das bedeutet, dass im Insolvenzfall zuerst die Forderungen der übrigen Gläubiger bedient werden, bevor die Rückzahlungsansprüche der Darlehensgeber befriedigt werden. Auch der Einlagensicherungsfond springt bei einer Insolvenz der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH nicht ein. Seite 7

26. Warum ist eine Nachrangigkeit vereinbart worden? Eine Nachrangigkeit muss als so genannter qualifizierter Rangrücktritt vereinbart werden, da es sich sonst um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft als Bankgeschäft nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes handelt. Da die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH keine banküblichen Einlagengeschäfte durchführt, müssen die Ansprüche der Darlehensgeber nachrangig sein. 27. Aus welchem Grund kann der Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt werden? Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht sowohl für die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH als auch für den swa Energiepartner. Die Kündigungsrechte sind in 6 des Darlehensvertrags beschrieben. Für weitergehende Erläuterungen dazu wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Augsburg. 28. Welchen Betrag erhalte ich nach Kündigung zurück? Nach Kündigung erhält der swa Energiepartner den gesamten Darlehensbetrag und die bis dahin aufgelaufenen und noch nicht ausbezahlten Zinsen zurück. 29. Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten? Zinszahlungen, die der swa Energiepartner erhält, sind grds. Einkünfte aus Kapitalvermögen und vom Anleger zu versteuern. Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH ist verpflichtet, die bei der Auszahlung anfallenden Steuern (Abgeltungssteuer) und gesetzlichen Abgaben direkt an die zuständigen Stellen abzuführen und dem Darlehensgeber eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen werden berücksichtigt. Das Formular für den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und den Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer erhalten Sie nach Vertragsabschluss. Seite 8

30. Was passiert im Todesfall? Stirbt der swa Energiepartner, gehen die Ansprüche aus dem Darlehensvertrag auf die Erben oder den Vermächtnisnehmer über. Ändert sich durch einen Todesfall der Kundenstatus in Bezug auf einen Regenio-Vertrag, wird die Verzinsung entsprechend angepasst. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH Hoher Weg 1 86152 Augsburg Telefon: 0821 / 6500-6500 Fax: 0821 / 6500-14415 E-Mail: kundencenter@stawa.de Internet: www.stadtwerke-augsburg.de Seite 9