Herzlich Willkommen im Berufsförderungswerk Köln
Berufliche Rehabilitation Es gibt viele Arten von gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen. Nicht selten folgt auf die Krankheit dann das Aus im Arbeitsleben. schwere Rückenprobleme internistische Erkrankungen ein Burnout oder eine Depression Suchterkrankung, Persönlichkeitsstörung, Psychosen, Angst- und Zwangserkrankungen Asthma oder eine Allergie ein Unfall oder, oder, oder
rechtliche Grundlagen Der Gesetzgeber hat rechtliche Möglichkeiten geschaffen, damit Menschen nach Erkrankung oder Unfall wieder zurück in das Arbeitsleben finden. Seit dem Jahr 2001 ist im 33 des SGB IX ein Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verankert. 33 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (1) Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. In 35 SGB IX benennt der Gesetzgeber ausdrücklich die Deutschen Berufsförderungswerke als spezielle Rehabilitationseinrichtungen.
Die Deutschen Berufsförderungswerke Die im SGB IX benannten Berufsförderungswerke bieten als spezielle Rehabilitationseinrichtungen die ganze Palette der beruflichen Neuorientierung und Re-Integration in den Arbeitsmarkt an. Die 28 Einrichtungen sind über die ganze Bundesrepublik verteilt und stehen Ihnen während des gesamten Reha-Prozesses als Partner zur Verfügung.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Berufliche Betätigung ist eine wesentliche Voraussetzung, um am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Die zentrale Aufgabe der Leistungen zur Beruflichen Teilhabe liegt darin, den behinderten Menschen zu einer seinem Leistungsvermögen angemessenen und möglichst dauerhaften Tätigkeit zu befähigen. 33 (2) Behinderten Frauen werden gleiche Chancen im Erwerbsleben gesichert, insbesondere durch in der beruflichen Zielsetzung geeignete, wohnortnahe und auch in Teilzeit nutzbare Angebote Um das Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen, stehen eine Vielzahl von Hilfen zur Verfügung.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes angemessen berücksichtigt ( ggf. wird eine spezielle Eignungsabklärung oder Arbeitserprobung durchgeführt.) Die Leistungen umfassen auch medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen soweit sie im Einzelfall erforderlich sind. Zu den Leistungen gehören: Lohnersatzleistungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts (Übergangsgeld, ALG II + Mehrbedarf ) inkl. Sozialleistungen (KK, RV-Beiträge) Maßnahme- bzw. Lehrgangskosten erforderlichen Reisekosten erforderliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Internatsunterbringung) erforderliche Kosten für Haushaltshilfe und Kinderbetreuung
Beispiele für LTA Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes Mobilitätshilfen, technische Hilfsmittel, Trainingsmaßnahmen, Beratung und Vermittlung, finanzielle Hilfen berufliche Anpassung, Fortbildung und Weiterbildung berufliche Eingliederung Zuschüsse zu den Kosten der, Eingliederung und Einarbeitung oder für eine befristete Probebeschäftigung Leistungen an den Arbeitgeber Arbeitsassistenz und personelle Unterstützung Gründungszuschüsse Sonstige Hilfen um behinderten Menschen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder Selbstständigkeit zu ermöglichen und zu erhalten
Beispiele für LTA berufliche (Neu-)Orientierung - Klärung der beruflichen Eignung und Arbeitserprobung, Leistungsdiagnostik, Abgleich von Fähigkeits- und Anforderungsprofil in speziellen Einrichtungen ( z.b. RehaAssessment im BFW Köln) Berufsvorbereitung berufliche Ausbildung oder Umschulung- Qualifizierung zu einer neuen beruflichen Tätigkeit möglich in verschiedenen Einrichtungen, u.a. auch in speziellen Einrichtungen mit besonderen Hilfs- und Fördermöglichkeiten z.b. BBW-BFW berufliche Integrationsförderung Unterstützung beim Finden eines passgenauen Arbeitsplatzes verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Konzepten Unterstützte Beschäftigung individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Berufsbegleitung in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkt
Um im Rahmen der beruflichen Rehabilitation gefördert zu werden, muss beim zuständigen Rehaträger ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) gestellt werden Bundesagentur für Arbeit ( z.b. bei jungen Menschen vor der beruflichen Erstausbildung, wenn weniger als 15 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurde, wenn kein anderer Träger zuständig ist ) Rentenversicherung (nach 15 Jahren (180 Monate) Beitragszahlung oder im Anschluss an die durch die Rentenversicherung finanzierte medizinische Rehabilitation; es gilt der Grundsatz Reha vor Rente) Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft (bei Berufskrankheit oder Unfall) Jobcenter (für ALG-II-Empfänger, die keinen anderen Rehaträger haben) Hauptfürsorgestellen ( Opfer von Gewalttaten, Entschädigungen bei Wehr-, Zivildienstunfall, Impfschäden ) Rehaträger
Antragstellung In den Agenturen für Arbeit werden die Antragsformulare ausschließlich persönlich an die Antragsteller ausgehändigt. Dies geschieht entweder an den zentralen Anlauf/Infostellen der Arbeitsagenturen, direkt in der jeweiligen Abteilung für Reha/SB oder nach telefonischer Anfrage auf dem Postweg. Die Antragsformulare der Rentenversicherungen/Unfallversicherungen sind über Internetdownload oder über eine Anfrage bei einer Servicestelle zu beziehen. relevant sind die Vordrucke G100 und G130 www.deutsche-rentenversicherung.de www.reha-servicestellen.de Die Antragsformulare der Rentenversicherung können auch für die Antragstellung bei anderen Träger benutzt werden.
Antragstellung Kunden der Jobcenter wenden sich an den für sie zuständigen Fallmanager (PAP,DIMA ) mit dem Anliegen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Die Jobcenter leiten eine medizinische Begutachtung zur Feststellung des Rehastatus. Die Jobcenter kooperieren mit den Abteilungen Reha/SB der örtlich zuständigen Arbeitsagenturen. Die Beratung im Bezug auf die konkreten Leistungen erfolgt durch die Abteilung Reha/SB.
Tipps Den Anträgen sollten möglichst Kopien von aktuellen medizinischen Gutachten beigefügt werden. Empfehlung: In Zweifelsfällen an die zuständige Agentur für Arbeit Abteilung Reha/SB wenden. Entscheidung über Zuständigkeit erfolgt innerhalb von 14 Tagen. Bei Nichtzuständigkeit wird der Antrag an den zuständigen Rehaträger weiterleitet.
nach der Bewilligung Der Antrag ist ein grundsätzlicher Antrag auf Gewährung von Leistungen der beruflichen Rehabilitation. Die Bewilligung erfolgt somit auch dem Grunde nach. (d.h., im ersten Schritt werden keine konkreten Fördermaßnahmen bewilligt.) Nach der Bewilligung lädt der zuständige Berater (Rehaberater, Fachberater für Rehabilitation, Berufshelfer) zu einem Beratungsgespräch ein. Die Konkretisierung, welche Leistungen gefördert wird, erfolgt im Rahmen des Beratungsprozesses. Die Entscheidung treffen Berater und Betroffener gemeinsam. Es ist empfehlenswert sich im Vorfeld der Beratungen umfassend über möglichen Leistungen/Förderangebote und Anbieter zu informieren. Die Berater tätigen die Anmeldungen für die entsprechenden Fördermaßnahmen.
Hildegard Clemens Beratung und Kundenbetreuung Fachdienst Gesundheit Berufsförderungswerk Köln ggmbh Sürtherstr. 171 50999 Köln h.clemens@bfw-koeln.de www.diakonie-michaelshoven.de Stand 03/2014