1 Forum 2: Barrierefreiheit Bauen, Mobilität, Kommunikation Umsetzung Art. 9 UN-BRK (Zugänglichkeit / Barrierefreiheit) mit den Schwerpunkten: - Barrierefreiheit wie sind Anspruch und Wirklichkeit? - Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es im Baubereich und welche werden zukünftig gebraucht? - Wie stellt sich die Situation im Straßenverkehr und bei der Benutzung von Bus und Bahn dar? - Welche Anforderungen werden an barrierefreie Kommunikation gestellt, wie wird sie umgesetzt? Moderation: Herr Matthias Pietschmann 1. Vorstand der Lebenshilfe Brandenburg/Havelland-Fläming e.v., Stadtverordneter in Brandenburg/ Havel und Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Seniorenfragen Teilnehmende Experten: Herr Thomas Henke - Herr Norbert Haase - Herr Michael Brandt Herr Herbert Liebenow - Referent im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft MASF Bereich behindertenpolitische barrierefrei Kommunikation Beigeordneter der Stadt Brandenburg/Havel, Fachbereich IV - Stadtentwicklung und Bauwesen, Aufsichtsratsvorsitzender der Wobra Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Brandenburg an der Havel mbh 2. Beisitzer im Vorstand des Behindertenbeirats der Stadt Brandenburg/Havel und Leiter der Arbeitsgruppe "Bauen und Verkehr" Anmerkungen der Experten zum Barrierefreien Bauen 45 Bauordnung (Barrierefreies Bauen) i.v.m. dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) bietet genügend Handlungsmöglichkeiten, um die Ziele der UN-BRK hinsichtlich des barrierefreien Bauens zu erfüllen der Instrumentenkasten ist prall gefüllt!
2 Bei der Genehmigung von Neubauten dürfen keine Kompromisse bezüglich der Barrierefreiheit und des Brandschutzes eingegangen werden! (Konsequentes Vorgehen in diesem Sinne wird aber von einigen Zuhörern angezweifelt) Probleme treten eher bei Ermessensentscheidungen in Verbindung mit Anträgen, die den Baubestand betreffen, auf: - Erwirkung von Barrierefreiheit bei privaten Bauherren Interessenskonflikte, Abwägung zu anderen Bereichen (Kosten/ Stadtbild!) - Barrierefreiheit bei Baudenkmälern Wie weit sind in diesen Bereichen Kompromisse hinnehmbar? Bedarf es neuer Vorrangregelungen? Anmerkung von Herrn Liebenow: Es darf zumindest im Neubau keine faulen Kompromisse geben! Lenkung durch das Land: Das Land gibt Fördermittel in den barrierefreien Städteausbau entsprechende Richtlinien werden genannt: z.b. AufzugsRiLi, WohnungsbauRiLi Nach Ansicht der Experten aus dem Baubereich handelt es sich bei der Erzielung von Barrierefreiheit im Baubestand um einen langfristigen Prozess, der viele Jahre dauern wird. Befriedigende Lösungen können in der Praxis nur in enger Abstimmung zwischen allen Beteiligten entstehen. Weitere Problembeschreibungen aus dem Publikum: - Durch die Fördermöglichkeiten des Landes ist inzwischen eine gute Basis für freiwillige Maßnahmen geschaffen worden im Übrigen sind Einzelfall spezifische Verhandlungen weiterhin sehr wichtig. Es wäre ratsam Forderungen für den Neubau von Objekten an die Forderungen der Barrierefreiheit zu binden (nicht nur bauliche Aspekte). Bei Uneinsichtigkeit, Verstößen und Nichtbeachtung der Barrierefreiheit sind auch die Voraussetzungen für Sanktionsmöglichkeiten / Strafen zu schaffen. - Barrierefreiheit bei Arztpraxen ist noch unzureichend damit wird faktisch der Grundsatz der freien Arztwahl unterlaufen (Anmerkung des MASF: Das Problem ist durch Landtag und Landesregierung erkannt. Es werden derzeit entsprechende Initiativen zur Besserung der Situation vorbereitet.) - Barrierefreiheit von Kultureinrichtungen ist oftmals unzureichend. Angeraten wäre eine Bestandsaufnahme mit anschließender langfristiger Anpassung. - Bei Mietwohnungen sind zu wenige moderne behindertengerechte Haustürtechniken und Brandmeldeanlagen für sinnesbehinderte Menschen vorhan-
3 den. Behindertengerechte Haustürtechniken fehlen sogar bei vielen Neubauwohnungen aus finanziellen Gründen. Hier sollte über veränderte gesetzliche Vorgaben Abhilfe geschaffen werden. - Es können nicht alle Bestandswohnungen barrierefrei umgestaltet werden. Daher ist man dann gezwungen, sein gewohntes Umfeld zu verlassen. - Barrierefreie Schulgebäude sind nicht überall vorhanden, aber grundsätzlich notwendig. - Barrierefreiheit ist nicht nur ein Problem der Rollstuhlfahrer sondern auch der sinnesbehinderten Menschen sie werden oft vergessen. Lösungsvorschläge: Auflisten der notwendigen Bedingungen für den Bereich des barrierefreien Bauens, um die Anforderungen der UN-Konvention allumfassend zu erfüllen. Novellierung der Gesetze, Bauvorschriften, Bauordnungen und Nutzungsvorgaben sowie Richtlinien. Die Grundsätze barrierefreien Bauens müssen verstärkt an den Hochschulen gelehrt werden. Die Lehrpläne sind mit dem Gedankengut der UN-Konvention zu versehen. Aus Sicht von Herrn Brandt sind gesetzliche Lösungen mit dem Ziel, dass im Mietwohnungsbau nur noch behindertengerechte / barrierefreie Wohnungen genehmigungsfähig sind, nicht sinnvoll, da hier teure Investitionen vorgenommen werden müssen, die auf alle Mieter umzulegen sind, ohne auf den Bedarf zu achten. Der Bedarf vor Ort muss aber maßgebend sein. Anmerkung aus dem Publikum zum Weg des Landes: Es muss vorausschauend gebaut werden, bei dem die aufwendigsten Entscheidungen z.b. breitere Türen, breitere Flure - bereits bei der Mietwohnungserstellung vorgenommen bzw. soweit möglich, bereits vorbereitet werden. Entsprechende Wohnungen sind dann bei Bedarf einfach und kostengünstig nachzurüsten. Im öffentlichen Straßenverkehr sind in Zukunft alle Planungen an dem Gleichberechtigungs- und Gleichbehandlungsprinzip auszurichten.
4 Weitere Anmerkungen und Anregungen aus dem Publikum: Allgemein zum barrierefreien Bauen: - Appell an die Wohnungsbaugesellschaften: Barrierefreier Umbau besonders im ländlichen Raum mit bezahlbaren Mieten notwendig! - Altersgerechter Wohnungsbau ist ein Zukunfts- und Wachstumsmarkt ansonsten kommt es immer noch zu Rückbauten. - Barrierefreies Bauen muss wieder verstärkt durch das Land propagiert werden früher gab es noch eine extra Broschüre des Landes. - Barrierefreiheit muss verpflichtend auch in den gesetzlichen Regelungen zu Arbeitsstätten aufgenommen werden. - Eine Schulung der Mitarbeiter zur UN-BRK in den Kommunen ist notwendig. Barrierefrei informieren und kommunizieren - Die Aufnahme einer gesetzlichen Verpflichtung für barrierefreie Websites der Kommunalen Versorger (ÖPNV etc.) ist notwendig - (Aufnahme ins Maßnahmepaket prüfen!). - Es fehlt an Altenpflegern mit Gebärdensprachkompetenz. - Die Führerscheinprüfung ist für Gehörlose neu geregelt: Danach sind Mehrkosten von 300 Euro seit Einführung des neuen Verfahrens entstanden Diskriminierung? - Umgang mit sinnesbehinderten/gehörlosen Menschen muss mehr in die ärztliche Ausbildung aufgenommen werden bzw. es müssen entsprechende Fortbildungen verpflichtend angeboten werden. - Barrierefreies Fernsehen notwendig Es gibt kein Angebot für Gehörlose beim RBB zwischen 18:00 und 20:00 Uhr! das WDR hat bereits entsprechende Angebote (Aufnahme ins Maßnahmepaket prüfen!) Bezogen auf die Stadt Brandenburg/Havel - Es gibt keine Beratungsstelle für Gehörlose in Brandenburg/Havel, obwohl dies sehr wichtig wäre für die ca. 120 Gehörlosen, die in der Stadt leben (in kleineren Städten gibt es das schon). - Die nach wie vor schwierige Zugänglichkeit der Stadt für Sinnesbehinderte Menschen wird bemängelt dies gilt auch für kulturelle Einrichtungen (Theater, Kino, Bibliotheken). - Es fehlt an Dolmetschern für alle Bereiche (evtl. Hauptamtlich?) - Aus Sicht des Vorsitzenden des lokalen Gehörlosenverbandes gibt es eine zu geringe Vernetzung der Sinnesbehinderten
5 - Konkretes Angebot von Herrn Brandt: Bitte um Mitarbeit im Behindertenbeirat der Stadt damit ist eine bessere Kommunikation zwischen Stadt/Ausschüssen und den Betroffenen geschaffen worden. - Voraussetzung für diese Mitarbeit ist aber die Bereitstellung eines Dolmetschers - Problem ist dabei dessen Finanzierung. Derzeit sind die entsprechenden Gelder nicht im Haushalt des Beirats enthalten (Prüfung durch die Stadt!). - Anmerkungen von Herrn Mitschke (Gebärdendolmetscher) Es besteht die grundsätzliche Bereitschaft, die gebärdensprachlichen Übersetzungen der Websites der Stadt vorzunehmen dazu ist aber die Anschaffung einer sehr teuren Software für die Kommune notwendig (Vorschlag soll geprüft werden ggf. überregionale Lösung möglich?) Barrierefreie Mobilität - Mobilitätshilfe für behinderte Menschen ist sinnvoller zu regeln, - Etablierung eines dauerhaften kostenlosen Begleitdienstes (Gutes Beispiel: Berlin), - Barrierefreier Bahnverkehr in Brandenburg und Berlin ein echtes Problem gutes Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern - kurzfristig Reisen auch ohne Voranmeldung möglich, - Für das Taxigewerbe: Es sollte eine Pflichtquote barrierefreier Fahrzeuge für Taxiunternehmen eingeführt werden. - Öffentlicher Verkehr: die vorhandenen Standards führen oft zu Problemen bei der Nutzung von Bus, Bahn, Flugzeug und Schiff; zur Änderung bedarf es der Bearbeitung der Vorgaben. - Computerprogramme sind nicht barrierefrei nutzbar, hörbehinderte und gehörlose Menschen haben wenig Zugang zu Informationen, da diese Bedürfnisse nicht ausreichend berücksichtigt werden. - Für Menschen mit Lernbehinderungen fehlt es an Assistenz und leichter Sprache Standards fehlen. - Unbefriedigender Service ist durch Schulung der Mitarbeiter der Unternehmen zu gewähren. Schlussfolgerungen Für Deutschland und damit für die Bundesländer und Kommunen besteht ein erheblicher Handlungsbedarf, trotz guter rechtlicher Grundlagen. Um Vorgaben der UN-Konvention zu erfüllen, sollten:
6 Aktionspläne erstellt werden, zentrale, bereichsbezogene Arbeitsgruppen unter Teilnahme von betroffenen Menschen und Fachleuten gegründet werden, Gesetze geprüft, geändert oder auch abgeschafft und neue erlassen werden, bestehende Gesetze einfach besser geprüft und umgesetzt werden. Über die UN-Konvention und deren Auswirkungen sollte in den Ämtern und Behörden zielgerichtet informiert und geschult werden. Die Politik und die Verbände sind aufgefordert aktiv zu werden. Schlussbemerkung aus dem Publikum: - Es besteht die Gefahr, dass in den Foren ein ungebremstes Wunschdenken dargestellt wird Lösung: Es müssen Schwerpunkte gebildet werden. Dabei sind die Dringlichkeit und Finanzierbarkeit besonders zu beachten. - Eine nachhaltige Koordination durch das Ministerium oder den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen ist notwendig.