STELLUNGNAHME DES VERBANDS DEUTSCHER GRÜNDUNGSINITIATIVEN (VDG) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im April 2011 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vorgelegt. Die Neuregelungen, die zum 1. April 2012 in Kraft treten sollen, sehen zahlreiche Sparmaßnahmen vor, die unter anderem die Gründungsförderung betreffen. Die Vergabe des Gründungszuschusses soll zukünftig im Ermessen der Vermittlungsfachkraft liegen. Zudem wird der Leistungsumfang erheblich eingeschränkt. Während die Bundesagentur für Arbeit derzeit rund 1,8 Milliarden Euro für den Gründungszuschuss ausgibt, sollen ab 2013 nur noch etwa 400 Millionen Euro für dieses Instrument zur Verfügung stehen. Das entspricht einer Kürzung von fast 80 Prozent 1. Dieses Vorhaben steht unserer Ansicht nach im Gegensatz zu den im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben, die Gründungsneigung zu stärken und die Qualität der Instrumentarien zu verbessern. GRÜNDUNGEN AUS ARBEITSLOSIGKEIT SIND EIN BEDEUTENDER WIRTSCHAFTSFAKTOR Nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) betrug die Zahl der Existenzgründungen im Jahr 2010 mit rund 417.600 1,2% mehr als im Vorjahr. Über 39% dieser Gründungen erfolgten aus der Arbeitslosigkeit 2 und rund 35% unter Inanspruchnahme des Gründungszuschusses. Nach einem leichten Rückgang von 2004 bis 2008 steigt die Zahl der Gründungen aus Arbeitslosigkeit seit 2009 wieder an. Im Jahr 2010 nahmen rund 7% mehr Personen den Gründungszuschuss in Anspruch als im Vorjahreszeitraum. 3 Die Zahl der geförderten Gründungen erreichte somit den höchsten Stand der letzten vier Jahre und stellt einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsförderung (DIW) kommt in einem Wochenbericht im Jahr 2010 zu folgendem Fazit: Auch wenn die Zahl der geförderten Gründungen im Vergleich zu 2004 genauso sprunghaft wieder zurückgegangen ist, wie sie mit Einführung des ExGZ [Existenzgründungszuschuss; Anm. der Verfasser] von 2002 auf 2003 zugenommen hatte, kann man konzedieren, dass diese Neue Selbständigkeit von ehemals arbeitslosen Gründern ein eigener Wirtschaftsfaktor geworden ist. [ ] Die weitaus überwiegende Mehrzahl dieser Gründer muss nicht nur, sondern will auch selbständig werden. Anstatt alle als Notgründer und damit als Selbständige zweiter Klasse abzutun, sollten vielmehr die Chancen für Wachstumsperspektiven und größere Unternehmenseinheiten gezielter gefördert werden. 4 Die vorliegenden Reformvorschläge stehen dieser Forderung bedauerlicherweise entgegen. 1 Nachrichtenagentur Reuters: http://de.reuters.com/article/domesticnews/iddebee72s0iz20110329; Stand: 08.04.2011 2 Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben 2010 rund 163.000 Personen den Gründungszuschuss (146.538) bzw. das Einstiegsgeld (16.486) in Anspruch genommen. 3 Vgl. Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland - Monatsbericht Dezember und das Jahr 2010, Nürnberg 4 Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 18/2010: Gründungen aus Arbeitslosigkeit: Nur selten aus der Not geboren und daher oft erfolgreich 1/ 1
Im gerade veröffentlichten, jährlich erscheinenden, Global Entrepreneurship Monitor (GEM) 2010 wird die Gründungsaktivität in Deutschland im internationalen Vergleich als allenfalls durchschnittlich 5 bezeichnet. Zu den Stärken des Gründungsstandortes Deutschlands gehören dabei nach den aktuellen Untersuchungen die öffentlichen Förderprogramme. Der Gründungszuschuss ist die wesentliche Förderung für Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten. Dies belegen die oben angeführten Zahlen. Ein zentrales Ergebnis des GEM 2010 ist, dass Migranten in Deutschland sehr viel häufiger Gründen als der Durchschnitt der Bevölkerung. Fast jede/r vierte Gründer/in (23,1%) hat einen Migrationshintergrund. Einen wesentlichen Grund vermuten die Autoren in ihrem höheren Arbeitslosigkeitsrisiko, denn die Arbeitslosenquote von Ausländern ist doppelt so hoch wie die deutscher Staatsbürger. Gerade für Migranten ist der Weg in Beschäftigung oft schwierig oder sogar versperrt [ ]. In dieser Situation bietet sich die Selbstständigkeit als beruflicher Ausweg an. 6 Da Gründungen durch Migranten eine höhere Beschäftigungswirkung haben 7 und ihre Gründungen nicht weniger innovativ als die Gründungen von Nicht-Migranten sind, kommen die Autoren zu dem Schluss, dass Migranten mit ihrer Initiative [ ] einen wichtigen Beitrag für die deutsche Wirtschaft leisten. 8 Gerade Gründer/innen, die aus der Arbeitslosigkeit starten, benötigen eine gesicherte finanzielle Unterstützung, um ihren Lebensunterhalt in der Angangszeit ihrer Gründung abzusichern. Die vorliegenden Reformvorschläge drohen den Gründungszuschuss als Instrument zur Förderung von Existenzgründungen wirkungslos werden zu lassen. DER GRÜNDUNGSZUSCHUSS IST EIN WIRKUNGSVOLLES INSTRUMENT Als Grundlage der Neuregelung beruft sich Arbeitsministerin Ursula von der Leyen auf die Evaluationsergebnisse der vergangenen Jahre. Doch genau diese bestätigen die Effektivität der Gründungsförderung als arbeitsmarktpolitisches Instrument 9. Im Rahmen der Evaluation der Hartz- Gesetze wurden die arbeitsmarktpolitischen Instrumente 10 auf ihren Erfolg untersucht. Dabei kam heraus, dass 60 bis 70% der geförderten Gründungen 5 Jahre nach dem Start noch selbstständig waren. Weitere 20% gingen einer abhängigen Beschäftigung nach und nur ca. 10% waren erneut arbeitslos gemeldet 11. 5 Vgl. Brixy, U. et al.: GEM 2010, Länderbericht Deutschland, S. 23 6 IAB Kurzbericht (2011), Ausgabe Nr. 8, S. 1 7 Mehr als 70 Prozent beschäftigen bereits direkt nach dem Eintritt in die Selbstständigkeit Mitarbeiter oder beabsichtigen, Arbeitnehmer einzustellen. Dies sind gut 20 Prozentpunkte mehr als bei den Betrieben der einheimischen Gründer. Unternehmensgründungen von Migranten haben daher eine etwas höhere Beschäftigungswirkung als die von Nicht-Migranten. (vgl. ebd., S. 6) 8 Vgl. ebd., S. 6 9 Siehe u.a. IAB Kurzbericht (2007), Ausgabe Nr. 10 10 Bewertet wurde der Existenzgründungszuschuss und das Überbrückungsgeld als Vorgänger des Gründungszuschusses. 11 Vgl. Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 18/2010: Gründungen aus Arbeitslosigkeit: Nur selten aus der Not geboren und daher oft erfolgreich 2/ 2
2006 wurden mit dem Überbrückungsgeld und dem Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) zwei erfolgreiche Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik abgeschafft, bevor entsprechende Evaluationsergebnisse vorlagen. Das IAB kam daher 2007 zu dem Schluss: Alles in allem lässt sich die Abschaffung der beiden Programme zumindest nach bisherigem Kenntnisstand nicht mit Erfolglosigkeit begründen. [ ]Wünschenswert wäre es, der Evaluationsforschung mehr Zeit zu geben, um auch längerfristige Effekte von Programmen einschätzen zu können. 12 Das jetzige Vorhaben kann vor dem Hintergrund der nun vorliegenden Erkenntnisse nur als Rotstiftpolitik bezeichnet werden. Die Einführung des Gründungszuschusses hatte einen Einbruch der Gründungszahlen zur Folge. Wie oben angeführt, haben sich diese in den vergangenen Jahren deutlich stabilisiert und Gründungen aus der Arbeitslosigkeit zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor werden lassen. Der Gründungszuschuss ( 57 SGB III) stellt somit nachweislich ein wirkungsvolles arbeitsmarktpolitisches Instrument dar, das den Gründerinnen und Gründern den Lebensunterhalt sichert und ihnen ermöglicht, eine Selbstständigkeit aufzubauen, ohne vom eigenen Einkommen leben können zu müssen. Dies bestätigt auch das folgende Zitat von der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: "Empirische Evaluationsstudien belegen, dass die Überlebensquoten von geförderten Gründungen hoch und die Wiedereintrittsquoten in Arbeitslosigkeit niedrig sind. Existenzgründungsförderung gehört seit vielen Jahren zu den erfolgreichsten Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik. 13 Die geplanten Änderungen zielen in die falsche Richtung, weil sie ein funktionierendes Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik beschneiden, um kurzfristige Einsparungen zu erzielen. Prof. Dr. Alexander Kritikos vom DIW in einem Interview der Süddeutschen Zeitung zu den geplanten Änderungen beim Gründungszuschuss: Wenn Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sparen muss, sollte sie dies lieber bei den Maßnahmen tun, die weniger effektiv sind. 14 Aus Sicht des VDG werden hier Sparmaßnahmen als Reformen verkauft und Gründungen aus Arbeitslosigkeit deutlich erschwert. DIE ÄNDERUNGEN BEIM GRÜNDUNGSZUSCHUSS UND IHRE KONSEQUENZEN Förderphase 1 (Gründungszuschuss plus Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro) Förderphase 2 (nur Sozialversicherungspau- altes Recht 9 Monate 6 Monate 6 Monate 9 Monate neues Recht (voraussichtlich ab 1. April 2012) 12 IAB Kurzbericht (2007), Ausgabe Nr. 10, S. 6 13 http://www.bmas.de/portal/37440/2009 09 07 gruendungsfoerderung.html; Stand: 27.4.2011 14 SZ vom 31.03.2011; http://www.sueddeutsche.de/karriere/2.220/finanzhilfen-fuer-existenzgruender-versuch-deinglueck-aber-ohne-unser-geld-1.1079371; Stand: 27.4.2011 3/ 3
schale in Höhe von 300 Euro) (Ermessensleistung) (Ermessensleistung) Erforderlicher Restanspruch auf ALG 1 zum Gründungszeitpunkt 90 Tage (3 Monate) 180 Tage (6 Monate) Verbindlichkeit Rechtsanspruch bei positiver fachkundiger Stellungnahme Ermessensleistung Die Verkürzung der 1. Förderphase Der neue Gesetzentwurf kürzt faktisch die Höhe der Leistungen, da sich die Dauer der für die Gründerinnen und Gründer so wichtigen Grundförderung um drei Monate verringert. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Liquidität der Jungunternehmer/innen und wird dazu führen, dass von Gründungsvorhaben abgesehen bzw. abgeraten werden muss, weil der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Die Erweiterung des ALG1-Restanspruchs auf 180 Tage Bereits nach den derzeit geltenden Regelungen ist es häufig schwer, die Frist der 90 Tage zu wahren und die eigene Gründung angemessen vorzubereiten. Viele arbeitslose Menschen suchen zunächst nach einer abhängigen Beschäftigung und fällen eine Entscheidung für die Selbstständigkeit erst, wenn andere Erwerbsperspektiven ausscheiden. Die geplante Ausweitung des Restanspruchs auf 180 Tage vergrößert das Risiko, dass potenzielle Selbstständige von der Förderung ausgeschlossen werden, weil die benötigte Frist bereits verstrichen ist. Zum anderen hat sie zur Folge, dass Gründungsvorhaben überstürzt begonnen werden und andere Förderprogramme anschließend als Reparaturbetrieb herhalten müssen. 15 Noch gravierender werden die Auswirkungen, wenn durch eine kürzere Beschäftigungszeit kein voller Anspruch auf das Arbeitslosengeld erworben wird. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt bei einer vorherigen Beschäftigung von 12 Monaten beispielsweise lediglich 6 Monate. Die vorausgesetzten 6 Monate Restanspruch bedeuten in dem Fall, dass die Gründung unmittelbar im Anschluss erfolgen muss. Gründungsinteressierte Arbeitslose mit Beschäftigungszeiten unter 12 Monaten werden durch die geplante Reform komplett von einer Inanspruchnahme des Gründungszuschusses ausgeschlossen. Gerade jungen Menschen wird der Zugang zum Förderinstrument damit erheblich erschwert, weil sie durch ihre Berufsbiografie häufig noch keinen (vollen) Anspruch auf ALG 1 erwerben konnten. Zieht man hier noch einmal die aktuellen Erkenntnisse des GEM 2010 heran, die bereits heute in Deutschland einen deutlichen Rückgang der Gründungsaktivitäten der 18- bis 24-Jährigen konstatieren, kann das vor dem Hintergrund der Forderungen der Initiative Gründerland Deutschland politisch nicht gewollt sein. Auch Frauen, die nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen sehr intensiv die Chancen und Risiken einer Gründung abwägen und daher in der Regel eine längere Vorbereitungszeit benötigen als Männer, werden mit den geplanten Reformen zusätzliche Hürden in den Weg gelegt. 15 Gemeint ist beispielsweise das Gründercoaching Deutschland, das von der KfW angeboten wird und Gründer/innen nach vollzogener Gründung zur Verfügung steht. 4/ 4
Die Verlängerung des Restanspruchs ist mit dem Anliegen der Förderung von Gründungen nicht vereinbar. Auch Mitnahmeeffekten kann mit dieser Maßnahme nicht wirksam entgegen getreten werden, weil Hürden aufgebaut werden, die es Menschen erschweren, ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer selbstständigen Existenz zu beenden. Wenn Alternativen im Bereich der abhängigen Beschäftigung fehlen, führt diese Praxis dazu, dass Probleme von einem Rechtskreis (SGB III) in den anderen (SGB II) übertragen werden. Die Streichung des Rechtsanspruchs Der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss reduziert das Risiko des Scheiterns in der Anfangsphase einer Gründung und ist für viele dadurch das entscheidende Argument, den Schritt in die Selbstständigkeit überhaupt zu wagen. Der Wegfall und die damit einhergehende Verlagerung der Entscheidung in Verwaltungsprozesse erschwert zudem auch die Einschätzung über die Tragfähigkeit eines Vorhabens immens, weil erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Liquiditätsplanung bestehen. Die Entscheidung über die Förderung verbleibt nach dem jetzigen Entwurf allein bei den Vermittler/innen der Arbeitsagenturen. Völlig unklar ist jedoch, auf welchem Erfahrungsstand und Fachwissen an dieser Stelle Entscheidungen über so sensible Fragen getroffen werden können. Außerdem stellt sich die Frage, weshalb dann noch ein Gutachten einer fachkundigen Stelle notwendig sein sollte, wenn selbst im positiven Ausgang des Gutachtens die Förderung noch versagt werden kann. Diese Praxis führt zu einer weiteren Schwächung des erforderlichen Fachgutachtens und steht somit einer Forderung nach mehr Qualität deutlich entgegen. Wenn auf diesem Weg Mitnahmeeffekte beseitigt werden, dann geschieht dies zu dem Preis, dass deutlich weniger Arbeitslose den Weg in die Selbstständigkeit wagen und damit den Bezug öffentlicher Transferleistungen beenden. Ein erfolgreiches Instrument wird so wirkungslos. ALTERNATIVVORSCHLÄGE DES VDG Wie bereits dargelegt, besteht ein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss bereits nach heutiger Rechtslage lediglich dann, wenn eine positive fachkundige Stellungnahme die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens bescheinigt. Nach Meinung des VDG muss es daher darum gehen, die Fachkundigkeit der vergebenden Stelle abzusichern, um den beklagten Missbrauch zu beseitigen und Mitnahmeeffekte zu verringern. Hierfür fordert der VDG seit vielen Jahren die Einführung verbindlicher Qualitätskriterien. Die Erfahrungen zeigen, dass in Regionen, in denen die Tragfähigkeit ausschließlich von ausgewiesenen und seriösen Fachexpert/innen (zertifizierten Gründungsberater/innen) bescheinigt wurde, öffentlicher Gelder deutlich effizienter eingesetzt werden konnten, weil eine kompetente und passgenaue Beratung sicherstellte, dass nur tragfähige Gründungsvorhaben gefördert wurden. Gleichzeitig werden angemessene Unterstützungsangebote zur Vorbereitung von Gründungen benötigt. Untersuchungen der KfW und des IAB zeigen, dass begleitete Gründungsvorhaben am Markt erfolgreicher sind als Gründungen ohne entsprechende Unterstützung. Auch hierbei ist es allerdings erforderlich, auf die Qualität der Anbieter zu achten, indem verbindliche Standards in Form von branchenspezifischen Qualitätssiegeln eingefordert werden. 5/ 5
Eine effiziente und effektive (individuelle, bedarfsgerechte) Gründungsberatung hilft Kosten zu sparen und öffentliche Transferleistungen durch erfolgreiche Existenzgründungen zu verringern. Mit (bereits bestehenden) wirkungsvollen Instrumenten zur Qualitätssicherung kann dies erreicht werden, ohne dabei funktionierende Instrumente der Beschäftigungsförderung durch übereilte Reformen wirkungslos werden zu lassen. Der Verband Deutscher Gründungsinitiativen steht gern für weitere Gespräche zur Verfügung. Der Vorstand des Verbands Deutscher Gründungsinitiativen e.v. Dr. Birgit Buschmann Norbert Kunz Dr. Renate Ott Markus Weidner Berlin, 27. April 2011 Autoren: Norbert Kunz Florian Brix Kristin Glode Kontakt: Verband Deutscher Gründungsinitiativen e.v. Muskauer Str. 24 10997 Berlin fon: 030/ 61 07 38 36 fax: 030/ 611 35 29 mail: brix@vdg-forum.de www.vdg-forum.de 6/ 6