Untersuchung zu Umfang und Struktur von Wohnungslosigkeit und zu den Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen in Baden-Württemberg. Fragebogen ...

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Transkript:

Registernummer: 6 Untersuchung zu Umfang und Struktur von Wohnungslosigkeit und zu den Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen in Baden-Württemberg Fragebogen... zu den Hilfen für von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Haushalte und Personen Landkreise Für Rückfragen bitte unbedingt ausfüllen. Danke! Landkreis:... Ansprechpartner/-in:... ausfüllende Stelle:... Telefon:... E-Mail:...... erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg. Das Untersuchungsvorhaben wird unterstützt durch den Städtetag BW, den Landkreistag BW, den Gemeindetag BW, den Kommunalverband für Jugend und Soziales BW und die Liga der freien Wohlfahrtspflege in BW e.v. wird durchgeführt von der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.v., Bremen (GISS).

Erläuterungen/Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens Der vorliegende Fragebogen ist Teil eines Untersuchungsvorhabens zu Umfang und Struktur von Wohnungslosigkeit und zu den Hilfen für Menschen in Wohnungsnot in Baden-Württemberg, mit dessen Durchführung das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.v. (GISS), Bremen beauftragt hat. Unterstützt wird das Vorhaben von den kommunalen Spitzenverbänden in Baden-Württemberg, dem Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Baden Württemberg. Neben dieser und anderen schriftlichen Befragungen werden in ausgewählten Stadt- und Landkreisen vertiefende Fallstudien zum Thema und Interviews mit Wohnungslosen durchgeführt. Die Ergebnisse des Gesamtuntersuchungsvorhabens werden im Herbst 2015 vorliegen und sollen der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der Fragebogen ist online auszufüllen. Der Zugang erfolgt über den Link, den wir Ihnen mit dem Anschreiben (Einladungs-E-Mail) übermittelt haben. Wenn Sie diesen anklicken, können Sie die Fragen beantworten und nach Abschluss per Mausklick an uns senden. Für den Fall, dass Sie den Fragebogen lieber in Printform ausfüllen und uns auf dem Postweg übermitteln wollen, finden Sie diesen auf unserem Server unter der Adresse www.giss-ev.de/ Wir möchten Sie bitten, den Fragebogen bis zum 31.10.2014 auszufüllen und abzusenden. In den Fragen werden zumeist die Angaben von Zahlen erbeten, die Sie bitte in die mit dieser Form gekennzeichneten Antwortvorgabe eintragen. Wenn Sie bei den abgefragten Merkmalen für einen Teil der Haushalte/Personen nicht über entsprechende Zahlen verfügen, dann tragen Sie bitte die Anzahl dieser Haushalte/Personen unter ein. Eine weitere Antwortvorgabe ist zum Ankreuzen vorgesehen und mit diesem Symbol gekennzeichnet. Dieses finden Sie bei einigen Fragen für den Fall, dass Sie überhaupt keine Zahlenangaben machen können, und dann bitte ankreuzen. In den Fragen 1 und 3 befinden sich ausschließlich Antwortvorgaben zum Ankreuzen, und dort finden Sie, ebenso wie auch bei einigen anderen Fragen, gepunktete Linien, die kurze schriftliche Hinweise ermöglichen. Der Fragebogen umfasst nur wenige Fragen, deren Beantwortung erfahrungsgemäß nicht sehr viel Zeit erfordert. Vermutlich lassen sich die meisten Fragen per Knopfdruck oder aus der Erfahrung heraus beantworten. Für den Fall, dass Angaben nur mit einem unvertretbaren Aufwand gemacht werden können (z. B. Auszählen von Akten), ist eine Beantwortung nicht zwingend erforderlich. In solchen Fällen kann die Kategorie angegeben werden. Wir möchten Sie bitten, den Fragebogen auch dann auszufüllen und abzusenden, wenn einige Fragen auf Sie nicht zutreffen oder von Ihnen nicht beantwortbar sind. Die entsprechende Kategorie ist dann eine Antwortoption. Auf diese Weise erhalten wir ebenfalls für das Thema wichtige Informationen. Nachfolgend möchten wir Ihnen kurz unser Verständnis einiger im Fragebogen verwendeter Begriffe skizzieren und einige weitere Hinweise zum Ausfüllen des Bogens geben. Zeitpunkt der Erfassung: Die Befragung bezieht sich im Wesentlichen auf den Zeitraum 01.01. bis 30.09.2014 (Fragen 2, 4, 5 und 10) und mit den Fragen 6 und 7 werden Angaben zum Stichtag 01.10.2014 erbeten. Die Fragen zur Organisation der Hilfen für wohnungslose Menschen in Ihrem Landkreis beziehen sich auf den aktuellen Stand. Wer wird erfasst: Erfasst werden Haushalte und Personen mit einem bedrohten Wohnverhältnis (Fragen 2, 4 und 5). Darunter verstehen wir den drohenden Verlust der derzeitigen Wohnung wegen einer unmittelbar bevorstehenden oder bereits ausgesprochenen Kündigung des Vermieters, einer Räumungsklage oder einer Zwangsräumung sowie aus anderen zwingenden Gründen (beispielsweise 2

eskalierende soziale Konflikte, gewaltgeprägte Lebensumstände etc.). Erfasst werden darüber hinaus wohnungslose Haushalte und Personen in Ihrem Landkreis, die am Stichtag 01.10.2014 mit einem Angebot nach 67 ff. SGB XII versorgt wurden (Frage 6) oder einen Platz in anderen Maßnahmen belegten (Frage 7) bzw. als ehemalige Wohnungslose im Zeitraum 01.01. bis 30.09.2014 in die Normalwohnraumversorgung reintegriert wurden (Frage 10). und Personen: Bei einigen Fragen (2, 4, 5, 10) werden Angaben zur Anzahl der betroffenen Haushalte erbeten, die gleichgesetzt sind mit Fällen. In den Fragen 2, 4 und 5 wird zusätzlich nach der Zahl der Einpersonenhaushalte gefragt und bei Frage 2 nach der Anzahl der in den Haushalten lebenden Personen. Plätze: Mit den Fragen 6 und 7 werden Angaben zu den Platzzahlen und deren Belegung in (teil-)stationärer und ambulanter Versorgung nach 67 ff. SGB XII von Wohnungslosen am 01.10.2014 in Ihrem Landkreis erbeten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.v., Bremen, Kohlhökerstraße 22, 28203 Bremen Herrn Evers Tel.: 0421 3347083 oder Herrn Dr. Ruhstrat Tel.: 0421 3347085 Fax: 0421 3398835 E-Mail: post@giss-ev.de Internet: www.giss-ev.de Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.v., Bremen 3

1. Über wen erhalten Sie i. d. R. Kenntnis von bedrohten Wohnverhältnissen? Mitteilungen vom Amtsgericht Mitteilungen vom Gerichtsvollzieher Selbstvorsprache von Haushalten Wohnungsunternehmen / private Vermieter Jobcenter freie Träger / sonstige (soziale) Dienste kreisangehörige Städte und Gemeinden Mehrfachnennungen möglich sonstiges, und zwar:... erhalten keine Kenntnis 2. Wie viele Haushalte und Personen mit bedrohten Wohnverhältnissen sind Ihnen im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 30.09.2014 bekannt geworden, und zu welchem Zeitpunkt geschah dies? Bekannt gewordene bedrohte Wohnverhältnisse davon 1-Personen-Hh. Personen Bedrohte Wohnverhältnisse davon vor/ohne Kündigung davon mit fristloser Kündigung davon nach Räumungsklage davon nach angesetztem Zwangsräumungstermin 3. Werden bedrohte Wohnverhältnisse ausschließlich durch Sie als Landratsamt / Stelle des Landkreises bearbeitet oder sind daran noch andere Stellen beteiligt? Wenn ja, welche Stellen mit welchen Aufgaben? Spezielle Zuständigkeiten bei der Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit wir sind die einzige Stelle im Landkreis, die bedrohte Wohnverhältnisse bearbeitet bedrohte Wohnverhältnisse werden im Landkreis auch von anderen Stellen bearbeitet und zwar von kreisangehörigen Städten und Gemeinden Jobcentern freie Trägern Mehrfachnennungen möglich sonstigen, und zwar:... diese Stellen werden tätig bei / übernehmen folgende Aufgaben Kontaktaufnahme zu den von Wohnungslosigkeit bedrohten haushalten Fallbearbeitungen z. B. Beratungen, Verhandlungen mit Vermietern; Vorbereitung von Anträgen auf Mietschuldenübernahmen etc. Mietschuldenübernahmen nach 22 Abs. 8 SGB II Mietschuldenübernahmen nach 36 SGB XII Nachsorge / Nachgehende Hilfen sonstige, und zwar:... 4

4. Welches waren die wesentlichen Anlässe/Gründe bedrohter Wohnverhältnisse der Ihnen im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 30.09.2014 bekannt gewordenen Fälle, und wie viele Haushalte betraf dies? Anlässe/Gründe davon 1-Personen-Hh. bedrohte Wohnverhältnisse davon Mietschulden / unzureichende Mietzahlungsfähigkeit davon mietwidriges Verhalten davon Trennung von Partner/-in davon eskalierende soziale Probleme davon gewaltgeprägte Lebensumstände davon Entlassung aus institutioneller Unterbringung (z. B. Krankenhaus, Haft, Psychiatrie etc.) davon sonstiges, und zwar:... 5. Bei wie vielen der Ihnen im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 30.09.2014 bekannt gewordenen bedrohten Wohnverhältnisse wurden Sie als Landratsamt / Stelle des Landkreises mit welchem Ergebnis präventiv aktiv? Aktivitäten bei bedrohten Wohnverhältnissen davon 1-Personen-Hh. bedrohte Wohnverhältnisse Wohnungsverlust wurde durch Aktivitäten des Landratsamtes verhindert davon durch Mietschuldenübernahme nach 36 SGB XII davon durch Mietschuldenübernahme nach 22 Abs. 8 SGB II davon durch andere wohnraumsichernde Maßnahmen Wohnungsverlust konnte trotz Aktivitäten des Landratsamtes nicht verhindert werden es wurden keine wohnraumsichernden Aktivitäten unternommen die Fallbearbeitung ist noch nicht abgeschlossen / Ergebnis noch offen 6. Welche Hilfen/Angebote nach 67 ff. SGB XII gibt es in Ihrem Landkreis für Wohnungslose, und wie war die Belegung der Plätze am 01.10.2014? stationäre Hilfen stationäre Hilfen ohne tagesstrukturierendes Angebot stationäre Hilfen mit internen Angeboten der Tagesstrukturierung stationäre Hilfen ohne tagesstrukturierendes Angebot f. Personen mit Suchtproblematik usw. stationäre Hilfen mit tagesstrukturierendem Angebot f. Personen mit Suchtproblematik usw. stationäre Langzeithilfen teilstationäre Hilfen teilstationäres Wohnen teilstationäres Wohnen für Personen mit Suchtproblematik, psychischen und/oder somatischen Beeinträchtigungen intensiv betreutes Wohnen in ambulanten Wohnprojekten intensiv betreutes Wohnen in ambulanten Wohnprojekten intensiv betreutes Wohnen mit internen Angeboten der Tagesstrukturierung intensiv betreutes für Personen mit Suchtproblematik usw. intensiv betreutes Wohnen mit tagesstrukturierendem Angebot für Personen mit Suchtproblematik usw. vorhanden Plätze belegt 5

ambulante Angebote Aufnahmehäuser Betreutes Wohnen vorhanden Plätze belegt 7. Werden von Ihnen als Landkreis/Landratsamt darüber hinaus weitere Angebote für wohnungslose Haushalte/ Personen vorgehalten? Wenn ja, welche Art, Platzzahl und Belegung am 01.10.2014? Weitere Angebote durch den Landkreis / das Landratsamt es gibt keine weiteren durch den Landkreis / das Landratsamt vorgehaltenen Angebote es gibt weitere durch den Landkreis / das Landratsamt vorgehaltene Angebote und zwar folgende......... Plätze gesamt davon belegt 01.10.14 8. Gibt es in den Städten und Gemeinden Ihres Landkreises weitere über die ordnungsrechtliche Unterbringung hinausgehende Angebote für von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Haushalte/Personen? Wenn ja, welche in welchen Städten und Gemeinden? Weitere Angebote für von Wohnungslosigkeit Bedrohte und Betroffene in kreisangehörigen Städten es gibt keine weiteren Angebote für von Wohnungslosigkeit Bedrohte und Betroffene in den Städten und Gemeinden es gibt weitere Angebote für von Wohnungslosigkeit Bedrohte und Betroffene in den Städten und Gemeinden und zwar in folgenden Städten und Gemeinden folgende Angebote : Stadt / Gemeinde Angebote 9. Verfügen Sie als Landkreis/ Landratsamt über spezielle Möglichkeiten zur Vermittlung von normalem Wohnraum für wohnungslose Haushalte? Spezielle Möglichkeiten zur Versorgung wohnungsloser Haushalte mit normalem Wohnraum nein, es gibt keine speziellen Möglichkeiten zur Vermittlung von normalem Wohnraum für Wohnungslose es gibt spezielle Möglichkeiten zur Vermittlung von normalem Wohnraum für Wohnungslose, und zwar in Form von... Anzahl der Wohneinheiten, die speziell für die Versorgung von Wohnungslosen genutzt werden können 6

10. Wie viele wohnungslose Haushalte aus Ihrem Zuständigkeitsbereich (u. a. für Hilfen nach 67 ff. SGB XII) konnten in Ihrem Landkreis im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 30.09.2014 wieder in die Normalwohnraumversorgung (normale Wohnverhältnisse mit Mietvertrag) reintegriert werden? Reintegrationen in die Normalwohnraumversorgung reintegrierte Haushalte mit Unterstützungen/Aktivitäten durch den Landkreis / Stellen des Landratsamtes mit Unterstützungen/Aktivitäten durch andere Stellen Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! 7