Aktuelle Themen und Herausforderungen im Deutschlandtourismus aus Sicht des DTV
DTV e.v. & DTV Service GmbH DTV e.v. Interessensvertretung Tourismuspolitik Tourismuspolitische Forderungen, Positionspapiere, Parlamentarische Treffen, Anhörungen Einzelgespräche mit Parlamentariern und Vertretern aus Ministerien Fach- / Projektarbeit Praxisleitfäden / Ratgeber, Grundlagenuntersuchungen, Bundeswettbewerbe, DTV-Fachausschüsse, Mitarbeit in anderen Bundesorganisationen DTV Service GmbH Service und Beratung Klassifizierung, Zertifizierung, Rechtsberatung, Musterverträge, Rahmen- / Kooperationsverträge, Zertifizierung von Touristinformationsstellen, Dt. Tourismustag, Städte- u. Kulturforum
Niedersachsen/ Nordsee zeigt Präsenz im DTV Vorstandsmitglied Landrat Sven Ambrosy Landkreis Friesland c/o TourismusMarketing Niedersachsen GmbH Vorsitzender Fachausschuss Mobilität Dr. Bernhard Brons Aktien-Gesellschaft EMS Mitglied Fachausschuss Mobilität Carl-Michael Wieder Zweckverband Verkehrsverbund Süd- Niedersachsen c/o TourismusMarketing Niedersachsen GmbH Mitglied Fachausschuss Nachhaltiger Tourismus Andreas Pusch Nationalpark Harz c/o TourismusMarketing Niedersachsen GmbH Mitglied Fachausschuss Nachhaltiger Tourismus Babette Schwerdtner TourismusMarketing Niedersachsen GmbH Mitglied Fachausschuss Camping und Caravaning Anton Harms Präsident Verband der Campingplatz- Unternehmer Niedersachsen c/o TourismusMarketing Niedersachsen GmbH Mitglied Fachausschuss Qualitätsinitiativen Petra Wegener Weserbergland Tourismus e.v. c/o TourismusMarketing Niedersachsen GmbH
Aktuelle Themen des DTV 20 Jahre DTV-Klassifizierung EU- Pauschalreiserichtlinie Gewerbesteuerhinzurechnung Beihilferecht und Betrauungsakt Fachkräftesicherung Wassertourismuskonzept Finanzierung Sommerferienregelung Projekt Nachhaltige Kriterien für Tourismusdestinationen 10 Jahre Deutscher Tourismuspreis Zweckentfremdungsgesetz Infrastruktur/ Mobilität
Tourismusfinanzierung DTV-Leitfaden für Mitglieder: Tourismus nachhaltig und fair finanzieren Die Tourismusabgabe 1. Wirtschaftsfaktor Tourismus 2. Finanzierungsmodelle für den Tourismus 2.1 Gesetzlich geregelte Modelle 2.2 Freiwillige Modelle 3. Die Tourismusabgabe 3.1 Finanzierbare Ausgaben 3.2 Rechtsgrundlage: Kommunalabgabengesetz 3.3 Grundprinzipien des Abgabenrechts 3.4 Umsetzung durch Abgabesatzung 3.5 Beispiel Brandenburg 4. Die Position des DTV: Sicherstellung der Finanzierung des Tourismus Eine Kurzfassung des Leitfadens steht Ende Januar 2015 zur Verfügung
Tourismusaufgaben ausreichend finanzieren und rechtssicher durchführen, aber wie? EU-Beihilferecht Steuerrecht EU-Vergaberecht Betrauungsakt
Tourismusaufgaben ausreichend finanzieren aber wie? EU-Beihilferecht & Betrauungsakt Das EU-Beihilferecht wurde zum Januar 2012 umfassend reformiert und bedarf keiner gesonderten Umsetzung in nationales Recht, da es unmittelbar gilt Beihilfen sind Subventionen, die einzelnen Unternehmen aus staatlichen Mitteln gewährt werden: da diese Beihilfen den freien Wettbewerb verfälschen können, sind sie nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt Die Auswirkung des EU-Beihilferechts kann bundesweit für alle Ebenen im Tourismus relevant sein, denn: Auch öffentliche Zuwendungen gegenüber einer touristischen Organisation (z. B. Ausgleichszahlungen) können eine unzulässige EU- Beihilfe sein.
Tourismusaufgaben ausreichend finanzieren aber wie? EU-Beihilferecht & Betrauungsakt Lösungsansätze: Grundsätzlich sind Beihilfen gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV unvereinbar mit dem Binnenmarkt, es sei denn: 1. es gibt eine besondere Genehmigung ( Notifikation ) der Beihilfe durch die Kommission, oder 2. die Beihilfe ist gesetzlich von Anmelde- oder Genehmigungspflicht freigestellt (z.b. nach der Gruppenfreistellungsverordnung, die aber nur für einzelne Gruppen von Beihilfen gilt), oder
Tourismusaufgaben ausreichend finanzieren aber wie? EU-Beihilferecht & Betrauungsakt 3. das beihilfenempfangende Unternehmen ist vor Empfang der Beihilfe durch einen besonderen Formalakt der beihilfegewährenden Stelle mit der Erbringung von DAWI betraut worden Die Übernahme von Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung, wie Tourismus- oder Stadtmarketing, sind überwiegend als sog. Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Sinne des Beihilferechts einzuordnen
Tourismusaufgaben ausreichend finanzieren aber wie? EU-Beihilferecht & Betrauungsakt Bei einem Betrauungsakt handelt es sich um eine Rechtshandlung, in deren Rahmen das Unternehmen mit der DAWI betraut und die ihm auferlegte Gemeinwohlaufgabe erläutert wird Betrauungsaktpflichtig sind Beihilfen, die einen Gesamtbetrag von 500 000 Euro in drei Steuerjahren übersteigen und zugleich jährlich nicht höher als 15 Millionen Euro sind Beihilfen, die unter 500 000 Euro in drei Steuerjahren betragen, sollen wegen ihrer möglichen Marktbeeinträchtigung nach der DAWI-Deminimis Verordnung ebenfalls durch einen Betrauungsakt rechtskonform ausgestaltet werden Nicht betrauungsaktpflichtig sind Beihilfen, die einen Gesamtbetrag von 200 000 Euro in drei Steuerjahren nicht übersteigen (sog. Bagatellbeihilfen )
Tourismusaufgaben ausreichend finanzieren aber wie? EU-Beihilferecht & Betrauungsakt Konsequenz, wenn der Betrauungsakt fehlt: Die Zahlungen sind wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot ( 138 BGB) rechtswidrig und zurückzuzahlen Gesellschaften sind sofern sie die für die Rückzahlung benötigten Gelder nicht auf dem freien Markt erhalten oder über entsprechende Rücklagen verfügen insolvenzantragsbedroht Achtung: Keine Heilung rechtswidriger Beihilfen durch nachträglich gefassten Betrauungsakt möglich
Tourismusaufgaben ausreichend finanzieren aber wie? Zusätzlich zum Beihilferecht: Regeln des Vergaberechts am 17.4.2014 ist das neue EU-Richtlinienpaket zum Vergaberecht in Kraft getreten, das nun in nationales Recht umgesetzt werden muss und ab spätestens April 2016 bei öffentlichen Auftragsvergaben zu beachten ist Schon jetzt sind aber nationale und EU-Vorgaben einzuhalten: Grundsatz: Ausschreibungspflicht Vergaben der öffentlichen Hand an Unternehmen müssen ausgeschrieben werden, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten (nach Branchen unterschiedlich hoch) Der Verstoß gegen die Ausschreibungsverpflichtung kann erhebliche Konsequenzen haben (z. B. zwingende Aufhebung des Vertrages; Neuausschreibung)
Tourismusaufgaben ausreichend finanzieren aber wie? Zusätzlich zum Beihilferecht: Regeln des Vergaberechts Sonderfall der Inhouse-Vergabe : eine Inhouse- Vergabe liegt vor, wenn der Auftrag innerhalb desselben Hauses erfolgt, z.b. Auftragsvergabe der Kommune an einen Eigenbetrieb; Vergaben der öffentlichen Hand an ihre eigenen Unternehmen bedürfen keiner Ausschreibungsverpflichtung nach dem Vergaberecht Eine kommunale Gesellschaft ist nur dann ein eigenes Unternehmen, wenn es sich um eine öffentliche Einrichtung handelt Nur wenn eine öffentliche Einrichtung vorliegt, ist eine Inhouse-Vergabe zulässig und vergaberechtsfrei möglich
Tourismusaufgaben ausreichend finanzieren aber wie? Steuerliche Aspekte je nachdem wie die Betrauung vorgenommen wird, kann eine Beihilfe umsatzsteuerpflichtig werden Maßgeblich ist, ob es sich bei der Zahlung um einen echten Zuschuss oder ein Entgelt handelt: 1. Die Beihilfe ist immer dann umsatzsteuerpflichtig, wenn durch einen förmlichen Auftrag (z.b. Geschäftsbesorgungsvertrag) betraut wird: es handelt sich im Rahmen eines Leistungsaustausches um ein Entgelt
Tourismusaufgaben ausreichend finanzieren aber wie? Steuerliche Aspekte 2. wenn der Betrauungsakt durch Verwaltungsakt in Form eines Zuwendungsbescheides vorgenommen wird, zieht dies nicht automatisch eine Umsatzsteuerpflicht nach sich Denn: hier kommt es entscheidend auf die Formulierung und das tatsächliche Verhalten des Steuerpflichtigen an Wichtiger Hinweis: Beihilferecht und steuerrechtliche Aspekte müssen gegenseitig abgeprüft werden
Tourismusaufgaben ausreichend finanzieren aber wie? Fazit Tourismusorganisationen, die Zuschüsse, Ausgleichszahlungen, Fördermittel oder andere Zuwendungen von der öffentlichen Hand erhalten, sollten diese auf ihre Beihilfekonformität abprüfen lassen bzw. sich die Beihilfe z.b. durch einen Betrauungsakt legitimieren zu lassen Auch vergaberechtlich werden die Modalitäten ab April 2016 verschärft Wichtig ist daher die unbedingte Beachtung der unionsrechtlichen Vorschriften, aber auch die entsprechend sinnvolle steuerliche Ausgestaltung Planungen für 2015: DTV-Veranstaltungsreihe; Hand- Out Beihilfe, Vergabe und Steuerliche Fragen (Arbeitstitel)
GEMA Vergütungsanspruch auch für die VermieterInnen von Ferienunterkünften? Die Verwertungsgesellschaften sind beauftragt, für die Nutzung der urheberrechtlich und leistungsschutzrechtlich geschützten Werke ihrer Mitglieder die Vergütung einzuziehen Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) übernimmt das Inkasso für die anderen Verwertungsgesellschaften Dazu zählen die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten), die ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen), die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) und die VG Media (Verwertungsgesellschaft Media). Unstrittig müssen Hotels die GEMA-Gebühr zahlen
GEMA Vergütungsanspruch auch für die VermieterInnen von Ferienunterkünften? Derzeit geht die GEMA davon aus, dass auch die Fernseh- / Hörfunkwiedergabe in Ferienunterkünften vergütungspflichtig ist Die GEMA stützt ihre Rechtsansicht auf ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2006, die Rechtslage ist aber unklar Der DTV hat mit der GEMA verhandelt, um u.a. einen Rabatt für die Vermieter von Ferienwohnungen zu erzielen Die GEMA weigert sich aber, den Vermietern entgegenzukommen, sodass die Verhandlungen vorerst gescheitert sind
DTV-Stellungnahme zur Infrastrukturabgabe (PKW-Maut) Die Infrastrukturabgabe darf bei inländischen Reisen nicht zur Verteuerung führen Situation in grenznahen Regionen muss optimiert werden Ausländische Gäste geben jährlich 36,6 Milliarden Euro aus und tragen zu einem erheblichen Teil zur Bruttowertschöpfung der deutschen Volkswirtschaft bei -> Wachstum durch Erhöhung der Abgabenlast bremsen wäre kontraproduktiv Für den Tourismus befürchten wir insbesondere im Bereich Tagesreisen und Kurzurlaube deutliche negative Auswirkungen - dies betrifft vor allem Regionen, die aufgrund ihrer infrastrukturellen Situation in einer Randlage besonders vom grenzüberschreitenden Tourismus wirtschaftlich abhängig sind Positionierung gegen weitere Infrastrukturnutzungsgebühren (z.b. Wasserstraßen)
Zweckentfremdungsverbot Urteil des OVG Greifswald v. 28.12.2007: Ferienwohnungen in Wohngebieten sind unzulässig, sofern der Bebauungsplan keine Ausnahmen zulässt Urteil des BVerwG vom 11.07.2013: 10 u. 11 BauNVO dürfen nicht dazu benutzt werden, Mischgebiete besonderer Art festzusetzen Urteil des OVG Lüneburg vom 18.09.2014: In einem Sondergebiet kann eine Gemeinde Ferien- und Dauerwohnungen als Regelnutzung nebeneinander zulassen Unsichere Rechtslage: daher Verunsicherung bei Vermietung Lösung durch Änderung des Bebauungsplans zeit- und kostenaufwendig M-V plant eine Bundesratsinitiative, die von S-H unterstützt wird. Ziel ist die Änderung der Baunutzungsverordnung
Zweckentfremdungsverbot DTV positioniert sich: Die Vermietung von Ferienwohnungen in Wohngebieten darf nicht unmöglich gemacht werden Zugleich kann Tourismus nicht ohne Akzeptanz der Anwohner gedeihen Der DTV setzt sich für einen vernünftigen Kompromiss ein, der den Kommunen die Option gibt, Ferienwohnungen in Wohngebieten zu erlauben, aber Auswüchse eindämmt Der DTV legt in Kürze ein Hintergrundpapier zur Problematik vor Mobilisierung von Politikern auf Bundes- und Landesebene, um zu sensibilisieren und weitere Unterstützer zu gewinnen
Neues Projekt: Kriterien und Indikatoren für die Ausweisung Nachhaltiger Tourismusdestinationen Bedarf für bundesweit anwendbares Kriterien/ Indikatorenset für Tourismusdestinationen als Hilfestellung für Tourismusregionen, die sich in Richtung Nachhaltigkeit entwickeln möchten Ziel: Praktische Hilfestellungen zur Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit für Tourismusdestinationen DTV ist Projektträger Finanzierung durch Umweltministerium (BMUB) und Bundesamte für Naturschutz (BfN) Inhaltliche Begleitung des Projektes durch Projektbeirat mit Vertretern des BMUB, BfN, DTV, DZT, DEHOGA sowie bis zu drei Praktikern 9. Februar 2015 erste Beiratssitzung Analyse der Auswertung von Kriteriensystemen Kategorisierung von Nachhaltigkeitsthemen (m. Beispielen aus dem Bundeswettbewerb)
Aktuelles aus dem DTV-Fachausschuss Nachhaltigkeit Fortlaufende Online-Überarbeitung der DTV Positionspapiere Nachhaltige Entwicklung im Tourismus und regenerative Energien (aktuell: Fracking & ggf. Stromnetzausbau) Initiative für zusätzliche F.U.R. Module 2014: Wahrnehmung Nachhaltigkeit in Urlaubsregionen Energiewende und Tourismus: Sensibilität der touristischen Nachfrage Mitinitiierung Pilotprojekt im Oldenburger Münsterland: Touristische Nutzung Erneuerbare Energie DTV = institutioneller Partner des Deutschen Nachhaltigkeitspreises 2014
Aktuelles aus dem DTV-Fachausschuss Qualitätsinitiativen im Tourismus Überblick über Qualitätsinitiativen bzw. Qualitätsaspekte in den Förderprogrammen der Bundesländer Konsolidierung der Qualitätsinitiativen unter: http://www.deutschertourismusverband.de/qual itaet/qualitaetsinitiativen.html Entscheidungshilfe für Leistungsträger und Tourismusverantwortliche bei der Auswahl geeigneter Qualitätsinitiativen (in der Erarbeitung) Handlungsleitfaden für die Entwicklung sowie Sicherung der touristischen (Basis)Infrastruktur (in der Erarbeitung) Ergebnispräsentation der einzelnen AG s am 23. & 24. Februar 2015 @Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH /Wolfgang Fischer
DTV Kommunikationskonzept Ausgangsfrage nach Umzug von Bonn nach Berlin 2012 Wofür steht der DTV, wie werden wir wahrgenommen, wie wollen wir wahrgenommen werden? Umgesetzte Maßnahmen in der DTV- Kommunikation Newsletter: Zur Schärfung des DTV- Profils schlankere Gestaltung sowie Begrenzung auf Zahlen und Fakten, die auf die Marke DTV einzahlen Website: Neustrukturierung der Site auf Basis der im Kommunikationskonzept enthaltenen 3-Säulen Politik-Qualität- Impulse
DTV Kommunikationskonzept Umgesetzte Maßnahmen in der DTV- Kommunikation Stärkere Verzahnung Kommunikation & Politik Höhere Priorität für Aktualität (Sonder- Mailings) Medienarbeit: Positionierung des DTV als politische Stimme DTV-Kommunikation auf Fachveranstaltungen/ parlamentarischen Abenden In der Planung Optimierung interne Kommunikation: Aufbau einer DTV- Mediathek
Zukunftssicherung durch Innovation im Deutschlandtourismus Warum gibt es den Deutschen Tourismuspreis? Auszeichnung und Würdigung innovativer und wegweisender Produkte Belohnung der Preisträger und Vordenker für ihren Mut und die Leidenschaft Aufzeigen von Lösungen, die Vorbild und Motivation für andere sind Offenlegung der Erfolgsfaktoren von zukunftsweisenden Produkten Zeichensetzung für mehr Dynamik in der Tourismusbranche Förderung und Implementierung von Innnovationen Motivation für die Branche, nach neuen Wegen zu suchen
Zukunftssicherung durch Innovation im Deutschlandtourismus 10 Vordenker aus 10 Jahren Deutscher Tourismuspreis Sondervorstellung von Akteuren, die beispielhaft für Innovation und Zukunftsorientierung im Deutschlandtourismus stehen Erfurt Tourismus und Marketing GmbH Explorer Hotels Entwicklungs GmbH Hamburg Tourismus GmbH Hochschwarzwald Tourismus GmbH Marketingkooperation Städte in Schleswig-Holstein e.v. Oberstaufen Tourismus GmbH ruf Reisen GmbH Staatsbad Norderney GmbH Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Werbegemeinschaft der Ostfriesischen Inseln
Zukunftssicherung durch Qualität, politische Zusammenarbeit und Impulse Qualität z.b. DTV-Klassifizierung i-marke ServiceQualität Deutschland Wassertourismus, Gelbe Welle, BV Kanu Campingplatzklassifizierung Politik z.b. Leitfaden: Tourismus nachhaltig und fair finanzieren Positionspapiere Mitwirkung am Wassertourismuskonzept Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages Impulse z.b. Deutscher Tourismustag Deutscher Tourismuspreis Veranstaltungsreihe Beihilfe- und Vergaberecht Mitwirkung in verschiedenen Fachjurys Projekte, z.b. Kriterienentwicklung für nachhaltige Tourismusregionen