Das europäische Netz Natura 2000 Der europäische Artenschutz. Verbandsdirektor Dr. Gerd Hager

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Transkript:

Das europäische Netz Natura 2000 Der europäische Artenschutz Verbandsdirektor Dr. Gerd Hager

Folie 2 Aktuelles BNN 22.11.2013

Folie 3 Aktuelles BNN 22.11.2013

Folie 4 Aktuelles FAZ 13.11.2012

Folie 5 Ortsumfahrung Freiberg/Sachsen

Folie 6 Zauneidechse

Folie 7 Stuttgarter Zeitung v. 22.10.2008

Folie 8 Badisches Tagblatt v. 27.10.2010

Folie 9 Generalwildwegeplan

Folie 10 Wildbrücke

Folie 11 Windunfall-Schwerpunkte

Folie 12 Wildunfall-Schwerpunkte

NATURA 2000 Vogelschutz-RiL 2.04.1979 FFH-RiL 21.05.1992 Folie 13

NATURA 2000 Ziel Zusammenhängendes kohärentes Netz von Schutzgebieten in ganz Europa Grund Artenschwund, isolierte Lage von Schutzgebieten Trittsteine für Zugvögel schaffen Folie 14

Folie 15 NATURA 2000 in der Region MO

Folie 16 NATURA 2000 in Baden-Württemberg

Auswahlkriterien Vogelschutz Arten des Anhang I VRL Art. 4 I VRL zahlen- und flächenmäßig geeignetste Gebiete Zugvögel Art. 4 II VRL entsprechende Maßnahmen für Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie Rastplätze in Wanderungsgebieten Folie 17

Rote Liste Paare Auerhahn Anhang I VSRiL Schutzmaßnahmen: Halsbandschnäpper Purpurreiher Uhu Deutschland 750-950 Hähne 4.500 5.000 Paare 22-39 Paare 660-780 Brutpaare davon in BW 310 Hähne 2.500 3.500 Paare in BW 18-23 Paare in BW 50-70 Paare in BW Ausbildung, Bewachung von Nistplätzen, zu tun Sicherung von Strommasten Im Portrait die Arten der EU-VSRiL, LUBW 2006 Folie 18

Auswahlkriterien FFH Mitgliedstaaten erarbeiten Gebietsliste anhand der Kriterien nach Anhang III FFHRL für die in diesen Gebieten vorkommenden natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I einheimischen Arten nach Anhang II Folie 19

Beispiele Kammmolch Gelbbauchunke Springfrosch Folie 20

Beispiele Fledermaus Storch Wiesenweihe Folie 21

Beispiele Magere Flachland- Mähwiesen, Dettenheim Feuchte Hochstaudenflure, Rheinstetten Folie 22 Pfeifengraswiese, Dettenheim

Verträglichkeitspr glichkeitsprüfung Projekte (auch Linienbestimmung nach 16 BFernStrG) erhebliche Beeinträchtigung eines NATURA 2000-Gebietes vor Zulassung Verträglichkeitsprüfung durchführen Folie 23

Durchführung hrung erhebliche Beeinträchtigung Unzulässigkeit dennoch zulässig zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses zumutbare Alternativen fehlen bei prioritären Biotopen/Arten nur wenige Belange die überwiegen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich Folie 24

Folie 25 Rheinschanzinsel

Folie 26 Dammrückverlegung Murg

Folie 27 2. Rheinbrücke

Folie 28 2. Rheinbrücke - Alternativenprüfung

Folie 29 2. Rheinbrücke E-Varianten

Folie 30 Großräumiges Straßennetz

Folie 31 Ausgleichsmaßnahme 2. Rheinbrücke

Folie 32 Ersatzmaßnahme 2. Rheinbrücke

Folie 33 Wakenitzquerung

2. Strelasundquerung Die 2. Strelasundquerung verläuft parallel zum Rügendamm über den Ziegelgraben, die Insel Dänholm und den Strelasund. Folie 34

Folie 35 Artenschutz

spezieller Artenschutz - 44 ff. BNatSchG Verbot wild lebende Tiere besonders geschützte Arten töten etc. erheblich zu stören Fortpflanzungs- und Ruhestätten stören etc. aus Natur zu entnehmen außer zulässiger naturschutzrechtlicher Eingriff Anhang IV Arten ökologische Funktionen weiter erfüllt im räumlichen Zusammenhang Folie 36

Ausnahmen ansonsten Vorhaben unzulässig, aber Ausnahme (Naturschutzbehörde) aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses keine zumutbaren Alternativen bestehen Erhaltungszustand der Populationen eine Art nicht verschlechtert Folie 37

Beispiele Eisbär Feldhamster Auerhuhn Luchs Folie 38 Dreizehenspecht

Artenschutz Hintergrund: Dramatischer Rückgang der wild lebenden Tiere und Pflanzen Folie 39

Folie 40 Auerhuhnflächen in der Region MO

Folie 41 Auerhuhnflächen in der Region MO

Folie 42 Auerhuhnflächen in Baden-Württemberg

Gegenmaßnahmen nahmen Schutz der Tiere / Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften Biotopschutz (Wieder)Ansiedlung verdrängter Arten Folie 43

Bestandsaufnahme Rote Liste 42 III LNatSchG durch LUBW Anhang IV Liste der FFH-RiL streng geschützte Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse Folie 44

Allgemeiner Schutz nach 39 BNatSchG Verletzungs- und Tötungsverbot ( 39 I Nr. 1) Entnahme- und Verwüstungsverbot ( 39 I Nr. 2) Verbot der Beeinträchtigung und Zerstörung von Lebensstätten ( 39 I Nr. 3 BNatSchG) = allgemeine Eingriffsverbote unter dem Vorbehalt vernünftiger Gründe Folie 45

Besonderer Schutz nach 44 BNatSchG Schutz für besonders geschützte Arten (insbes. Avifauna) und streng geschützte Arten (insbes. Anhang IV FFH-RiL, Rote Liste) Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbot nicht für nach 15, 18 II 1 BNatSchG zulässige Eingriffe, soweit ökologische Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten in räumlichem Zusammenhang weiterhin erfüllt sind für Zerstörungs- und Entnahmeverbot im Rahmen des Zugriffsverbots Folie 46

Kein Verstoß gegen Zugriffsverbote nicht für nach 15, 18 II 1 BNatSchG zulässige Eingriffe, soweit ökologische Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten in räumlichem Zusammenhang weiterhin erfüllt sind für Tötungsverbot (fraglich durch Freiberg- Entscheidung) und Zerstörungsverbot bei Tieren und Zerstörungsverbot bei Pflanzen CEF-Maßnahmen berücksichtigen Folie 47

Zugriffsverbote 44 BNatSchG für wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten nachstellen, fangen, verletzen, töten erheblich stören während harten Zeiten, wenn Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert Fortpflanzungs-/Ruhestätten entnehmen/ beschädigen/zerstören Wild lebende Pflanzen entnehmen/ beschädigen/zerstören Folie 48

Ausnahmen nach 45 VII BNatSchG von den Verboten nach 44 aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich wirtschaftlicher und sozialer Art (z. B. Enteignungsinteressen) wenn keine zumutbare Alternativen gegeben sind der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert wird Folie 49

Alternativenprüfung nicht Alternativen, bei denen Artenschutz ebenfalls Zugangssperre auslöst nicht Alternativen, die außer Verhältnis zu dem für die Natur erreichbaren Gewinn stehen nicht Alternativen, die einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern Gestaltung des Vorhabens bedenken andere Alternativen, die keine Artenschutzprobleme aufgeben Folie 50

Günstiger Erhaltungszustand der Population Population ist eine biologisch oder geographisch abgegrenzte Zahl von Individuen Population muss in dem vorhandenen Erhaltungszustand verbleiben (auch ungünstiger Zustand) Kompensationsmaßnahmen berücksichtigen Vorhandene Ausweichstandorte mit einbeziehen Verschlechterung ist anzunehmen, wenn die Zahl der Individuen wesentlich verkleinert wird Folie 51

Folie 52 Liste der nachgewiesenen Vogelarten

Folie 53 Liste der nachgewiesenen Vogelarten

Beispiel aus landschaftspflegerischem Begleitplan Folie 54

Folie 55 Klimaschutz - Treibhauseffekt

Folie 56 Klimaschutz

Klimaschutz Rio Kyoto Klimarahmenkonvention Protokoll = Konkretisierung doppelte Untergrenze 55 Staaten 55 % der Emissionen Folie 57

Klimaschutz Anteile an CO 2 -Emissionen in Deutschland Energie 43 % Sonstige 23 % Verkehr 20 % Haushalte 14 % Folie 58

Folie 59 Klimaschutz

Klimaschutz Minderungsmaßnahmen Emissionsrechtehandel Energiesparen im Haushalt EnEG Kohlendioxidsteuer für Kfz, Flottenbegrenzungen bei CO 2 -Emissionen von Kfz Folie 60

Klimaschutz CO 2 -Emissionen des Verkehrs in Baden-Württemberg Folie 61