Das europäische Netz Natura 2000 Der europäische Artenschutz Verbandsdirektor Dr. Gerd Hager
Folie 2 Aktuelles BNN 22.11.2013
Folie 3 Aktuelles BNN 22.11.2013
Folie 4 Aktuelles FAZ 13.11.2012
Folie 5 Ortsumfahrung Freiberg/Sachsen
Folie 6 Zauneidechse
Folie 7 Stuttgarter Zeitung v. 22.10.2008
Folie 8 Badisches Tagblatt v. 27.10.2010
Folie 9 Generalwildwegeplan
Folie 10 Wildbrücke
Folie 11 Windunfall-Schwerpunkte
Folie 12 Wildunfall-Schwerpunkte
NATURA 2000 Vogelschutz-RiL 2.04.1979 FFH-RiL 21.05.1992 Folie 13
NATURA 2000 Ziel Zusammenhängendes kohärentes Netz von Schutzgebieten in ganz Europa Grund Artenschwund, isolierte Lage von Schutzgebieten Trittsteine für Zugvögel schaffen Folie 14
Folie 15 NATURA 2000 in der Region MO
Folie 16 NATURA 2000 in Baden-Württemberg
Auswahlkriterien Vogelschutz Arten des Anhang I VRL Art. 4 I VRL zahlen- und flächenmäßig geeignetste Gebiete Zugvögel Art. 4 II VRL entsprechende Maßnahmen für Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie Rastplätze in Wanderungsgebieten Folie 17
Rote Liste Paare Auerhahn Anhang I VSRiL Schutzmaßnahmen: Halsbandschnäpper Purpurreiher Uhu Deutschland 750-950 Hähne 4.500 5.000 Paare 22-39 Paare 660-780 Brutpaare davon in BW 310 Hähne 2.500 3.500 Paare in BW 18-23 Paare in BW 50-70 Paare in BW Ausbildung, Bewachung von Nistplätzen, zu tun Sicherung von Strommasten Im Portrait die Arten der EU-VSRiL, LUBW 2006 Folie 18
Auswahlkriterien FFH Mitgliedstaaten erarbeiten Gebietsliste anhand der Kriterien nach Anhang III FFHRL für die in diesen Gebieten vorkommenden natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I einheimischen Arten nach Anhang II Folie 19
Beispiele Kammmolch Gelbbauchunke Springfrosch Folie 20
Beispiele Fledermaus Storch Wiesenweihe Folie 21
Beispiele Magere Flachland- Mähwiesen, Dettenheim Feuchte Hochstaudenflure, Rheinstetten Folie 22 Pfeifengraswiese, Dettenheim
Verträglichkeitspr glichkeitsprüfung Projekte (auch Linienbestimmung nach 16 BFernStrG) erhebliche Beeinträchtigung eines NATURA 2000-Gebietes vor Zulassung Verträglichkeitsprüfung durchführen Folie 23
Durchführung hrung erhebliche Beeinträchtigung Unzulässigkeit dennoch zulässig zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses zumutbare Alternativen fehlen bei prioritären Biotopen/Arten nur wenige Belange die überwiegen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich Folie 24
Folie 25 Rheinschanzinsel
Folie 26 Dammrückverlegung Murg
Folie 27 2. Rheinbrücke
Folie 28 2. Rheinbrücke - Alternativenprüfung
Folie 29 2. Rheinbrücke E-Varianten
Folie 30 Großräumiges Straßennetz
Folie 31 Ausgleichsmaßnahme 2. Rheinbrücke
Folie 32 Ersatzmaßnahme 2. Rheinbrücke
Folie 33 Wakenitzquerung
2. Strelasundquerung Die 2. Strelasundquerung verläuft parallel zum Rügendamm über den Ziegelgraben, die Insel Dänholm und den Strelasund. Folie 34
Folie 35 Artenschutz
spezieller Artenschutz - 44 ff. BNatSchG Verbot wild lebende Tiere besonders geschützte Arten töten etc. erheblich zu stören Fortpflanzungs- und Ruhestätten stören etc. aus Natur zu entnehmen außer zulässiger naturschutzrechtlicher Eingriff Anhang IV Arten ökologische Funktionen weiter erfüllt im räumlichen Zusammenhang Folie 36
Ausnahmen ansonsten Vorhaben unzulässig, aber Ausnahme (Naturschutzbehörde) aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses keine zumutbaren Alternativen bestehen Erhaltungszustand der Populationen eine Art nicht verschlechtert Folie 37
Beispiele Eisbär Feldhamster Auerhuhn Luchs Folie 38 Dreizehenspecht
Artenschutz Hintergrund: Dramatischer Rückgang der wild lebenden Tiere und Pflanzen Folie 39
Folie 40 Auerhuhnflächen in der Region MO
Folie 41 Auerhuhnflächen in der Region MO
Folie 42 Auerhuhnflächen in Baden-Württemberg
Gegenmaßnahmen nahmen Schutz der Tiere / Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften Biotopschutz (Wieder)Ansiedlung verdrängter Arten Folie 43
Bestandsaufnahme Rote Liste 42 III LNatSchG durch LUBW Anhang IV Liste der FFH-RiL streng geschützte Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse Folie 44
Allgemeiner Schutz nach 39 BNatSchG Verletzungs- und Tötungsverbot ( 39 I Nr. 1) Entnahme- und Verwüstungsverbot ( 39 I Nr. 2) Verbot der Beeinträchtigung und Zerstörung von Lebensstätten ( 39 I Nr. 3 BNatSchG) = allgemeine Eingriffsverbote unter dem Vorbehalt vernünftiger Gründe Folie 45
Besonderer Schutz nach 44 BNatSchG Schutz für besonders geschützte Arten (insbes. Avifauna) und streng geschützte Arten (insbes. Anhang IV FFH-RiL, Rote Liste) Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbot nicht für nach 15, 18 II 1 BNatSchG zulässige Eingriffe, soweit ökologische Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten in räumlichem Zusammenhang weiterhin erfüllt sind für Zerstörungs- und Entnahmeverbot im Rahmen des Zugriffsverbots Folie 46
Kein Verstoß gegen Zugriffsverbote nicht für nach 15, 18 II 1 BNatSchG zulässige Eingriffe, soweit ökologische Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten in räumlichem Zusammenhang weiterhin erfüllt sind für Tötungsverbot (fraglich durch Freiberg- Entscheidung) und Zerstörungsverbot bei Tieren und Zerstörungsverbot bei Pflanzen CEF-Maßnahmen berücksichtigen Folie 47
Zugriffsverbote 44 BNatSchG für wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten nachstellen, fangen, verletzen, töten erheblich stören während harten Zeiten, wenn Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert Fortpflanzungs-/Ruhestätten entnehmen/ beschädigen/zerstören Wild lebende Pflanzen entnehmen/ beschädigen/zerstören Folie 48
Ausnahmen nach 45 VII BNatSchG von den Verboten nach 44 aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich wirtschaftlicher und sozialer Art (z. B. Enteignungsinteressen) wenn keine zumutbare Alternativen gegeben sind der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert wird Folie 49
Alternativenprüfung nicht Alternativen, bei denen Artenschutz ebenfalls Zugangssperre auslöst nicht Alternativen, die außer Verhältnis zu dem für die Natur erreichbaren Gewinn stehen nicht Alternativen, die einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern Gestaltung des Vorhabens bedenken andere Alternativen, die keine Artenschutzprobleme aufgeben Folie 50
Günstiger Erhaltungszustand der Population Population ist eine biologisch oder geographisch abgegrenzte Zahl von Individuen Population muss in dem vorhandenen Erhaltungszustand verbleiben (auch ungünstiger Zustand) Kompensationsmaßnahmen berücksichtigen Vorhandene Ausweichstandorte mit einbeziehen Verschlechterung ist anzunehmen, wenn die Zahl der Individuen wesentlich verkleinert wird Folie 51
Folie 52 Liste der nachgewiesenen Vogelarten
Folie 53 Liste der nachgewiesenen Vogelarten
Beispiel aus landschaftspflegerischem Begleitplan Folie 54
Folie 55 Klimaschutz - Treibhauseffekt
Folie 56 Klimaschutz
Klimaschutz Rio Kyoto Klimarahmenkonvention Protokoll = Konkretisierung doppelte Untergrenze 55 Staaten 55 % der Emissionen Folie 57
Klimaschutz Anteile an CO 2 -Emissionen in Deutschland Energie 43 % Sonstige 23 % Verkehr 20 % Haushalte 14 % Folie 58
Folie 59 Klimaschutz
Klimaschutz Minderungsmaßnahmen Emissionsrechtehandel Energiesparen im Haushalt EnEG Kohlendioxidsteuer für Kfz, Flottenbegrenzungen bei CO 2 -Emissionen von Kfz Folie 60
Klimaschutz CO 2 -Emissionen des Verkehrs in Baden-Württemberg Folie 61