Rechtliche Rahmenbedingungen (Teil A) und. Brandschutz und Genehmigungsverfahren (Teil B) für Unterkünfte des Landes NRW



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Transkript:

Rechtliche Rahmenbedingungen (Teil A) und Brandschutz und Genehmigungsverfahren (Teil B) für Unterkünfte des Landes NRW

Teil A Rechtliche Rahmenbedingungen für Unterkünfte des Landes NRW

Ordnungsbehördengesetz Nutzung der Gebäude als Flüchtlingsunterkunft erfolgt derzeit in den überwiegenden Fällen befristet auf Grundlage des 14 OBG OBG: 14 Voraussetzungen des Eingreifens: (1) Die Ordnungsbehörden können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren. z.b. drohende Obdachlosigkeit 3 Rechtliche Rahmenbedingungen für Flüchtlingsunterkünfte - Detmold, 17.11.2014

Landesbauordnung Mittlerweile Status dauerhafter Nutzungen als Flüchtlingsunterkunft an vielen Standorten bei gleichzeitiger Erhöhung der Kapazitäten Genehmigungstatbestände des 63 BauO NRW bei dauerhafter Nutzungsänderung eines Gebäudes durch eine Flüchtlingsunterkunft erfüllt BauO NRW: 63 Genehmigungsbedürftige Vorhaben: (1) Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den 65 bis 67, 79 und 80 nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich Baugenehmigung oder Zustimmung gem. 80 BauO NRW erforderlich 4 Rechtliche Rahmenbedingungen für Flüchtlingsunterkünfte - Detmold, 17.11.2014

Landesbauordnung Laut überwiegender Mehrzahl der Mietverträge zwischen Eigentümer und Mieter ist Bauherr das Land NRW (= öffentlicher Bauherr) Für den öffentlichen Bauherr besteht die Möglichkeit zur Wahl eines Baugenehmigungs- oder Zustimmungsverfahrens nach 80 BauO NRW Genehmigungsbehörde im Fall des Zustimmungsverfahrens ist die obere Bauaufsichtsbehörde der Bezirksregierung Die Leitung der Entwurfsarbeiten übernimmt im Zustimmungsverfahren die Baudienststelle des Landes (= Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW) 5 Rechtliche Rahmenbedingungen für Flüchtlingsunterkünfte - Detmold, 17.11.2014

Landesbauordnung Im Fall der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde gem. 62 BauO NRW zuständig BauO NRW: 62 Sachliche Zuständigkeit Für den Vollzug dieses Gesetzes sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung, die Instandhaltung und den Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist. 6 Rechtliche Rahmenbedingungen für Flüchtlingsunterkünfte - Detmold, 17.11.2014

Teil B Brandschutz und Genehmigungsverfahren für Unterkünfte des Landes NRW

Ausgangssituation Brandschutz Erheblicher Bedarf an Flüchtlingsunterkünften, der kurzfristig zu realisieren ist Mindeststandard an Brandschutz bei zeitlich befristeter Nutzung und nicht ausgeschöpfter Kapazitäten in den Unterkünften gegeben Zwischenzeitliche Erhöhung der Kapazitäten in vielen Einrichtungen bei voraussichtlich dauerhafter Nutzung löst dringenden Handlungsbedarf aus Handlungsfelder: Brandschutz und Genehmigungsverfahren 8

Brandbegehungen Ziele: Feststellung brandschutztechnischer Mängel, Gefahrenquellen und Verstöße gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften für Flüchtlingsunterkünfte des Landes NRW in den Regierungsbezirken Arnsberg (8), Detmold (7) und Münster (1) Begehungs-Protokoll: Mängelliste und Maßnahmenplan mit Zuständigkeiten und zeitlichen Prioritäten zur Mängelbeseitigung Vorgehensweise: Informationsveranstaltungen in Arnsberg und Detmold (17.11.2014) Vor-Ort-Begehungen der Liegenschaften unter Beteiligung der BAB, Standortgemeinde, Feuerwehr, Brandschutzdienststelle, Eigentümer, Mieter und Betreiber Grundlagen: Checkliste Brandbegehung, Grunddatenblatt, Erarbeitungsblatt; falls vorhanden: Bauvorlagen, Protokolle WKP, Brandschauen, etc. 9

Grunddatenblatt (vgl. Excel-Datei) Unterkunft ZUE Hemer Adresse Straße, Hausnr. Apricker Weg 21-53 PLZ Ort 58675 Hemer Gemarkung Gemarkung Deilinghofen Flur Flur 14 Flurstück Teil des Flurstücks 200 vorherige Nutzung Bundesvermögensamt Dortmund Aufgabe der Nutzung am (Datum) k. A. Genehmigung als Flüchtlingsunterkunft erteilt am (Datum) nach Baurecht (ja/nein/k.a.) nein 10

Bearbeitungsblatt (vgl. Excel-Datei) Bearbeitungsblatt Flüchtlingsunterkünfte Bearbeitungsdatum: 03.11.2014 Name: ZUE Hemer Gemeinde: Anschrift: 0 Ansprechpartner: 0 Telefon: E-Mail: Bauaufsichtsbehörde: Feuerwehr: Ansprechpartner: Ansprechpartner: Telefon: Telefon: E-Mail: E-Mail: Brandschutzdienststelle: Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: I. Brandschutz Bearbeitungsstand (Arbeitsschritte) erledigt (Datum) nicht erledigt erledigt bis wann (Datum) Zuständigkeiten 1. Unterlagen eingefordert 11.10.2014 Dezernat 35 2. Unterlagen liegen vor 01.12.2014 -- 3. Termin Brandbegehung vorbereiten 4. Termin Brandbegehung 5. Checkliste ausfüllen 11

Checkliste Brandbegehung (vgl. Excel-Datei) 1. Löschwasserversorgung und Einrichtung der Löschwasserversorgung ja nein k.a. Bemerkungen/erforderliche Maßnahmen Zeitpunkt der Mängelbeseitigung sofort kurzfristig (< 1 Monat) mittelfristig (< 3 Monate) 1.1 Sind Hydranten in einem Umkreis von 300 m vorhanden? x 1.2 Ist die zu erwartende Wassermenge als ausreichend anzusehen? 2. Zugänglichkeit der Grundstücke bzw. der baulichen Anlagen ja nein k.a. Bemerkungen/erforderliche Maßnahmen Zeitpunkt der Mängelbeseitigung sofort kurzfristig (< 1 Monat) mittelfristig (< 3 Monate) 2.1 Ist das Grundstück / die bauliche Anlage zugänglich? 2.2 Sind Feuerwehrzufahrten entsprechend gekennzeichnet? 12 langfristig (> 3 Monate) langfristig (> 3 Monate) Zuständigkeit für Mängelbeseitigung Zuständigkeit für Mängelbeseitigung

Ausgangssituation Genehmigungsverfahren Nutzung der Gebäude erfolgt derzeit in den überwiegenden Fällen befristet auf Grundlage des OBG Überlegungen hinsichtlich einer dauerhaften Nutzung bei gleichzeitiger Erhöhung der Kapazitäten fordert bauordnungsrechtliche Absicherung über Baugenehmigung oder Zustimmung nach 80 BauO NRW Handlungsfeld: Genehmigungsverfahren 13

Genehmigungsverfahren Ziele: Feststellung der derzeitigen Genehmigungslage Durchführung eines Baugenehmigungs- oder Zustimmungsverfahrens Vorgehensweise: Auftrag zur Erstellung der Bauvorlagen Bauantrag oder Antrag auf Zustimmung 14

Umsetzung der Maßnahmen Umsetzung der Maßnahmen - aufgrund der Checkliste Brandbegehung mit Zuständigkeiten und zeitlichen Prioritäten einschließlich - Durchführung eines Baugenehmigung-/Zustimmungsverfahrens Bericht an das MIK 15