Verhungern lassen oder sterben dürfen? Ethische und rechtliche Fragen der PEG- Sondenernährung

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Transkript:

Verhungern lassen oder sterben dürfen? Ethische und rechtliche Fragen der PEG- Sondenernährung Georg Marckmann Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Ludwig-Maximilians-Universität München Wenn Essen Leib und Seele trennt Hegau-Bodensee-Klinikum Singen, 09.06.11

Sondenernährung = Basisbetreuung? Basisbetreuung: steht jedem Patient immer zu! ð Stillung der Grundbedürfnisse, u.a.: Zuwendung, psychologischer Beistand, Grundpflege (Waschen etc.) Linderung von Schmerzen, Übelkeit, Atemnot, Stillen von Hunger und Durst Ernährung = menschliches Grundbedürfnis, wichtiges Element der Zuwendung à Verzicht auf Sondenernährung psychologisch schwierig Aber: Grundbedürfnis = Hunger und Durst stillen, nicht Nahrungs- oder Flüssigkeitszufuhr mittels PEG-Sonde! Bei PEG-Sonde entfällt häufig die Zuwendung durch Essen geben!! Hunger und Durst als subjektive Empfindung stillen! (BÄK 2011)

Sondenernährung = Sterbehilfe? PEG-Sonde = keine Basisbetreuung, sondern eine medizinische Behandlung à legitimationsbedürftiger Eingriff à nicht der Abbruch, sondern die Fortführung der Sondenernährung bedarf der ethischen Rechtfertigung! à Abbruch einer PEG-Sondenernährung = Abbruch einer (potenziell) lebensverlängernden Maßnahme à Passive Sterbehilfe ð auch rechtlich zulässig! (vgl. BGH-Urteil vom 25.06.2010) à Keine absolute Verpflichtung zum Lebenserhalt!

Ethische/rechtliche Voraussetzungen medizinischer Maßnahmen/PEG (1) Nutzen für den Patienten Leitfrage 1: Bietet die Sondenernährung dem Patienten einen Nutzen? ð Problem der Nutzlosigkeit (2) Einwilligung des Patienten Leitfrage 2: Entspricht die PEG-Sondenernährung dem Willen des Patienten? ð Problem der stellvertretenden Entscheidung (3) Ausführung lege artis

PEG-Sonde: Nutzlosigkeit Nutzen Wirksamkeit! à Nutzen = für Patient erstrebenswertes Behandlungsziel erreichbar ð erfordert Bewertungen! Ethische Verpflichtung: Patient nutzen - nicht Wirkung auf Körper!! PEG-Wirkung Patient hydrieren + ernähren Ernährungszustand verbessern (BMI ) PEG-Nutzen ð Behandlungsziele: Hunger und Durst stillen, Leiden lindern, Lebensqualität verbessern, Leben verlängern Problem: prognostische Unsicherheit! à Im Zweifel: Sondenernährung beginnen, Nutzen überprüfen, dann ggf. abbrechen (emotional schwierig, ethisch akzeptabel!) à Interdisziplinäre Fallkonferenz zur Nutzen-Schaden-Abschätzung

PEG: Beispiele für Nutzlosigkeit Wirksamkeit? Keine physiologische Wirksamkeit Tumorbedingtes Anorexie-Kachexie-Syndrom Therapieziel nicht erreichbar Nutzen? Lebensverlängerung bei Demenz Aspirationspenumonien bei Demenz verhindern Keine erstrebenswerten Ziele erreichbar PEG bei Patienten im PVS ( Wachkoma ) Inakzeptable Lebensqualität PEG bei Tumorerkrankung im Endstadium PEG bei fortgeschrittener Alzheimer Demenz Medizinischfachliche Urteile à Arzt Werturteile à Patient

Stellvertretende Entscheidung Ist der Patient einwilligungsfähig? Ja Nein Patient entscheidet nach Aufklärung Existiert eine Patientenverfügung? Patientenverfügung Vorsorgevollmacht 3. BetrRÄG (seit 01.09.09 in Kraft) Eine schriftliche PV ist zu befolgen, wenn sie auf die vorliegende medizinische Situation zutrifft (BGB 1901a (1)) Unabhängig von Art & Stadium der Erkrankung! Ermittlung des Patientenwillens im Gespräch mit Betreuer / Bevollmächtigtem, ggf. andere Angehörige (BGB 1901b) Alternativ: mündliche Behandlungswünsche berücksichtigen Wichtig: medizinische Beratung bei Abfassung der PV!!

Stellvertretende Entscheidung Ist der Patient einwilligungsfähig? Ja Nein Patient entscheidet nach Aufklärung Existiert eine Patientenverfügung? Ja Mutmaßlicher Wille (BGB 1901a (2)) Frühere mündliche/schriftliche Äußerungen Ethische, religiöse Nach Überzeugungen erklärtem Patientenwillen Persönliche Wertvorstellungen entscheiden Ermittlung im Gespräch ( 1901b) Betreuungsgericht: nur im Konfliktfall! Ja Nein Sind die Präferenzen des Patienten bekannt? Nach mutmaßlichem Patientenwillen entscheiden

Stellvertretende Entscheidung Ist der Patient einwilligungsfähig? Ja Nein Patient entscheidet nach Aufklärung Existiert eine Patientenverfügung? Ja Nein Nach erklärtem Patientenwillen entscheiden Sind die Präferenzen des Patienten bekannt?! Cave! Irrtumsgefahr! Ja Nach mutmaßlichem Patientenwillen entscheiden im Zweifel Nach objektivem Wohl des Patienten entscheiden

Synofzik/Marckmann, DÄ 2007;104(49): A-3390-3393 Klinische Zeichen einer Dysphagie oder ungenügenden Nahrungsaufnahme Ausschluss reversibler Ursachen (Infekt, Delir, Medikamenten-NW etc.) PEG-Ernährung durchführen? Individuelle Nutzen-Schaden-Evaluation durch interdisziplinäre Fallkonferenz (Berücksichtigung individueller Prognosefaktoren) Nutzen > Schaden Nutzen Schaden Nutzen < Schaden Kein Nutzen PEG anbieten & empfehlen PEG anbieten & offen lassen PEG anbieten & abraten PEG nicht anbieten Individuelle Patientenpräferenzen PEG-Ernährung PEG-Versuch Orale Ernährung

PEG-Sondenernährung: Indikationen Nutzen > Schaden Reversible Schluckstörung Unkomplizierte Schluckstörung bei noch gut erhaltender Lebensqualität Beispiele Tumoren im HNO- & oberen GI-Bereich Isolierte neurogen bedingte Schluckstörung Reversible Schluckstörung bei akutem Schlaganfall Unterernährung = Risikofaktor für Mortalität, Infektionen, schlechter funktionaler Zustand nach 6 Mo Wichtig: Sorgfältige Nutzen-Risiko-Abschätzung im Einzelfall (interdisziplinäre Fallkonferenz)!

PEG bei Demenz Nutzen (1): Lebensverlängerung Sanders et al. 2000: Sterberate von Demenz-Patienten mit PEG 1 Monat: 54% 3 Monate: 78% 6 Monate: 81% 1 Jahr: 90% Demenz mit Nahrungsverweigerung = Krankheit im Endstadium

PEG bei Demenz Nutzen (1): Lebensverlängerung Sanders et al. 2000: Sterberate von Demenz-Patienten mit PEG 1 Monat: 54% 3 Monate: 78% 6 Monate: 81% 1 Jahr: 90% Demenz mit Nahrungsverweigerung = Krankheit im Endstadium Murphy & Lipman 2003: 41 Demenzpatienten mit PEG-Indikation, 18 Verweigerung durch Stellvertreter ð mittlere Überlebenszeit 23 Patienten mit PEG: 59 Tage 18 Patienten ohne PEG: 60 Tage Mitchell et. al. 1997: Überlebensrate im Pflegeheim nach 24 Monaten mit u. ohne PEG vergleichbar Unfähigkeit/Verweigerung der Nahrungsaufnahme: Zeichen für Endstadium der Erkrankung ð würdevolles Sterben ermöglichen!

PEG-Sonde Nutzen (2) Aspirationspneumonien lassen sich mit PEG nicht sicher vermeiden evtl. vermehrt (!) durch verringerten Druck im gastroösophagealen Sphinkter Ernährungszustand Evtl. kurzfristig leichte Verbesserung, langfristiger Effekt fraglich (Demenz = kataboler Zustand) Ernährungszustand verbessern ist kein Selbstzweck! Lebensqualität verbessern Kein sicherer Nachweis in Studien Verschlechterung der Lebensqualität durch Fixierung, lokale Komplikationen, Zuwendung durch Essen geben entfällt Zunehmende Abhängigkeit durch fortschreitende Demenz

PEG-Sonde Nutzen (3) Prognostisch ungünstig sind [Sanders et al. 2004] weit fortgeschrittene Demenz pulmonale Aspiration Begleiterkrankungen (z.b. Diabetes) hohes Lebensalter Mögliche (!) Indikation für PEG-Sonde Isolierte Schluckstörung (keine Begleiterkrankungen) Interesse an Essen u. Trinken erhalten (Hunger & Durst?) Erhaltene Lebensqualität (Kontaktaufnahme möglich, Zeichen von Lebensfreude) Fazit: Nutzen der PEG für Demenzpatienten fraglich ð PEG-Sonde nicht als Routinemaßnahme ð Klares Behandlungsziel definieren ð Erreichen der Ziele regelmäßig überprüfen

PEG-Abbruch Leiden? Patienten im Endstadium ihrer Erkrankung leiden häufig weder Durst noch Hunger Dehydratation ð Ausschüttung körpereigener Endorphine + Ketose (euphorisierender Effekt) ð Leidenslinderung Körper kann die Flüssigkeit und Nahrung nicht mehr verarbeiten kann ð Unverträglichkeiten ð Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfälle Gefühl der Mundtrockenheit kann durch Mundpflege gelindert werden Studie von Pasman et al. 2005: kein Hinweis auf Leiden von Demenzpatienten bei Abbruch der künstlichen Ernährung Fazit: Ernährungsabbruch kann ein würdevolles Sterben ermöglichen!

PEG-Sonde bei PVS ( Wachkoma ) Wirksamkeit: Lebensverlängerung möglich (T. Schiavo) ð PEG = wirksame Maßnahme ð nicht im engeren Sinne nutzlos Nutzen: Lebensverlängerung im PVS = erstrebenswertes Behandlungsziel? Keine konnektive Funktion des Kortex ð keine bewusste Wahrnehmung ð Bedingung der Möglichkeit für Lebensqualität fehlt ð Lebensverlängerung nutzlos (?) Ohne Konsens: einseitige Entscheidung zum Therapieabbruch problematisch ð erklärter/mutmaßlicher Patientenwille BÄK-Grundsätze zur Sterbebegleitung (2011) Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung eine anhaltende Bewusstseinsbeeinträchtigung allein rechtfertigt nicht den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen dabei ist der zuvor geäußerte oder der mutmaßliche Wille zu achten BGH-Urteil vom 13.09.1994 (LG Kempten): Abbruch der Sondenernährung gemäß mutmaßlichem Willen zulässig Wichtig: Vorausplanung ð Patientenverfügung!

Anregungen für die Praxis Zunächst: Ursache der Schluckstörung ð potenziell reversible Ursachen ausschließen PEG-Sonde ist kein Notfalleingriff ð ca. 1 Woche Bedenkzeit (initiale Sterblichkeit mit PEG hoch!) Studienergebnisse zum Nutzen der PEG-Sondenernährung z.b. bei Demenz zur Verfügung stellen (evtl. durch PEG-Schwester) Aufklärung von Angehörigen und Pflege/Behandlungsteam über Hunger und Durst bei sterbenden Patienten ð Verzicht auf PEG-Sonde verursacht kein Leiden ( Patient verdurstet nicht ) PEG-Anlage rechtzeitig mit Patienten/Angehörigen besprechen ð erklärten/mutmaßlichen Willen ermitteln ð Angehörige auf mögl. Nahrungsverweigerung vorbereiten Abbruch der PEG bei Verschlechterung des Patienten Betreuungsgericht: Nur im Konfliktfall (Arzt ó Betreuer)!

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Marckmann G, PEG-Sondenernährung: Ethische Grundlagen der Entscheidungsfindung. Ärzteblatt Baden-Württemberg 2007;62(1):23-27 Synofzik M, Marckmann G, Perkutane endoskopische Gastrostomie: Ernährung bis zuletzt? Deutsches Ärzteblatt 2007;104(49): A-3390-93 Folien + Publikationen: www.egt.med.uni-muenchen.de/marckmann