Ampelbogen zur Gefährdungseinschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung



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Transkript:

Ampelbogen zur Gefährdungseinschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Kleinkindalter (ca. 0-2 Jahre) Dieser Bogen dient der Gefährdungseinschätzung bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Er soll Ihnen helfen, Ihre Wahrnehmung zu schärfen, Gefährdungen möglichst frühzeitig zu erkennen und die Vorbereitung für ein Fallgespräch (intern oder extern) zur erleichtern. Datum: Institution: Bereich: Stempel der Einrichtung Mitarbeiter/in: betroffenes Kind Name, Vorname: Geb.-Datum: Wohnort: weitere Anmerkungen Anmerkung Der vorliegende Ampelbogen versteht sich als ein Instrument im Entscheidungsprozess, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Kindeswohlgefährdung handelt oder nicht. Er soll der besseren Wahrnehmung dienen, die Entscheidung im Fallgespräch und die Dokumentation erleichtern. Er ersetzt nicht das professionell geführte Fallgespräch (intern und extern). Es sind nur Indikatoren anzukreuzen, die zuverlässig beurteilt werden können. Dort, wo keine Einschätzung möglich ist, wird das weiße Feld angekreuzt. 1

1. Teil Indikatoren einer akuten Kindeswohlgefährdung Eine akute Kindeswohlgefährdung liegt bereits bei einer der folgenden Anhaltspunkte vor (bei einer roten Markierung besteht sofortiger Handlungsbedarf): Anzeichen einer akuten Kindeswohlgefährdung lebensnotwendige medizinische Versorgung wird/ist nicht gewährleistet zu nicht zu keine Angabe augenscheinliche Verletzungen, die auf Misshandlung/Missbrauch hindeuten kein regelmäßiges/geeignetes Angebot an Nahrung/Flüssigkeit existenzielle Grundsicherung wird/ist zur Befriedigung der kindlichen Grundbedürfnisse nicht gewährleistet (z. B. Essen/Trinken, Hygiene, dramatische Wohnverhältnisse) ungeeignete Aufsichtspersonen (z. B. unter Alkohol oder Drogen stehende Personen) ungenügende Berücksichtigung der kindlichen Bedürfnisse (z. B. starke emotionale Vernachlässigung, ungenügende Aufsicht Kind wurde/wird allein in der Wohnung gelassen) Auswertung 1. Teil akute Gefährdung (Leib und Leben ist in Gefahr) Information des Vorgesetzten Meldung an das Referat Jugendhilfe bzw. außerhalb der Öffnungszeiten an die Rettungsleitstelle oder Polizei Dokumentationsformular benutzen Bei akuter Gefahr und sofortigem Handlungsbedarf sollte immer auch eine telefonische Meldung erfolgen! keine akute Gefährdung weiter mit 2. Teil des Ampelbogens 2

2. Teil Indikatoren für eine mögliche Kindeswohlgefährdung Bei der Einschätzung der Anhaltspunkte wird wie folgt unterschieden: Der Anhaltspunkt kann (fast) immer in besonderem Maße wahrgenommen werden. Eine Gefährdung liegt vor. Der Anhaltspunkt kann gelegentlich und/oder schwach ausgeprägt wahrgenommen werden. Der Anhaltspunkt kann nicht wahrgenommen werden. Der Risikofaktor nicht zu. keine Angabe: Anhaltspunkt kann nicht eingeschätzt werden Erscheinungsbild des Kindes schlechter Pflegezustand (z. B. nicht gewaschen, übler Körpergeruch, ausgeprägte Windeldermatitis, häufiger Schädlingsbefall) kariöse Zähne ohne Zahnpflege/medizinische Versorgung deutliche Entwicklungsverzögerungen (z. B. Motorik, Sprache, Wahrnehmung) auffällig krank ohne medizinische Versorgung Zeichen der Unterernährung (z. B. Augenringe, eingefallene Wangen) unangemessene Kleidung (z. B. Witterung, Größe, Sauberkeit, Unversehrtheit) Verhalten des Kindes Kind wirkt traurig, zurückgezogen, auffallend ruhig, teilnahmslos Kind meidet Blickkontakt häufig langanhaltendes Schreien des Kindes ohne erkennbaren Grund Kind zeigt Antriebsarmut, mangelndes Interesse an der Umwelt oder keine Reaktion auf Ansprache Kind sucht auffällig nach Kontakt und Aufmerksamkeit (z. B. durch Schreien, Beißen) Kind zeigt keine Orientierung auf Bezugsperson Kind verletzt sich selbst (z. B. Kopf an die Wand schlagen, Haare ausreißen) Kind wirkt häufig orientierungslos, unaufmerksam Kind zeigt starke Verunsicherung Kind zeigt ausgeprägtes monotones/rhythmisches Schaukeln, Wiegen, Wippen, Hinund Herwerfen Kind zeigt keine Distanz zu Fremden Kind zeigt auffällige Ängstlichkeit, Schreckhaftigkeit oder Zurückhaltung im Kontakt mit Erwachsenen Kind lässt sich kaum zum Spiel motivieren oder für etwas begeistern Kind kennt Alltagsstrukturen und institutionelle Regeln unzureichend/übermäßig lange Eingewöhnungszeit Verhalten der Personensorgeberechtigten oder anderer Bezugspersonen gegenüber dem Kind Eltern vermeiden Körperkontakt zum Kind Eltern zeigen sich ihrem Kind gegenüber desinteressiert Eltern verbringen kaum Zeit mit ihrem Kind körperlich übergriffiges Verhalten (z. B. Schütteln, Schlagen, Fixieren) Ignoranz der kindlichen Bedürfnisse (z. B. Schlafen, Nahrung, Zuwendung) keine Wertschätzung/Ablehnung (z. B. Anschreien, unangemessene Kritik, kein Lob, Ignoranz) schroffer, abweisender Umgang mit dem Kind Kind erhält zu wenig zeitliche/emotionale Zuwendung Eltern lassen altersunangemessenen Medienkonsum zu 3

notwendiger bzw. zusätzlicher Förderbedarf wird nicht erkannt Eltern gewähren keine altersangemessene Ernährung unrealistische Erwartungen der Eltern an das Verhalten und die Eigenständigkeit des Kindes mangelnde medizinische Versorgung (z. B. bei Krankheit wird kein Arzt konsultiert, ärztliche Empfehlungen werden nicht eingehalten, fehlende U-Untersuchungen) Kind hat keine altersangemessene Tagesstruktur Eltern bieten den Kind keine oder kaum Anregungen zum altersgerechten Spiel Eltern suchen mit dem Kind regelmäßig unangemessene kindgefährdende Orte auf (z. B. Lärm, passives Rauchen, Umfeld, in dem Alkohol konsumiert wird) Häusliches Umfeld Verwahrlosungstendenzen (z. B. starke Vermüllung, keine funktionstüchtigen Möbel) Gefahrenquellen werden nicht erkannt bzw. verharmlost (z. B. Gefahr durch Haustiere, ungesicherte Steckdosen) beengte Wohnsituation fehlende/unzureichende Absicherung der existenziellen Grundsicherung (z. B. Essen/Trinken, Kleidung, Energie/Wasser, Wohnung) ungeeigneter Schlafplatz für das Kind (z. B. feuchte, verschmutzte Matratzen/Bettzeug) Kind wird mit Zustimmung der Eltern regelmäßig allein von den Geschwistern betreut Auswertung 2. Teil Beschreibung Handlungsempfehlung X Gewichtige Anhaltspunkte sind deutlich erkennbar und die Grundbedürfnisse des Kindes in diesen Bereichen bedroht. Die Einschätzung gibt Anlass zur Sorge. Gewichtige Anhaltspunkte können in der Kumulation je nach Alter des Kindes zu einer akuten Gefährdung führen. Es werden Anhaltspunkte (gelegentliche oder schwach ausgeprägte Gefährdungsmomente) wahrgenommen. In diesen Bereichen werden die Bedürfnisse des Kindes sicher befriedigt. Die Einschätzung gibt keinen Anlass zur Sorge. keine Angabe: Anhaltspunkt kann nicht eingeschätzt werden Die Einhaltung des Verfahrensweges bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist notwendig. Es sollten geeignete Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung sofort eingeleitet werden (Entwicklung eines Schutzplanes). Eine Meldung an das Referat Jugendhilfe kann erforderlich werden. Information an den Vorgesetzten. Meldung an das Referat Jugendhilfe bzw. außerhalb der Öffnungszeiten an die Rettungsleitstelle oder Polizei. Die Einhaltung des Verfahrensweges bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist notwendig. Wesentlich ist ein Elterngespräch zur Klärung der Gefährdungssituationen und um möglicherweise auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken. Innerhalb eines vereinbarten Zeitraums sollte die Entwicklung der Gefährdungssituationen wieder überprüft werden. Keine weitere Veranlassung. Diese Punkte finden bei der Gefährdungseinschätzung keine Berücksichtigung bzw. müssen im Elterngespräch noch erfragt werden. 4

3. Einschätzung von Risikofaktoren und Schutzfaktoren Die Einschätzung der Kooperationsfähigkeit, der Ressourcen der Personensorgeberechtigten und anderer Bezugspersonen sowie die Einschätzung der Risikofaktoren können wesentlich für die weitere Fallbearbeitung sein. Insbesondere eingeschätzte Ressourcen können zum Gelingen eines Elterngespräches beitragen. Risikofaktoren Früh- und Mangelgeburt, Mehrlingsgeburt zu nicht zu keine Angabe Kind ist behindert Arbeitslosigkeit/ALG II (Hartz IV) Schulden sehr junge Elternschaft (Teenager-Eltern) alleinerziehende/r Sorgeberechtigte/r kinderreiche Familien hochstrittige Trennung/Scheidung Kinder mit besonderen Bedürfnissen (chronische Erkrankungen, Hochbegabung, AD(H)S, psychische Erkrankungen) verwahrlostes Erscheinungsbild des Vaters und/oder der Mutter schwere körperliche Erkrankungen des Vaters und/oder der Mutter und/oder von Geschwistern häusliche Gewalt/Partnerschaftsgewalt psychische Auffälligkeiten/Störungen des Vaters und/oder der Mutter Sucht des Vaters und/oder der Mutter Gewalterfahrung des Vaters und/oder der Mutter in der eigenen Familie unzureichende deutsche Sprachkenntnisse der Eltern Hinweise auf Zugehörigkeit der Eltern zu kriminellen Gruppierungen oder Sekten Schutzfaktoren Personensorgeberechtigter oder anderer Bezugspersonen (Kooperationsfähigkeit/Ressourcen) kann mit Kritik umgehen kann eigene Bedürfnisse, Gefühle, Interessen und Meinungen ausdrücken und angemessen vertreten kann den Willen und die Grenzen anderer respektieren kann Probleme erkennen/anerkennen Eltern haben im sozialen Umfeld Ansprechpartner bei individuellen und Erziehungsproblemen (z. B. Großeltern, weitere Verwandte, Freunde, Nachbarn) ist in der Lage, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen ist bereit an der Abwendung der Gefährdung mitzuwirken ist in der Lage an der Abwendung der Gefährdung mitzuwirken Mutter zu nicht zu Vater zu nicht zu 5

Schutzfaktoren Kind (kindbezogene Ressourcen) Kind hat regelmäßige altersgerechte, außerfamiliäre Angebote Besuch einer Kindertageseinrichtung, einer Spiel- und/oder Babygruppe, eines Förderangebots Kind wird von weiteren Personen im Umfeld betreut und emotional versorgt unterstützendes soziales Umfeld vorhanden (z. B. Großeltern, weitere Verwandte, Freunde, andere Kinder) zu nicht zu 4. Gesamteinschätzung kein weiterer Handlungsbedarf weiterer Handlungsbedarf (Nutzung Dokumentationsformulare) Information an den Vorgesetzten am.. Fallgespräch intern am Elterngespräch am.. Schutzplan/konkrete Schutzmaßnahme: Fallgespräch extern mit insoweit erfahrener Fachkraft am.. Meldung an das Referat Jugendhilfe am 6