Checkliste für Mitarbeiter-Recruiting in der Gastronomie Die Mitarbeiter gelten als das Aushängeschild eines jeden Restaurants. Qualifiziertes und motiviertes Personal ist daher unerlässlich für den Erfolg. Gutes Personal zu finden, ist allerdings nicht so einfach. In diesem Dokument werden die wichtigsten Punkte für die Rekrutierung und Einstellung von Service- und Küchenpersonal zusammengefasst: Was Sie als Arbeitgeber im Bewerbungsprozess im Vorfeld des eigentlichen Vorstellungsgesprächs sowie im Gespräch an sich beachten müssen, erfahren Sie in den ersten beiden Abschnitten. Was beachtet werden muss, sobald Sie sich für einen Mitarbeiter entschieden haben, wird in Abschnitt 3 und 4 erläutert. Dies umfasst zum Beispiel die Inhalte eines Arbeitsvertrages und die rechtlichen Verpflichtungen wie Meldepflichten der Mitarbeiter zu sämtlichen Versicherungen und Steuern. 1. Das Bewerbungsverfahren Für die Vorbereitung des Einstellungsgesprächs sollte auf Folgendes geachtet werden: Die Bewerbungsunterlagen sollten gut geprüft werden, insbesondere in Hinblick auf die ausgeschriebene Tätigkeit Nicht in Frage kommenden Bewerbern sollte abgesagt werden und die Bewerbungsunterlagen sollten, wenn nicht anders vereinbart, zurückgeschickt oder vernichtet werden. Es sollten nur Bewerber eingeladen werden, denen Sie die Bewältigung der gestellten Aufgaben zutrauen. Um die Eignung der Kandidaten zuvor zu prüfen, empfiehlt sich auch ein erstes Telefoninterview. Der Bewerber hat grundsätzlich Anspruch gegenüber dem potentiellen Arbeitgeber auf Erstattung der Reisekosten. Sie können dies ausdrücklich schriftlich vorab ausschließen. Da sich von Zeugnissen nicht immer auf die tatsächlichen Leistungen zurückschließen lässt, sollten Sie versuchen im Rahmen des Einstellungsgesprächs durch entsprechende Fragen ein gutes Bild von dem Bewerber zu erhalten. Zu empfehlen ist auch eine kleine Testaufgabe z.b. ein simuliertes Kundengespräch oder eine Aufgabe in der Küche. Sie sollten während des Gesprächs nicht durch Telefonanrufe, Kunden oder Kollegen gestört werden. Zu Beginn des Gesprächs sollten Sie sich und Ihr Unternehmen kurz vorstellen. Insgesamt ist zuhören wichtiger als Selbstdarstellung. Geeignete Kandidaten können auch zu einem Probearbeitstag eingeladen werden. Seite 1 von 5
2. Vorbereitung des Einstellungsgesprächs: Gute Mitarbeiter für den Gastronomiebetrieb sollten folgende persönliche Anforderungen erfüllen: Sie sollten gut mit Stress umgehen können (Stressresistenz). Sie sollten ein gepflegtes Äußeres haben. Gute Umgangsformen haben (die auch zum jeweiligen Gastronomiebetrieb passen). Sie sollten die Fähigkeit zur Konversation haben (Augenkontakt, gute Sprachkenntnisse). Sie sollten freundlich und aufmerksam sein. Sie sollten Freude an der Arbeit ausstrahlen. Sie sollten Beschwerden von Gästen freundlich entgegnen. Sie sollten die Fähigkeit haben, mehrere Dinge gleichzeitig zu erledigen (Multitasking). Sie sollten ein hohes Maß an Selbstständigkeit besitzen. Für das Vorstellungsgespräch ist es ratsam sich vorab einen Fragenkatalog zurecht zu legen. Folgende Fragen könnten Bestandteil sein: Was wissen Sie über unser Unternehmen? Wieso würden Sie die Stelle gerne bei uns antreten? Wieso haben Sie sich für diesen Beruf entschieden? Welche Kenntnisse haben Sie über die Gastronomie? Welche Erfahrungen haben Sie bisher in diesem Bereich gesammelt (Ausbildung, Berufserfahrung etc.)? Wie ist Ihre Erfahrung mit der Arbeit an der Bar? Wie ist Ihre Erfahrung mit dem Servieren von Getränken und Speisen? Haben Sie Erfahrung mit der Erstellung von Rechnungen und dem Kassieren? Haben Sie Erfahrung im Planen und Ausrichten von Veranstaltungen und Festlichkeiten? Haben Sie Erfahrung in der Planung von Serviceabläufen? Welche drei Stärken zeichnen Sie aus? Welche drei Schwächen können Sie bei sich feststellen? Wie würden Ihre Freunde Sie beschreiben? Wieso sollten wir gerade Ihnen die Stelle geben? Seite 2 von 5
Warum wurde das letzte Arbeitsverhältnis beendet? Wie gehen Sie mit Stress- und Konfliktsituationen um? Was sind Ihre beruflichen Ziele? Gehen Sie weiteren Nebenbeschäftigungen nach? Wie sind Ihre Englischkenntnisse bzw. sprechen Sie noch andere Sprachen? Könnten Sie mit mir ein Kundengespräch führen? Was sind Ihre Gehaltsvorstellungen? Haben Sie noch Fragen an uns? Vermeiden Sie Fragen zu Politik, Religion und privaten Angelegenheiten? Ab wann stehen Sie uns zur Verfügung bzw. was ist ihr mögliches Startdatum? Weitere Informationen: http://www.abseits.de/personalauswahl.htm 3. Der Arbeitsvertrag Wenn sie Mitarbeiter einstellen, sollten Sie die mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Rechte und Pflichten in einem Arbeitsvertrag festhalten. Dafür sollte der Rat eines Rechtsanwaltes eingeholt werden. Im Arbeitsvertrag sollten aber diese Dinge enthalten sein: Beginn des Arbeitsverhältnisses eventuelle Probezeit eine Beschreibung der Tätigkeit und der Titel der Arbeitsort die Zusammensetzung und die Höhe des Gehalts die Arbeitszeit der Urlaub die Kündigungsfrist sowie die Einbeziehung sonstiger Vereinbarungen Wollen Sie einen freien Mitarbeiter, eine Teilzeitkraft, eine Aushilfe beschäftigen oder einen Mitarbeiter nur befristet einstellen, so müssen Sie weitere Besonderheiten beachten. Mustervertrag zum Download: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/arbeitsvertrag_standard/ Seite 3 von 5
4. Melde-und Anzeigepflichten Neue Mitarbeiter müssen verschiedene Unterlagen vorlegen: Sozialversicherungsausweis (zum Versicherungsnachweisheft bei der Rentenversicherung) Lohnsteuerkarte Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers Bei nicht EU-Angehörigen die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis Ausgefüllter Personalfragebogen Personalausweiskopie Der Arbeitgeber ist verpflichtet: Neue Mitarbeiter, egal ob Auszubildende, kurzfristig oder geringfügig Beschäftigte, zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers anzumelden. Für die Meldung ist eine Betriebsnummer notwendig. Diese kann beim zuständigen Arbeitsamt angefordert werden. Neue Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zur Unfallversicherung anzumelden. Die Meldung für die Mini-Jobber (Verdienst bis 450 Euro) bei der Knappschaft einzureichen. Einzelheiten erfahren Sie bei den Krankenkassen und bei den Finanzämtern. Für den Arbeitnehmer verschiedene Abgaben (Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag) an die zuständigen Stellen abzuführen. Unterschlägt er die Abgaben, haftet der Arbeitgeber. Zudem kann die Gewerbetätigkeit ganz oder teilweise untersagt werden. Weitere Informationen unter: http://www.ihkberlin.de/linkableblob/816194/.25./data/merkblatt_einstellung_eines_mitarbeitersdata.pdf;jsessionid=6c5ca9e637be4e6d54479833ae5efb90.repl2 Seite 4 von 5
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