Professionen Hand in Hand Öffentliches Gesundheitswesen, Frühe Hilfen und Kinderschutz ziehen in Kiel an einem Strang 30.04.2016 Bad Segeberg Stefan Thiele, Zentrumsleitung, Sozialzentrum Ost Kathrin Glatzhöfer, Netzwerkkoordination Frühe Hilfen Kiel
Frühe Hilfen 2012 Bundeskinderschutzgesetz 1 Abs. 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz frühzeitiges, koordiniertes, multiprofessionelles Angebot 4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen durch den Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung 2
Frühe Hilfen gesundes Aufwachsen, Schutz, Förderung, Teilhabe ab der 1. SSW bis zum 3. Lebensjahr Erziehungs- und Beziehungskompetenz alltagspraktische Unterstützung lokale und regionale Unterstützungssysteme primär- sowie sekudnärpräventive Angebote Reduktion von Risiken frühzeitig Unterstützung bzw. Maßnahmen zum Schutz 3
Frühe Hilfen multiprofessionelle Kooperationen bürgerschaftliches Engagement flächendeckende Versorgung bedarfsgerechte Angebote Qualität der Angebote 4
Fachkompetenzen der Frühen Hilfen Schwangerschaft und Geburt frühen Entwicklungsbegleitung und beratung therapeutische Angebote familienergänzende/ - unterstützende Angebote stationäre Angebote zur Betreuung teil-/stationäre Eltern-Kind-Angebote soziale Arbeit 5
6 KIEL
Strukturmodell der Frühen Hilfen Kiel (Stand 2016) Kooperationskreis Arbeitsbündnis Frühe Hilfe Lokales Netzwerk Gaarden Lokales Netzwerk Lokales Gaarden Fachteam Gaarden Fachteam Mettenhof Lokales Netzwerk Mettenhof Lokales Netzwerk Süd Leitungsteam Frühe Hilfen Amt für Gesundheit Jugendamt Fachteam Ost Lokales Netzwerk Ost Fachteam Süd Lokales Netzwerk Süd Lokales Netzwerk Mitte Fachteam Nord Lokales Netzwerk Nord Fachteam Mitte 7
unsere Angebote: Willkommensbesuche Familien erhalten Hausbesuche auf Wunsch Familienhebammen Elternberatung in jedem Sozialraum entwicklungspsychologische Beratung Fachteams treffen sich monatlich Gruppenangebote Schutzengel Onlinepräsenz lokale Netzwerke Arbeitsbündnis Frühe Hilfen Kiel 8
Elternberatung und Willkommensbesuche Elternberatungsstellen kielweit Willkommensordner und besuche Beratung und Hausbesuche durch eine FGKiKPs 9
Einsatz von Familienhebammen Familienhebammen betreuten bisher.. Familien große Nachfrage Zugänge u.a. eigeninitiativ, ASD, Kliniken, Hebammen, Elternberatung, Fachteam, Beratungsstellen im Sozialraum Betreuungen werden zunehmend in der Schwangerschaft begonnen Betreuungsende ca. 6. Lebensmonat 10
Fachteams der Frühen Hilfen Fachteams treffen sich 1x/Monat fachl. Austausch, anonymisierte Fallberatung Fachteam-Mitglieder erweitern ihr Fachwissen und spinnen das Netz weiter 11
Schutzengel 8 Schutzengel-Gruppen starten flächendeckend und werden von den Familien gut genutzt Postkarten, Internet oder lokale Beratungsstellen werben und vermitteln Vernetzung der Träger untereinander 12
Schutzengel Sozialdienst katholischer Frauen bietet an: - Spielen, Kochen und Genießen mit Kleinkindern - offener Babytreff und offener Geburtsvorbereitungskurs - Traumkind?! Gruppe für psych. belastete Frauen in der Schwangerschaft oder mit Kinderwunsch - Hebammenfrühstück in der Quittenstraße 13
Schutzengel Haus der Familie bietet regional an: Krabbgelgruppen für Babys im 1. Lebensjahr mit Mama oder Papa Hassee,Russee, Meimersdorf und Suchsdorf Wik Mettenhof 14
Onlinepräsenz Oktober 2014 der Startschuss für : http://www.kiel.de/leben/kinder/fruehe_hilfen/ Angebote für werdende Eltern und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern Link zu den Angeboten der Träger regelmäßige Pflege durch die Netzwerkkoordination 15
16 2015 Startschuss Arbeitsbündnis Frühe Hilfen als verbindliches Gremium für ein Miteinander in der Angebots- und Strukturentwicklung
17 K o o p e r a t i o n
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Abteilung Allgemeiner Sozialdienst (ASD) zentral Koordination ASD Frühe Hilfen Kooperation Schule und Jugendhilfe (KSJ) Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz Jugendgerichtshilfe für Heranwachsende
Abteilung Allgemeiner Sozialdienst (ASD) 6 Sozialzentren Kontakt- und Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Erwachsene Kinderschutz Hilfen zur Erziehung Jugendgerichtshilfe Familiengerichtshilfe
Abteilung Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Jugendamt Abteilung Allgemeiner Sozialdienst Sozialzentrum Nord Sozialzentrum Mitte Sozialzentrum Mettenhof Sozialzentrum Süd Sozialzentrum Gaarden Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag Donnerstag Freitag und nach Terminabsprache Bereitschaft in den Kernzeiten Montag bis Donnerstag 08:30 bis 15:30 Uhr Donnerstag 15:00 bis 17:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr Rufbereitschaft außerhalb der Kernzeiten 08:30 bis 12:30 Uhr 15:00 bis 17:00 Uhr 08:30 bis 12:00 Uhr Sozialzentrum Ost
Abteilung Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Schwerpunkte der Arbeit sind insbesondere: - Beratung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern nach dem SGB VIII - Mitwirkung bei der Vormundschafts-, Familien- und Jugendgerichtshilfe - Zusammenarbeit mit den Einrichtungen, Institutionen und Vereinen in den Stadtteilen - Beratung und Unterstützung bei Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII - Beratung und Begleitung von psychisch kranken und suchtkranken Menschen - Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Wie werden die Familien dem ASD bekannt? Selbstmelder Partnerschaftsprobleme finanzielle Sorgen Mietschulden Stromschulden Entwicklungsstörungen beim Kind Fremdmelder Verwandte Nachbarn Polizei Schulen Kindertagesstätten Geburtskliniken Suchthilfeeinrichtungen anonym
Wie werden die Familien dem ASD bekannt? Können Fremdmelder über den Verlauf der Bearbeitung informiert werden? Pro Contra
Hilfen zur Erziehung (HzE) ein erzieherischer Bedarf liegt vor Personensorgeberechtigte haben einen Antrag gestellt eine HzE ist geeignet und notwendig die Ressourcen zu erweitern Hilfe zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung (HzE) Folgende Hilfen zur Erziehung werden beispielhaft im SGB VIII genannt: familienergänzend 28 Erziehungsberatung 29 Soziale Gruppenarbeit 30 Erziehungsbeistand 31 Sozialpädagogische Familienhilfe 32 Tagesgruppe familienersetzend 33 Vollzeitpflege 34 Heimerziehung / betreutes Wohnen 35 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Spannungsfeld Beratung, Unterstützung und Wächteramt Leistungsbereich Unterstützung Graubereich Überprüfung + Unterstützung Gefährdungsbereich Schutz bei Kindeswohlgefährdung + Unterstützung Ausgangspunkt: Wille und Ziele des/der Betroffenen Auftrag durch die Betroffenen, Antrag auf Hilfe zur Erziehung durch den/die Personensorgeberechtigten Liegen Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung vor? Ausgangspunkt: - unklare Informationen - Vermutungen - Meldung durch Dritte Es liegen Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung vor.
Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung Sorgeberechtigte kooperieren ASD erteilt Auflagen Hilfe zur Erziehung hat Kontrollcharakter Gefährdung Sorgeberechtigte kooperieren nicht Anrufung des Familiengerichtes Entscheidung ob Gefährdung vorliegt Auflagen werden erteilt Eingriff in das Sorgerecht akute Gefährdung Inobhutnahme durch den ASD nach 42 SGB VIII
Kindeswohlgefährdung 8a SGB VIII Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung obliegt allen Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen. bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos ist eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen auf die Inanspruchnahme von Hilfen ist bei den Personensorgeberechtigten hinzuwirken das Jugendamt ist zu informieren, falls die angenommenen Hilfen zur Abwendung der Gefährdung nicht ausreichend sind
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