Zusammenfassung des Umweltdachverbandes zum Mid-term Review der EU-Biodiversitätsstrategie der Europäischen Kommission



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Transkript:

Zusammenfassung des Umweltdachverbandes zum Mid-term Review der EU-Biodiversitätsstrategie der Europäischen Kommission EU-Biodiversitätsstrategie 2020 Die EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 wurde 2011 von der Europäischen Kommission als Reaktion auf die Tatsache verabschiedet, dass im Jahr 2010 mehr als 25 % der europäischen Tierarten vom Aussterben bedroht waren und sich 65 % der Lebensräume von europäischer Bedeutung in einem ungünstigen Erhaltungszustanden befanden vor allem aufgrund menschlicher Aktivitäten. Zudem waren grundlegende Ökosystemleistungen fortlaufend im Rückgang begriffen. Das Kernziel, das von den EU-Staats- und Regierungschefs beschlossen wurde, beinhaltete den Stopp des Verlustes der Biodiversität und Ökosystemleistungen bis 2020, die bestmögliche Wiederherstellung der Ökosysteme und die Verstärkung des Beitrags der EU zum Aufhalten des globalen Biodiversitätsverlustes. Der Mid-term Review zieht Bilanz zum Fortschritt in der Implementierung der EU-Biodiversitätsstrategie gegenüber der Ausgangslage von 2010 und zielt darauf ab, EntscheidungträgerInnen darüber zu informieren, in welchen Bereichen verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssen, um die EU- Biodiversitätsziele bis 2020 zu erreichen. EU-Kernziel bis 2020: Weit vom Ziel entfernt nur mehr fünf Jahre Zeit Das Ziel für 2020: Aufhalten des Verlustes an biologischer Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen in der EU und deren weitestmögliche Wiederherstellung bei gleichzeitiger Erhöhung des Beitrags der Europäischen Union zur Verhinderung des Verlustes an biologischer Vielfalt weltweit. Im Vergleich mit der Ausgangslage im Jahr 2010 zeigt sich, dass der Biodiversitätsverlust und die Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der EU weiter fortgeschritten sind. Es gab keinen signifikanten gesamten Fortschritt bei der Erreichung des Kernziels bis 2020. Diese Entwicklungen stimmen mit globalen Trends überein. Es bedarf viel stärkerer Anstrengungen, um das Ziel bis zur Deadline 2020 zu erreichen. Die Hauptbedrohungen der Biodiversität Habitatverlust (vor allem durch Zersiedlung, Intensivierung der Landwirtschaft, Aufgabe der Landnutzung und intensiv bewirtschaftete Wälder), Verschmutzung, Raubbau der natürlichen Ressourcen (vor allem Fischerei), invasive gebietsfremde Arten und Klimawandel üben weiterhin Druck auf die Biodiversität aus. Die Folgen davon: fortschreitender Biodiversitätsverlust, Verschlechterung der Ökosysteme und Schwächung der Ökosystem-Resilienz. Auch wenn sich die Anzahl der Arten und Lebensräume von europäischer Bedeutung in günstigem Erhaltungszustand leicht erhöht hat, sind 70 % aller EU-Arten von Habitatverlust bedroht und Arten, die in Zusammenhang mit fragilen Süßwasser- oder Küstenökosystemen in Verbindung stehen, weiter in Rückgang begriffen. Auch die Arten der landwirtschaftlichen Ökosysteme gehen weiterhin zurück. Seit der Einführung der Strategie, wurden Fortschritte bei der Etablierung politischer Rahmenbedingungen, Verbesserung der Wissensbasis und beim Aufbau von Partnerschaften gemacht. Diese Initiativen müssen nun in konkrete Handlungen umgesetzt werden, sowohl auf nationaler und regionaler als auch lokaler Ebene, wenn dauerhafte Verbesserungen der Biodiversität erreicht werden sollen. Der Fortschritt zur Erreichung des 2020-Ziels wird auch von den Zielerreichungen in Politikbereichen abhängen, auf welche die Strategie nicht direkt abzielt, nämlich Klima, Luft, Chemikalien, Wasser und Bodenschutz. 1

Zwischenstand: Wo steht die EU bei der Erreichung der sechs Einzelziele? Einzelziel 1 Aufhalten der Verschlechterung des Zustands aller unter das europäische Naturschutzrecht fallenden Arten und Lebensräume und Erreichen einer signifikanten und messbaren Verbesserung dieses Zustands, damit bis 2020 gemessen an den aktuellen Bewertungen i) 100 % mehr Lebensraumbewertungen und 50 % mehr Artenbewertungen (Habitat-Richtlinie) einen verbesserten Erhaltungszustand und ii) 50 % mehr Artenbewertungen (Vogelschutz-Richtlinie) einen stabilen oder verbesserten Zustand zeigen. Ein gewisser Fortschritt zur Erreichung des Ziels wurde erreicht, aber mit unzureichender Geschwindigkeit verstärkte Anstrengungen müssen zur Erreichung des Ziels bis 2020 unternommen werden. Der letzte Bericht zum Zustand der Natur (Artikel 17-Bericht) zeigt, dass sich die Anzahl der Arten und Lebensraumtypen mit günstigem Erhaltungszustand oder verbessertem Schutzstatus seit 2010 leicht erhöht hat. Jedoch verbleiben viele Lebensräume und Arten, die 2010 bereits in ungünstigem Erhaltungszustand waren darin bzw. verschlechterten sich noch weiter. Die wichtigste Herausforderung zur Erreichung dieses Ziels, ist die effektive Umsetzung des Natura 2000- Netzwerks. Das Natura 2000-Netzwerk ist nun weitgehend abgeschlossen für terrestrische Lebensräume und Binnengewässer und es umfasst ca. 18 % der Landoberfläche. Die Mitgliedsstaaten schreiten allerdings in unterschiedlichen Raten bei der Entwicklung und Umsetzung der Aktionspläne für Arten und der Managementpläne für Natura 2000-Gebiete voran. 2012 gab es nur für 58 % der Natura 2000-Gebiete Managementpläne bzw. waren Pläne erst in Entwicklung. Positive Entwicklungen sind in Sachen Kommunikation und Bewusstseinsbildung zu Natura 2000 zu verzeichnen, diese Bereiche wurden durch die Gründung der Natura 2000-Kommunikationsplattform, den jährlichen Natura 2000-Award und nationale Kampagnen verstärkt. Um das Einzelziel 1 der Biodiversitätsstrategie zu erreichen, müssen bis 2020 intensivere Anstrengungen unternommen und Investitionen getätigt werden. Das effektive Management aller Natura 2000-Gebiete, die Fertigstellung des marinen Natura 2000-Netzwerks und das Schaffen adäquater administrativer Bedingungen sowie die Sicherung der finanziellen Unterstützung des Natura 2000-Netzwerks sind nun die wichtigsten Aufgaben, die es zu bewältigen gilt. Einzelziel 2 Bis 2020 Erhaltung von Ökosystemen und Ökosystemdienstleistungen und deren Verbesserung durch grüne Infrastrukturen sowie Wiederherstellung von mindestens 15 % der verschlechterten Ökosysteme. Ein gewisser Fortschritt zur Erreichung des Ziels ist festzustellen, allerdings mit unzureichender Geschwindigkeit verstärkte Anstrengungen müssen zur Erreichung des Ziels bis 2020 unternommen werden. Der Fortschritt, der verzeichnet werden kann, betrifft Handlungen zur Verbesserung von Strategien und des Wissensstandes im Rahmen dieses Ziels. Zudem wurden einige Wiederherstellungsmaßnahmen in den Mitgliedsstaaten durchgeführt. Der Trend der Degradierung der Ökosysteme und ihrer Leistungen wurde jedoch nicht gestoppt. Nur wenige der Entwicklungen, die Druck auf Ökosysteme ausüben, sind im Rückgang begriffen. Die meisten dieser Faktoren persistieren oder werden sogar noch stärker und verlangsamen den gesamten Fortschritt zur Erreichung des Ziels 2. An dieser Stelle sind z. B. die Verschmutzung und Anreicherung von Nährstoffen mit starken Auswirkungen auf die Biodiversität landwirtschaftlicher Flächen sowie die Veränderung der Landnutzung mit hohem Einfluss auf die Biodiversität des Grünlands zu nennen. Nationale und regionale Rahmenbedingungen zur Förderung der Wiederherstellung von Ökosystemen und Grüner Infrastruktur müssen entwickelt und umgesetzt werden. Es muss noch einiges geschehen, um den Verlust von Biodiversität auf den 80 % der EU-Fläche, die außerhalb des Natura 2000-Netzwerks liegen, aufzuhalten. Einzelziel 3* A) Landwirtschaft: Bis 2020 Maximierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen (Grünland, Anbauflächen und Dauerkulturen), die von biodiversitätsbezogenen Maßnahmen im Rahmen der GAP betroffen sind, um den Schutz 2

der Biodiversität zu gewährleisten und gemessen am EU-Referenzszenario von 2010 eine messbare Verbesserung (*) des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen, die von der Landwirtschaft abhängen oder von ihr beeinflusst werden, sowie der bereitgestellten Ökosystemdienstleistungen herbeizuführen und auf diese Weise eine nachhaltigere Bewirtschaftung zu fördern. (*) Die Verbesserung ist zu messen an den quantifizierten Verbesserungszielen für die Erhaltung von Arten und Lebensräumen von Interesse für die EU (Einzelziel 1) und für die Wiederherstellung verschlechterter Ökosysteme (Einzelziel 2). Kein signifikanter Gesamtfortschritt wurde erreicht, viel stärkere Anstrengungen werden benötigt, um dieses Ziel bis zur Deadline zu erreichen. Die anhaltende Verschlechterung des Zustandes der Arten und Lebensräume von EU-Bedeutung, die in Verbindung mit Landwirtschaft stehen, deutet darauf hin, dass in diesen Bereichen viel mehr unternommen werden muss, um die Biodiversität zu bewahren und zu verbessern. Die Intensivierung der Landwirtschaft wird als eine der Hauptbedrohungen der Biodiversität gesehen. Es gab seit der letzten Berichtsperiode keine messbaren Verbesserungen im Status der Mehrheit der Arten und Lebensräume der Agrarlandschaft von gemeinschaftlichem Interesse. Grünland und Feuchtgebiete sind die Lebensräume, von denen sich die meisten in schlechtem oder sich verschlechterndem Zustand befinden. Auch die Vögel der Agrarlandschaft sind im Rückgang begriffen, sowie die Schmetterlinge des Grünlandes und die Bestäubungsleistungen (einhergehend mit diversen Bedrohungen von Wildbienen). Die GAP-Reform für 2014-2020 wird als wichtige Grundlage gesehen, welche über eine Reihe an Instrumenten verfügt, die zur Förderung der Biodiversität beitragen können, vor allem im Bereich der Agrar- Umweltmaßnahmen und in Natura 2000-Gebieten. Die reformierte GAP gibt den nationalen und regionalen Behörden der Mitgliedstaaten die Flexibilität zu entscheiden, wie und in welchem Ausmaß diese Möglichkeiten genutzt werden. Wenn das Ziel 3 in puncto Landwirtschaft erreicht werden soll, müssen diese Möglichkeiten von den Mitgliedsstaaten stärker in Anspruch genommen werden. Lokale Beispiele zeigen bereits erfolgreiche nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken. Wenn diese auf breiterer Ebene umgesetzt werden würden, könnten sie die EU wieder auf den richtigen Weg zu Erreichung des Ziels bis 2020 führen. Einzelziel 3* B) Wälder: Bis 2020 Einführung von Waldbewirtschaftungsplänen oder gleichwertigen Instrumenten, die mit der nachhaltigen Waldbewirtschaftung (NWB) in Einklang stehen, für alle staatlichen Wälder und für Waldbesitz, der über eine bestimmte Größe hinausgeht** (von den Mitgliedstaaten oder Regionen zu definieren mit entsprechender Angabe in ihren Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums) und der im Rahmen der Politik der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums Mittel erhält, um gemessen am EU-Referenzszenario von 2010 eine messbare Verbesserung (*) des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen, die von der Forstwirtschaft abhängen oder von ihr beeinflusst werden, herbeizuführen. (*) Die Verbesserung ist zu messen an den quantifizierten Verbesserungszielen für die Erhaltung von Arten und Lebensräumen von Interesse für die EU (Einzelziel 1) und für die Wiederherstellung verschlechterter Ökosysteme (Einzelziel 2). (**) Für kleineren Waldbesitz können die Mitgliedstaaten zusätzliche Anreize vorsehen, um die Einführung von Waldbewirtschaftungsplänen oder gleichwertigen Instrumenten, die mit der nachhaltigen Waldbewirtschaftung (NWB) in Einklang stehen, zu fördern. Kein signifikanter Gesamtfortschritt wurde erreicht, viel stärkere Anstrengungen werden benötigt, um dieses Ziel bis zur Deadline zu erreichen. Die EU-Waldfläche hat sich zwar im Vergleich zu 2010 vergrößert, es wurden jedoch keine signifikanten Verbesserungen im Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume der Wälder von EU-Bedeutung festgestellt. Die günstigen Bewertungen des Erhaltungszustands von Waldhabitaten von europäischer Bedeutung haben sich sogar von 17 % auf 15 % verringert. Die große Mehrheit der Bewertungen (80 %) verweilen in ungünstigem Zustand. Daten auf EU-Ebene zu den Waldhabitaten außerhalb von Natura 2000 sind nur begrenzt vorhanden. Die Verbesserung des Informationsstandes zu den Zuständen der Wälder auf EU-Ebene würde eine präzisere Bewertung der Situation sowie die Entwicklung adäquater politischer Reaktionen ermöglichen. 3

Das Aufgreifen der Maßnahmen, die in der EU-Biodiversitätsstrategie identifiziert wurden, hielt sich bislang in Grenzen und auch die Sicherstellung der Finanzierung für biodiversitätsfördernde Maßnahmen bleibt eine Herausforderung. Wald-Managementpläne könnten eine kritische Rolle für die Erreichung des Ziels 3 spielen, auch in privaten Wäldern. Einzelziel 4 Fischerei: Erreichen eines höchstmöglichen Dauerertrags bis 2015 und eines für gesunde Bestände indikativen Populationsalters mit entsprechender Größenverteilung, und zwar durch eine Fischereiwirtschaft ohne wesentliche nachteilige Folgen für andere Bestände, Arten und Ökosysteme, die das Ziel des Erreichens eines guten Umweltzustands bis 2020, wie es in der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie vorgesehen ist, unterstützt. Ein gewisser Fortschritt zur Erreichung des Ziels wurde erreicht, aber mit unzureichender Geschwindigkeit verstärkte Anstrengungen müssen zur Erreichung des Ziels bis 2020 unternommen werden. Signifikante Fortschritte wurden im Aufbau der politischen Rahmenbedingungen für nachhaltige Fischerei unter der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik sowie für die Erreichung des guten Umwelt-Zustandes unter der Marine Strategy Framework Directive (MSFD) verzeichnet. Die Programme wurden jedoch EUweit sehr unterschiedlich umgesetzt und es verbleiben noch große Herausforderungen die Ziele im Rahmen des Zeitplans zu erreichen. Nur etwa 50 % der MSY (maximum sustainable yield)-bewerteten Bestände wurden im Jahr 2013 nachhaltig befischt. Als Resultat verschiedener Bedrohungen, wie Klimawandel, Übersäuerung, Überfischung, Habitatzerstörung, Verschmutzung und invasive gebietsfremde Arten, sind marine Arten und Ökosysteme in der EU weiterhin im Rückgang begriffen. Einzelziel 5 Bis 2020 Ermittlung und Priorisierung invasiver gebietsfremder Arten und ihrer Einschleppungswege, Bekämpfung oder Tilgung prioritärer Arten und Steuerung von Einschleppungswegen dahingehend, dass die Einführung und Etablierung neuer Arten verhindert wird. Invasive gebietsfremde Arten sind eine schnell-wachsende Bedrohung für die Biodiversität. Von 11.000 gebietsfremden Arten in der EU verursachen 10-15 % davon Probleme. Die IAS-Verordnung der EU (IAS = Invasive Alien Species) trat 2015 in Kraft. Sie soll die Rahmenbedingungen liefern, um das Einführen und die Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten in der EU verhindern bzw. managen zu können. Eine erste Liste invasiver gebietsfremder Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung ist diesbezüglich in Erarbeitung und könnte Ende 2015 angenommen werden. Laut Mid-term Review ist die EU dann auf Kurs, um das Ziel 5 erreichen zu können. Als nächster wichtiger Schritt wird die effektive Umsetzung der Verordnung durch die Mitgliedsstaaten gesehen. Einzelziel 6 Bis 2020 Erhöhung des Beitrags der EU zur Vermeidung des globalen Biodiversitätsverlustes. Ein gewisser Fortschritt zur Erreichung des Ziels wurde zuwege gebracht, aber mit unzureichender Geschwindigkeit verstärkte Anstrengungen müssen zur Erreichung des Ziels bis 2020 unternommen werden. Die EU hat gewisse Fortschritte in der Erhöhung der Ressourcen für die globale Biodiversität gemacht und bleibt der größte Geldgeber im Bereich der biodiversitätsbezogenen offiziellen Entwicklungshilfe. Initiierende Schritte wurden in Richtung der Reduktion der indirekten Treiber des globalen Biodiversitätsverlustes gemacht, unter anderem im Bereich des Handels mit Wildtieren (z. B. durch Ratifizierung der CITES Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora durch die EU). Zudem wurde auch die Integration von Biodiversität in die Handelsabkommen der EU initiiert. Der Fortschritt ist jedoch in Hinblick auf die Reduktion der Auswirkungen der Konsumgewohnheiten der EU auf die globale Biodiversität unzureichend. Der ökologische Fußabdruck der EU-28 ist mehr als doppelt so groß wie seine Kapazität. 4

Horizontale Maßnahmen Finanzierung Unzureichende Finanzierung war ein wesentlicher Faktor, der zum Nicht-Erreichen des Biodiversitätsziel für 2010 führte. Biodiversitätsaspekte wurden nun in unterschiedlichem Ausmaß in europäische strukturelle und Investment-Fonds integriert, nämlich die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), den Kohäsionsfonds und den Europäischen Fischereifonds. Eine solide Analyse der Zuordnung zu Biodiversität wird erst möglich sein, wenn alle Programme der ländlichen Entwicklung und alle operationellen Programme verabschiedet wurden. Das LIFE-Programm verbleibt eine kleine aber effektive Quelle der Finanzierungen für Biodiversität und Natur. Die Europäische Kommission hat einen Prozess entwickelt, um biodiversitätsbezogene Ausgaben im EU-Budget verfolgen zu können, um die Integration von Biodiversität in Programmen genauer abschätzen zu können. Es wurde auch eine Methodik entwickelt, um sicher zu gehen, dass Ausgaben aus dem EU-Budget keine negativen Auswirkungen auf die Biodiversität haben, sondern die Biodiversitätsziele fördern. Partnerschaften Es gab erhebliche Fortschritte in der Etablierung von Partnerschaften und des Engagements von Stakeholdern und der Zivilgesellschaft. Die wieder gestartete EU Business and Biodiversity Platform ist als Beispiel zu nennen. Die EU hat zudem auch die Initiative Economics of Ecosystems and Biodiversity unterstützt sowie Synergien zwischen dem Übereinkommen für die Biologische Vielfalt und anderen Konventionen ermutigt. Stärkung der Wissensbasis Das Wissen und die Faktenlage für die EU-Biodiversitätspolitik wurden durch Straffung der Berichterstattung unter den Naturschutz-Richtlinien und durch Kartierung und Bewertung der Ökosysteme und ihrer Leistungen im Rahmen von IPBES (Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) verbessert. Es verbleiben nach wie vor große Lücken in den Daten und im Wissensstand, vor allem im Bereich der Meeresumwelt, der Bewertung der Ökosystemgesundheit und der Verbindungen zu den Ökosystemleistungen und der Resilienz. Die sozio-ökonomischen Kosten der Nicht-Erreichung der EU-Biodiversitätsziele Die Ersatzkosten der Nicht-Erreichung des EU-2020 Kernziels werden auf bis zu 50 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Einer von sechs Jobs in der EU hängt zumindest teilweise von Natur ab. Der Wert der Bestäubungsleistung allein durch Insekten wird auf 15 Milliarden Euro pro Jahr in der EU geschätzt. Die jährlichen Kosten zur Erhaltung des Natura 2000-Netzwerks sind mit 5,8 Milliarden Euro nur ein Bruchteil des ökonomischen Nutzens, den das Schutzgebietsnetzwerk durch Ökosystemleistungen wie Kohlenstoffspeicherung, Hochwasserminderung, Wasserreinigung, Bestäubung und Schutz von Fischen generiert und der insgesamt jährlich zwischen 200 und 300 Milliarden Euro beträgt. Unter den landwirtschaftlichen Praktiken, die Biodiversität fördern, ist der biologische Landbau als der Sektor zu nennen, welcher positive Beschäftigungsentwicklungen verzeichnet, junge Arbeitskräfte anzieht und 10-20 % mehr Arbeitsstellen pro Fläche bietet als konventionelle Landwirtschaft. Zudem kreiert biologischer Landbau zusätzlichen Wert für landwirtschaftliche Produkte. Die ökonomische Dimension der Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten ist nicht zu unterschätzen, diese verursachen Schäden in der Höhe von mindestens 12 Milliarden Euro pro Jahr. Politische Untätigkeit und das Scheitern, den Verlust globaler Biodiversität aufzuhalten, könnten zu jährlichen Verlusten der Ökosystemleistungen führen, die 7 % des globalen Bruttoinlandsprodukts entsprechen. 5

Zusammenfassung Der Mid-term Review zeigt, dass die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 nur erreicht werden können, wenn die Implementierung und die Durchsetzungsbemühungen erheblich mutiger und ehrgeiziger werden. Bei der derzeitigen Rate der Umsetzung, werden der Biodiversitätsverlust und die Verschlechterung der Ökosysteme EU-weit wie global weitergehen, mit signifikanten Folgen für die Kapazitäten der Biodiversität, den Bedarf der Menschen in Zukunft zu decken. Es ist nun dringend notwendig, die Umsetzung der Maßnahmen in allen Zielen zu intensivieren und sicherzugehen, dass die Grundsätze die in den politischen Rahmenbedingungen festgelegt werden, sich vollständig vor Ort niederschlagen. Um die Ziele bis 2020 zu erreichen, werden starke Partnerschaften benötigt sowie das volle Engagement und Anstrengungen der HauptakteurInnen auf allen Ebenen, insbesondere im Hinblick auf die vollständige Umsetzung des Natura 2000-Netzwerks und in der Umsetzung der IAS-Verordnung. Um die 2020-Ziele zu erreichen, ist auch eine effektivere Integration in einem breiten Rahmen an Strategien erforderlich durch das Setzen kohärenter Prioritäten, untermauert von adäquater Finanzierung. Dies betrifft vor allem die Sektoren Landwirtschaft und Fischerei, die gemeinsam 80 % der Landnutzung in der EU ausmachen, sowie Fischerei und Regionalentwicklung. EU-Finanzierungsinstrumente können diesen Prozess unterstützen. Das Erreichen der Biodiversitätsziele wird auch zu Wachstums- und Beschäftigungsagenden beitragen, zur Ernährungs- und Wassersicherheit sowie zur Lebensqualität und der Umsetzung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung. Quellen zum Weiterlesen Der Mid-term Review ist auf folgender Seite downloadbar: http://ec.europa.eu/environment/nature/biodiversity/comm2006/pdf/mid_term_review.pdf Weitere Informationen zur EU-Biodiversitätsstrategie auf der Homepage der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/environment/nature/biodiversity/comm2006/2020.htm EU-Biodiversitätsstrategie in deutscher Sprache zum Download: http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/de/txt/pdf/?uri=celex:52011dc0244&from=en Umweltdachverband, Oktober 2015 6