Medizinische Forschung und Patente Dr. Klaus Zurdel ESA Patentverwertungsagentur Sachsen-Anhalt GmbH, Magdeburg Magdeburg, 08.10.2008
Verwertungsoffensive: Sachsen-Anhalt Identifizierung, schutzrechtliche Sicherung und Verwertung von Erfindungen an den Hochschulen Sachsen-Anhalts Fortführung der Verwertungsoffensive in Sachsen-Anhalt 2008-2010 Gefördert durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, FKZ 0057KB/0108B Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, FKZ 03VW5506
Produktinnovationen in Unternehmen Förderung und Integration von externem Know-how Innovationspartner: Methoden: Kunden Wettbewerber Entwicklungspartner Hochschulen Lizenzgeber Lizenznahme an Patenten und Know-how Beauftragung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten Allgemeine Forschungs- und Entwicklungskooperation Unternehmen müssen unter den Hochschulen den geeigneten Know-how-Träger als Partner finden.
WAS macht die ESA PVA? Verwertbare Ideen und Technologien in Hochschulen identifizieren und fördern Ideen und Lösungen bewerten Ideen (Technologien und Vorrichtungen) schutzrechtlich sichern Schutzrechtlich gesicherte Innovationen gemeinsam mit industriellen Partnern verwerten
SAFE Sachsen-Anhaltische Fördergemeinschaft für Erfindungsverwertung Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Hochschule Anhalt (FH) Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) Hochschule Harz (FH) Hochschule Merseburg (FH) Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung Gatersleben Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie Halle Ziel: Kooperationsverträge Zielvereinbarungen Leistungspläne ESA Patentverwertungsagentur Sachsen-Anhalt GmbH (ESA PVA) Sensibilisierung und Beratung der Wissenschaftler in patentrelevanten Fakultäten und Bereichen Erledigung aller Vorgänge von Erfindungsmeldung bis Patentanmeldung Lizenzverträge und Begleitung bei Forschungsverträgen Unternehmensgründungen
Patentieren von medizinisch-technischen Erfindungen Die Patenterfordernisse: 1. Der technische Charakter einer Erfindung. (Lehre zum planmäßigen Handeln) 2. Neuheit (Basis ist Stand der Technik) 3. Erfinderische Tätigkeit (Ergibt sich für Fachmann nicht in naheliegender Weise aus Stand der Technik) 4. Gewerbliche Anwendbarkeit (Eignung für Herstellung in techn. Gewerbebetrieb oder für Anwendung in einem Gewerbe)
Patentschutz für medizintechnische Produkte und medizinische Verfahren Im medizinischen Bereich ist Patentierung eingeschränkt. Regel: Anwender medizinischer Verfahren zur Behandlung von Menschen und Tieren sollten nicht durch Patentrechte behindert werden. Genaueste Prüfung bei: Diagnostizierverfahren Chirurgischen Verfahren Therapeutischen Verfahren Kriterien für Patentier- und Nichtpatentierbarkeit
Patente auf Arzneimittel In medizinischen Verfahren eingesetzte Stoffe, Stoffgemische oder Instrumente sind grundsätzlich patentfähig. Medizinische Kits (z. B. OP-Kit oder Ampullen-Kit) Patente auf Gene (besondere Bedingungen) Patente auf Lebewesen ( Novartis -Entscheidung, Harvard- Krebsmaus) Patente auf Stammzellen (besondere Regeln) Patente auf Software (Kriterien beachten)
Patentstatistik der Medizinischen Fakultät der OvGU Magdeburg Jahr Erfindungsmeldungen Prio-Patentanmeldungen Verwertete Patentanmeldungen 2005 12 4 0 2006 10 6 1 2007 17 1 4 2008* 4 4 1 * Stand 30.09.2008
An Patentaktivitäten beteiligte Institute und Kliniken Institut für Medizinische Psychologie Institut für Molekularbiologie und Medizinische Chemie Institut für Klinische Pharmakologie Institut für Medizinische Neurobiologie Institut für Medizinische Mikrobiologie Klinik für Chirurgie Klinik für Dermatologie und Venerologie Zentrum für Radiologie
Barrieren des Technologietransfers (TT) (Gemünden und Walter) 1. Barriere des Nicht-Wissens 2. Barriere des Nicht-Könnens 3. Barriere des Nicht-Wollens 4. Barriere des Nicht-Dürfens Alle vier Barrieren haben als tiefere Ursachen menschliches Verhalten.
1. Barriere des Nicht-Wissens Technologieanbieter (Hochschulen) besitzen gute Ideen für eine Zusammenarbeit. Akteure kennen keine geeigneten TT- bzw. Ansprechpartner in der Wirtschaft. Unternehmen sind über Angebote der Hochschulforschung eher schlecht informiert. Hochschulmitarbeiter können häufig nicht überschauen, welche Technologien für Unternehmen von besonderer Bedeutung sind und was die Akteure selbst zu einem erfolgreichen TT beitragen können.
2. Barriere des Nicht-Könnens Kompetenz- und Verständnisprobleme zwischen Forschung und Praxis. Leistungsfähigkeit, Arbeitsweisen und Einsatzmöglichkeiten werden von zukünftigen potentiellen Anwendern häufig nicht verstanden. Partner sind oftmals nicht in der Lage, in einen Dialog miteinander zu treten. Neue Technologien können meist nicht direkt genutzt werden, sondern müssen erst im Unternehmen zeit- und kostenaufwendig erprobt und weiterentwickelt werden bis zur Marktreife. Das zum Testen und Einsetzen neuer Technologien erforderliche Know-how liegt beim potentiellen Anwender nicht immer vor.
3. Barriere des Nicht-Wollens Furcht vor Know-how-Abfluss Betriebliche Vorurteile, wettbewerbsrelevante F/E-Probleme am besten nur selbst lösen zu können. Zweifel an Leistungsfähigkeit von öffentlich grundgeförderten F/E-Einrichtungen. Scheu vor dem Wandel von Aufgabenfeldern und Qualifikationsanforderungen, den Technologiekooperation hervorruft. Hochschulen und Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern oft zu wenig Anreize, sich aktiv für TT einzusetzen.
4. Barriere des Nicht-Dürfens Starre und bürokratische Organisationsstrukturen öffentlicher Forschungseinrichtungen begrenzen Flexibilität ihrer Mitarbeiter für eine technologieorientierte Zusammenarbeit mit Industrieunternehmen. Bei Mehrzahl der öffentlich grundfinanzierten F/E-Einrichtungen wird der TT zentral als administrativer Vorgang abgewickelt. Im Unternehmen zementierten ein konservatives Controlling und kostenvermeidungsorientierte Strategien Gebote und Verbote, die nicht mit Innovationskooperation vereinbar sind. Einschränkung der Handlungsspielräume von Akteuren durch Machteinflüsse Dritter (auch Vorgesetzte). Forschungs- und Technologiepolitik können zentrale Rahmenbedingungen schaffen, die sich als Barrieren des Nicht-Dürfens erweisen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Magdeburg, 08.10.2008