Interessantes zu Arbeitssicherheit Stand 12.05.2014
Wer MUSS wann benannt, engagiert, oder beauftragt werden? Sicherheitsbeauftragter (Sib): Ab 21 Mitarbeiter (mehr als 20) sind Unternehmen verpflichtet einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi): ab 1 Mitarbeiter muss das Unternehmen durch eine FaSi unterstützt werden (ASiG). Es sei denn das Unternehmermodell wird umgesetzt und die GF hat das Wissen es ohne Unterstützung zu machen. Betriebsarzt: ab 1 Mitarbeiter Grundbetreuung und dann betriebsspezifische Betreuung. Ersthelfer: 2-20 anwesende Versicherte: 1 Ersthelfer. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Versicherten, in allen anderen Betrieben 20 % der Versicherten. Betriebssanitäter: bei mehr als 1500 Versicherter muss ein Sanitäter da sein, oder wenn besondere Gefahren lauern, oder auch bei Baustellen, wenn mehr als 100 Versicherte beschäftigt sind
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten (Sib) Unterstützung des Unternehmers bei der Durchführung zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Überprüfen der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstung. Aufmerksam machen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für Versicherte. Teilnahme an den Betriebsbegehungen. Zusammenarbeiten mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt Achtung: soll der Sib weitere Aufgaben übernehmen z.b. Sicherheitsunterweisungen durchführen sollte das explizit in der Benennung erwähnt werden und auch den Mitarbeitern bekannt gemacht werden. Da der Sib eigentlich keine Weisungsbefugnis hat.
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeitsplatzbegehungen Teilnahme an den ASA Sitzungen Unterstützung bei der Erstellung und Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen Beratung bei z. B. neuen Gebäuden, Änderungen von Arbeitsabläufen o. ä. Bei Unfällen: den Unfall analysieren mit dem Ziel in Zukunft Gefahren zu vermeiden Sicherheitstechnische Überprüfungen von Maschinen usw. Teilnahme an Begehungen durch FaSi und/oder Betriebsarzt Achtung: der FaSi trägt nur für seine Beratung die Verantwortung. Das Unternehmen muss sich kundig machen und sicher sein, dass der FaSi sie richtig berät.
Aufgaben des Betriebsarztes Arbeitsmedizinische Untersuchung durchführen Arbeitsplatzbegehungen Teilnahme an den ASA Sitzungen Unterstützung bei den Gefährdungsbeurteilungen Beratung bei z. B. Einsatz von Körperschutzmitteln Unterstützung bei Wiedereingliederung Achtung: Grundbetreuung pro Mitarbeiter ½ Std (FaSi und Betriebsarzt teilen sich das). Diese Zeit ist für Gefährdungsanalyse und Untersuchungen. Alles andere muss zusätzlich vereinbart werden. QM-Dienstleistungen Holger Grosser Simonstr. 14 90766 Fürth Tel: 0911/49522542 www.qm-guru.de
Wann ist ein Unfall ein Versicherungsfall für die BG? Es muss sich um eine versicherte Person handeln Es muss sich um eine versicherte Tätigkeit handeln Es muss ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis sein Eine versicherte Person bin ich nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern auch wenn ich mich andernorts wie ein Arbeitnehmer verhalte, z. B. wenn ich im Supermarkt einem Mitarbeiter helfe. Versicherte Tätigkeiten sind alle Tätigkeiten in meinem Unternehmen. Aber: der Weg zur Toilette ist BG versichert, in der Toilette bin ich krankenversichert. Der Weg zur Kantine ist BG versichert, in der Kantine bin ich krankenversichert. Geschäftsessen, Dienstreisen und Weihnachtsfeiern sind BG versichert. ABER: Essen am Abend im Hotel ist NICHT BG versichert.
Weitere Interessante Vorgaben Unternehmermodell kann bis zu 50 Mitarbeitern (Versicherte) gemacht werden. Ausgenommen sind Zeitarbeitsfirmen, Keramikbetriebe usw. Beim Unternehmermodell braucht man nicht unbedingt eine FaSi, wenn der GF die Gefährdungsanalyse selbst machen kann. Heißt, hat er das Wissen/Befähigung um das zu machen? Wenn jemand Personalverantwortung hat, dann hat er auch Verantwortung im Arbeitsschutz (und kann rechtlich belangt also haftbar gemacht werden). Sicherheitsunterweisungen darf jeder durchführen. Derjenige sollte allerdings beauftragt sein, so dass klar ist, dass er im Auftrag der GF handelt. Eine ASA-Sitzung muss ab 21 Mitarbeiter (Versicherte) vierteljährliche stattfinden. Beim Gewerbeaufsichtsamt kann beantragt werden, dass man weniger machen muss. Der Inhalt für ASA- Sitzungen ist nicht vorgeschrieben. Betriebssport: Voraussetzung, dass ein Unfall als Betriebssportunfall anerkannt wird: es muss regelmäßig stattfinden. Und das Unternehmen muss beteiligt sein z. B. eine Halle mieten o. ä. Verbandskasten: es gibt 2 verschiedene Größen und bis 50 Mitarbeitern reicht ein kleiner Verbandsbuch: 5 Jahre Aufbewahrungspflicht. Auch Wegeunfälle eintragen
Weitere Interessante Vorgaben Die bisher geltenden Mindest-Einsatzzeiten von Betriebsärzten und FaSi wurden abgeschafft. Gefährdungsanalyse muss ab 1 MA gemacht werden und diese muss auch dokumentiert werden. Ersthelfer: in der Arztpraxis ist ein Ersthelfer nicht notwendig, wenn der Arzt dementsprechend ausgebildet ist. Erste Hilfe: Unfall im Home Office: -> wie bei normalem Arbeitsplatz Bestellungen: FaSi und Betriebsarzt müssen bestellt /beauftragt werden. Sib braucht nicht unbedingt eine schriftliche Bestellung. Bei Sicherheitsunterweisungen muss man sich überzeugen, dass die Unterwiesenen verstanden haben worum es geht. Durchgangsarzt: bei Unfällen im Betrieb muss der MA zum Durchgangsarzt, weil der am besten weiß, was die BG leistet -> bestmögliche Betreuung. Denn die BG ist daran interessiert, dass der MA schnellstmöglich wieder einsatzfähig ist.
Hinweis Alle Angaben beanspruchen nicht das Recht auf Vollständigkeit. Bei Bedarf sollte sich jeder selbst mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Oder sich professionelle Hilfe holen. Wir bieten Ihnen an: Fachkraft für Arbeitssicherheit Betreuung rund um Arbeitssicherheit Jährliche Prüfung von Leitern Jährliche Prüfung von Regalen Ab 01.03.2015 : BGV-A3 Prüfung