Block 01 Seite 4 1. Teil: Grundlagen der Buchhaltung: Inventur - Inventar 238 I HGB: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Block 01 Seite 5 Semester Block 1 2 3 4 5 6 7 8 Datum 07.05.2005 21.05.2005 28.05.2005 04.06.2005 Inhalt Grundlagen der Buchhaltung: Inventur und Inventar Bilanz und Bilanzveränderung Organisation der Buchführung Wesen und Grundlagen des Jahresabschlusses Basiselemente der Bilanzierung Bilanzierung des Anlageverm ögens Bilanzierung des Umlaufvermögens Bilanzierung des Eigenkapitals Bilanzierung des Fremdkapitals Wiederholung der Grundlagen zur Buchhaltung und Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang, Lagebericht und Zwischenberichterstattung Analyse des Jahresabschlusses Theorien des Jahresabschlusses Konvergenz internes / externes Anwendungsfälle zur externen Rechnungslegung / Klausurvorbereitung Was ist ein Kaufmann? 1 HGB: (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb... oder: Eintragung ins Handelsregister ( 2 HGB) Block 01 Seite 6 Wie stellt der Kaufmann die Lage seines Vermögens dar? Coenenberg, A. G.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse. 19. Aufl., Landsberg (Lech) 2003 Bähr, G. / Fischer-Winkelmann, W. F.: Buchführung und Jahresabschluss. 8. Aufl., Wiesbaden 2003 Ditges, J. / Arendt, U.: Bilanzen. 11. Aufl., Ludwigshafen 2005 Auer, K. V.: Externe Rechnungslegung. Berlin et al 2000 240 HGB: (1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. (2) Er hat demnächst für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein solches Inventar aufzustellen. Die Dauer des Geschäftsjahres darf zwölf Monate nicht überschreiten.
Block 01 Seite 7 Block 01 Seite 10 Inventar Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden für einen bestimmten Zeitpunkt nach Art (z. B. Personal Computer Typ XY, Bandstahl St 37 etc.) Menge (z. B. Stück, kg etc.) Wert (i. d. R. Einstandswert) Das Bestandsverzeichnis entsteht durch Bestandsaufnahme (Inventur). Normalfall : Stichtagsinventur zeitnah (+/- 10 Tage) zum Stichtag Inventurvereinfachungsverfahren Stichprobeninventur ( 241 I HGB) - anerkannte mathematisch-statistische Methoden - Vereinbarkeit mit Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung - Gleichwertigkeit mit Vollinventur Permanente Inventur ( 241 II HGB) - bestandszuverlässige Lagerbuchführung - nicht bei wertvollen Wirtschaftsgütern und unkontrollierbaren Abgängen (z. B. Verderb) - Sonderfall: Einlagerungsinventur Verlegte Inventur ( 241 III HGB) - drei Monate vor bis zwei Monate nach Stichtag Kombination aller Verfahren zulässig Block 01 Seite 8 Block 01 Seite 11 Inventur mit körperlicher Bestandsaufnahme erfolgt durch Messen Zählen Wiegen Schätzen der einzelnen Inventarposten (ggf. aufwändige Volumen- und Gewichtsberechnungen auf Grund technischer Unterlagen nötig) Was sind Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)? Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung allgemeine Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung hieraus abgeleitet: Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) Block 01 Seite 9 Block 01 Seite 12 Beleginventur grundsätzlich für möglich für immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Patente) Immobilien (z. B. Grundbuchauszug) Wertpapiere (Depotauszüge) Forderungen und Verbindlichkeiten (Saldenliste aus Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung Sachanlagevermögen (Anlagenkartei) Allgemeine Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Richtigkeit und Willkürfreiheit Klarheit Vollständigkeit Periodengerechte Abgrenzung Stetigkeit Vorsicht
Block 01 Seite 13 Block 01 Seite 16 Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur aus GoB abgeleitet Vollständigkeit Richtigkeit Einzelerfassung und -bewertung Festwertverfahren ( 240 III HGB) Gruppenbewertung ( 240 IV HGB) Nachprüfbarkeit Aufstellungsfrist Durch Inventarvergleich für zwei Zeitpunkte kann der Erfolg für den dazwischen liegenden Zeitraum ermittelt werden ABER: Eigenkapitaländerungen durch Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung berücksichtigen! Kapitalerhöhung vergrößert den Periodenerfolg Kapitalherabsetzung verringert den Periodenerfolg Reinvermögen zum Jahr 2-12-31 12.000 - Reinvermögen zum Jahr 1-12-31 2.000 - Kapitalerhöhung Jahr 2 8.000 + Kapitalherabsetzung Jahr 2 2.000 = Jahreserfolg Jahr 2 4.000 Block 01 Seite 14 Inventar der profitag zum 31. 12. Jahr 2 A) Vermögensteile I. Anlagevermögen (...) 50.000 II. Umlaufvermögen Vorräte (...) 20.000 Forderungen (...) 15.000 Bankguthaben (...) 5.000 Kassenbestand (...) 2.000 Summe der Vermögensteile 92.000 B) Schulden I. Langfristige Schulden (...) 50.000 II. Kurzfristige Schulden (...) 30.000 Summe der Schulden 80.000 C) Reinvermögen (Eigenkapital) 12.000 2. Teil: Bilanz und Bilanzveränderung Block 01 Seite 15 Block 01 Seite 18 Vermögen - Schulden = Reinvermögen Inventargleichung: Vermögen = Schulden + Reinvermögen 242 HGB (1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. 266 I 1 HGB Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen.
Block 01 Seite 19 Block 01 Seite 22 Was ist ein Geschäftsvorfall (GV)? Ableitung der Bilanz aus dem Inventar Zusammenfassung der Inventarpositionen zu Bilanzpositionen ( 266 HGB) Angabe der Gesamtwerte Umgliederung von Staffel- in Kontenform Umbewertungen Vorgang, der Struktur oder Höhe von Vermögen oder Kapital beeinflusst Externer GV: nicht Vertragsabschluss, sondern erst Vertragserfüllung ist bilanzwirksam Interner GV: Einsatz von Produktionsfaktoren Arten von Geschäftsvorfällen: Aktivtausch : Kauf von Ware gegen Überweisung vom Girokonto Passivtausch : Begleichung einer Lieferantenschuld durch Aufnahme eines Bankkredites Aktiv-Passiv-Mehrung (Bilanzverlängerung): Kauf von Ware auf Kredit (Zielkauf) Aktiv-Passiv-Minderung (Bilanzverkürzung): Begleichung einer Lieferantenschuld durch Überweisung vom Girokonto Block 01 Seite 20 Block 01 Seite 23 Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere IV. Kassenbestand etc. C. Rechnungsabgrenzungsposten Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV. Gewinn- / Verlustvortrag V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungsposten Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst und dokumentiert werden. Keine Buchung ohne Beleg Kein Beleg ohne Buchung Block 01 Seite 21 Block 01 Seite 24 Arten von Belegen (I) Inventargleichung: Vermögen = Reinvermögen + Schulden Reinvermögen = Eigenkapital Schulden = Fremdkapital Bilanzgleichung: Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital Summe der Aktiva = Summe der Passiva Konventioneller Beleg aus Papier vor Buchung: - Belegtext - zu buchender Betrag - Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls - Firma etc. bei externen, Unterschrift etc. bei internen Belegen nach Buchung: - Kontierung - Belegnummer - Buchungsdatum Mikrofilm / optische Speicherplatte zunächst konventioneller Beleg, nach Buchung erfolgt Verfilmung / Digitalisierung und Vernichtung des Originalbeleges - Protokollierung der Verfilmung / Digitalisierung - Sicherung eines gezielten Zugriffs während Aufbewahrungsfrist
Block 01 Seite 25 Block 01 Seite 28 Arten von Belegen (II) Computergestützter Datentransfer ( Belegloser Datenaustausch ) - Sicherung, dass alle Daten korrekt übertragen und empfangen wur den - Protokollierung der Übertragungsdaten Betriebsdatenerfassung - Systemprüfung in Bezug auf vollständige und richtige Erfassung Programminterne Buchungen - Nachweis ordnungsgemäßer Funktion der Software Aufbewahrungsfristen ( 257 IV HGB): Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse -sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen-, Belege 10 Jahre Alle das Handelsgeschäft betreffenden Schriftstücke ( Handelsbriefe ) 6 Jahre Block 01 Seite 26 242 HGB (2) Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. Aufwand / Ertrag: Betrag, um den ein Geschäftsvorfall das Eigenkapital verändert ( erfolgswirksamer Geschäftsvorfall ) 2. Teil: Bestandskonten Block 01 Seite 27 Block 01 Seite 30 Beschaffungsmärkte Realgut- Produktionsfaktoren Produkte Absatzmärkte (Geld) Eigenkapital Unternehmung (Geld) Steuern, Abgaben Erfassung von Geschäftsvorfällen erfolgt auf Konten Linke Kontoseite: SOLL Rechte Kontoseite: HABEN Bilanzpositionen der Aktivseite werden auf Aktivkonten geführt Bilanzpositionen der Passivseite werden auf Passivkonten geführt Finanzmärkte Fremdkapital Gewinne Zinsen, Tilgung Subventionen Staat
Block 01 Seite 31 Block 01 Seite 34 Anfangsbestand steht im Konto auf derselben Seite wie Bilanzposition, d. h. bei Aktivkonten im SOLL, bei Passivkonten im HABEN. Zugänge stehen immer auf der Seite des Anfangsbestandes, Abgänge auf der Gegenseite. Anfangsbestand + Zugänge - Abgänge = Saldo (Schlussbestand) Saldo steht auf kleinerer Kontoseite und gleicht größere Seite aus Sollsaldo gleicht (größere) Sollseite aus und steht im Haben. Habensaldo gleicht (größere) Habenseite aus und steht im Soll. Aktiv-Passiv -Mehrung Zunahme von Aktivpositionen = Zunahme von Passivpositionen Sollbuchungen = Habenbuchungen Zieleinkauf von Rohstoffen 10.000 Zunahme Rohstoffbestand: Buchung im Soll Zunahme Verbindlichkeiten: Buchung im Haben Aktiv-Passiv -Minderung Abnahme von Aktivpositionen = Abnahme von Passivpositionen Habenbuchungen = Sollbuchungen Tilgung eines Darlehens 150.000 Abnahme Bankkonto: Buchung im Haben Abnahme Verbindlichkeiten: Buchung im Soll SOLL = HABEN Auflösung der Bilanz in Konten AKTIVA Eröffnungsbilanz PASSIVA Vermögen SOLL Aktivkonten HABEN Anfangsbestand Zugänge Abgänge Endbestand (Sollsaldo) Kapital AKTIVA Schlussbilanz PASSIVA Vermögen Kapital Block 01 Seite 32 SOLL Passivkonten HABEN Abgänge Endbestand (Habensaldo) Anfangsbestand Zugänge Buchung ( Kontierung ) von Geschäftsvorfällen erfolgt durch Angabe von Konto der Sollbuchung Konto der Habenbuchung Betrag Übliche Form: Buchungssatz : Rohstoffe an Kasse 20.000 langfr. Darlehen an Verb.L&L 50.000 Rohstoffe an Verbindlichkeiten 10.000 Verbindlichkeiten an Bank 150.000 Rohstoffe 30.000 an Kasse 20.000 an Verbindlichkeiten 10.000 Block 01 Seite 35 Block 01 Seite 33 Block 01 Seite 36 Jeder Geschäftsvorfall betrifft mindestens zwei Bilanzpositionen. (Bilanzgleichung!) Aktivtausch Zunahme von Aktivpositionen = Abnahme von Aktivpositionen Sollbuchungen = Habenbuchungen Bareinkauf von Rohstoffen 20.000 Zunahme Rohstoffbestand: Buchung im Soll Abnahme Bargeldbestand: Buchung im Haben Passivtausch Zunahme von Passivpositionen = Abnahme von Passivpositionen Habenbuchungen = Sollbuchungen Umwandlung von Verb.L&L in langfristige Darlehen 50.000 Zunahme langfristige Darlehen: Buchung im Haben Abnahme Verb.L&L: Buchung im Soll Konventioneller Arbeitsablauf in der Buchhaltung Wareneingangskontrolle Beleg (Rechnung) erhält fortlaufende Nummer (z. B. ER 65) Buchung wird auf Beleg in Kurzform vermerkt (z. B. durch Stempelvordruck): Konto Soll Haben Waren 500 Verb. L&L 500 gebucht: Grundbuch(Monat, Seite) Datum Unterschrift Buchungssatz Waren an Verbindlichkeiten 500 (ER 65) wird in Grundbuch (Journal) eingetragen Eintragung in Hauptbuch ggf. Fehlerkorrektur durch Storno-Buchung ( Radierverbot )
Block 01 Seite 37 Eröffnungsbilanz und Eröffnungsbilanzkonto (EBK) AKTIVA Eröffnungsbilanz PASSIVA Waren 100 Eigenkapital 50 Forderungen 50 Bankverbindlichkeiten 100 Girokonto 30 Verbindlichkeiten aus L&L 30 180 180 SOLL Eröffnungsbilanzkonto HABEN Eigenkapital 50 Waren 100 Bankverbindlichkeiten 100 Forderungen 50 Verbindlichkeiten aus L&L 30 Girokonto 30 180 180 3. Teil: Organisation der Buchführung Block 01 Seite 38 Block 01 Seite 41 Buchungssätze zur Kontoeröffnung: Waren 100, Forderungen 50, Girokonto 30 an EBK 180 EBK 180 an Eigenkapital 50, Bankverbindlichkeiten 100, Verbindlichkeiten aus L&L 30 ODER (ohne EBK): Waren 100, Forderungen 50, Girokonto 30 an Eigenkapital 50, Bankverbindlichkeiten 100, Verbindlichkeiten aus L&L 30 Grundbuch Chronologische Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen gemäß Belegen System der Doppik Eröffnungsbuchungen Buchung laufender Geschäftsvorfälle vorbereitende Abschlussbuchungen Abschlussbuchungen Schlussbilanzkonto (SBK) Gegenkonto für den Abschluss aller Bestandskonten Schlussbilanz ist Abschrift des SBK Block 01 Seite 39 Endbestände: Waren 140, Forderungen 50, Girokonto 0 Eigenkapital 50, Bankverbindlichkeiten 120, Verb. L&L 20 SBK 190 an Waren 140, Forderungen 50 Eigenkapital 50, Bankverbindlichkeiten 120, Verb. L&L 20 an SBK 190 SOLL Schlussbilanzkonto HABEN Waren 140 Eigenkapital 50 Forderungen 50 Bankverbindlichkeiten 120 Girokonto 0 Verbindlichkeiten aus L&L 20 190 190 Hauptbuch sachliche Ordnung von Geschäftsvorfällen nach Konten Sammelkonten für Nebenbücher System der Doppik Nebenbücher Zur Erläuterung wichtiger Hauptbuchkonten außerhalb der Doppik (z. B. Karteiform) Kontokorrentbuchhaltung ( Geschäftsfreundebuch ) Debitoren: Kunden Kreditoren: Lieferanten Lagerbuchhaltung (Artikel, Materialarten) Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (Mitarbeiter) Anlagenbuchhaltung (Maschinen und Anlagen) Block 01 Seite 42