33 Welcome Tierschutz bei der Jagd Good bye Weidgerechtigkeit Alexander Pflaum Mein Freund Wolfgang S. ist ein überzeugter Jagdgegner. Er reibt sich gerne an meiner Jagdleidenschaft. Kürzlich hat er mir zur Dokumentation der sittlichen Verkommenheit der Jägerschaft den Link zu einem YouTube Video übermittelt: Man sieht einen etwas beleibten Mann hinter einem Maschinengewehr sitzen. Das Ding leistet der Beschreibung nach 6000 Schuss pro Minute. Vor dem Mann mit Maschinengewehr befindet sich eine große Sandfläche. Von rechts kommend laufen Wildschweine über die Sandfläche, Frischlinge, Überläufer, Keiler, vermutlich auch Bachen. Man fragt sich, was die Wildschweine bewegt, in eine derartige Todesfalle zu laufen. Freiwillig machen sie das sicher nicht. Jedenfalls, kaum flüchten die Wildschweine mundgerecht für den Schützen über die Sandwüste, ballert er mit seinem 6000 Schuss pro Minute Maschinengewehr los. Ja, so sind sie, die Jäger, meint mein Freund Wolfgang S. Wie ich mir dieses Im Jagdgatter Kaumberg sind Schälschäden Zeichen für extreme Wildbestände, Gehölzverjüngung oder Bodenvegetation hat keine Chance. (Foto ÖJV Österreich) Video anschaue, fühle ich mich durch die, gegen meine Jagdleidenschaft gerichtete Aggression meines Freundes Wolfgang S. nicht angesprochen. Ich würde Hand aufs Herz nie auf die Idee kommen, ein Leben auf derartig abscheuliche Weise zu missachten. Aber natürlich löst dieses Video Assoziationen aus. Ich erinnere mich an meine Besichtigungstour im Jagdgatter Kaumberg. Die dortige Vegetation unterscheidet sich nur geringfügig von der Sandwüste unseres Maschinengewehr-Helden. Bis gut und gern auf 1,5 m Höhe keine Deckung für das Wild, aber dafür ein Überbestand. Ich sehe den Ablauf einer lustigen Gesellschaftsjagd mit prominenten Vertretern unserer öffentlich-rechtlichen Zwangsorganisation für Jäger. Was ist eigentlich der sittliche Unterschied, zwischen dem feisten Typ hinter seinem 6000 Schuss pro Minute Maschinengewehr und unseren Jagdhelden im Gatter Kaumberg? Gut, unsere prominenten Jagdhelden schaffen nur 3-5 Schuss pro Minute. Aber eines muss man sagen, der Typ mit seinem 6000 Schuss pro Minute Maschinengewehr ist im Sinne eines Tierschutzes gnädiger, denn während in Kaumberg Berichte über krank geschossenes Wild kursieren, wird ein Wildschwein, welches von unserem MG-Helden getroffen wurde, nicht mehr aufstehen. 50-200 Schuss werden wohl im Wildkörper stecken. Karoline Schmidt greift mit beachtlicher Konsequenz ein heißes Eisen an: Die Gatterjagd, genannt auch Jagen im Bordell (Copyright Karoline Schmidt). Ihren Argumenten ist nichts hinzuzufügen. Wir Jäger müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Jagd von immer mehr Menschen kritisch bis ablehnend beurteilt wird. Hinterfragt man die Argumente, so stehen wir im Ruf, Spaß dabei zu haben, wenn wir wehrloses Wild abknallen. Es ist unmöglich, diesen Argumenten wirkungsvoll entgegenzutreten, Wintergatterabschuss und Tierschutz Wintergatterabschuss im Nationalpark Bayerischer Wald Franz Baierl, Wolfgang Kornder wenn es bekannt ist, dass prominente Jäger diesem Spaß nachgehen. Das eigene jagdliche Gewissen zählt dabei gar nichts mehr. 3 des österreichischen Tierschutzgesetzes (TSchG) bestimmt, dass dieses Bundesgesetz für alle Tiere gilt ( 3 Abs. 1 TSchG). In Abs. 4 wird dieser Grundsatz sofort wieder eingeschränkt, weil dieses Bundesgesetz nicht für die Ausübung der Jagd und der Fischerei gilt. Demgegenüber verwendet das niederösterreichische Jagdgesetz (NÖ-JG) den Begriff der Weidgerechtigkeit: Die Jagd ist in einer allgemeinen als weidgerecht anerkannten Weise und unter Beobachtung der Grundsätze einer geordneten Jagdwirtschaft auszuüben. Der Begriff der Weidgerechtigkeit ist allerdings historisch schwer belastet. Sie begünstigt die traditionelle Jagd, weidgerecht ist die Jagdausübung mittlerweile auch dann, wenn sie weit außerhalb des gesellschaftlichen Konsens steht: Trophäenjagd, Gatterjagd, Jagd auf Fasane aus Volieren, etc. Der Umstand, dass die Ausübung der Jagd vom Wirkungsbereich des Tierschutzgesetzes ausgenommen ist, ist schwer logisch zu begründen. Das Privileg der Jagd, dass weiterhin Jagdmethoden erlaubt sind, die keinesfalls die Anforderungen an die humane Tötung eines Haus- oder Nutztiers entsprechend der aktuellen Tierschutzgesetzgebung erfüllen können, macht die Diskussion zwischen Tierschutz und Jagd nicht einfacher. (Dr. Martin Janovsky, Tierschutzgerechte Jagd ein Widerspruch? 14. Österreichische Jägertagung 2008). Ich glaube, es wird Zeit, gewisse Schranken in die Freiheit der Jagd einzubauen. In einer modernen Gesellschaft kann es nicht mehr um das sinnlose Abknallen gehen. Dazu hat die Jagd viel zu ernste Aufgaben, insbesondere eine vernünftige Wildstandsregulation. Alexander Pflaum ist Ökojäger und Rechtsanwalt in Wien Grundsätzliches zur Jagd im Nationalpark Das Schalenwildmanagement im Nationalpark Bayerischer Wald ist auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Eingriffe gibt es nur auf etwa 29 % (7.034 ha) der Gesamtfläche des Nationalparks, 17.188 ha sind ohne Eingriffe. Grundsätzlich wird nur in der Zeit vom 1. September bis 31. Januar gejagt. Die Bejagung dient ausschließlich der Regulierung von Rotwild und Schwarzwild. Die Rehwildregulierung wurde 2007 (Landkreis Freyung-Grafenau), bzw. 2011 (Landkreis Regen) eingestellt. Die Regulierung erfolgt ausschließlich durch Personal der Nationalparkverwaltung, vor allem durch die zwei Berufsjäger. Es gibt keine Verpachtung, keine Pirschbezirke und auch keine Einzelabschüsse durch Private. Im Rahmen dieses Konzeptes werden Abschüsse im Wintergatter, im Saufang, bei der Einzeljagd und bei Sammelansitzen getätigt.
34 Tierschutz und Weidgerechtigkeit ein Widerspruch? ÖKOJAGD 4 2015 Betrieb der Wintergatter mit Wilderlegung Etwa Mitte/Ende Oktober wird mit der Anfütterung/Kirrung im Haupt- und Vorfanggatter begonnen. Ca. im November/ Dezember werden alle Tore im Hauptgatter geschlossen, später ankommende Tiere können nur über das Vorfanggatter ins Hauptgatter gelangen. Nur im Vorfanggatter finden von November bis Januar die Auswahl und der Abschuss statt. Ungefähr Mitte April werden sämtliche Gatter wieder geöffnet. Abschuss im Vorfanggatter Der Abschuss erfolgt von einem Hochsitz bzw. einer Kanzel aus. In der Regel sind daran 1-2, manchmal auch 3 Schützen beteiligt. Man versucht möglichst den Abschuss ganzer Familienverbände (Alttier, Schmaltier, Kalb). Dabei werden Jagdkaliber mit ausreichender Tötungswirkung (z. B. 308, 30-06, 7 x 64) verwendet. Seit 2013 kommen Jagdwaffen mit Schalldämpfer/Suppressor zum Einsatz und es wird nur noch mit bleifreier Munition geschossen. Auswertung der Rotwildstrecke 2004 bis 2013 Insgesamt wurden von 2004 2013 im Wintergatter 742 Stück Rotwild erlegt, das sind 57% des gesamten Abschusses. Im Nationalpark Bayerischer Wald gibt es vier Wintergatter. Vor- und Nachteile des Gatterabschusses An Nachteilen sind die Abhängigkeit vom Verlauf des Winters (Schneehöhe), der Hauptabschuss in den Monaten Dezember/Januar und die Störanfälligkeit des Systems zu nennen. Störungen können durch angrenzenden Verkehr/ Menschen, Luchse im oder am Gatter, Wildschweinen im Gatter oder aggressivem Verhalten von älteren Hirschen bedingt sein. Ein wesentlicher Vorteil des Gatterabschusses liegt darin, dass eine große, jagdfreie Fläche bleibt, in der das Wild völlig ungestört leben kann. Ebenso sind die kurze Jagdzeit und die Möglichkeit eines selektiven Abschusses, insbesondere mit dem Schwerpunkt Kahlwild, als Vorteil zu sehen. Zusammenfassung einer Präsentation von Franz Baierl Rotwildmanagement im Nationalpark Bayerischer Wald, gehalten am 20. Februar 2015 in München, Verwendung der Folien mit freundlicher Genehmigung des Autors. Franz Baierl ist Leiter des Sachgebiets IV Wald- und Flächenmanagement in der Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald. Textzusammenfassung Wolfgang Kornder.
35 Tierschutz beim Rotwildabschuss im Wintergatter Wolfgang Kornder Eine Vorbemerkung ist nötig, da ja der ÖJV gerne missverstanden wird: Wir sind gegen Wintergatter, weil diese Krücken sind, die Probleme zementieren, ja sogar schaffen. Dort wo es angepasste Wildbestände gibt, braucht man keine Wintergatter, auch nicht im Gebirge. Nun gibt es aber diese Wintergatter nicht nur in Bayern, aber auch dort. Und so müssen wir mit dieser Realität leben und umgehen. Als unlängst die TBC-Problematik bei Nutzvieh und dem frei lebenden Rotwild erkannt wurde, waren auch Einzelabschüsse in Rotwild-Wintergattern vorgesehen. Aufgrund massiver PR-Kampagnen gegen diesen Wintergatterabschuss von Rotwild entstand bei manchen Jägern, Tierschützern und in Teilen der Öffentlichkeit der Eindruck, dass der Gatterabschuss, oftmals von höchsten Verbandsvertretern als Keulungsabschuss tituliert, absolut konträr zum Tierschutz stehe. Und niemand wagte es, hier wirklich dagegen zu halten, weil jedermann die mächtige Lobby der beteiligten Verbände fürchtete. So wurden zwar dennoch einzelne Wintergatterabschüsse getätigt, aber jedermann war darauf bedacht, dieses Thema möglichst schnell wieder loszuwerden und am besten zu tabuisieren. Vermeintlich damit verbundene Panik in Gattern oder einen scheinbar gefühllosen Keulungsabschuss wer will das schon? Als sich das Ganze etwas beruhigt hatte, begann ich nachzudenken, zu resümieren und mich kundig zu machen. Als erstes stellte ich fest, dass es in Bayern allein ca. 2500 Wildgatter unterschiedlicher Größe gibt, teils relativ klein, teils deutlich größer als die meisten Rotwild-Wintergatter. In manchen dieser Gatter ist das Wild handsam, in manchen genauso scheu oder vertraut, wie das je halbjährig frei lebende bzw. halbjährig in Wintergattern gehaltene Rotwild. Und so fragte ich mich, wie man in den landwirtschaftlichen Wildgattern das dortige Wild tötet. Die einhellige Antwort weil gesetzlich gar nicht anders erlaubt war, dass es geschossen wird. Das machte mich schon nachdenklich. Noch mehr, dass die Errichtung von solchen Wildgehegen nicht nur im Tierschutzgesetz (zweiter Abschnitt 11), sondern auch im Bayerischen Jagdgesetz Art. 23 geregelt ist. Schaut man dann weiter zu 7824-L Richtlinien für die Haltung von Dam-, Rot-, Sika- sowie Muffelwild (GehegewildR) so liest man dort unter Anlage 4 Unterpunkt 3. und Der Unterstand, von dem aus verdeckt, ohne zu beunruhigen, das Wild beobachtet werden kann. (Foto W. Kornder 2009)
36 Tierschutz und Weidgerechtigkeit ein Widerspruch? ÖKOJAGD 4 2015 Die Erlegung im Wintergatter könnte dazu führen, dass das Rotwild wieder sichtbarer wird. (Foto M. Rüttiger) 4.: Gehegewild darf nur durch den Büchsenschuss getötet werden. Das wird dann hinsichtlich der Umstände noch präzisiert. Da gibt es ballistische Mindestanforderungen wie im Jagdgesetz. Bei Damwild aber genügt unter bestimmten Umständen demnach sogar das Kaliber 5,6mm mit mindestens 300 Joule Mündungsenergie. Man fragt sich unwillkürlich: kann und darf das sein, dass eine angeblich völlig tierschutzwidrige Tötung in Gattern überhaupt erlaubt, geschweige denn vom Staat vorgeschrieben ist? Solchermaßen verunsichert machte ich mich auf und befragte Wildgehegehalter und dafür zuständige staatliche Stellen. Und die Überraschung war groß: Alle berichteten übereinstimmend, dass es dabei absolut tierschutzgerecht zugehe. Meist werden die ausgewählten Tiere in einem separaten Gatter abgetrennt und dort dann mit einem gezielten Schuss getötet. Alle Befragten sagten, dass dies völlig unproblematisch und absolut tierschutzgerecht sei. Etwas irritiert machte ich mich auf und befragte die Praktiker im Nationalpark Bayerischer Wald. Dort wird, wie jedermann bekannt ist und auch in obigem Beitrag dargestellt, schon sehr lange Rotwild in Wintergattern reduziert. Das Vorgehen unterscheidet sich nicht von dem in Wildgehegen, nur mit dem Unterschied, dass im Nationalpark dies grundsätzlich in Vorgattern erfolgt und dabei die nach dem Jagdgesetz vorgeschriebenen Kaliber verwendet werden (müssen). Das Rotwild wird separiert und dort in Ruhe, mit einem gezielten Schuss erlegt, Familienverbände werden geschlossen getötet, ein Problem mit verwaisten Kälbern kommt erst gar nicht auf. Jedes Stück kann sauber angesprochen werden. Es gibt kein angeschossenes Stück Rotwild, das flüchtig abgeht. Mehr Tierschutz ist nicht möglich! Dann machte ich mich auf und forschte bei Berufsjägern, die an Wintergatterabschüssen beteiligt waren, und bei Betriebsleitern der BaySF nach, welche Erfahrungen beim Einzelabschuss in Rotwild-Wintergattern während der TBC-Untersuchungszeit gemacht worden waren. Es bot sich das gleiche Bild: Berufsjäger, die direkt den Abschuss getätigt hatten, berichteten mir, dass dies völlig ohne Panik oder anderen Schreckensszenarien abgelaufen ist. Sicher könne man eine solche erzeugen. Wer Panik in einem Rotwildgatter haben will, aus welchen Gründen auch immer, der bekommt sie dort genauso wie in anderen Wildgattern. Aber die Erfahrungen der verantwortungsvoll vorgenommenen Einzelabschüsse (ohne Vorgatter!) waren bei den von mir Befragten eine andere. Bei behutsamem Vorgehen und
37 der Verwendung von Schalldämpfern lief das alles ohne größere Beunruhigung. Resümee Zusammengefasst, ergibt sich ein klares Ergebnis: Der verantwortungsvoll wahrgenommene Abschuss im Gatter, auch im Wintergatter, ist tierschutzgerecht. Das ist ja auch nachvollziehbar: - Man kann jedes Stück in Ruhe und bei besten Lichtverhältnissen sauber ansprechen. - Man steht nicht unter Zeitdruck. - Man kann Familienverbände erlegen, ohne dass verwaiste Kälber zurück bleiben. - Das Anschießen von Rotwild ist so gut wie ausgeschlossen, und wenn es doch passieren sollte (mir wurden keine Fälle bekannt!), kann das betreffende Stück im Gatter unmittelbar darauf erlegt werden. Zudem könnte man durch den Wintergatterabschuss zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, denn ganz abgesehen von den Überlegungen zum Tierschutz hätte der Wintergatterabschuss positive Auswirkungen auf das Zeit- und Raumverhalten des Rotwildes. - Rotwild, das z.b. nicht mehr kontinuierlich in äsungsreichen Bereichen vom Ansitz aus bejagt wird, braucht nicht mehr nachtaktiv werden. - Und Rotwild, dem in den günstigen Lebensbereichen weniger nachgestellt wird, kann sich dort wieder einstellen. Insgesamt wird damit Rotwild eben auch sichtbarer. Das wollen doch alle, oder? Wir wissen, dass die Jagd auf Rotwild durch verschiedene Kräfte mit vorgeschobenen Tierschutzgründen zunehmend erschwert wird. Die Folge davon, nämlich ein weiteres Anwachsen der Rotwildbestände in bestimmten Bereichen Bayerns und die damit verbundenen Schäden, vor allem am Schutzwald im Gebirge, bekommen wir jetzt schon zu spüren. Was spricht dagegen, die Reduzierung überhöhter Rotwildbestände absolut tierschutzgerecht in den ohnehin vorhandenen Gattern vorzunehmen? Dr. Wolfgang Kornder ist Vorsitzender ÖJV Bayern Muffelwild in Katalonien Schalenwild im naturnahen Lebensraum Paul Sömmer Aus Sachsen und Brandenburg hört man unisono, dass sich ansiedelnde Wölfe die liebevoll gehegten Muffelbestände lokal innerhalb kürzester Zeit vertilgen. Schaut man sich auf hiesigen Strecken die deformierten Schalen aller mehr als einjährigen Stücke an und bemüht man sich, Muffelwild in unterschiedlichen Lebensräumen zu beobachten, so muss man nur Eins und Eins zusammenzählen, um den ultimaten Faktor auszumachen. Die typischen Feindvermeidungsstrategien (Sichern und Flüchten) funktionieren bei dieser Wildart effektiv in der Vertikalen, völlig unzureichend aber in der Horizontalen. Hierzulande führt zu eiweißreiche Ernährung in stickstoffüberfrachteten Landschaften in Verbindung mit ungenügendem Abrieb auf weichen Böden zu Durchtrittigkeit und Sohlengeschwüren, damit zu einer pathologisch veränderten Fortbewegung. Das rezent nur auf Korsika und Sardinien beheimatete Muffelwild wurde auch in Spanien mit rein jagdlicher Zielstellung angesiedelt, wo es vielleicht in historischer Zeit vorgekommen sein mag. In solchen artgerechteren Revieren können Tiergesundheit und körperliches Leistungsvermögen wesentlich günstiger beurteilt werden. Der Druck durch große Beutegreifer vermag dort kein kritisches Niveau zu erreichen. Paul Sömmer, Naturschutzstation Woblitz, Himmelpfort Muffelwidder im selbst gewählten Habitat. (Foto P. Sömmer) Die Wahrnehmung der Jagd in der Öffentlichkeit Lena Scholl Der Bereich der Jagd bietet bereits seit Generationen ein großes Konfliktpotenzial. Die Zeiten, in denen das Jagen für die Menschen lebensnotwendig war, sind lange vorbei. 1 Die letzten Jahrzehnte haben zudem gesellschaftliche Veränderungen mit sich gebracht, welche einen Wandel in den Werten der Menschen ausgelöst haben. 2 Die öffentliche Kritik an der Jagd hat zugenommen und das Image der Jagd und damit verbunden das der Jäger hat sich verschlechtert. 3 Der Tierschutz ist als Staatsbestimmung und somit als wichtiges Ziel in Deutschland verankert worden und bildet eine der Grundlagen für die teilweise bereits umgesetzten Änderungen der Landesjagdgesetze. 4 Es stellt sich sowohl für